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HP Security Manager: Schadcode-Lücke in Druckerverwaltungstool


HPs Security Manager dient zur Verwaltung und Absicherung sowie zur Sicherstellung der Richtlinienkonformität von HP-Druckern in Netzwerken. Eine Schwachstelle in der Verwaltungssoftware ermöglicht Angreifern aus dem Netz, Schadcode einzuschleusen und auszuführen.

Davor warnt HP in einer Sicherheitsmitteilung. „HP Security Manager ist möglicherweise anfällig für eine Schwachstelle, die das Ausführen von Code aus dem Netz durch den Einsatz von Microsofts OLE-Datenbank-Bibliothek in Version 18.4 für Microsoft SQL Server Express sowie Microsofts SQLServer ermöglicht“, schreiben die Entwickler dort kärglich.

Die Schwachstelleneinträge datieren auf den April 2024, wo Microsoft die Sicherheitslücken zum Patchday mit aktualisierter Software geschlossen hat. Die Erläuterung dort ist jedoch noch kürzer: „Microsoft OLE DB-Treiber für SQL Server Remote-Code-Ausführungsschwachstelle“, schreiben die Redmonder dazu (CVE-2024-28906 / EUVD-2024-25972; CVE-2024-29044 / EUVD-2024-26091; CVSS 8.8, Risiko „hoch„). Beide verpassen jedoch die Einordnung als „kritisches“ Risiko nur äußerst knapp.

Die Sicherheitslücken finden sich in den mitgelieferten ODBC-Treibern von HP Security Manager 3.13 oder älteren Fassungen. In der Version 3.14 aktualisiert HP die Drittherstellerkomponenten und stopft damit die Sicherheitslecks. HPs Security Manager lässt sich etwa auf der zugehörigen Webseite von HP in der aktuellen Version herunterladen.

Manuelle Gegenmaßnahmen nennt HP zudem für Admins, die diese Software von HP nicht aktualisieren möchten. Wo der HP Security Manager mit einer entfernten MS SQL Server- oder MS SQL Server Express-Datenbank installiert wurde, kann der MS OLE DB-Treiber entfernt oder auf Stand 18.7 aktualisiert werden. Haben IT-Verantwortliche die Datenbank lokal installiert, können sie TCP/IP als Protokoll im SQL Configuration Manager aktivieren und den OLE DB-Treiber entweder entfernen oder aktualisieren. Wo Admins den Treiberstand 18.7 herbekommen, erörtert HP jedoch nicht.

Anfang des Jahres hatte HP Schadcode-Lücken in der Firmware von zahlreichen HP-Netzwerkdruckern mit aktualisierter Software geschlossen. Eine davon galt sogar als kritische Bedrohung, hunderte Modelle waren betroffen.


(dmk)



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Spotify erweitert App um Direktnachrichten-Funktion


Kurz nach der Preiserhöhung des Premium-Tarifs und der Einführung des Basic-Abos führt Spotify zwar immer noch keine High-Res-Option ein, dafür aber die Möglichkeit, Direktnachrichten aus der App zu versenden.

Wie Spotify erklärt, sollen Nutzerinnen und Nutzer die Direktnachrichtenfunktion dazu verwenden, Musik-, Podcast- und Hörbuchempfehlungen miteinander teilen können, ohne die App verlassen zu müssen. Laut Anbieter wird die Nachrichtenfunktion im Laufe dieser Woche in „ausgewählten Märkten“ eingeführt und soll für Free- und Premium-Nutzer ab 16 Jahren auf Mobilgeräten verfügbar sein.

Laut TechCrunch wird die Nachrichtenfunktion zunächst in Latein- und Südamerika eingeführt. Im Laufe der kommenden Wochen soll sie dann in den USA, Kanada, Brasilien, der EU, Großbritannien, Australien und Neuseeland verfügbar gemacht werden.

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Die neue Nachrichtenfunktion ist nahtlos in die Spotify-App integriert und kann aufgerufen werden, indem man beim Anhören eines Songs, Podcasts oder Hörbuchs in der Ansicht „Aktuelle Wiedergabe“ auf das Teilen-Symbol tippt. Hier kann man einen Freund oder Kontakt auswählen, an den man den Inhalt senden möchte.


Bebilderte Anleitung wie man in Spotify Inhalte teilt.

Bebilderte Anleitung wie man in Spotify Inhalte teilt.

Spotify: So funktioniert das Teilen von Inhalten.

(Bild: Spotify)

Spotify-Nutzer können Inhalte teilen und Nachrichten an Personen senden, mit denen sie einen Spotify-Tarif teilen. Auch an andere Nutzer, mit denen man zuvor über Spotify interagiert hat – etwa über Jams, Blends und kollaborative Playlists – können Direktnachrichten versendet werden.

Laut Spotify soll die neue Funktion darauf abzielen, Inhaltsempfehlungen, die schon jetzt über Textnachrichten, Social Media wie TikTok, Instagram oder Snapchat und Messaging-Dienste von Drittanbietern geteilt werden, zu ergänzen, nicht zu ersetzen. Audioinhalte, die mit oder vom Nutzer geteilt werden, landen in einem Posteingang, auf den Nutzer mit einem Druck auf ihr Profilbild in der oberen linken Ecke der App zugreifen können.

