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Interview: Das Bundesportal – eines für alle Behördengänge?


Die Bundesdruckerei, deren Historie bis in die Kaiserzeit reicht, hat sich mittlerweile ein umfangreiches Know-how in Bezug auf Sicherheitstechnologien und Digitale Identität aufgebaut. Das Unternehmen, das sich hundertprozentig in Bundeshand befindet, setzt damit Grundlagen für die Digitalisierung in Deutschland um. Eins der Grundlagen-Projekte ist das Bundesportal, mit dem die Bundesdruckerei im Auftrag des Bundes verschiedene Behördendienstleistungen für Bürger und Unternehmen online unter unter www.bund.de bereitstellt.

Über die vereinheitlichte Plattform sind Informationen zu allen Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen online verfügbar und über 400 Antragsverfahren des Bundes können auch direkt im Bundesportal abgewickelt werden. Im Interview gibt Dorothea Schneider Auskunft über Status und Zukunft des Projekts, das sie unter anderem mit ihrem Team von Solution Managern in der Bundesdruckerei vorantreibt.



Dorothea Schneider arbeitet in der Funktionsbereichsleitung Solution Management Digital Government der Bundesdruckerei Gruppe. In dieser Position ist sie für die Entwicklung und Umsetzung digitaler Lösungen im Verwaltungsbereich zuständig. Das folgende Gespräch behandelt den aktuellen Stand des Projekts sowie technische und organisatorische Aspekte der Plattform.

(Bild: Bundesdruckerei GmbH)


iX: Frau Schneider, wann und in welchem Kontext wurde denn die Entwicklung des Bundesportals angestoßen?

Schneider: Das Bundesportal existierte bereits in einer Betaversion, als das Innenministerium 2018 auf die Bundesdruckerei zukam, um die Webseite zu einem Portal weiterzuentwickeln. Die Betaversion war eher ein Proof of Concept, eine Sammlung von Verwaltungsdienstleistungen zu Informationszwecken, jedoch ohne die Möglichkeit, Online-Anträge einreichen zu können. 2019 starteten wir nach einer Analysephase dann mit der Weiterentwicklung.

iX: Welche Rückmeldung hören Sie von Nutzern des Bundesportals? Welche Dienstleistungen nehmen sie häufig in Anspruch, welche Kritik kommt von Nutzerseite?

Schneider: Dafür muss man kurz erläutern, aus welchem Rahmen das Projekt stammt: Das Bundesportal entstand aus der Umsetzung des Onlinezugangsschutzgesetzes, im Zuge dessen Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsdienstleistungen – meist individuell – digitalisierten. Auch deshalb finden wir heute eine sehr heterogene Landschaft für digitale Behördendienstleistungen vor. Für Leistungen vom Bund gab es die Möglichkeit, das zentrale Portal des Bundes – also das Bundesportal – als Digitalisierungsplattform für die Antragsverfahren des Bundes zu nutzen.

Bei Länder- und Kommunalleistungen kann das Bundesportal die User häufig nur auf die entsprechende Seite verweisen. Das ist ein Kritikpunkt, denn Bürger kommen viel häufiger mit Leistungen des Landes oder der Kommune in Kontakt, beim Elterngeld oder BaföG zum Beispiel. Es sind vor allem Unternehmen, die das Bundesportal für Anträge an den Bund nutzen. Trotzdem steigen unsere Nutzerzahlen kontinuierlich, sie liegen aktuell monatlich zwischen 900.000 und 2 Millionen.

iX: Welche Bundesleistungen beziehen Unternehmen häufig über das Bundesportal?

Schneider: Sehr gefragt sind zum Beispiel die Angebote der Bundesnetzagentur, zum Beispiel zur Beantragung von Funklizenzen oder auch Standorten für Telekommunikationsmasten. Beim Luftfahrtbundesamt können beispielsweise Berufspilotenlizenzen beantragt werden. Auch die Künstlersozialkasse bietet einige Antragsverfahren für Selbstständige an.

iX: Und was sind die Hürden dabei, Landes- und der Kommunenleistungen in das Portal aufzunehmen?

