Künstliche Intelligenz
Interview: Wie abhängig ist die Schweizer Bundesverwaltung von Microsoft?
Die Schweizer Bundesverwaltung geht in die Microsoft-Cloud: Aktuell ist mehr als die Hälfte der 45.000 PC-Arbeitsplätze auf Microsoft 365 umgestellt, bis Ende des Jahres soll der Rest folgen. Beschlossen wurde der Umstieg schon 2023 und damit früher als in vielen anderen europäischen Ländern.
Um Alternativen zu Microsoft auszuloten, testet die Schweizer Bundesverwaltung aber auch Open-Source-Anwendungen, genauer gesagt: das vom deutschen Staat geschnürte Officepaket openDesk.
Im Interview mit c’t erklärt Daniel Markwalder, IT-Chef der Schweizer Bundesverwaltung, die Hintergründe: Warum der Umstieg auf Microsoft 365 zum Entscheidungszeitpunkt „alternativlos“ war, wie die Verwaltung sensible Daten schützen will und warum openDesk für das Testprojekt „BOSS“ (Büroautomation mit Open-Source-Software) ausgewählt wurde.
Daniel Markwalder ist Delegierter des Schweizer Bundesrates für digitale Transformation und IKT-Lenkung.
(Bild: Bundeskanzlei / Béatrice Devènes)
c’t: Herr Markwalder, warum haben Sie bereits im Jahr 2023 entschieden, bis Ende 2025 Microsofts Clouddienst Office 365 in der Bundesverwaltung einzuführen?
Daniel Markwalder: Zu diesem Zeitpunkt war klar, dass das Microsoft Office LTSC 2021, das wir ausschließlich on premise eingesetzt haben, nur bis Ende 2026 Support erhält. Und von dem her mussten wir handeln. Wir haben sogar schon früher mit den Vorbereitungen begonnen, denn die Bundesverwaltung betreibt über 1000 Fachanwendungen. Diese müssen wir auf Kompatibilität testen.
c’t: Sind diese Anwendungen alle mit Microsoft Office verknüpft?
Markwalder: Nicht alle. Wir können aber nicht auf Knopfdruck sagen, welche Anwendungen genau wie verflochten sind. Wir müssen das testen.
c’t: War der Umstieg in die Cloud für Sie alternativlos? Oder hätten Sie eine jüngere On-Premise-Version von Microsoft Office lizenzieren und so den Wechsel in die Cloud hinauszögern können?
Markwalder: Als wir mit dem Projekt gestartet sind, war der Umstieg in die Cloud alternativlos. Dann gab es irgendwann Gerüchte, dass Microsoft die On-Premise-Version Office LTSC 2024 herausbringt. Wir haben bei Microsoft nachgefragt und da wurde uns gesagt, dass diese Version funktional und bezüglich des Supports relativ stark eingeschränkt wird. Daher kam diese für uns nicht infrage.
Aber wir haben uns bereits 2023 auch mit Open-Source-Alternativen auseinandergesetzt. Und wir verwenden Microsoft 365 in einer hybriden Variante. Das heißt zum Beispiel, dass sensitive Daten in den Rechenzentren des Bundes bleiben.
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c’t: Sie haben auch festgelegt, dass Nutzer keine vertraulichen Dokumente in der Microsoft-Cloud speichern dürfen. Wie wird das im Alltag kontrolliert und sind Ihnen Verstöße bekannt?
Markwalder: Nein, Verstöße sind uns nicht bekannt. Der korrekte Umgang mit den Daten hat für uns eine sehr hohe Priorität. Wir haben ein Labeling eingeführt. Wenn man ein Dokument erstellt, muss man dem zuerst ein Label geben. Bei sensitiven Daten wird mit dem entsprechenden Label technisch verhindert, dass man das in der Public Cloud abspeichert und es bleibt dann on premise. Wenn man aber etwas Kritisches falsch deklariert, dann ist das natürlich möglich und das können wir nicht ausschließen.
c’t: Im Vergleich zu 2023 hat sich die geopolitische Lage mittlerweile geändert: In den USA regiert wieder Donald Trump und Microsoft hat das E-Mail-Konto des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs gesperrt. Wie reagieren Sie darauf?
Markwalder: Wir fühlen uns darin bestätigt, dass digitale Souveränität ein relevantes Thema ist und unser Projekt Büroautomation mit Open-Source-Software (BOSS) wichtig ist. Es hat an Aufmerksamkeit und politischem Support gewonnen. Das ist längst nicht mehr nur ein Nerd-Thema.
