Künstliche Intelligenz
Informationsrecht und Insolvenz: Wenn es keine Akten gibt, reicht Cloud-Zugang
Die fortschreitende Digitalisierung zwingt auch die deutsche Justiz dazu, altgediente Rechtsinstitute an moderne Technik anzupassen. Ein Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom Herbst 2025 (Az. 101 W 136/24 e), der eine Entscheidung des Landgerichts München I bestätigt, markiert einen Wendepunkt.
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Im Kern der Auseinandersetzung stand die Frage, wie ein Gesellschafter sein Informations- und Einsichtsrecht durchsetzen kann, wenn ein Unternehmen seine Aktenordner gegen virtuelle Datenspeicher getauscht hat. Der Fall zeigt exemplarisch, dass das Beharren auf physische Akteneinsicht in der digitalen Welt an Grenzen stößt.
In dem Rechtsstreit fordert ein Gesellschafter einer GmbH im Insolvenzverfahren umfassende Einsicht in die Geschäftsunterlagen. Ein entsprechender Titel zur Einsichtnahme lag vor, doch die praktische Umsetzung gestaltete sich schwierig. Denn die GmbH gab an, dass sämtliche Dokumente ausschließlich digital in Microsofts OneDrive-Cloud gespeichert seien. Sie bot befristeten Zugang zu den digitalen Daten, aber keine Ausdrucke.
Kein Papier vorhanden
Physische Originale existierten laut Feststellung der Münchner Richter nicht. Das habe auch daran gelegen, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens die verbliebenen Papierdokumente beschlagnahmt hat. Der Gläubiger beharrte dennoch auf persönlicher Einsichtnahme in analoge Ausdrucke in den Geschäftsräumen der Gesellschaft.
Neben der rechtlichen Frage, welche Vollstreckungsverfahren im Cloud-Zeitalter anzuwenden sind, ging es darum, ob die Informationsrechte eines Gesellschafters während eines Insolvenzverfahrens ruhen. Denn normalerweise führt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zur Unterbrechung anderer laufender Verfahren, um die Insolvenzmasse zu schützen.
Da es sich um keinen klassischen Vermögensanspruch handle, werde das Verfahren auf Akteneinsicht nicht unterbrochen, legten die Münchner Gerichte fest. Es gehe dabei um ein fundamentales Kontrollrecht des Gesellschafters. Dies sichere Gesellschaftern in einer Unternehmenskrise den Zugang zu wichtigen Informationen, sofern sie bereit sind, sich auf die technischen Gegebenheiten einzulassen.
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Kein Ausdruck-Zwang
Die Richter setzen Leitplanken für die digitale Ära. Ihr Tenor: Zugang zu digitalen Dokumenten in der Cloud reicht aus, um dem Informationsanspruch zu genügen, wenn die Dokumente ausschließlich in dieser Form existieren. WEr trotzdem auf Papierakten besteht, riskiert, dass das Begehren als unbegründet oder sogar treuwidrig abgewiesen wird.
Die Richter betonen: Wenn keine Papierdokumente existieren, ist der digitale Zugriff nicht nur eine Krücke, sondern die primäre Form der Pflichterfüllung. Das spiegelt die heutigen Gepflogenheiten digitaler Dokumentenverwaltung wider und entlastet Unternehmen von der Pflicht, digitale Daten für die Einsichtnahme auszudrucken.
Signal für die Praxis
Zugleich sanktionieren die Richter die Schuldnerin aber dort, wo sie Zugriff auf die Cloud verzögert oder unnötig erschwert hat. Die Kostenentscheidung des Verfahrens fällt entsprechend differenziert aus: Der Gläubiger muss einen Großteil der Kosten tragen, da sein Beharren auf der analogen Welt in weiten Teilen unberechtigt war. Die Schuldnerin zogen die Gerichte für ihre Hinhaltetaktik aber ebenfalls zur Rechenschaft.
Der IT-Rechtler Jens Ferner sieht ein wichtiges Signal für die Praxis von Firmen und Justiz. Deutlich werde, dass die Cloud ein etabliertes Medium sei, das bestehende Rechte transformiere. Firmen sollten ihre digitale Archivierung daher so strukturieren, dass sie im Streitfall geordneten Zugriff ermöglichen können.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Lokale KIs mit OpenClaw nutzen: Agenten und Bildgenerierung auf eigener Hardware
In Kombination mit modernen Cloud-KIs von Anthropic, Google, OpenAI und Co. ist OpenClaw ein vielseitiges Werkzeug mit mächtigen Agenten-Funktionen. So können Nutzer ihrer KI verschiedene Jobs anvertrauen und sie etwa E-Mails senden, Buchungen vornehmen oder Skripte schreiben und ausführen lassen. Doch was ist mit lokalen KIs: Lassen sie sich sinnvoll in das OpenClaw-Framework integrieren?