Schneider: Außer bei speziellen Leistungen, mit zum Beispiel sehr hohen Sicherheitsanforderungen wie etwa in Bezug auf Gesundheitsdaten, gibt es technisch eigentlich keine Hürden. Das ist auch unsere Kernbotschaft: Bürger wünschen sich Einheitlichkeit und möchten sich keinen Kopf darüber machen, ob die für sie wichtige Leistung nun vom Bund, Land oder einer Kommune kommt. Zusammen mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sprechen wir zurzeit verstärkt Länder und Kommunen an, ob sie von eigenen Insellösungen mit in das zentrale Bundesportal wechseln wollen. Zudem gehen wir auch auf Bundesbehörden zu, die heute noch auf individuelle Fachportale setzen. Für sie wäre die Mitnutzung des Bundesportals sogar kostenlos, weil das BMDS für den Bund aktuell die Kosten für Betrieb und Pflege übernimmt.

iX: Und wie funktioniert die Anbindung? Wer ist für die Vereinheitlichung zuständig, durch die Behörden Anträge durch das Bundesportal erhalten können?

Schneider: Da muss man unterscheiden zwischen den Vorgängen vom Bürger bis zum Behördenschreibtisch – dem Frontend sozusagen –, sowie ab Antragsbearbeitung in einer Behörde, dem Backend. Wir sind für Ersteres zuständig, also der Schnittstelle zum Nutzer – und somit für die digitale Übermittlung der Antragsdaten an die Behörde. Auch wenn wir für die Fachverfahren in den Behörden nicht zuständig sind, so regen wir Behörden auch an, bei der Digitalisierung der Anträge gleich die Prozesse dahinter mitzudenken, und bieten allen Kunden eine digitale Schnittstelle für ihre Fachverfahren an. Vereinfacht gesagt fungiert das Bundesportal als digitaler Postbote zwischen Behörde und Bürger, in beide Richtungen.

iX: Hat die Bundesdruckerei das Bundesportal denn in Eigenregie entwickelt oder war ein externes Unternehmen dafür zuständig?

Schneider: Zuständig für Entwicklung war die Bundesdruckerei im Auftrag des Bundesinnenministeriums. Viele Menschen glauben noch immer, wir stellen ausschließlich Banknoten und Ausweisdokumente her. Dabei hat die Bundesdruckerei als Technologieunternehmen des Bundes tatsächlich mittlerweile einen starken Fokus auf Digitalisierungsprojekte. Der IT-Fokus begann eigentlich nach dem 11. September 2001, als aus Sicherheitsgründen Chips in Pässen und später auch in Personalausweisen eingebaut werden sollten, und ging mit der Vernetzung der rund 6.000 Meldebehörden in Deutschland weiter. So entstand mit der Zeit das größte ressortübergreifende Bundesunternehmen mit rund 4.500 Mitarbeitenden. Mitarbeiter aus unserer Innovationsabteilung veröffentlichten zum Beispiel letztens zu Quantum Machine Learning im nature Magazine (hier einsehbar, Anm. d. Red.).

iX: Und das Bundesportal ist auch selbstgehostet, es gibt keine Verträge mit Cloud-Anbietern?

Schneider: Ja, wir betreiben ein eigenes Rechenzentrum in Berlin, das eine eigene Cloud-Infrastruktur hostet. Seit 2020 ist das Bundesportal live. Das Bundesportal pflegen und entwickeln wir weiter und berücksichtigen dabei Wünsche der Behörden sowie der Bürger und Unternehmen.

iX: Und was sind die Wünsche von Behörden und Bürgern? Wie sieht die Roadmap aus?

Schneider: Wir wollen den Komfort erhöhen: So ist beispielsweise eine Unternehmensschnittstelle für maschinell erstellte Anträge angedacht. Ferner sehen wir perspektivisch das Bundesportal auch als One-Stop-Shop für Verwaltung, Wirtschaft und Bürger. Es ist das ideale Ökosystem für die EUDI-Wallet.

Generell sprechen wir uns für eine grundlegende Konsolidierung von Behördenportalen aus, was über eine Nachnutzung der Bundesportal-Technologie erfolgen kann. Der Bund hat das Bundesportal finanziert, und in diesem Sinne sollten möglichst viele Synergien genutzt werden. Das Projekt wandert nun zum BMDS und wir hoffen, dass das Portal dort bei einer zentralen, standardisierten Bereitstellung von digitalen Verwaltungsdiensten unterstützen kann.

iX: Was wäre an dem Projekt in Bezug auf die Verwaltungsdigitalisierung besonders hervorzuheben?