„Wir möchten für diesen Test so unabhängig wie möglich sein.“
c’t: Im Projekt BOSS testen Sie das vom deutschen Zentrum für digitale Souveränität entwickelte Open-Source-Office openDesk. Haben Sie auch andere Angebote in Erwägung gezogen? Und warum haben Sie sich für openDesk entschieden?
Markwalder: Wir haben für diesen Test auch alternative Produkte in Erwägung gezogen, auch aus der Schweiz. Dabei stellt sich immer die Frage, wie stark man sich wiederum von diesen Firmen abhängig macht, zum Beispiel aufgrund proprietärer Tools für das Management der Anwendungen. Wir möchten für diesen Test so unabhängig wie möglich sein. Deshalb haben wir entschieden, den Quellcode von open Desk in Reinkultur zu verwenden. Und wir schauen jetzt, wie man dabei die Enterprise-Fähigkeit sicherstellen kann. Im August starten wir mit den ersten Benutzertests, das Fazit werden wir im Frühsommer 2026 ziehen. Ob wir am Ende dieses Produkt dauerhaft nutzen, das ist noch nicht entschieden. Es stellen sich dann auch beschaffungsrechtliche Fragen.
c’t: Das dänische Digitalministerium hat angekündigt, bis zum Herbst auf Libre Office umzusteigen. Wie wahrscheinlich ist es, dass die Schweizer Bundesverwaltung ebenfalls auf eine Open-Source-Office-Lösung wechselt?
Markwalder: Wir verfolgen die Entwicklung sehr interessiert, weil andere Länder ähnliche Herausforderungen haben wie wir: eine gewachsene Landschaft, eine enge Verzahnung mit vielen Fachanwendungen et cetera. Einfach nur ein Dokument erstellen, das ist mit Alternativprodukten kein Problem. Aber die ganze Landschaft in Richtung Open Source zu entwickeln, dort sind wir sehr gespannt auf die Erfahrungen anderer. Wir werden im Rahmen unseres Projektes BOSS selbst Erfahrungen machen und diese teilen. Wir sind auch im direkten Austausch mit Schleswig-Holstein.
Generell sehen wir, dass Microsoft weiterhin sehr stark Funktionalitäten in die Cloud verlagert. Gleichzeitig steigt wegen der Weltlage das Bedürfnis nach digitaler Souveränität. Es steigt also die Diskrepanz. Wir haben das auch Microsoft zurückgespiegelt. Und Microsoft hat ja angekündigt, dass sie solche Bedenken ernst nehmen. Wir werden auch das sehr genau beobachten. Aber uns ist es wichtig, nicht von einer einzelnen Firma abhängig zu sein. Wir werden also an BOSS festhalten und unsere Erfahrungen sammeln.
(cwo)
Künstliche Intelligenz
Neuer c’t Fotografie-Wettbewerb: Käfer und Insekten ins richtige Licht setzen
Die Welt der Insekten ist faszinierend, vielfältig – und voller fotografischer Herausforderungen. Mit dem neuen Fotowettbewerb „Käfer und Insekten“ lädt c’t Fotografie alle Fotografiebegeisterten ein, die verborgene Schönheit dieser kleinen Lebewesen einzufangen und mit der Community zu teilen. Wie Sie das umsetzen, bleibt ganz Ihnen überlassen. Ob mit Makroobjektiv, Zwischenring, Mikroskopkamera oder klassischem Tele: Entscheidend ist nicht die Technik, sondern der Blick fürs Detail.
Ab dem 4. Juli 2025 um 12:00 Uhr können registrierte Nutzer der heise-Fotogalerie ihr bestes Insektenfoto einreichen. Die Teilnahme ist kostenlos, die kreativen Möglichkeiten nahezu grenzenlos: Von der schimmernden Libelle im Gegenlicht über ein symmetrisches Käferporträt bis zur mikroskopischen Ansicht einer Flügelstruktur – gesucht sind Aufnahmen, die durch Schärfe, Lichtführung und gestalterische Raffinesse überzeugen.