Wir haben genau das ausprobiert und OpenClaw mit den lokalen Anwendungen Ollama (für agentische Sprachmodelle) und ComfyUI (zur Bildgenerierung) verbunden. Im Bereich typischer Endanwender-LLMs kommen einige infrage, die grundlegende agentische Funktionen wie Lesen und Schreiben von Dateien sowie Ausführen von Skripten über OpenClaw beherrschen und keine Monstergrafikkarten benötigen. Eines der Modelle passt in den Grafikspeicher von 16-GByte-Grafikkarten, etwa einer GeForce RTX 5060 Ti.
- OpenClaw kann nicht nur mit großen Cloud-KIs arbeiten, auch lokale LLMs lassen sich in das Agenten-Framework einbinden, wo sie Funktionen übernehmen können, die über reine Chats hinausgehen.
- Für den Artikel testen wir OpenClaw im Zusammenspiel mit Ollama. Das gewählte LLM passt in den Videospeicher einer 16-GByte-Grafikkarte. Es kann uns etwa Skripte schreiben und wiederkehrende Aufgaben in Form von Cronjobs abarbeiten, die wir zuvor mit einer Cloud-KI erstellt haben. So nimmt die lokale KI der großen aus der Cloud Arbeit ab und senkt den Verbrauch kostenpflichtiger Token.
- Auch die lokale Bildgenerierung über ComfyUI haben wir an OpenClaw angeschlossen. So kann man etwa im mobilen Messenger einen Prompt eingeben, den die KI nutzt, um ein Bild in ComfyUI zu erstellen und anschließend via Messenger an den Nutzer zu senden.
Der Artikel erläutert, wie man Ollama-LLMs für agentische Funktionen über OpenClaw unter der Linux-Distribution Ubuntu einsetzen kann. Ein Praxisbeispiel erklärt, wie die lokale KI etwa in Cronjobs kleinere wiederkehrende Aufgaben erledigt. So nimmt sie den teuren Cloud-Modellen Arbeit ab und senkt den kostenpflichtigen Token-Verbrauch. Zudem verknüpfen wir ComfyUI zur lokalen Bildgenerierung mit OpenClaw. Auf einen Befehl, etwa über einen mobilen Messenger, gibt dann eine nichtlokale KI Befehle an die . So können Nutzer etwa komplexere Bildgenerierungs-Workflows in OpenClaw nutzen, die einfache Bildgeneratoren nicht bieten. Der Artikel setzt voraus, dass eine grundlegende Einrichtung von OpenClaw bereits stattgefunden hat. Eine kurze Einführung zur Installation und Konfiguration von OpenClaw finden Sie hier.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Lokale KIs mit OpenClaw nutzen: Agenten und Bildgenerierung auf eigener Hardware“.
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Türkei: Restriktionen für Instagram, YouTube und Co. geplant
Die Türkei leitet Untersuchungen der Online-Dienste TikTok, Instagram, YouTube, Facebook, X und Discord ein. Das gab die türkische Datenschutzbehörde am Freitag bekannt. Geprüft werden soll dabei, wie die Plattformen Kinder und Jugendliche vor Risiken im Netz schützen und wie sie mit ihren Daten umgehen.
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Die Untersuchungen erfolgen vor dem Hintergrund weitreichender Regulierungen des Online-Zugangs für Minderjährige in der Türkei. Künftig sollen Social-Media-Konten erst ab einem Alter von 15 Jahren angelegt werden können, berichtet die regierungsnahe Hürriyet Daily News. Vorher dürfe der Zugang nicht möglich sein. Für Menschen zwischen 15 und 18 Jahren seien zudem biometrische Restriktionen geplant.
Die Verantwortung dafür wolle der Staat an die Plattformen selbst abgeben. Bei Verstößen könnte etwa die Internet-Bandbreite der Dienste zeitweise reduziert werden. Erst im vergangenen Jahr wurden einige Dienste im Land als Antwort auf Proteste vorübergehend stark eingeschränkt.
