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Künstliche Intelligenz

Honor Magic V5 im Test: Das beste Foldable-Smartphone 2025


Dünner, stabiler und mit verbesserter Kamera – das Honor Magic V5 erfindet das Foldable zwar nicht neu, liefert aber einen fast perfekten Feinschliff.

Mit dem Magic V3 landete Honor im vergangenen Jahr einen Überraschungserfolg: Das Foldable überzeugte mit schlankem Design und ordentlicher Technik – und setzte damit ein Ausrufezeichen im noch jungen Markt. Jetzt schickt Honor den Nachfolger ins Rennen. Die Zahl „4“ überspringt der Hersteller traditionsgemäß, da sie in China als Unglückszahl gilt – und bringt direkt das Magic V5 heraus.

Doch die Konkurrenz schläft nicht. Samsung konterte mit dem Galaxy Z Fold 7, das vorwiegend durch seine flache Bauform und ausgereifte Technik glänzte. Auf den ersten Blick wirkt das neue V5 dagegen fast wie ein Zwilling des Vorgängers. Ob sich dahinter nur Feinschliff oder echte Fortschritte verbergen, zeigt unser Test.

Design

Optisch hat sich das Honor Magic V5 gegenüber dem Magic V3 kaum verändert. Wieder prangt auf der Rückseite ein großes, rundes Kameraelement – ein markanter Blickfang, der das Design prägt.

Beim Gehäuse zeigt sich jedoch Honors Anspruch: Mit 4,4 mm in aufgeklapptem und 8,8 mm in gefaltetem Zustand ist das Foldable extrem schlank und zusammengeklappt nur minimal dicker als ein Galaxy S25 Ultra. Die Werte beziehen sich allerdings auf das Gehäuse – da die Kamera spürbar hervorsteht, wirkt das Galaxy Z Fold 7 im Vergleich in der Gesamterscheinung noch filigraner.

Durch das Kameraelement liegt das Magic V5 leicht kopflastig in der Hand, bleibt aber mit einem Gewicht von nur 217 g leicht und fühlt sich sehr schlank an – fast wie ein Knäckebrot. Verarbeitung und Materialqualität sind top, auch wenn das Aufklappen etwas schwergängig ist. Das Metallchassis ist extrem verwindungssteif. Zusätzlich gibt es IP58/IP59. Damit ist das Gerät in Süßwasser wasserdicht bis in eine Tiefe von einem Meter für etwa 30 Minuten – auch gegen heißes Wasser. Dazu kommt ein Schutz vor Staub – ein Vorteil, den Samsungs Foldable auf dem Niveau mit IP48 nicht bietet.

Display

Das innere Display des Honor Magic V5 misst 7,95 Zoll und löst 2352 × 2172 Pixel auf. Mit 403 PPI liefert es eine gestochen scharfe Darstellung, die sich sowohl für Texte als auch für Multimedia-Inhalte eignet. Zum Einsatz kommt ein OLED-Panel auf LTPO-Basis, das die Bildwiederholrate flexibel zwischen 1 und 120 Hz anpasst. Dadurch wirken Animationen und Scrollbewegungen flüssig, während der Energieverbrauch sich in Grenzen hält. Überdies unterstützt das Panel HDR10+ und Dolby Vision.

Die maximale Helligkeit erreicht laut Hersteller bis zu 1800 Nits – genug, um Inhalte auch bei direkter Sonneneinstrahlung noch klar erkennen zu können. Der typische Falz ist zwar weiterhin vorhanden, im Alltag jedoch kaum sichtbar und nur leicht zu ertasten. Damit gelingt Honor eine der bislang dezentesten Faltstellen bei einem Foldable.

