Apps & Mobile Entwicklung
ID. Buzz AD: Das erste vollautonome Serienfahrzeug von Volkswagen
Der ID. Buzz AD ist das erste vollautonome Serienfahrzeug von Volkswagen. Nach letzten Wintertests in Oslo hat das eigenständige Unternehmen des Volkswagen-Konzerns jetzt das Serienmodell vorgestellt, das autonomes Fahren nach SAE-Level 4 ermöglicht. Das Fahrzeug ist ein Bestandteil der laut MOIA schlüsselfertigen Gesamtlösung.
Selbstfahrendes System von Mobileye mit 27 Sensoren
Die Serienversion des ID. Buzz AD entspricht über weite Bereiche der Linienführung des Privatkunden angebotenen ID. Buzz (Test), auffällig sind vor allem die Folierung und die Aufbauten für das autonome Fahren. Der ID. Buzz AD verfügt zudem über einen verlängerten Radstand und eine erhöhte Dachlinie und sei damit maßgeschneidert für den Einsatz in vollautonomen Mobilitätsdiensten. Technisch wird auf ein selbstfahrendes System von Mobileye gesetzt, rund um das Fahrzeug sind 27 Sensoren verbaut, darunter 13 Kameras, neun LiDAR und fünf Radare. Der ID. Buzz AD erzeuge so ein umfassendes, redundantes 360-Grad-Bild seiner Umgebung, erklärt MOIA.

Autonomes Fahren nach SAE-Level 4
Ermöglicht wird damit das vollautonome Fahren nach SAE-Level 4. Das ist identisch zum Angebot von Waymo (Test) in den USA, sodass kein den Fahrbetrieb überwachendes Personal im Auto benötigt wird. Eine weiterhin bestehende ODD (Operational Design Domain) definiert unter anderem, wo, wann und wie sich das Fahrzeug bewegen darf, ein Fahrer wird jedoch nicht mehr vorausgesetzt, das manuelle Übernehmen ist nicht vorgesehen. An Bord befinden sich somit lediglich die Fahrgäste, für die im ID. Buzz AD vier Sitze „mit persönlichem Freiraum“, gut erreichbaren Support-Buttons und „KI im Fahrzeug“ vorhanden sind.
MOIA will schlüsselfertige Gesamtlösung anbieten
Der ID. Buzz AD ist MOIA zufolge ein Bestandteil der schlüsselfertigen Gesamtlösung. Neben dem Fahrzeug besteht diese aus einem Software-Ökosystem und Services für die Betreiber autonomer Mobilitätsdienste – Autonomous Driving Mobility as a Service (AD MaaS). MOIA will damit öffentlichen und privaten Mobilitätsanbietern eine Plattform anbieten, um autonome Services vergleichsweise und skalierbar zu etablieren.
Die Software von MOIA steuert unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz die Flotten in Echtzeit, unterstützt automatisiert die Fahrgäste, überwacht die Sicherheit und lässt sich dem Anbieter zufolge in bestehende Buchungs-Apps integrieren. Sie erfüllt die regulatorischen Anforderungen für Fahrzeuge nach SAE-Level 4 und soll auch mit Ausnahmesituationen wie Rettungseinsätzen umgehen können. Zur Plattform gehört das so genannte Operator Enablement, über das Flottenbetreiber Unterstützung erhalten, um ein Ökosystem für autonomes Fahren zu implementieren und zu betreiben – von Simulation und Schulung über Betriebsaufnahme bis zum Live-Monitoring im Alltag.
Einsatz ab 2026 vorgesehen
MOIA strebt die Serienzulassung des ID. Buzz AD für den fahrerlosen Einsatz in der EU und den USA an. Ab 2026 soll autonome Mobilität in großem Maßstab in Europa und den USA verfügbar gemacht werden, erklärte Oliver Blume, CEO der Volkswagen Group. Im autonomen Fahren sieht das Unternehmen einen milliardenschweren globalen Wachstumsmarkt.
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Millionen Autos sollen künftig jährlich zur HU
Alle zwei Jahre müssen deutsche Autofahrer zum TÜV – ein Pflichttermin, der heute im Mittelwert rund 150 Euro kostet. Doch demnächst sollen mehr als 23 Millionen Autos jährlich zur Hauptuntersuchung. Der Bundesrat äußert sich gegen die angekündigte Reform.
