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Home Gym im Test: Speediance Gym Monster 2 ist ein komplettes Fitness-Studio
Das Gym Monster 2 verspricht Fitness-Studio-Feeling für zu Hause – mit Seilzügen, Motorwiderstand und großem Display für Übungen und Trainingspläne. Mehr im Test.
Mit dem Gym Monster 2 von Speediance kommt ein vollwertiges Fitness-Studio ins eigene Zuhause – und das in überraschend kompakter Form. Hochgeklappt steht das smarte Trainingsgerät platzsparend an der Wand und nimmt kaum mehr Raum ein als ein schmales Bücherregal.
Statt klassischer Gewichte sorgt ein elektrischer Widerstandsmotor für Zugkraft. Zwei Seilzüge lassen sich an elf unterschiedlichen Positionen fixieren und ermöglichen in Kombination mit verschiedenen Zubehörteilen eine Vielzahl an Kraftübungen, wie man sie aus dem Studio kennt.
Ein zentrales Element ist das hochauflösende Display mit 21,5 Zoll in der Diagonale, das nicht nur Trainingsdaten anzeigt, sondern auch durch Übungen und komplette Trainingspläne führt – motivierend und mit dem Charme eines digitalen Personal-Trainers.
Das Gym Monster 2 scheint ein Gerät zu sein, das besonders während der Corona-Pandemie manche Homeoffice-Rücken gerettet hätte. Ob das Trainingsgerät tatsächlich ein Fitness-Studio ersetzen kann oder doch eher ein teurer Kleiderständer mit App-Anbindung ist, zeigt der Test.
Design & Lieferumfang
Das Gym Monster 2 besteht aus einer stabilen Bodenplatte und einem großen Bügel mit elf Positionen zur Befestigung der Seilzüge. Im unteren Teil sitzt ein kräftiger Elektromotor, der laut Hersteller einen Widerstand von bis zu 100 kg simuliert. Oben ist ein neigbares 21,5-Zoll-Display montiert, das sich bei Bedarf sogar kopfüber spiegeln lässt – praktisch bei Übungen auf der Hantelbank.
Speediance bietet vier Varianten: Basic, Works, Works Plus und Family Plus. Schon das Basispaket enthält eine Langhantel, eine Fernbedienung, zwei Griffe, ein Trizepsseil, zwei Knöchelmanschetten, Armschutz und ein Langhantelpolster. Die Works-Variante ergänzt eine Flachbank, beim Works Plus ist diese höhenverstellbar. Bei der Family-Plus-Version gibt es zusätzlich eine Ruderzugmaschine. Der Hersteller gibt zwei Jahre Garantie auf das Gerät selbst und ein Jahr auf das Zubehör.
Die Verarbeitung wirkt durchdacht, solide und hochwertig. Im Test kam die Family-Plus-Variante zum Einsatz, geliefert in drei großen Speditionskartons. Diese passten nicht in den Aufzug – der Inhalt musste aufgeteilt und einzeln transportiert werden. Für Aufbau und Transport sind zwei Personen ratsam. Der Zusammenbau dauerte weniger als 30 Minuten. Danach wird das Gerät mit Strom versorgt, mit dem WLAN verbunden und ein Nutzerkonto eingerichtet – fertig fürs erste Training. Etwas aufwendiger ist die Montage des Rudergeräts. Hierfür sollte man etwa eine Stunde einplanen.
Speediance Gym Monster 2 – Bilder
Ausstattung
Das Gym Monster 2 bringt ordentlich Technik mit: Der Touchscreen dient als zentrale Steuereinheit, die Software läuft stabil, und ein WLAN-Empfänger ist integriert. Der eingebaute Lautsprecher liefert überraschend kräftigen Sound. Software-Updates stellt der Hersteller regelmäßig bereit – eine WLAN-Verbindung ist dafür erforderlich.
Die Bodenplatte ist leicht gepolstert und kann hochgeklappt werden. Das spart enorm an Platz. Entlang des Rahmens gibt es zehn Befestigungspunkte für die Seilzüge, zwei weitere am unteren Rahmen – ideal für Bodentraining. Praktisch ist die Bluetooth-Fernbedienung, die am Finger getragen wird. Damit lässt sich das Gewicht einstellen und der Motor aktivieren – hilfreich, wenn man sich bereits in Trainingsposition befindet.