Auch das Außen-Display hinterlässt einen starken Eindruck. Es misst 6,43 Zoll, bietet eine Auflösung von 2376 × 1060 Pixel und kommt damit auf eine Pixeldichte von 405 PPI. Wie das Hauptpanel setzt es auf OLED mit LTPO-Technik und unterstützt ebenfalls HDR10+ sowie Dolby Vision. Besonders bemerkenswert ist die enorme Spitzenhelligkeit: Bis zu 5000 Nits sollen möglich sein. Im Test blieb der Screen auch unter praller Sonne problemlos ablesbar.

Geschützt wird der Bildschirm durch Honors Nanocrystal Shield, das erhöhte Widerstandsfähigkeit gegen Kratzer und Stöße bieten soll. Tatsächlich blieben im Test keine Spuren zurück. Deutlich weniger sinnvoll ist dagegen die ab Werk aufgebrachte Schutzfolie am Außen-Display: Sie bietet kaum echten Nutzen und löst sich schnell, was sehr unschön aussieht und den hochwertigen Eindruck schmälert.

Kamera

Honor hat beim Magic V5 die Triple-Kamera überarbeitet, primär das Teleobjektiv. Die Hauptkamera bietet weiter 50 Megapixel, das Teleobjektiv nun 64 Megapixel. Beide sind optisch stabilisiert und liefern dadurch auch bei wenig Licht oder Zoom schärfere Bilder. Ergänzt wird das Setup durch eine 50-Megapixel-Ultraweitwinkelkamera, die auch Makroaufnahmen abdeckt. Die Frontkamera liefert 20 Megapixel. Im Test überzeugte die Bildqualität – bei Tageslicht detailreich, kontraststark und dynamisch ausgewogen.

Der Zoom wurde aber leicht angepasst: Statt 3,5-fach bietet es stattdessen 3-fachen optischen Zoom. In der Praxis fällt das kaum ins Gewicht, da bis zum 6-fachen Hybridzoom die Ergebnisse überzeugend bleiben. Realistisch nutzbar ist der Zoom bis zum 10-fachen Faktor, danach nimmt die Bildqualität deutlich ab. Bis zu 100-fach sind möglich.

Nachts sorgt die KI für helle Bilder mit vielen Details und wenig Rauschen, übertreibt aber teils so, dass Fotos fast wie bei Tag wirken. Bei schwachem Licht schneidet die Hauptkamera am besten ab, gefolgt von der Telekamera. Die Ultraweitwinkellinse schwächelt hier üblicherweise etwas. Der Makromodus springt manchmal etwas zu früh an.

Für Porträts mit der Triple-Kamera gibt es zudem die Harcourt-Filter in zwei Farbvarianten, sowie Schwarz-Weiß, die Studio-Charakter verleihen. Das KI-Feature aus dem Honor 400 Pro ist ebenfalls an Bord. Dieses erzeugt aus Bildern kurze Animationen im Stop-Motion-Stil – eindrucksvoll bei Nahaufnahmen und kreativ nutzbar etwa für Urlaubsfotos.

Selfies gelingen klar und detailreich. Der Porträtmodus mit der Frontkamera erzeugt ein ansprechendes Bokeh. Videos unterstützt die Triple-Kamera mit 4K/60 FPS, die Frontkamera mit 4K/30 FPS.

Ausstattung

Unter der Haube setzt Honor beim Magic V5 auf den neuen Qualcomm Snapdragon 8 Elite – aktuell das schnellste SoC am Markt. Mehr Leistung ist derzeit schlicht nicht drin, egal ob für Gaming, Multitasking oder KI-Anwendungen. Damit bewegt sich das Foldable klar in der absoluten Oberklasse und ist für jede Aufgabe bestens gerüstet.

Auch beim Speicher zeigt sich Honor großzügig: 16 GB RAM sorgen für reibungsloses Multitasking, dazu gibt es 512 GB internen Speicher. Damit ist genügend Platz für Fotos, Videos, Spiele und Apps vorhanden. Eine Erweiterung per microSD-Karte ist aber nicht möglich, es gibt auch kein Modell mit 1 TB. Die Navigation unterstützt alle gängigen Satellitensysteme wie GPS, Glonass, Beidou, Galileo und QZSS und ist im Alltag genau.