Die Europäische Kommission hat im April 2025 eine weitreichende Reform der Straßenverkehrssicherheit und Fahrzeugzulassung vorgestellt. Darunter befindet sich auch ein besonders umstrittener Vorschlag: Eine zusätzliche Hauptuntersuchung (HU) für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind. In der Praxis würde das bedeuten, dass diese Fahrzeuge künftig jedes Jahr zum TÜV müssten. Neben dem zusätzlichen Aufwand kämen auf viele Fahrzeughalter auch verdoppelte Kosten zu. Jetzt hat sich der Bundesrat deutlich zu Wort gemeldet.
Deutschland bezieht Stellung – mit weitreichenden Folgen
„Der heutige Vorschlag zielt auf unsichere Fahrzeuge ab, die zu Unfällen, Todesfällen und Verletzungen beitragen“, heißt es in den überarbeiteten Regelungen der EU-Kommission. Laut dieser Einschätzung geht von einer kleinen Anzahl besonders lauter und umweltschädlicher Fahrzeuge ein überproportional großer Anteil an Emissionen aus. Gleichzeitig würden ältere Fahrzeuge häufiger zum Ziel von Tachomanipulationen. Auch veraltete Prüfmethoden sowie technische Rückstände sollen die europaweite Zusammenarbeit bei der Fahrzeugüberwachung erschweren.
Zu den geplanten Maßnahmen, die der Situation entgegenwirken sollen, zählt unter anderem eine jährliche technische Prüfung von Fahrzeugen, die älter als zehn Jahre sind. Der Bundesrat hat sich in seinem Beschluss vom 11. Juli mit dieser Thematik befasst und richtet sich nun direkt an die Bundesregierung. Die soll sich auf EU-Ebene für eine Beibehaltung der bisherigen Zwei-Jahres-Frist einsetzen. „Vor allem die Vorgabe der jährlichen Durchführung der Hauptuntersuchung an Fahrzeugen ab dem zehnten Jahr nach Erstzulassung ist zu streichen“, lautet die Forderung des Bundesrats. Auch die jährlich vorgesehene Abgasuntersuchung für leichte Nutzfahrzeuge lehnt man ab. Eine fundierte, datenbasierte Begründung dafür sei bisher nicht vorgelegt worden.
ADAC vertritt dieselbe Meinung
Kritik an den Plänen der EU kommt überdies auch vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC). Der Verein verweist auf die Ergebnisse einer früheren Studie der TU Dresden (in Auftrag gegeben vom ADAC). Demnach würde eine Verkürzung des HU-Intervalls auf ein Jahr keinen messbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben. „Ein kausaler Zusammenhang zwischen einer Verkürzung der Prüfintervalle und einer signifikanten Verbesserung der Verkehrssicherheit oder Luftqualität ist bislang nicht nachgewiesen“, erklärt der ADAC in seiner Stellungnahme.
Ob die EU-Kommission ihre Pläne angesichts der Kritik überdenkt, bleibt vorerst offen. Auch dann, wenn die Bundesregierung der Bitte des Bundesrats nachkommt, wird das Vorhaben nicht zwangsläufig gestoppt. Sollte die neue Regelung umgesetzt werden, würde sie in ganz Europa – und damit auch in Deutschland – verpflichtend gelten. Eine endgültige Entscheidung wird allerdings noch einige Zeit auf sich warten lassen.
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Chatbot und KI-Suche: Apple soll doch an so etwas wie ChatGPT arbeiten
Nachdem sich Apple bislang darauf fokussiert hat, KI durch erweiterte Fähigkeiten in bestehenden Apps anzubieten und bei Siri Anfragen notfalls an OpenAI weiterzuleiten, soll ein ChatGPT-ähnlicher Chatbot jetzt doch entwickelt werden. Intern gebe es allerdings unterschiedliche Meinungen zur Sinnhaftigkeit entsprechender Tools.
Innerhalb der zu Beginn des Jahres neu gegründeten Abteilung „Answers, Knowledge and Information“ (AKI) werde eine Anwendung entwickelt, die Ähnlichkeiten zu ChatGPT und zu einer KI-gestützten Suche mit weltweitem Wissen aufweisen soll, um mit eben diesen Konkurrenzprodukten Schritt zu halten. Einem Bericht von Bloomberg zufolge wird die Abteilung von Robby Walker geleitet, der zuvor für die Entwicklung von Siri verantwortlich war, dort nach Verzögerungen aber abgezogen wurde. Aus dem Siri-Team sollen weitere ehemalige Mitglieder in die neue AKI-Abteilung überführt worden sein.