Auch eine Klarnamenpflicht und die Überprüfung der Identität per Telefonnummer oder Ausweis sollen demnach eingeführt werden. Das geplante „Familienpaket“ enthält zudem die Möglichkeit, Social-Media-Inhalte ohne gerichtlichen Beschluss zu entfernen, so das Nachrichtenportal Turkish Minute. Eine entsprechende Gesetzesvorlage der Regierungspartei AKP wird innerhalb der nächsten Tage erwartet.
Ähnliche Maßnahmen auch in Deutschland?
Auch in Deutschland gibt es Diskussionen über ähnliche Maßnahmen. Diese werden mit dem Jugendschutz begründet. Der CDU-Parteitag hat am Wochenende etwa beschlossen, dass die Bundesregierung ein Social-Media-Verbot für Menschen unter 14 Jahren auf den Weg bringen soll. Die SPD hatte sich als Koalitionspartnerin im Vorfeld ebenfalls für diese Altersgrenze ausgesprochen. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sollen demnach keinen Zugriff auf Social-Media-Plattformen haben. Zwischen 14 und 16 Jahren sollen sie zudem nur Jugendversionen der Dienste nutzen können. Die von Bundeskanzler Friedrich Merz geforderte Klarnamenpflicht ist dagegen vorerst vom Tisch.
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Künstliche Intelligenz
Mit ChatGPT erstellte Passwörter sind nicht sicher
Auf den ersten Blick mag es als sinnvolle Idee erscheinen, KI-Chatbots mit der Erstellung von sicheren Passwörtern zu beauftragen. Doch das dürfte sich schnell als gefährlicher Irrtum herausstellen, wie Sicherheitsforscher warnen.
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KI mit eingebauter Schwachstelle
Entsprechenden Tests der Firma Irregular zufolge lassen sich die per KI erstellten Passwörter nämlich leicht knacken – und das, obwohl sie für Laien durchaus sicher aussehen. Das Problem: Große Sprachmodelle (LLM), auf denen ChatGPT, Gemini oder Claude basieren, haben in diesem Zusammenhang eine eingebaute Schwachstelle.
Denn diese KI-Systeme sind darauf optimiert, vorhersehbare und plausible Ergebnisse zu generieren. Das sei mit einer sicheren Passworterzeugung nicht kompatibel, warnen die Experten. Oder einfacher gesagt: LLMs können keinen echten Zufall, da sie Zeichenfolgen anhand von Wahrscheinlichkeiten und den integrierten Trainingsdaten ausgeben.
Zeichenfolgen an vorhersehbaren Stellen
Dabei erzeugen die KI-Chatbots zwar Passwörter, die aussehen wie sichere Zeichenfolgen mit Sonderzeichen und Zahlen. Allerdings würden diese oft an identischen und damit vorhersehbaren Stellen platziert, so die Experten. Ein kryptografisch sicheres Passwort habe eine Entropie von rund 98 Bit. Die KI-generierten Passwörter haben in den Tests dagegen nur rund 27 Bit erreicht. Das bedeute, dass Hacker die KI-Passwörter per Brute-Force-Attacke selbst mit normalen Computern innerhalb von Stunden statt Jahrzehnten knacken könnten.
Getestet haben die Sicherheitsforscher Anthropics Claude Opus 4.6, OpenAIs GPT-5.2 und Googles Gemini 3 Flash. Bei allen drei KI-Systemen hätten sich feste Strukturen gezeigt, etwa identische Anfänge und nur geringe Variationen bei der Zeichenauswahl.
Muster in Open-Source-Code
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Den Forschern zufolge ist das Problem längst nicht mehr theoretisch, sondern habe längst seinen Niederschlag in der Softwareentwicklung gefunden. So seien die identifizierten Muster in Open-Source-Code auf GitHub gefunden worden. Das sogenannte Vibe-Coding könne dadurch zum gefährlichen Einfallstor für Cyberangriffe werden.
Experten raten daher zur Nutzung von Passwort-Managern, die auf kryptografisch sichere Pseudozufallszahlengeneratoren setzen. Einige KI-Anbieter haben derweil schon auf die potenzielle Gefahr reagiert. Gemini etwa zeigt Warnhinweise an, dass die von der KI erstellten Passwörter nicht für echte Konten genutzt werden sollten.
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Aber: Forscher der ETH Zürich und der Università della Svizzera italiana haben herausgefunden, dass einige beliebte Passwort-Manager mit Sicherheitsproblemen zu kämpfen haben. Die betroffenen Hersteller arbeiten eigenen Angaben zufolge nach schon an der Behebung der identifizierten Schwachstellen.
Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.
(jle)
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