Bei der Konnektivität bietet das Gerät alles, was man 2025 erwarten darf: USB-C 3.1 und Displayport 1.2 für externe Monitore, dazu kommt Wi-Fi 7 für höchste Netzwerkgeschwindigkeiten. Bluetooth 6.0 ist ebenfalls an Bord und unterstützt moderne Codecs wie aptX Adaptive, LDAC, AAC, SBC sowie LE Audio mit LC3. Abgerundet wird das Paket durch NFC für mobiles Bezahlen oder schnelles Pairing und einen Infrarot-Port, mit dem sich klassische Geräte wie TV oder Hi-Fi steuern lassen.

Für das Magic V5 bietet Honor optional den Magic Pen an. Er ermöglicht handschriftliche Notizen, Unterschriften und Zeichnungen – besonders praktisch auf dem großen Innendisplay. Damit behält Honor ein Feature bei, das Samsung beim Galaxy Z Fold 7 kürzlich erst gestrichen hat, und verschafft sich einen solchen Vorteil. Der Stift wird in einem hochwertigen Cover mitgeliefert, das zugleich als Schutz für den Stylus dient.

Software

Das Honor Magic V5 läuft mit Android 15 und der Oberfläche Magic OS 9. Optisch erinnert sie stark an iOS und Huaweis EMUI, auch weil ein App-Drawer fehlt. Benachrichtigungen und Kontrollzentrum werden getrennt geöffnet: Nachrichten per Wisch von oben, das Kontrollzentrum vom rechten oberen Rand.

Ein großer Pluspunkt ist die Update-Politik: Honor garantiert sieben Jahre Software- und Sicherheits-Updates mit monatlichen Patches. Damit zählt das Magic V5 zu den am längsten unterstützten Android-Smartphones.

Magic OS bietet praktische Features wie Multi-Window, eine seitliche App-Leiste und das Magic Portal, mit dem sich Inhalte direkt in passende Apps übertragen lassen. Auch die Knöchel-Geste zur Markierung von Bildausschnitten ist dabei, wirkt aber weniger zuverlässig als Samsungs „Circle to Search“. Kritik gibt es bei den hauseigenen Apps: Sie verdrängen teils Googles Lösungen, sind aber nicht immer so ausgereift. Die Kalender-App zeigte im Test etwa verzögerte Synchronisierungen.

Akku

Das Magic V5 bringt eine Akkukapazität von 5820 mAh mit – für ein so dünnes Foldable ein beeindruckender Wert. Möglich wird das durch Silizium-Karbon-Technologie, die eine besonders hohe Energiedichte bietet und somit deutlich mehr Kapazität ins kompakte Gehäuse bringt.

Beim PCmark Battery Test, der typische Alltagsaufgaben wie Surfen, Textbearbeitung und leichte Grafiklast simuliert, erzielte das Gerät eine starke Laufzeit von 15 Stunden. Das zählt zu den besten Ergebnissen in seiner Klasse. Im Alltag bedeutet das: Ein voller Tag intensiver Nutzung ist problemlos machbar, bei moderatem Gebrauch sind sogar anderthalb Tage drin. Unter hoher Belastung wie beim Zocken oder länger geöffnetem Haupt-Display sinkt die Ausdauer rapide, bleibt aber auf gutem Niveau.

Beim Laden setzt Honor auf 66 Watt kabelgebundenes Laden. Aufgrund der großen Kapazität dauert eine volle Ladung von 20 auf 100 Prozent rund 1 Stunde und 15 Minuten. Kabelloses Laden nach Qi-Standard ist ebenfalls an Bord und rundet das Gesamtpaket ab.