Die Software bietet zahlreiche Trainingspläne und Übungen. Programme können vorgeschlagen oder individuell zusammengestellt werden. Leider wirken viele Übungsbezeichnungen durch automatische Übersetzung unverständlich – etwa „stehender Trizeps-Seil-Gesichts-Zug“ für „Face Pull“. Zudem erschwert ein UI-Fehler das Erstellen eigener Pläne: Beim Scrollen werden versehentlich Übungen ausgewählt. Abhilfe schafft nur das Scrollen mit zwei Fingern – eine Notlösung, die ein Update nötig macht.
Training
Das Gym Monster 2 orientiert sich am klassischen Seilzugtraining – mit erstaunlicher Vielseitigkeit. Von Kniebeugen bis Kreuzheben lassen sich viele Übungen umsetzen. Zubehör wie Griffe, Langhantel oder Manschetten erweitern die Möglichkeiten, der Wechsel gelingt schnell. Bei Druckübungen sorgen gepolsterte Lederschlaufen für Komfort.
Über 60 Trainingspläne mit mehr als 370 Workouts stehen zur Verfügung, eigene Programme lassen sich ebenfalls erstellen. Dabei kann man aus Zielen wie Maximalkraft, Muskelaufbau oder Ausdauer wählen und Wiederholungen sowie Sätze anpassen.
Das Training wird durch Videoanleitungen und Muskelgruppeninfos auf dem Display begleitet. Die Gewichtseinstellung erfolgt über den Touchscreen oder die Fernbedienung. Während der Übung analysiert das System die Ausführung, gibt Feedback und schaltet im Notfall automatisch ab.
Nach dem Training liefert das System eine detaillierte Auswertung inklusive Belastungsanalyse und Gewichtsempfehlungen. Das optional integrierbare Rudergerät erweitert den Fokus auf Ausdauer und Rückenmuskulatur. Trotzdem bleibt es ein reines Seilzugsystem – für optimale Ergebnisse sollte man freie Hantelübungen ergänzen, um auch Koordination und Rumpfstabilität zu fördern.
Preis
Das Gym Monster 2 ist kein Schnäppchen. Die Investition lohnt sich erst nach mehreren Jahren – je nach Abopreis des Fitness-Studios. Aktuell ist es jedoch bis Ende Juli deutlich reduziert – sowohl bei Amazon als auch direkt bei Speediance.
Mit dem Rabattcode XGLGRCJL gibt es bei Amazon zusätzlich 5 Prozent Nachlass – beim Family-Plus-Modell entspricht das immerhin rund 100 Euro Ersparnis.
Fazit
Wer lieber zu Hause als im Fitness-Studio trainiert, findet im Speediance Gym Monster 2 eine überzeugende Komplettlösung. Es ersetzt klassische Gewichte durch einen kompakten Elektromotor und spart damit Platz. Ferner bietet das Gym Monster 2 zahlreiche Trainingspläne auf dem großen Touchscreen und eine hochwertige Verarbeitung sowie durchdachtes Zubehör. Der Aufbau gelingt trotz der großen Speditionspakete erfreulich zügig.
Weniger gelungen ist die Software: Die automatisch übersetzten Übungsnamen sind teils unverständlich. Beim Erstellen eigener Trainingspläne führt das Scrollen häufig zu unbeabsichtigter Übungsauswahl – das stört den Bedienkomfort deutlich.
Trotzdem gehört das Gym Monster 2 aktuell zu den besten Optionen für effektives und flexibles Training zu Hause. Wer das Seilzugtraining mit freien Hanteln ergänzt, gleicht die Schwächen gut aus. Für ambitionierte Kraftsportler mit Fokus auf Maximalkraft ist das Gerät weniger geeignet. Der hohe Preis relativiert sich je nach Vergleich mit einem Studio-Abo erst nach mehreren Jahren.