Gerade für technisch versierte Fotografinnen und Fotografen bietet das Thema spannende Herausforderungen: Fokus-Stacking, Highspeed-Blitztechnik, Diffusor-Eigenbauten oder selbstprogrammierte Slider-Systeme können helfen, die winzigen Motive perfekt in Szene zu setzen. Doch auch mit einfachen Mitteln lassen sich beeindruckende Bilder schaffen – etwa bei einem frühen Streifzug mit der Kamera über eine taunasse Wiese. Dabei reichen oft ein Makro- oder Teleobjektiv und sanftes Licht.
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Die Bewertungsphase beginnt am 3. August 2025 um 12:00 Uhr und endet am 1. September 2025. Alle registrierten Mitglieder der Galerie können abstimmen, wer Ihr Gewinner ist. Die zehn besten Bilder werden in der Ausgabe 06/25 von c’t Fotografie veröffentlicht. Alle weiteren Informationen, wie zu den Preisen, die Sie gewinnen können, finden Sie auf der Seite des Wettbewerbs.
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(cbr)
Künstliche Intelligenz
Zahl der Kaufinteressenten für den „Cyberbunker“ steigt
Am sogenannten Cyberbunker in Traben-Trarbach an der Mosel gibt es weiterhin reges Interesse. Bislang hätten sich inzwischen insgesamt 43 Kaufinteressenten gemeldet, wie das zuständige Landesamt für Steuern in Koblenz der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Auch die Bundeswehr habe bei einem Termin vor Ort grundsätzlich Interesse bekundet. Konkrete Absichten zur Art der Nutzung seien aber nicht geäußert worden, teilte eine Sprecherin des Amtes mit. Früher war in dem unterirdischen Schutzbau, der auf dem Bergrücken Mont Royal oberhalb von Traben-Trarbach liegt, das Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr untergebracht. Ende 2012 war Schluss mit dem Amt.
Im Herbst 2019 war der rund 5.500 Quadratmeter große Bunker als illegales Rechenzentrum für millionenschwere kriminelle Geschäfte im Darknet aufgeflogen. In einem der bundesweit größten Prozesse gegen Cybercrime wurden die Betreiber des Bunkers verurteilt.
Der überwiegende Teil der Kaufinteressenten wolle das Bunkerareal zu gewerblichen Zwecken im IT-Bereich nutzen. Es gebe aber auch weitere Ideen, zum Beispiel im Bereich Eventmanagement. Beim Verkauf gingen öffentliche Interessen immer den privaten vor, teilte das Amt mit.
Kein zeitliches Limit für Bunker-Verkauf
Der „Cyberbunker“ war zunächst von der Generalstaatsanwaltschaft beschlagnahmt worden. Seit September 2023 ist das Land Rheinland-Pfalz Eigentümer des insgesamt 13 Hektar großen Geländes, zu dem neben der Bunkeranlage über fünf Ebenen auch zwei überirdische Gebäude gehören.
Ein Wertgutachten zu dem Areal liege noch nicht vor, hieß es vom Amt. Für den Verkauf des Bunkers gebe es kein zeitliches Limit.
(nen)
Künstliche Intelligenz
IBAN-Namensabgleich wird Pflicht für EU-Banken, Betrugsgefahr bleibt
Banken müssen künftig bei Überweisungen im Euroraum vor der Freigabe prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers und die eingegebene internationale Bankkontonummer (IBAN) mit den Daten des Zielkontos übereinstimmen. Der Zahlende wird binnen Sekunden über das Ergebnis des Checks informiert und kann auf dieser Basis entscheiden, ob er das Geld transferiert oder nicht. Die Banken müssen entsprechende EU-Vorgaben ab dem 9. Oktober umsetzen.
Bisher müsse ein Zahler den Daten vertrauen, die ihn per Rechnung oder E-Mail erreichen, sagt Ingo Beyritz, Leiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband deutscher Banken (BdB). „Allein anhand dieser Daten können Sie als Zahler nicht entscheiden: Sind das saubere Daten?“ Künftig würden Daten zwischen Geldhäusern für den Zahler transparent abgeglichen, bevor die Zahlung ausgeführt wird, erläutert Beyritz. Denn obwohl nach Umfragen bis zu zwei Drittel der Menschen anderes vermuten, prüft bisher keine Bank, ob die IBAN und der Empfängername zusammengehören.