Preis

Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) liegt bei knapp 2000 Euro – ein stolzer Preis, aber üblich für Foldables dieser Art. Zum Marktstart lohnt sich jedoch ein Blick auf die attraktiven Rabatte bei Honor: Dort erhält man das Gerät bis zum 11.09.2025 mit Coupon für „nur“ 1700 Euro. Den Honor Magic Pen im Wert von 99 Euro sowie ein Ladegerät mit 66 W im Wert von 30 Euro und eine 12-monatige Garantie auf Display-Bruch gibt es kostenlos dazu.

Fazit

Auf den ersten Blick ähnelt das Honor Magic V5 seinem Vorgänger, doch die Details machen den Unterschied. Das hochwertige Gehäuse ist nochmals dünner – schlanker geht kaum, da der USB-C-Anschluss bereits der limitierende Faktor ist.

Die Kamera überzeugt vorwiegend durch die verbesserte Telelinse. KI-Funktionen optimieren Fotos sichtbar und bieten kreative Effekte wie Studiofilter und Animationen. Für Fans natürlicher Fotos greift die KI aber zuweilen etwas zu intensiv ein. Performance und Akkulaufzeit sind top, die Stiftunterstützung sinnvoll.

Im Vergleich: Samsungs Galaxy Z Fold 7 ist ebenfalls schlank und bietet eine starke Kamera. Doch bei Akkulaufzeit, Telelinse und Design liegt das Magic V5 knapp vorn. Kritik: Die Folie auf dem Außen-Display wirkt überflüssig, die KI verschönert Fotos teils stark und der Preis ist hoch. Insgesamt aber liefert das Magic V5 ein fast perfektes Gesamtpaket.



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Kinder für Technik begeistern: Gadgets, Plattformen, Tipps | c’t uplink


Kinder interessieren sich in aller Regel für technische und naturwissenschaftliche Phänomene um sie herum. Mit altersgerechten Programmierplattformen, niedlichen Selbstbau-Robotern oder spannenden Brettspielen können Eltern diese Neugier fördern und gemeinsam mit dem Nachwuchs Spaß haben.

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Logo mit dem Schriftzug "c't uplink – der Podcast aus Nerdistan"

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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …

In der c’t-Ausgabe 22/2025 stellen wir kindgerechte Programmierplattformen, lokale Makerspaces und kluge Lernspielzeuge vor. Dorothee Wiegand, langjährige c’t-Redakteurin und nun -Autorin, und c’t-Redakteur Sylvester Tremmel sprechen im Podcast über das Thema und geben wertvolle Tipps.

Laut den beiden ist man nie zu jung, um sich mit Technik zu beschäftigen. „Mein Kleiner hat Schalter geliebt, da war er kein Jahr alt“, erzählt Sylvester im c’t uplink. „Kinder haben einen natürlichen Forschergeist“, meint auch Dorothee. „Sie machen Trial-and-Error-Experimente: Wenn ich jetzt den Lichtschalter anmache und es wird hell und dann mache ich ihn wieder aus, passiert das beim zweiten Mal genauso? Oder passiert dann vielleicht was anderes und warum ist das so?“

Es helfe aber zusätzlich, wenn man die Kinder mit dem Spielzeug nicht allein lässt, sondern sich gemeinsam damit beschäftigt. Wenn man den Karton gleich nach dem Kauf schon einmal aufmacht und nachsieht, ob zum Beispiel noch Batterien nötig sind oder Kabel zugeschnitten werden müssen, kann man das gemeinsame Spielen und Basteln gut vorbereiten.

Letztendlich gehe es immer darum, dass die Kinder mit Spaß bei der Sache sind. „Solche Spielzeuge sollen nicht den Fachkräftemangel beheben“, stellt Dorothee klar. Das Ziel im privaten Umfeld sei nicht, den Informatik- oder Physikunterricht in der Schule zu ersetzen.