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Datentransfer in die USA: Klage gegen EU-Datenschutzrahmen geht vor den EuGH
Der Streit um den EU-US-Datenschutzrahmen geht in die nächste Runde. Der französische Abgeordnete Philippe Latombe hat bestätigt, dass er gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom September zum Bestand des Data Privacy Framework (DPF) Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen wird. Damit wird der freie transatlantische Datenfluss schon zum dritten Mal ein Fall für das höchste EU-Gericht.
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Latombe, der für die Regierungspartei Mouvement Démocrate in der französischen Nationalversammlung sitzt, öffnet mit dem Schritt die Tür für ein „Schrems III“-Urteil. So hatte der EuGH schon die Vorgängerabkommen Safe Harbor und Privacy Shield für ungültig erklärt. Das geschah auf Betreiben des österreichischen Bürgerrechtlers Max Schrems, der noch überlegt, ob er in der Sache ebenfalls noch einmal aktiv wird. Der EuGH urteilte in beiden Verfahren, dass die US-Überwachungspraktiken insbesondere mit Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) und der Anordnung 12333 die Datenschutzrechte der EU-Bürger verletzten.
Weiteres Grundsatzurteil erwartet
Stein des Anstoßes ist aktuell der jüngste Angemessenheitsbeschluss für den Transfer personenbezogener Daten aus der EU in die USA der EU-Kommission. Diese erkennt damit die Rechtslage zum Schutz der Privatsphäre in den Vereinigten Staaten als vergleichbar hoch wie auf dem alten Kontinent an. Auch das EuG war in erster Instanz der Ansicht, dass die USA zum Zeitpunkt des Erlasses des Angemessenheitsbeschlusses ein im Wesentlichen gleichwertiges Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisteten.
Latombe begründete seine Klage und die nun folgende Berufung hauptsächlich mit dem Argument, dass das DFP nicht mit der EU-Grundrechtecharta und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar sei. Der Parlamentarier erläutert sein Vorgehen gegenüber Euractiv damit, dass der neu geschaffene Data Protection Review Court (DPRC) in den USA weder unparteiisch noch unabhängig von der Exekutive sei. Damit werde das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht nicht gewährleistet.
Datenhunger der US-Geheimdienste
Zudem beklagt Latombe die massive und nicht zielgerichtete Datensammelei von US-Geheimdiensten wie der NSA. Die getroffenen Vorkehrungen im DPF seien nicht ausreichend, um diesen schweren Grundrechtseingriffen entgegenzuwirken. US-Präsident Donald Trump hat die von seinem Vorgänger Joe Biden eingeführten Schutzmaßnahmen noch aufgeweicht.
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Der Volksvertreter will mit seinem Ansatz auch die Kommission und die Mitgliedstaaten unter Druck setzen, einen dauerhaft rechtssicheren Rahmen zu schaffen. Von der neuen EuGH-Prüfung hängt etwa ab, ob in der EU ansässige Firmen rechtssicher personenbezogene Daten bei US-Cloudanbietern speichern und verarbeiten können. Es ist davon auszugehen, dass die Luxemburger Richter jenseits der Bewertung der EuG-Entscheidung auch die mit den aufgeworfenen Rechtsfragen verknüpften Tatsachen genau untersuchen und ein weiteres Grundsatzurteil fällen werden.
(vbr)
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Dänemark verabschiedet sich überraschend von Plänen für die Chatkontrolle
Die dänische EU-Ratspräsidentschaft hat laut dem dänischen Justizminister Peter Hummelgard ihren Plan aufgegeben, Anbieter von Kommunikationsdiensten zur Suche nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu verpflichten. Das erkärte eine Sprecherin der Ratspräsidentschaft auf Anfrage von heise online und bestätigte damit einen Bericht des dänischen Rundfunks (DR).
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Dänemarks Regierung, die bis Jahresende dem Rat der EU-Mitgliedstaaten vorsteht und dort Einigungen zwischen den Staaten erzielen soll, gibt damit eines der umstrittensten Vorhaben der vergangenen Monate mangels Erfolgsaussichten auf. Über Wochen hatte die dänische Ratspräsidentschaft versucht, andere Mitgliedstaaten von ihrem Vorschlag zu überzeugen, nachdem Anbieter von Kommunikationsdiensten zu einer aktiven Suche nach potenziell kinder- und jugendpornografischen Inhalten oder Missbrauchsdarstellungen hätten verpflichtet werden können.