Die Nachrichten zwischen Nutzern unterstützen Emoji-Reaktionen und sind laut Spotify durch eine „branchenübliche Verschlüsselung“ geschützt. Nutzer können des Weiteren Nachrichtenanfragen annehmen oder ablehnen, sowie andere Benutzer blockieren oder die Funktion vollständig abstellen. Sollten Nutzer anstößige Nachrichten oder Inhalte erhalten, können sie die jeweilige Nachricht gedrückt halten, um verdächtige Inhalte zu kennzeichnen. Spotify gibt an, dass Nachrichten proaktiv auf „bestimmte rechtswidrige und schädliche Inhalte“ überprüft und von Nutzern gemeldete Chats überprüft werden.


(afl)



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Nach Verschiebungen: Erneuter Versuch für zehnten Starship-Testflug


Der geplante zehnte Testflug des größten jemals gebauten Raketensystems der Raumfahrtgeschichte ist bereits zum zweiten Mal kurz vor dem Start verschoben worden. Das Wetter habe einen Test des unbemannten Starship am Montag (Ortszeit) verhindert, teilte das Raumfahrtunternehmen SpaceX kurz vor dem geplanten Start mit. Für die kommende Nacht setzt SpaceX den nächsten Versuch an (ab 1:30 Uhr MESZ).

Der Testflug war eigentlich bereits für den Sonntag (Ortszeit) geplant gewesen, wurde dann aber um einen Tag verschoben, um einen Fehler an den Bodensystemen zu beheben. Das Starship soll vom Weltraumbahnhof des Unternehmens im US-Bundesstaat Texas zu einem rund einstündigen Testflug aufbrechen.

Das Raketensystem ist größer als die Freiheitsstatue in New York City. Es besteht aus zwei Teilen, die sich nach dem Start trennen: dem etwa 70 Meter langen Booster Super Heavy und der – ebenfalls Starship genannten – oberen Stufe, die rund 50 Meter misst.

Beide Teile sind so konzipiert, dass sie nach der Rückkehr zur Erde wiederverwendet werden können. Die US-Raumfahrtbehörde Nasa will mit dem Starship Astronauten zum Mond schicken, während SpaceX das Ziel verfolgt, eines Tages den Mars zu erreichen.

Erstmals war das Raketensystem im April 2023 getestet worden – und damals nach wenigen Minuten komplett explodiert. Bei weiteren Tests erreichte die obere Stufe das All und landete auch schon kontrolliert im Indischen Ozean. Zuletzt waren allerdings mehrere Testflüge deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben.


(dmk)



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Sammelklage gegen SSS GmbH: Zahlungsrückforderung noch bis 1. September


Die SSS-Software Special Service GmbH hatte ein Online-Formular aufgesetzt und sich als Dienstleister für An-, Ab- oder Ummeldung beim Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender betätigt. Das sind eigentlich kostenlose Vorgänge, für die das Unternehmen knapp 30 Euro verlangt hat. Der Hinweis auf diese Gebühren war nicht eindeutig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte deshalb eine Sammelklage gegen das Unternehmen eingereicht. Forderungen zur Rückzahlung sind jedoch nur noch kurz kostenlos einreichbar.

Verbraucher und auch kleine Unternehmen können sich zu der Sammelklage gegen SSS mit dem Eintragen in das Klageregister anmelden. Die Eintragung kostet nichts, es bestehen auch keine Prozesskostenrisiken für Betroffene, die sich der Klage anschließen wollen. Eine Anmeldung zur Sammelklage ist unkompliziert über ein Formular beim Bundesjustizamt möglich. Die Verbraucherzentrale gibt Betroffenen zudem Hinweise, die beim korrekten Ausfüllen helfen sollen.

Die SSS-Software Special Service GmbH ist inzwischen in der Insolvenz. Das erschwert es Betroffenen, ihr Geld zurückzuerhalten. Die Forderung können sie jedoch beim Insolvenzverwalter anmelden. Der nennt als Frist den 1. September 2025, bis zu dem Gläubiger ihre Forderung bei ihm anmelden sollen. „Für verspätete Anmeldungen fällt eine Gebühr von 22,00 € an“, schreibt der vzbv in der FAQ zur Sammelklage. Betroffene können ein Anmeldeformular ausfüllen und mit der Post schicken. Auch ein Online-Formular ist verfügbar, aber auch das muss ausgedruckt und verschickt werden, zudem ist eine Registrierung am Portal nötig.

Bis zum Juli 2024 sind nach Schätzungen des vzbv mehr als 90.000 Verbraucherinnen und Verbraucher auf das Online-Portal „Service Rundfunkbeitrag“ hereingefallen. Es stand bis dahin, als werblicher Inhalt markiert, an erster Stelle in der Google-Suche angezeigt, wenn eine Suche etwa die Begriffe „Rundfunkbeitrag“, „Rundfunkgebühr“, „GEZ“ oder ähnliche enthielt. Auf der Seite waren Formulare verfügbar, die eine Mitteilung zur Änderung der Wohnadresse oder Bankverbindung an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio veranlasst haben. Die Seite verlangte dafür jedoch 29,99 Euro, später gar 39,99 Euro. Das fiel den Verbrauchern erst auf, als sie die Rechnung erhielten – die „Hinweise auf diese Kosten waren allerdings so undeutlich, dass viele Verbraucher:innen sie übersahen“, schreibt der vzbv.


(dmk)



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