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„Es kommt auch darauf an, wie man seinem Kind das neue Spielzeug verkauft“, meint Sylvester. Also zum Beispiel das Brettspiel rund um Algorithmen einfach mal ausprobieren und schauen, ob es Spaß macht, statt zu betonen, wie viel Kinder dabei lernen. So kommen diese spielerisch in Kontakt mit algorithmischem Denken, Programmiergrundlagen oder naturwissenschaftlichen Phänomenen.

Beispielsweise beim Scratch-Programmieren arbeite man mit fertigen Code-Blöcken, die wie Puzzleteile aneinanderpassen. Dieses Prinzip verhindert Tipp- und Syntaxfehler und vermeidet Frust bei den jungen Programmierern. Ähnlich reduziert funktioniert der für den Artikel getestete kleine Roboter, den man mit farbigen Filzstiftstrichen steuert. „Sehr intuitiv und sehr hands-on!“, findet Dorothee.

Zu Gast im Studio: Dorothee Wiegand, Sylvester Tremmel
Host: Greta Friedrich
Produktion: Ralf Taschke

Mehr darüber, wie und mit welchen Angeboten und Gadgets Sie Kinder für Technik begeistern können, lesen Sie in der c’t-Ausgabe 22/2025, auf ct.de sowie in der c’t-App für iOS und Android. Die Ausgabe 22/2025 gibt es aktuell am Kiosk.

In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.

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► c’t auf Papier: überall, wo es Zeitschriften gibt!


(gref)





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Länder wollen Urheberpauschale für KI


Die Rundfunkkommission der Länder hat ein Diskussionspapier für einen „Digitale-Medien-Staatsvertrag“ (DMStV) vorgelegt, das umfassende Maßnahmen zur Sicherung der kommunikativen Grundlagen einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft vorsieht. Im Zentrum der Initiative, auf die sich die Rundfunkreferenten am Donnerstag verständigt haben, steht die Bewältigung der Herausforderungen des KI-Zeitalters.

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Ein zentrales in den Eckpunkten skizziertes Vorhaben ist die Einführung eines eigenständigen, gesetzlichen Vergütungsanspruchs für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke beim Training und Einsatz von Systemen für generative KI wie ChatGPT, Gemini oder Claude. Ziel ist ein Lizenzmodell, das durch kollektive Wahrnehmung über Verwertungsgesellschaften einen fairen Ausgleich zwischen Innovation und den Interessen der Rechteinhaber, insbesondere aus dem journalistisch-redaktionellen Bereich, schafft.

Gleichzeitig sollen die Transparenzpflichten für KI-Anbieter verschärft werden. Diese müssten detailliert offenlegen, welche Werke konkret für das Training großer Sprachmodelle zum Einsatz kamen, sobald die Nutzung über eine bloße Zusammenfassung hinausgeht. Eine klare Kennzeichnungspflicht soll auch für Crawler und Bots gelten.

Im Rahmen der jüngsten großen Urheberrechtsnovelle hat die EU Ausnahmen vom exklusiven Verwertungsrecht für Text- und Data-Mining (TDM) festgelegt. Der Bundestag hat diese Vorgaben im Urheberrechtsgesetz umgesetzt. Demnach ist die Vervielfältigung von rechtmäßig zugänglichen digitalen Werken etwa zum Training von Algorithmen erlaubt, um „daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen“.

Diese Berechtigung gilt für Forschungseinrichtungen, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: Diese dürfen keine kommerziellen Zwecke verfolgen, müssen sämtliche Gewinne in die Wissenschaft reinvestieren oder im Rahmen eines staatlich anerkannten Auftrags im öffentlichen Interesse tätig sein. Das soll verhindern, dass Institute umfangreich Daten im Dienste von Unternehmen schürfen.

Angesichts der zunehmenden Verbreitung von generativen KI-Systemen wollen die Länder prüfen lassen, ob die bestehenden TDM-Regeln angemessen sind. Ein wichtiger Punkt ist der Nutzungsvorbehalt der Rechteinhaber: Ihnen ist es sowohl nach nationalem als auch nach europäischem Recht gestattet, die Nutzung ihrer Werke für TDM ausdrücklich auszuschließen.

