Connect with us

Künstliche Intelligenz

Heim-NAS bis 300 Euro: Fünf Netzwerkspeicher für Einsteiger


Netzwerkspeicher alias Network Attached Storages (NAS) sollen heute Alleskönner sein. Reine Datengräber sind die kleinen Heimserver längst nicht mehr und App-Store- wie Container-Optionen ermöglichen umfangreiche Softwareerweiterungen mit wenigen Klicks. Wer tiefer in die Tasche greift, kann im Heimnutzerportfolio vieler Hersteller Geräte finden, die bis zu sechs Festplattenslots, mehrere Gigabyte RAM und CPUs mitbringen, die auch Office-PCs antreiben könnten.

Wer vor dem ersten NAS-Kauf steht, den kann die Masse der vor Fähigkeiten nur so strotzenden Hardware verunsichern. Welche wichtige Funktion fehlt, wenn man am falschen Ende spart? Welches Modell taugt, wenn man etwas Günstiges sucht, das aber trotzdem vielleicht später erweitern möchte?

  • Einen Netzwerkspeicher für Einsteiger gibt es ab etwa 180 Euro.
  • Das Gerät sollte mindestens zwei Festplatten fassen können, wovon eine als Ausfallschutz dient.
  • Auch Einsteiger-NAS haben heute genug CPU-Leistung und Arbeitsspeicher für weitere Anwendungen.

Wir haben uns durch die Portfolios der Hersteller geklickt und fünf sinnvolle Einsteigermodelle herausgesucht, die nicht ganz am unteren Ende der Fahnenstange ansetzen, also Wichtiges nicht zu kurz kommen lassen. In dieser Marktübersicht erfahren Sie, was die Hersteller fürs Geld so bieten und welche Abstriche drohen, wenn Sie ein günstigeres NAS kaufen. Die wichtigsten Merkmale haben wir in der Tabelle am Ende zusammengefasst.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Heim-NAS bis 300 Euro: Fünf Netzwerkspeicher für Einsteiger“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



Source link

Künstliche Intelligenz

Trotz Verbesserungen: E‑Patientenakte für besonders sensible Daten ungeeignet


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Diskussionen um IT-Sicherheit und Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte (ePA) reißen nicht ab. Zwar gab es zuletzt Verbesserungen beim Datenschutz für Informationen rund um den Medikationsprozess und künftig sollen auch Abrechnungsdaten nicht mehr automatisch für alle Leistungserbringer sichtbar sein, doch grundlegende Fragen bleiben offen. Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (Drucksache 21/2238). Viel Verantwortung sieht die Regierung bei den Krankenkassen, etwa bei der Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit.

Weiterlesen nach der Anzeige

Kritische Nachfragen zur Zusammenarbeit mit Unternehmen wie IBM und den Auswirkungen auf die digitale Souveränität wurden nur eingeschränkt beantwortet. Nach eigener Aussage hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) keine Kenntnis über die Verträge zwischen den Betreibern und den Krankenkassen. Es verweist stattdessen auf bestehende Sicherheitsvorkehrungen: Die ePA‑Daten würden verschlüsselt auf Servern in Deutschland gespeichert und seien ohne den Schlüssel der Versicherten nicht lesbar.

Eine eigene Überprüfung der Abhängigkeiten von nicht‑europäischen Anbietern plant die Bundesregierung nicht. Stattdessen verweist sie auf das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG), das Schutzanforderungen für sogenannte kritische Infrastrukturen – darunter auch das Gesundheitswesen – festlegt. Nach § 9b BSIG kann das Bundesministerium des Innern (BMI) den Einsatz einer technischen Komponente untersagen, wenn deren Hersteller als nicht vertrauenswürdig gilt, etwa wegen staatlicher Kontrolle aus dem Ausland.