Ziel der Entwicklung sei eine „Engine für Antworten“. Das zugehörige Backend soll KI-gestützte Antworten innerhalb zukünftiger Versionen von Siri, Spotlight und Safari liefern. Eine eigenständige App werde ebenfalls in Erwägung gezogen.
Siri benötigt häufig externe Unterstützung
Siri selbst kann Anfragen weiterhin häufig nicht selbst beantworten, muss an ChatGPT oder an die Suche im Web weiterleiten, sodass OpenAI und Google letztlich für die Antworten zuständig sind. Zur Vorstellung von Apples aktueller KI-Plattform vor einem Jahr zur WWDC stand ein eigener Chatbot von Apple explizit nicht auf der Agenda. Führungskräfte sollen die Notwendigkeit einer solchen App abgestritten haben, das Verlangen der Konsumenten danach sei eingeschränkt. In Apples KI-Abteilung gebe es allgemeine Skepsis gegenüber Anwendungen wie ChatGPT.
Apple sucht qualifizierte Mitarbeiter
Die Einstellung gegenüber diesen Tools scheint sich innerhalb der letzten Monate aber verändert zu haben. Eddy Cue, Senior Vice President für Services und Mitglied des Vorstands, musste im Verfahren des US-Justizministeriums gegen Google aussagen und eingestehen, dass der KI-Suche die Zukunft gehöre und dass man Kooperationen etwa mit Perplexity erwäge. Trotz mancher Vorbehalte steuere Apple genau in diese Richtung. Entsprechende Stellenausschreibungen untermauern dies. Darin sucht der Konzern nach Experten mit Erfahrung bei der Entwicklung von Suchalgorithmen und Engines.
Apples vollständig neue Siri soll hingegen irgendwann im nächsten Jahr fertig werden.
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Ab sofort verboten! Diese Technik-Produkte dürfen nicht mehr verkauft werden
Ab sofort gibt es neue, feste Regelungen für Technik-Geräte. Diese schreiben eine neue Verordnung für Produkte vor, die WLAN oder Bluetooth als Funkschnittstelle nutzen. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die Anfang 2025 vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik beschlossen wurden. Technik-Hersteller müssen nun neue Anforderungen für ihre Geräte erfüllen. Werden diese nicht eingehalten, ist der Verkauf von Technik-Geräten verboten.
Neue Norm für WLAN und Bluetooth
Ab August gelten neue Regeln für Hersteller, die technische Geräte in der EU verkaufen. Um Technik-Produkte wie gewohnt auf dem europäischen Binnenmarkt verkaufen zu dürfen, müssen alle rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Cybersicherheit eingehalten werden. Dafür wurde die CE-Kennzeichnung ausgeweitet. Neu ist sie nicht. Sie kennzeichnet, ob ein technisches Gerät sicher ist und ob die Gesundheits- und Umweltanforderungen der EU erfüllt wurden.

Einen ähnlichen Standard soll es für Bluetooth und WLAN geben. In Zukunft soll die digitale Sicherheit inbegriffen sein – also vor unbefugtem Zugriff und Manipulation. Hersteller müssen die Absicherung vertraulicher Kommunikation durch Geräte und regelmäßige Updates gewährleisten. An der Entwicklung der neuen Norm war das BSI (Bundesamt für Sicherheit) entscheidend beteiligt.
Verbot ab 1. August: Welche Produkte betroffen sind
Die Verordnung basiert auf der Funkanlagenrichtlinie (Radio Equipment Directive – EU-Richtlinie (2014/53/EU)) und wurde durch die Verordnung 2022/30/EU finalisiert. Die Einhaltung der Richtlinien wird durch die Bundesnetzagentur überwacht. Bis dato war ein Nachweis nur durch eine dedizierte Prüfstelle möglich gewesen. Laut Claudia Plattner, Präsidentin des BSI wird so „das Cybersicherheitsniveau in Deutschland und Europa deutlich erhöht.“
Zusammenfassend müssen Hersteller sicherstellen, dass technische Geräte vor digitalen Angriffen und Manipulationen sicher sind. Geräte, wie zum Beispiel Smartphones, Smartwatches, Saugroboter oder Smart-TVs sind betroffen. Vorsicht ist für Kunden dennoch geboten. Die CE-Kennzeichnung gibt keine Auskunft über die Qualität des Technik-Produkts. Nur die Mindestanforderung für die Sicherheit des Produkts ist gewährleistet.
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