Damit diese Sperre wirksam und rechtssicher funktioniert, braucht es laut dem Papier klare formelle Vorgaben zur Erklärung und Wirkung des Vorbehalts. Letztlich müsse ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Urheberschutz und der Innovationsförderung gewährleistet werden, um ein stabiles Medienumfeld und verlässliche Vergütungsstrukturen zu sichern. Zuvor forderte schon der Deutsche Kulturrat eine angemessene Vergütung für die KI-Nutzung geschützter Werke. Er verweist auf deutliche Stimmen, wonach die TDM-Schranke hier nicht greife.

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Die Länder drängen zudem darauf, Chatbot-Betreiber in die medienrechtliche Verantwortung zu nehmen, insbesondere wenn ihre Systeme einem eigenen Inhalteangebot gleichkommen. Dafür sollen verpflichtende Quellenangaben und Verlinkungen sowie Plausibilitätschecks anhand verlässlicher Berichte eingeführt werden.

Um Inhalteanbieter zu stärken und ihre Refinanzierung zu sichern, strebt die Rundfunkkommission ein ausgeglichenes Regulierungsumfeld an. Dies erfordere eine Überprüfung von Werbevorschriften, um zusätzliche Reklameverbote vor allem im Fernsehen zu vermeiden und ein Gleichgewicht beim Zugang zu Werbeerlösen zwischen traditionellem Rundfunk, rundfunkähnlichen Telemedien und konkurrierenden Vermittlungsdiensten (Plattformen) herzustellen.

Anbieter, die nach journalistischen Standards arbeiten und in diese investieren, sollen im Online-Umfeld besonders geschützt werden. Die Länder erwägen hier, Diskriminierungsverbote zu konkretisieren, etwa indem die Auffindbarkeit nicht wegen Paywalls oder externer Links benachteiligt werden darf. Es soll mindestens ein gleichberechtigtes Ausspielen eigenständig recherchierter und redaktionell verantworteter Inhalte gegenüber ausschließlich KI-generierten Inhalten auf Plattformen gewährleistet werden.

Um die Auffindbarkeit journalistischer Inhalte zu fördern, sollen die bestehenden Regeln für Benutzeroberflächen evaluiert und fortentwickelt werden. Die Kriterien für einen öffentlichen Mehrwert der Berichterstattung sollen geschärft werden, um den Zugang zu verlässlichen Inhalten zu sichern und Anreize für entsprechende Investitionen zu bieten. Die Sichtbarkeit von Medieninhalten in Suchergebnissen, Feeds und Timelines soll steigen. Dafür könnten Anbieter verlässliche Inhalte mit Labels kennzeichnen, um eine bevorzugte Auswahl durch Algorithmen zu ermöglichen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz freier Kommunikationsräume. Dazu zählt der Schutz vor manipulativen Verbreitungstechniken. Praktiken wie Fake Accounts, Social Bots und intransparente Bezahlung von Posts oder Klicks müssten unterbunden werden, heißt es. Ferner soll die Sicherung der redaktionellen Unabhängigkeit und Transparenz verbessert werden.

Die Länder erwägen auch, die Medienaufsicht beim Löschen unzulässiger Inhalte zu verschärfen und weitere Straftatbestände etwa zu Doxxing, Belohnung und Billigung von Rechtsverstößen oder das Beleidigen von Personen des politischen Lebens in den Medien-Staatsvertrag und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag aufzunehmen. Das soll einen Gleichlauf zwischen Medienregulierung und Strafverfolgung gewährleisten. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) betonte als Kommissionsvorsitzender: „Wir wollen in Europa und in Deutschland die Regeln unserer gesellschaftlichen Debatten auch im digitalen Zeitalter selbst erarbeiten und nicht von Tech-Giganten bestimmen lassen.“ Erste Vorschläge für einen DMStV, bei denen es vor allem ums Umsetzen europäischer Rechtsakte geht, machten die Länder schon im Sommer.