Laut Antwort sind derzeit keine Evaluationen zum Opt‑out‑Verfahren der elektronischen Patientenakte (ePA) vorgesehen, allerdings evaluiere die Gematik das Verfahren. „Abgestimmte Regelungen oder Vereinbarungen mit den Krankenkassen“ gebe es jedoch nicht. Die Bundesregierung betonte, in regelmäßigem Austausch mit Fachorganisationen und Verbänden zu stehen, die die Nutzer der ePA auf Seiten der Leistungserbringer und Versicherten vertreten, um das Verfahren zu beurteilen – eine systematische wissenschaftliche Überprüfung sei aber nicht geplant. Dabei scheint eine offizielle Evaluierung angesichts immer wieder trotz Widersprüchen angelegter Patientenakten angebracht.

Die Bundesregierung bestätigt zudem, dass Versicherte Zugriffsrechte in der ePA nur „institutionsbezogen“ vergeben oder entziehen können. Einzelne Dokumente lassen sich nicht gezielt nur für bestimmte Praxen oder Ärztinnen und Ärzte sperren oder freigeben – sie können ausschließlich vollständig verborgen werden, was dann für alle gilt. Diese Abschwächung des sogenannten „feingranularen Berechtigungsmanagements“, das es in der früheren Opt-in-Version der ePA noch gab, begründet die Bundesregierung mit mangelnder Praxistauglichkeit. Die alte ePA sei zu komplex gewesen und von zu wenigen Versicherten genutzt worden. Bisher verfügen rund 3,7 Millionen Versicherte über eine für die aktive Nutzung der ePA notwendige GesundheitsID.

Weiterlesen nach der Anzeige

Wenn Dokumente wie Arztbriefe verborgen werden, gilt dies für alle Leistungserbringer, es kann derzeit nicht nur gezielt für einzelne gesperrt werden. Den Zeitraum, in welchem ein Leistungserbringer Einsicht hat, können Versicherte selbst festlegen oder vorzeitig beenden – entweder über die ePA‑App oder über die Ombudsstelle ihrer Krankenkasse. Ab dem 1. Januar 2030 soll zudem protokolliert werden, welche Personen auf die Daten zugegriffen haben, und nicht nur welche Einrichtung.

Laut einem Änderungsantrag (PDF) zum Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sollen künftig Abrechnungsdaten, die von den Krankenkassen in die elektronische Patientenakte eingestellt werden, nicht mehr automatisch für alle einsehbar sein. Das hatte das Bundesgesundheitsministerium gegenüber heise online bestätigt. Damit soll verhindert werden, dass Leistungserbringer, die an der jeweiligen Behandlung gar nicht beteiligt sind, Zugriff auf sensible Abrechnungsinformationen erhalten.

In Notfällen gelten dieselben Zugriffsregeln wie im regulären Behandlungsfall: Ärzte dürfen auf gespeicherte Daten zugreifen, wenn dies für Diagnose oder Behandlung erforderlich ist und keine ausdrückliche Ablehnung des Patienten vorliegt. Die Bundesregierung betont den potenziellen Nutzen der ePA für einen „medienbruchfreien Austausch“ zwischen ambulanten Praxen, Kliniken und psychiatrischen Einrichtungen. In der Praxis ist das bislang jedoch kaum Realität, da nur wenige Krankenhäuser die ePA technisch integriert und aktiv in die Abläufe eingebunden haben.

Besonders sensiblen Daten – etwa zu psychischen Erkrankungen, Schwangerschaftsabbrüchen oder sexuell übertragbaren Infektionen – misst die Bundesregierung zwar einen „besonderen Schutzbedarf“ bei. Ärzte müssen Patienten demnach vor der Speicherung solcher Daten ausdrücklich auf ihr Recht zum Widerspruch hinweisen. Dennoch sind darüber hinausgehende Schutzmechanismen nicht geplant.

Konkrete Hinweise auf Missbrauchsfälle mit ePA-Daten liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. Experten kritisieren jedoch seit Langem, dass gerade psychisch erkrankte Patientinnen und Patienten oft nicht in der Lage seien, komplexe Datenschutzentscheidungen selbst zu treffen. „Es gibt Patienten, die es vielleicht gar nicht schaffen, einer Datenspeicherung zu widersprechen, da sie die schriftlichen Hinweise in den Aufnahmeunterlagen aufgrund von Konzentrationsproblemen nicht vollständig lesen können“, sagte Susanne Berwanger vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen Ende 2024 gegenüber heise online. Und auch andere Themen lassen Wünsche von Datenschützern offen, etwa der fehlende Beschlagnahmeschutz.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.