Schneider: Außergewöhnlich ist tatsächlich die Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und nun mit dem BMDS. Das Thema Agile Softwareentwicklung wurde hier wirklich gut auf- und angenommen. Alle Projektleitungen und Referenten über die Jahre waren dem gegenüber offen und haben in dem Rahmen sehr gut mit den Entwicklern zusammengearbeitet. Zwar hat das Schlagwort Agile Entwicklung im IT-Kontext etwas an Strahlkraft verloren. Dennoch sind wir ein wenig stolz: Im Verwaltungskontext war das eines der ersten Großprojekte, die der Bund tatsächlich agil umgesetzt hat. Das macht das Bundesportal zu einem echten Leuchtturmprojekt.

iX: Frau Schneider, danke für das Gespräch.


(kki)



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Data Act: EU-Gesetz soll Daten befreien


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Am 12. September erlangt der Data Act, im Deutschen auch Datengesetz genannt, volle Geltung. Diese EU-Verordnung war am 11. Januar 2024 in Kraft getreten und wirkt nun nach einer Schonfrist als Gesetz unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission hatte sie als wichtigen Baustein der 2020 definierten „EU-Datenstrategie“ erdacht und umgesetzt.

Nach eigenen Angaben will die Kommission mit dem Data Act klarstellen, „wer aus Daten Wert schaffen kann und unter welchen Bedingungen“. Das Gesetz soll helfen, Datensilos aufzubrechen, einen Binnenmarkt für Daten zu schaffen und leichter zwischen Cloudanbietern zu wechseln. Konkret geht es um alle möglichen Bestände von nicht personenbezogenen Daten, die bei der Nutzung von Geräten anfallen, etwa in der Industrie, der Landwirtschaft, im Verkehrssektor, aber auch im Internet der Dinge (IoT). Umfasst sind also auch smarte Haushaltsgeräte oder Fitnesstracker.

Speichert beispielsweise ein Fahrzeughersteller die Sensordaten eines verkauften Autos in seiner Cloud, gilt er dem Data Act zufolge als „Dateninhaber“. Während er bislang exklusiven Zugriff auf all diese gesammelten Daten hat, sollen sie nun befreit werden. So muss der Hersteller sie auf Wunsch an den Nutzer, der sie ja eigentlich generiert hat, herausgeben. Er kann sie auch anderen („Dritten“) entgeltlich zur Verfügung stellen, sofern dies vertraglich geregelt ist.

Die EU will damit Verbraucher besserstellen, aber insbesondere den Handel mit riesigen Mengen nicht personenbezogener Daten ermöglichen. Als die Kommission den Data Act 2020 entwarf, prognostizierte sie, dass alleine dieser durchs Gesetz ermöglichte Handel bis 2028 einen Schub von 270 Milliarden Euro fürs EU-Bruttoinlandsprodukt bringen wird. Außerdem würde der Data Act neue Geschäftsmodelle ermöglichen, die bis zu zehn Prozent zusätzliches Produktivitätswachstum generieren, so die optimistische Vorhersage.



Optimistische Schätzungen: So stellt sich die EU-Kommission die Vorteile eines freien Binnenmarkts für Daten vor.

(Bild: EU-Kommission)

Umfasst vom Data Act sind sowohl Unternehmen als auch Privatleute. Der Data Act definiert sogenannte „In-scope-Daten“. Das sind nicht personenbezogene Rohdaten sowie Metadaten, die bei der Nutzung von Geräten entstehen. Für sie gilt das Gesetz ab sofort. Nicht betroffen sind dagegen „Out-of scope-Daten“, etwa strukturiere Analysen oder algorithmische Sortierungen.

Der Data Act ist als Komplementärverordnung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konzipiert, die weiterhin vollständig gilt. Während sich das Datengesetz nur um nicht personenbezogene Daten kümmert, regelt die DSGVO den Umgang mit personenbezogenen Daten. Daraus folgt: Der Data Act gibt den Handel frei; die Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe DSGVO-relevanter Daten erfordert aber weiterhin eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO.