(nen)



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Analyse mit unerwartetem Resultat: Artensterben hat sich wieder verlangsamt


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Anders als vielfach angenommen, sterben gegenwärtig wohl überhaupt nicht mehr Tier- und Pflanzenarten aus, als in der jüngeren Vergangenheit. Der bisherige Höhepunkt beim Artensterben könnte sogar schon vor 100 Jahren erreicht worden sein. Das jedenfalls meinen eine Biologin und Biologe von der University of Arizona, die Daten zum Aussterben von mehr als 900 Tier- und Pflanzenarten in den vergangenen 500 Jahren analysiert haben. Als zentrales Ergebnis ihrer Studie sehen die beiden die Erkenntnis, dass Arten in der Vergangenheit zumeist aus anderen Gründen ausgestorben sind als heute und man historische Daten nicht einfach in die Zukunft extrapolieren könne. Ihre Arbeit wollen sie nicht als Entwarnung verstanden wissen, sondern als Grundlage für eine akkurate Einschätzung des Problems.

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Kristen Saban und John Wiens rufen jetzt in Erinnerung, dass in prominenten Studien immer wieder darauf hingewiesen worden sei, dass sich auf der Erde gerade ein Massensterben ereignet, bei dem Geschwindigkeit und Ausmaß des Artensterbens stark steigen. Diese Annahme stehe aber auf wackligen Füßen und ihre eigene Analyse komme zu einem anderen Ergebnis. Demnach hat die Geschwindigkeit des Artensterbens von Pflanzen, Gliederfüßern und Landwirbeltieren vor 100 Jahren einen Höhepunkt erreicht und sinkt seitdem. Verantwortlich seien damals primär invasive Arten auf Inseln gewesen, während die größte Gefahr aktuell von der Zerstörung natürlicher Lebensräume ausgeht.

Man könne aber nicht nur deshalb nicht aus den historischen Entwicklungen in die Gegenwart und Zukunft extrapolieren, weil sich die größten Gefahren für die Tier- und Pflanzenwelt geändert haben, schreiben die beiden weiter. Als weiteren Grund für die zurückgehende Geschwindigkeit beim Artensterben sei die harte Arbeit zum Artenschutz. Andere Studien hätten schon Hinweise erbracht, dass diesbezügliche Investitionen tatsächlich etwas bringen. Gleichzeitig weisen die beiden darauf hin, dass vor allem Weichtiere wie Schnecken und Muscheln sowie Wirbeltiere aussterben, Pflanzen und Gliederfüßer seien dagegen weniger stark betroffen. Überraschend sei noch gewesen, dass es aus den vergangenen 200 Jahren keinen Beweis für ein beschleunigtes Artensterben wegen des Klimawandels gibt.

Dass historisches Artensterben für die Vorhersage aktueller und künftiger Risiken kein zuverlässiger Faktor sei, nennt die Forschungsgruppe überraschend. Gleichzeitig weisen sie explizit darauf hin, dass ihre Studie nicht bedeute, dass der Klimawandel keine Gefahr darstelle: „Sie zeigt nur, dass vergangene Aussterbeereignisse keine Rückschlüsse auf gegenwärtige und zukünftige Bedrohungen zulassen“, sagt Wiens. Der Verlust von Biodiversität sei ein großes Problem und wahrscheinlich sehen wir dessen Folgen noch gar nicht, ergänzt Saban. Es sei aber wichtig, dass wir mit Präzision darüber sprechen, um gegenwärtige Verluste detailliert darzustellen und künftige zu verhindern. Ihre Arbeit hat die Gruppe in den Proceedings of the Royal Society of London veröffentlicht.


(mho)



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