(mack)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

General Motors gibt elektrischen Lieferwagen auf


General Motors baut keine elektrischen Lieferwägen mehr. Gründe sind anhaltende Verluste mit Elektrofahrzeugen und die unerwartet geringe Nachfrage. An einen alsbaldigen Umschwung glaubt das GM-Management nicht. Das ist eine Hiobsbotschaft für die kanadische Kleinstadt Ingersoll, wo GM bis Mai die Brightdrop genannten E-Vans gebaut hat.

Weiterlesen nach der Anzeige

Damals wurden 1.200 Mitarbeiter in Zwangspause geschickt. Im November sollte die Hälfte in einem Ein-Schicht-Betrieb wieder zu arbeiten beginnen, wozu es nun aber nicht kommt. Andere Aufgaben hat die Fabrik in Ingersoll nicht. Die Produktion der Brightdrops wird auch nicht an einen anderen GM-Standort übersiedelt. Vorhandene Bestände möchte der Konzern noch verkaufen.

„Das sich verändernde regulatorische Umfeld und die Abschaffung der Steuergutschriften (beim Kauf neuer Elektroautos, Anmerkung) in den USA haben das Geschäft noch schwieriger gemacht“, schreibt GM Canada in einer Pressemitteilung. „Die Entscheidung ist Teil einer größeren Umstellung, die das Unternehmen bei der Produktionskapazität seiner Elektrofahrzeuge vornimmt.“ Als Kritik an der kanadischen Belegschaft sei das ausdrücklich nicht zu verstehen.

Brightdrops sind elektrische Transporter, die zur Auslieferung von Waren und für Dienstleistungsfahrten entwickelt wurden. Sie basieren auf GMs Ultium-Plattform. Der Brightdrop 600 hat ein Ladevolumen von fast 17.000 Litern (zirka 600 Kubikfuß), der Brightdrop 400 gut 11.000 Liter (erraten: ungefähr 400 Kubikfuß). Größtes Verkaufsargument war die mitgelieferte Software. Sie soll Geschäfts- und Flottenabläufe optimieren helfen, indem sie Standortdaten und Akkustatus in Echtzeit darstellt, sowie Fernbefehle ausführen und Ladevorgänge verwalten lässt.

Erstmals vorgestellt hat GM den elektrischen Lieferwagen Brightdrop Zevo 600 Anfang 2021 auf der CES in Las Vegas, das kleinere Schwestermodell Zevo EV410 im September des Jahres. Die Produktion in Ingersoll lief Ende 2022 an. Der EV410 wurde zunächst in Zevo 400 umbenannt, seit dem aktuellen Baujahr firmieren sie unter Chevrolet Brightdrop 600 respektive 400. Schon im Winter 2023/24 stand die Produktion für ein halbes Jahr still, damals aus Mangel an Akkus.

Weiterlesen nach der Anzeige

Anfangs war das Interesse groß: Fedex bestellte zu Beginn 500 Brightdrops, alsbald 1.500 weitere. Netzbetreiber Verizon und DHL Canada reservierten sich nicht genannte Mengen. Ein Flottenmanager wollte insgesamt 18.000 E-Vans haben, Walmart 5.000, und der Mietwagenkonzern Hertz fabulierte sogar von 175.000 Brightdrops. Tatsächlich dürfte von 2022 bis inklusive September 2025 nur eine vierstellige Zahl der Fahrzeuge ausgeliefert worden sein: 6.148 in den USA und eine kleinere Menge in Kanada.

Das reicht für profitable Produktion nicht. Unter Präsident Donald Trump haben die USA ihre Subventionen für elektrische Kfz im September eingestellt. Zudem drückt Trump auf den Ausstieg vom Verbrennerausstieg – nicht nur im eigenen Land, sondern er möchte auch andere Länder dazu drängen. An diese Marktbedingungen passt sich GM nun an und reduziert generell die Produktionsmengen für Elektrofahrzeuge. Für Brightdrops bedeutet dies eine Reduktion auf Null. Ihren Aktionären schreibt GM-Chefin Mary Barra dennoch, dass „elektrische Fahrzeuge unser Leitstern bleiben“.


