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Informationsfreiheit: Mehrheit verlangt mehr Transparenz von Behörden
Zwanzig Jahre nach dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) auf Bundesebene fordert eine Bevölkerungsmehrheit in Deutschland mehr Transparenz von staatlichen Stellen. Das geht aus der ersten bundesweiten Repräsentativbefragung zur Informationsfreiheit hervor, die die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, am Montag veröffentlicht hat. Demnach erwarten 96 Prozent der 2500 Befragten ein transparentes Behördenhandeln. Der Studie zufolge erleben jedoch 60 Prozent die Verwaltungsarbeit als kaum oder gar nicht nachvollziehbar.
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Obwohl das Gesetz Bürgern den Zugang zu amtlichen Dokumenten ohne besondere Begründung ermöglicht, fällt die tatsächliche Nutzung bislang verhalten aus. Laut der vom Meinungsforschungsinstitut INFO durchgeführten Studie haben erst rund zehn Prozent der Befragten eine entsprechende Anfrage gestellt. Die meisten dieser Anträge seien jedoch erfolgreich verlaufen: 54 Prozent der Antragsteller hätten vollständigen Zugang zu den gewünschten Informationen erhalten, bei weiteren 28 Prozent hätten die Behörden zumindest teilweise Einsicht gewährt. Nur fünf Prozent der eingereichten Anfragen seien von den Ämtern klar abgewiesen worden.
Transparenz gegen Desinformation
„In Zeiten gezielter Desinformation ist Transparenz das wirksamste Gegenmittel“, erklärte Specht-Riemenschneider. Um die Informationsrechte weiter zu stärken, leitet die BfDI aus den Befragungsergebnissen konkrete Handlungsempfehlungen ab. Eine zentrale Forderung richtet sich an die Verwaltungen, Dokumente mit öffentlichem Interesse verstärkt proaktiv zu veröffentlichen, wofür sich 83 Prozent der Umfrageteilnehmer aussprechen. Zudem müssten Behörden die Zugangswege für Auskunftssuchende deutlich einfacher gestalten. Auch fordert die BfDI wirksame Durchsetzungsbefugnisse für die Aufsichtsstellen, um den Auskunftsanspruch im Konfliktfall einfacher geltend machen zu können.
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Die BfDI warnte zudem deutlich davor, Auskunftsrechte unter dem Vorwand der inneren oder nationalen Sicherheit pauschal auszuhebeln. Zwar erlaube das Gesetz bereits berechtigte Ausnahmen, etwa für die polizeiliche Gefahrenabwehr oder zum Schutz von Geheimdiensten, aber flächendeckende Geheimhaltung entziehe staatliches Handeln der Kontrolle. Das schüre laut der Studie Misstrauen und spiele antidemokratischen Gruppen in die Hände.
Debatte um Auskunftsrechte
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Die Debatte um die genaue Ausgestaltung und Reichweite der Informationsfreiheit begleitet Politik und Zivilgesellschaft bereits seit den ersten entsprechenden Landesgesetzen Ende der 1990er Jahre. Auch die amtierende BfDI Specht-Riemenschneider mahnt regelmäßig an, das IFG als Kontrollwerkzeug bekannter und wirksamer zu machen. Das neue Format „BfDI-Datenbarometer“ soll diese Diskussion künftig mit regelmäßigen, evidenzbasierten Auswertungen unterstützen.
In jüngerer Vergangenheit stand das Recht auf Informationsfreiheit immer wieder zur Disposition. Protest aus der Zivilgesellschaft hatte während der Koalitionsverhandlungen der schwarz-roten Bundesregierung vor einem Jahr dafür gesorgt, dass die Koalition von Abschaffungsplänen absah. Auf Ebene der Bundesländer hingegen schreiten derweil Pläne voran, verschiedene Bereiche von Informationspflichten auszunehmen. Niedersachsen und Bayern sind bisher die einzigen Länder gänzlich ohne Informationsfreiheitsgesetz.
(egia)