Die Kopenhagener Kehrtwende geht wohl auch auf regierungsinterne Streitigkeiten zurück: Während die dänischen Sozialdemokraten den Vorschlag für gut befanden, ging der Koalitionspartner Moderaterne auf Distanz zu dem Vorhaben.
Abschied von der Chatkontrolle
Auch in Deutschland hatte die Positionierung der neuen Bundesregierung kurz vor einer vorentscheidenden Abstimmung für massiven Zwist innerhalb der Koalition und der Regierungsfraktionen gesorgt – so hatten sich Abgeordnete der Regierungsfraktionen beschwert, dass sie nicht ausreichend beteiligt worden seien. Daraufhin setzte die dänische Ratspräsidentschaft die Abstimmung vom nächsten Treffen der Innenminister zunächst ab.
Die letzte Chance auf eine Einigung unter dänischer Führung besteht im Dezember, offenbar wollte die Regierung in Kopenhagen lieber einen Kompromiss ohne Chatkontrolle als gar keinen. Die bisherige Regelung, mit denen den großen Plattformanbietern die freiwillige, aktive Suche nach potenziellen Missbrauchsdarstellungen erlaubt wird, läuft im kommenden Frühjahr nach Verlängerung aus. Genau diese Freiwilligkeit will Dänemarks Justizminister nun im Rahmen der künftigen CSA-Verordnung kodifizieren, die zudem noch eine Vielzahl anderer und weniger umstrittener Vorhaben enthält.
(mho)
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Für US-Regierung gedacht: Manager von L3Harris hat Zero-Days an Russen verkauft
In den USA hat sich ein hochrangiger Manager des Rüstungskonzerns L3Harris schuldig bekannt, Informationen zu Zero-Day-Lücken an einen Russen verkauft zu haben. Das geht aus einer Mitteilung des US-Justizministeriums und Medienberichten hervor. Der 39-Jährige ist australischer Staatsbürger und hat laut TechCrunch bei L3Harris jene Abteilung geleitet, die unter anderem Spyware für die US-Regierung und deren engsten Verbündete entwickelt. Das Ministerium ergänzt, dass die Details zu Sicherheitslücken „exklusiv an die USA und ausgewählte Alliierte“ verkauft werden sollten. Stattdessen habe sie der Manager an jemanden verkauft, der mit seinen Verbindungen zur russischen Regierung geworben habe. Laut TechCrunch hat der Manager 1,3 Millionen US-Dollar eingenommen.
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Für USA und US-Allierte gedachte Exploits
Wie das US-Justizministerium ausführt, wurden dem Manager der L3Harris-Sparte Trenchant Millionen in Kryptogeld versprochen. Daraufhin habe er mehrere Verträge mit dem Mann unterzeichnet und dabei auch weitergehende Unterstützung bei der Arbeit mit den Exploits zugesagt. Zwischen 2022 und 2025 habe er seinen Zugang auf die internen Systeme ausgenutzt, um an die Zero-Day-Lücken zu gelangen. Die werden als Handelsgeheimnisse mit einem Gesamtwert von 35 Millionen US-Dollar eingestuft. Für jeden einzelnen der Verkäufe können laut dem US-Justizministerium 10 Jahre Haft und 250.000 US-Dollar Strafe verhängt werden.
Dass die Zero-Day-Exploits in der Folge eingesetzt wurden, kann die Anklage nicht belegen, sie geht aber davon aus. „Wahrscheinlich“ seien damit „zahlreiche ahnungslose Opfer“ angegriffen worden, erklärt die zuständige Bundesstaatsanwältin. TechCrunch führt noch aus, dass Trenchant seine Dienste ausschließlich den Regierungen der sogenannten Five Eyes verkauft. Das sind neben den USA noch Australien, Kanada, Neuseeland und Großbritannien, die in Geheimdienstfragen engsten Alliierten der Vereinigten Staaten. Der Manager, der sich jetzt schuldig bekannt hat, hat demnach noch vor wenigen Monaten einen Angestellten entlassen, der Zero-Day-Exploits für den Chrome-Browser gestohlen haben soll. Der habe aber beteuert, dass er darauf gar keinen Zugriff hatte.
(mho)
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