(ds)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Krise bei DB Cargo – Gutachten erhöht Druck auf Chefin Nikutta


Bei der krisengebeutelten Güterverkehrstochter der Deutschen Bahn, DB Cargo, gerät die Vorstandsvorsitzende Sigrid Nikutta immer stärker unter Druck. Ein internes Gutachten der Strategieberatung Oliver Wyman kritisiert das vorgelegte Sanierungskonzept für DB Cargo deutlich. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuvor berichtete der Spiegel darüber.

Weiterlesen nach der Anzeige

Das Konzept sei „nicht objektiv geeignet, eine nachhaltige Profitabilität und Wettbewerbsfähigkeit der DB Cargo AG mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sicherzustellen“, heißt es in dem Gutachten.

Genau das ist aber dringend nötig: Die Transport-Tochter des Bahn-Konzerns muss schon im nächsten Jahr wieder schwarze Zahlen schreiben, so hat es die EU-Kommission im Rahmen eines Beihilfeverfahrens bestimmt. Cargo-Chefin Nikutta hat dem Unternehmen daher einen strengen Sparkurs verordnet – dem Gutachten zufolge ist dieser aber nicht mit „ausreichend konkreten Maßnahmen“ hinterlegt.

Demnach sind zudem „einige Annahmen in der Planung sehr optimistisch und im momentanen Markt- und Wettbewerbsumfeld wahrscheinlich nicht erreichbar“. Grundsätzlich hält das Gutachten eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens aber für möglich. Nach dpa-Informationen hat die Bahn die Untersuchung selbst in Auftrag gegeben. Der bundeseigene Konzern äußerte sich auf Anfrage nicht zu dem Gutachten.

DB Cargo ist seit geraumer Zeit in Schieflage und schreibt seit Jahren rote Zahlen. Bislang wurden die Bilanzen stets vom Mutterkonzern ausgeglichen, durch das EU-Beihilfeverfahren ist das aber nicht mehr möglich.

Cargo-Chefin Nikutta setzte bei ihrem Sanierungskurs zuletzt auf Personalabbau und den Verkauf von Fahrzeugen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung vor einer Woche berichtete, soll DB Cargo nach Nikuttas Plänen in den nächsten Jahren von 19.000 auf 10.000 Beschäftigte schrumpfen. Auch zahlreiche Werkstätten sollen schließen.

Viel Hoffnung steckte die Managerin zudem in die Förderung des Einzelwagenverkehrs durch den Bund. Beim Einzelwagenverkehr werden die Waggons mehrerer Kunden zu einem Zug zusammengeführt und zu verschiedenen Zielen gebracht.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die Sparte ist wichtig, um Güter von der Straße auf die Schiene zu bekommen. Gleichzeitig ist der Einzelwagenverkehr aber auch sehr kostenintensiv. Die seit 2024 geltende Förderung reichte zuletzt für DB Cargo nicht aus, um den Einzelwagenverkehr profitabel aufzustellen.

Vor einer Woche forderte die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) bereits die Abberufung der Cargo-Chefin. „Nikuttas Bilanz ist verheerend – über 3,1 Milliarden Euro Minus seit ihrem Amtsantritt sprechen für sich“, schrieb die stellvertretende EVG-Vorsitzende und Vize-Aufsichtsratschefin bei Cargo, Cosima Ingenschay, in einem Brief an die neue Bahn-Vorstandschefin Evelyn Palla und den Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Gatzer. „Was sie Transformation nennt, ist in Wahrheit ein kopfloses Abwickeln“, hieß es darin nach EVG-Angaben.

Während die Belegschaft Tag für Tag alles gebe, um Züge am Laufen zu halten, verkaufe die Unternehmensführung Tafelsilber, schicke betriebsnotwendiges Personal mit Abfindungen nach Hause und vergebe Leistungen ohne Not an Dritte.


(vbr)



Source link

Weiterlesen

Beliebt