Hier spätestens beginnen für Unternehmen als Dateninhaber die Probleme: Sie müssen alle eingesammelten Daten daraufhin überprüfen, ob darunter personenbezogene Daten sind. Ist das der Fall, können sie die Herausgabe an Nutzer oder Dritte verweigern, falls keine Rechtsgrundlage nach DSGVO vorliegt. Geben sie die Daten heraus, obwohl sich Personenbezüge darin finden, können sie in der Folge Schwierigkeiten mit ihrer zuständigen Datenschutzbehörde bekommen.

In der Praxis sollen die Verhältnisse zwischen Dateninhaber, Nutzer und Dritten mit Verträgen geregelt werden. Außerdem gelten neue Transparenzpflichten von Herstellern/Inhabern gegenüber Nutzern. Die Umsetzung des Data Acts gilt als komplex, zumal Experten zufolge viele Dinge bis heute unklar sind, etwa, ob der Data Act nur für neue, oder auch für alte Datenbestände gilt, die vor dem 12. September existierten.

Viel Umsetzung- und Compliance-Aufwand also, der da für die Wirtschaft entstanden ist. Während sich die meisten großen Konzerne schon lange mit dem Data Act beschäftigen, dürften viele Mittelständler und kleine Unternehmen mit den neuen Herausgabepflichten heillos überfordert sein. Mutmaßlich haben einige sich bislang noch nicht einmal damit beschäftigt, weil die Data-Act-Fristen weitgehend unter dem medialen Radar liefen.

Diese Einschätzung bestätigte eine Erhebung des IT-Branchenverbands Bitkom, der im Frühjahr 605 Unternehmen ab 20 Beschäftigten zum Data Act befragt hatte. Nur 1 Prozent der betroffenen Unternehmen hatten demnach 100 Tage vor Geltungsbeginn die Data-Act-Vorgaben vollständig umgesetzt, weitere 4 Prozent teilweise. 10 Prozent hatten gerade erst mit der Umsetzung begonnen, 30 Prozent noch nicht damit angefangen. „Der Data Act betrifft so gut wie jedes Unternehmen, aber die meisten haben sich damit noch gar nicht ernsthaft befasst“, erklärte Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst vor drei Monaten. Daran dürfte sich bis heute wenig geändert haben.



Laut Bitkom hatten drei Monate vor Geltungsbeginn des Data Act nur 1 Prozent dessen Vorgaben vollständig umgesetzt,

(Bild: Bitkom Research)

Von der EU können sie zurzeit kaum Unterstützung erwarten. In Art. 41 des Data Acts ist festgelegt, dass sie alle Betroffenen mit rechtverbindlichen Musterverträgen unter die Arme greift, um den Aufwand klein zu halten. Zwar hat eine von der EU-Kommission eingesetzte Expertengruppe solche Musterklauseln in einem Bericht veröffentlicht, allerdings nur als unverbidliche Entwürfe. Der EU-Datenschutzausschuss etwa hat mittlerweile in einer Stellungnahme Nachbesserungsbedarf festgestellt. Wann die dafür verantwortliche EU-Kommission diese Entwürfe in rechtssichere Vorlagen überführen wird, ist bislang unklar.

Ähnlich wie die DSGVO legt der Data Act die Aufsicht und Durchsetzung in die Hände der Mitgliedstaaten. Diese waren angehalten, bis zum heutigen Start eine funktionierende Aufsichtsstelle benannt und installiert zu haben. Während das meist geklappt hat, hinkt Deutschland wie so oft hinterher. Am 7. Februar 2025 hatten die federführenden Ministerien der Ampelkoalition ihren Referentenentwurf für ein Gesetz zur Durchführung des Data Acts vorgelegt. Schon damals war er überfällig, doch dann kam die vorgezogene Bundestagswahl, und seitdem hat die schwarz-rote Koalition keinen neuen Entwurf präsentiert.

Im Entwurf hatte die Regierung die Bundesnetzagentur (BNetzA) als Aufsichtsbehörde benannt. Alle datenschutzrechtlichen Themen sollte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) übernehmen. Damals sind die Landesdatenschutzbehörden gegen diesen Vorschlag auf die Barrikaden gegangen und pochten auf ihre Zuständigkeit in DSGVO-Belangen. Das Vorhaben verstoße gegen das EU-Recht und die verfassungsrechtliche Verteilung der Verwaltungskompetenzen, monierten sie.