Weiterer Baustein der EU gegen Betrug im digitalen Raum
Diese sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz: VOP) ist Teil einer EU-Verordnung (EU 2024/886). Ziel ist, insbesondere beim Online-Banking für zusätzliche Sicherheit zu sorgen. Die Empfängerüberprüfung bei Euro-Überweisungen wird auch am Bankschalter durchgeführt, wenn dort ein Überweisungsbeleg abgeben wird. Vom 9. Juli 2027 an gilt die EU-Vorgabe innerhalb der gesamten Europäischen Union.
Zwar hatte die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) die Banken beim Thema Sicherheit mit der obligatorischen Zwei-Faktor-Authentifizierung stärker an die Kandare genommen. Die PSD2 entstand allerdings schon zwischen 2013 und 2015. Da legten Experten und Politik ihr Hauptaugenmerk darauf, dass Betrüger allein mit erbeuteten Onlinebankingpasswörtern keinen Schaden mehr anrichten können.
Enkeltrick und Co
Doch längst haben Cyberkriminelle sich darauf eingestellt. Mit Maschen, von denen inzwischen allzu oft zu lesen ist: Täter täuschen ein potenzielles Opfer, sodass dieses glaubt, dass eine IBAN zu einem bestimmten Empfänger gehört. An diesen überweist es dann Geld, obwohl das Konto einer ganz anderen Person gehört. Meist bauen die Täter zusätzlich zeitlichen Druck auf, gaukeln zum Beispiel eine behördliche Strafe, eine drohende Inhaftierung, eine vom angeblichen Bankberater erkannte Fehlbuchung oder einen notleidenden Angehörigen vor – Senioren werden zum Beispiel häufig Opfer des „Enkeltricks“. Der scheinbare Zeitdruck soll die Opfer davon abhalten, ihr Handeln zu überdenken.
In gutem Glauben authentifizieren sich die Opfer willentlich. Zupass kommt den Tätern dabei auch die SEPA-Echtzeitüberweisung, nach der die Empfängerbank die Überweisung innerhalb von zehn Sekunden gutschreiben muss.
Nicht immer muss es sich um Betrug handeln, wenn die Bank bei einer Empfängerüberprüfung dem Kunden zurückmeldet, dass mit den Daten etwas nicht stimmt. Etwa dann, wenn auf der Überweisung der Name steht, den der Zahlende vom Ladenschild kennt, die Bank das Konto aber unter dem Namen des Firmeninhabers führt.
Social Engineering bleibt möglich
Ein Allheilmittel gegen die psychologischen Strategien der Betrüger ist der neue IBAN-Namensabgleich jedoch nicht. In einem typischen Szenario lassen die Täter das Opfer zum Beispiel glauben, an eine Organisation zu überweisen, obwohl das Empfängerkonto einer Privatperson gehört. Zwar würden die neuen Sicherheitsvorkehrungen hier anschlagen. Doch dann müsste es dem Täter nur gelingen, das Opfer durch eine plausibel erscheinende Erklärung zum Ignorieren der Warnmeldung zu überreden.
Denn mit der neuen Überprüfung müssen die Banken zwar ihre Kunden auf Diskrepanzen hinweisen – es steht dem Kunden aber frei, den Betrag dennoch zu transferieren. Bevor jemand auf diese Weise zum Betrugsopfer wird, gibt es nun aber zumindest eine weitere Hürde.
Neuer Service soll möglichst kostenlos sein
Die Privatbanken in Deutschland sind aus Sicht ihres Dachverbandes BdB technisch auf die Umsetzung vorbereitet. „Wir erwarten keine Probleme dabei“, sagt Beyritz.
Zusätzliche Entgelte und Gebühren für die Kundschaft sollte der neue Service nach Maßgabe der Europäischen Union nicht nach sich ziehen. Der BdB informiert: „Weder Zahler noch Zahlungsempfänger zahlen für die Empfängerüberprüfung.“
Nicht alle Staaten im Euro-Zahlungsverkehrsraum machen mit
Der Euro-Zahlungsverkehrsraum („Single Euro Payments Area“/SEPA) umfasst die 27 Staaten der Europäischen Union sowie Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein, Island, die Schweiz, Monaco, Andorra, Vatikanstadt und San Marino. Die IBAN („International Bank Account Number“) soll Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in diesen 36 Ländern grenzüberschreitend standardisieren und so beschleunigen.
Die Nicht-EU-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen können entscheiden, ob sie die EU-Vorgaben zur Empfängerüberprüfung übernehmen. Für Überweisungen von und nach Großbritannien sowie der Schweiz ist keine Empfängerüberprüfung vorgesehen.
(nen)
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