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Hauptuntersuchung: Kraftfahrt-Bundesamt macht TÜV-Bericht online abrufbar

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) treibt die Digitalisierung weiter voran, indem es ab sofort eine online abrufbare und an Dritte teilbare Version des Untersuchungsberichts über die Hauptuntersuchung anbietet, kurz: DUB. Eine Verknüpfung mit anderen Lösungen wie der i-Kfz-App für den digitalen Fahrzeugschein erfolgt aber nicht.
Wer künftig „zum TÜV“ muss, wie die Hauptuntersuchung umgangssprachlich oftmals genannt wird, kann den Untersuchungsbericht dann auch in digitaler Ausführung abrufen. Das KBA hat dafür heute den im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) entwickelten Digitalen Untersuchungsbericht (DUB) veröffentlicht.
Für Hauptuntersuchungen ab dem 25. November
Dem KBA zufolge können Fahrzeughalter damit ab sofort ihre Hauptuntersuchungsdaten online abrufen und teilen. Verfügbar ist der DUB für alle ab dem 25. November durchgeführten Hauptuntersuchungen, eine rückwirkende Digitalisierung für frühere Hauptuntersuchungen ist nicht vorgesehen.
Der Bericht lässt sich online mittels QR-Code, Link oder manueller Eingabe der Daten abrufen. Benötigt werden bei einer manuellen Abfrage die aus drei Elementen bestehenden Zugriffsdaten: Nummer des Untersuchungsberichts, Schlüsselnummer der Überwachungsinstitution und Identifikationsnummer.
DUB lässt sich an Dritte teilen
Der DUB soll sich einfach an Dritte teilen lassen, etwa beim Fahrzeugverkauf. Die Weitergabe lässt sich durch den Tausch der Zugriffsdaten widerrufen. Das KBA bietet den Untersuchungsbericht auf Deutsch und Englisch an, wobei die relevanten Inhalte des Berichts aus technischen Gründen nicht vollständig auf Englisch darstellbar seien.
Keine Integration in i-Kfz-App
Im Gegensatz zur jüngst veröffentlichten i-Kfz-App, über die sich der Fahrzeugschein in digitaler Ausführung aufs Smartphone bringen lässt, wird für das Abrufen des DUB nicht die Online-Ausweisfunktion mit personenbezogener PIN vorausgesetzt. Für den DUB seien dem KBA zufolge keinerlei personenbezogene Daten (eID) erforderlich. Das ermöglicht zwar eine Nutzung unabhängig von der i-Kfz-App, verhindert zugleich aber das Bilden einer zentralen Anlaufstelle für alle digitalen Fahrzeugdokumente. Bis Ende 2026 will die Bundesregierung in der App auch einen digitalen Führerschein anbieten.
Darüber hinaus sei der DUB dem KBA zufolge noch kein vollständiger Ersatz für den gedruckten Untersuchungsbericht, er könne aber „für fast alle Zwecke“ verwendet werden, für die Fahrzeughalter einen gedruckten Untersuchungsbericht benötigen.