Dem Vernehmen nach steht ein neuer Entwurf an, der allerdings ebenfalls die BNetzA und die BfDI für Data-Act-zuständig erklären soll. Weiterer Streit ist also vorprogrammiert. Und all dies geschieht vor dem Hintergrund eines Durchsetzungsvakuums in Deutschland. Weder können sich Nutzer wie vorgesehen ab heute beschweren, noch drohen Unternehmen bislang die im Datengesetz vorgesehenen Strafen von bis zu vier Prozent Unternehmensumsatz oder 20 Millionen Euro bei Verstößen.

Der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Fuchs betonte in einer Stellungnahme vor einigen Tagen, dass er sich einstweilen für Data-Act-Belange bei personenbezogenen Daten als zuständig betrachtet: „Jeder Beschwerde wird federführend in dem Referat nachgegangen, das auch die datenschutzrechtliche Aufsicht über die jeweilige verantwortliche Stelle hat. Damit wird der Zielrichtung des Art. 37 Abs. 3 Data Act gefolgt, Datenverwendungen nach der DSGVO und nach dem Data Act einheitlich zu beurteilen.“ Das Recht könne er „gegebenenfalls mit Anordnungen durchsetzen.“ Verstöße könnten teilweise mit Geldbußen geahndet werden, betonte er.

Ähnlich äußerte sich Carolin Loy, die als Bereichsleiterin Digitalwirtschaft beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht für den Data Act zuständig ist. Ihre Behörde habe sich aufgestellt, sei mit den Unternehmen im Bundesland im Austausch und nehme Beschwerden entgegen, erläuterte sie in der aktuellen Episode 142 des c’t-Datenschutz-Podcasts Auslegungssache. In der Episode erklärt Loy den Data Act ausführlich und gibt sowohl Unternehmen als auch Nutzern Hinweise, wie nun damit umzugehen ist.


(hob)



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Paramount hat es auf Warner Bros. Discovery abgesehen


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In den USA könnte sich ein weiterer Mega-Deal im Mediengeschäft anbahnen: Laut einem Bericht des Wall Street Journal will Paramount Skydance das Unternehmen Warner Bros. Discovery kaufen. Über einen möglichen Kaufpreis gibt es keine näheren Informationen, der Deal dürfte aber teuer werden.

Dem Bericht des Wall Street Journals zufolge will Paramount das komplette Geschäft von Warner Bros. Discovery kaufen, inklusive Kabelfernsehen und Filmstudios. Eigentlich will sich Warner Bros. Discovery aufspalten: Das Streaming-Geschäft und die Studios sollen dabei von der Kabelsendersparte getrennt werden, um das Potenzial beider Geschäftsbereiche zu maximieren. Ein Deal mit Paramount würde dieser Aufspaltung offenbar zuvorkommen. WarnerMedia und Discovery haben erst 2022 fusioniert.

Paramount selbst kommt gerade erst aus einer Fusion mit Skydance, die im Sommer für 8 Milliarden US-Dollar abgeschlossen wurde. Hinter Skydance steht der Filmproduzent David Ellison. Er ist der Sohn von Oracle-Gründer Larry Ellison, der zumindest zwischenzeitlich zum reichsten Menschen der Welt aufgestiegen war und gute Beziehungen zum US-Präsidenten Donald Trump pflegt.

Die geplante Übernahme von Warner Bros. Discovery durch Paramount Skydance hat daher auch eine politische Komponente. Denn zum Portfolio von Warner Bros. Discovery gehört unter anderem der Trump-kritische Nachrichtensender CNN. Dass das Nachrichtengeschäft der Trump-Regierung bei solchen Übernahmen nicht als sakrosankt gilt, zeigte schon die Fusion von Paramount und Skydance.

Zu Paramount gehört nämlich der Nachrichtensender CBS, der sich in einen Streit mit US-Präsident Donald Trump verstrickt hatte. Trump warf CBS vor, in der Sendung „60 Minutes“ während des Präsidentschaftsrennens im vergangenen Jahr ein Interview mit Kamala Harris vorteilhaft für die demokratische Kandidatin geschnitten zu haben. CBS stritt diese Vorwürfe stets ab, einigte sich aber trotzdem auf eine Vergleichszahlung von 16 Millionen Dollar.

Der Sender setzte außerdem die Late-Night-Sendung von Kommentator Stephen Colbert ab, der häufig Kritik an Trump übte. Zusätzlich stellte der Sender Diversitätsprogramme ein. Erst dann winkte die FCC, die als Aufsichtsbehörde ein Mitspracherecht bei Übernahmen im Medienbereich hat, den Deal durch. FCC-Chef Brendan Carr wurde von Donald Trump eingesetzt.

Warner Bros. Discovery plant Anfang des kommenden Jahres, seinen Streaming-Dienst HBO Max auch in Deutschland anzubieten. Bisher sind HBO-Inhalte zum Teil bei Sky zu sehen.


(dahe)



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Chinas neue Schrägseilbrücke Changtai bricht mehrere Rekorde


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China hat in der ostchinesischen Provinz Jiangsu mit 10,3 km Länge die längste Schrägseilbrücke der Welt innerhalb von sechs Jahren errichtet. Die Brücke mit dem Namen Changtai führt über den Fluss Jangtse und verkürzt Fahrzeiten zwischen Changzhou und Taizhou um etwa eine Stunde. Das geht aus einem Facebook-Beitrag der China Communications Construction vom Dienstag hervor. Die Brücke ist seitdem für den Auto- und Bahnverkehr freigegeben.

Die Changtai-Brücke – der Name leitet sich von den beiden Städten Changzhou und Taizhou ab, die die Brücke miteinander verbindet – stellt als Schrägseilbrücke mehrere Rekorde auf. Mit einer schieren Länge von 10,3 km ist sie die weltweit längste Schrägseilbrücke. Ihre Brückentürme sind 350 m hoch, was in etwa der Höhe eines 120-stöckigen Gebäudes entspricht. Die Hauptspannweite der Brücke beträgt 1208 m.

Darüber hinaus ist sie die längste Straßen-Eisenbahn-Stahlfachwerkbogenbrücke, die Auto- und Bahnverkehr miteinander kombiniert. Dabei hat die Brücke noch eine Besonderheit: Während herkömmlicherweise Bahntrassen auf einer Brücke in der Mitte zwischen den Autofahrspuren der jeweiligen Richtungen verlaufen, verlaufen bei der Changtai-Brücke Bahn- und Autofahrspuren für beide Richtungen auf zwei Ebenen übereinander. Züge können auf der Trasse mit einer Geschwindigkeit von bis zu 200 km/h fahren.

Die Brücke hält darüber hinaus auch noch den Rekord für die längste durchgehende Stahlfachträgerlänge.

Der Bau der Brücke stellte an das Projektteam eine Reihe großer technischer Herausforderungen, schreibt die South China Morning Post (SCMP). So musste etwa ein intelligenter Turmkran entwickelt werden, der über eine Tragkraft von 10.000 Tonnenmetern verfügt, um die hohen Lasten überhaupt bewegen zu können. Dadurch sei es möglich gewesen, riesige Stahl-Beton-Verbundmasten zu benutzen und damit die Bauzeit zu beschleunigen. Die Ingenieure entwickelten auch einen der weltweit größten Deckkräne, der extrem schwere Bauteile millimetergenau platzieren kann.

Die Konstruktion selbst besteht aus Brückentürmen, deren verbindende Brückenteile von einer Vielzahl von Stahlseilen gehalten werden. Besondere Schwierigkeiten bereitete den Konstrukteuren die starke Strömung des Flusses. Die Fundamente mussten entsprechend stabiler ausgelegt und verstärkt werden als ursprünglich geplant. Die rautenförmigen Brückentürme bestehen aus einem Mix aus Stahl und Beton. Dadurch wurde eine hohe Stabilität bei zugleich nötiger Flexibilität erreicht, um eine Anpassung an Temperaturänderungen zu ermöglichen.

Die Changtai-Brücke ist mit ihrer Architektur die erste Brücke über den Jangtse, die eine Schnellstraße für Autos, eine herkömmliche Straße und eine Intercity-Bahnstrecke in einer Brücke miteinander kombiniert. Sie verbindet die beiden Städte Changzhou und Taizhou an den gegenüberliegenden Flussufern miteinander. Eine Fahrverbindung dauerte bisher 80 Minuten. Die Brücke reduziert die Fahrzeit nun auf 20 Minuten. Die chinesischen Behörden erhoffen sich dadurch auch eine Wirtschaftsbelebung im Jangtse-Delta.


(olb)



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