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iOS 26: Warum Anrufidentifizierung und Warteschleifenassistenz versagen


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Mit iOS 26 hat Apple mehrere neue Features für die Telefon-App eingeführt. Sie sollen einerseits den Umgang mit dem zunehmenden Problem von Müllanrufen und Telefonspam verbessern, andererseits nervige Warteschleifen zumindest teilweise umgehen. Das Problem: Unter Umständen tauchen die Funktionen gar nicht auf, wenn man sein Gerät mit bestimmten Einstellungen betreibt.

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Die sogenannte Anrufidentifizierung hat Apple sofort mit iOS 26 auch auf dem deutschen Markt eingeführt. Die Idee dahinter: Ruft eine unbekannte Nummer an, wird der Anrufer vom iPhone selbst zunächst befragt, wer er oder sie ist. „Anrufe von unbekannten Nummern werden nach weiteren Informationen gefragt, bevor das iPhone klingelt“, beschreibt Apple dies. Dass der Vorgang gerade läuft, kann man aber an einer Display-Anzeige sehen. Der Nutzer erhält anschließend eine verschriftliche Form der Antwort (“Müller hier von der Hausverwaltung“) und kann dann entscheiden, ob rangegangen werden soll oder aber nicht. Ergänzt wird dies durch weitere Filtermöglichkeiten, die unbekannte Nummern automatisch stummschalten und an die Sprachmailbox weiterleiten.

Potenziell ähnlich nützlich ist die sogenannte Warteschleifenassistenz. Diese soll helfen, normal weiter arbeiten zu können, während man in einer Warteschleife hängt. Per On-Device-Spracherkennung soll das iPhone dann feststellen, sobald die Wartemusik vorbei und eine echte Person am anderen Ende der Leitung ist. „Verwende die Funktion Warteschleifenassistenz, um nicht selbst in der Warteschleife warten zu müssen, und lass dich per Mitteilung benachrichtigen, wenn es Zeit ist, zum Telefonat zurückzukehren“, so Apple. In der Praxis arbeiten beide Funktionen mit Einschränkungen recht gut: Bei der Anrufidentifizierung ist die Spracherkennung manchmal ungenau, bei der Warteschleifenassistenz kommt es vor, dass zu früh wieder an den Nutzer verwiesen wird, weil in der Warteschleife eine Stimme eingeblendet wurde.

Allerdings kommt es auch vor, dass beide Features überhaupt nicht in der Telefonie-App auftauchen. Das erkennt man an den Systemeinstellungen unter „Apps“ und „Telefon“. Dort müssen beide konfigurierbar sein (siehe Screenshot bei der Anrufidentifizierung), denn nur dann sind sie auch aktiv. Das klappt aber nur, wenn die Spracheinstellungen stimmen – sowohl Systemsprache als auch Region.


Anrufidentifizierung unter iOS 26

Anrufidentifizierung unter iOS 26

Anrufidentifizierung unter iOS 26: Nur die passenden Regionenpaare schalten die Funktion frei.

In der Praxis heißt dies: Wer sein iPhone in der Systemsprache „English (US)“ betreibt, parallel jedoch eine andere Region (etwa Deutschland, um die korrekten Zahlendarstellungen und Maßeinheiten zu erhalten) verwendet, kann weder Anrufidentifizierung noch Warteschleifenassistenz nutzen. Ist alles auf Deutschland eingestellt, klappt es – ebenso wie wenn „English (US)“ mit der Region „United States“ verknüpft ist. Das iPhone reagiert dann allerdings offenbar in der jeweiligen Sprache: So fragt die Stimme je nach Landeseinstellung passend, wer dran ist – und auch die Warteschleifenassistenz dürfte auf den jeweiligen Markt zugeschnitten sein. Die Ergebnisse können also unterschiedlich gut ausfallen.

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(bsc)



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Digital Networks Act: Glasfaser bis 2035 und Mobilfunkfrequenzen auf Dauer


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Die EU-Kommission hat am Mittwoch in Straßburg ihren Entwurf des Digital Networks Act (DNA) vorgestellt. Der Gesetzesentwurf soll vier bestehende Regelungswerke zusammenfassen und die Weichen für den europäischen Telekommunikationsmarkt stellen. Es geht um zentrale Fragen wie die Migration von Kupfernetzen auf Glasfaser, Mobilfunknetze und die Netzneutralität.

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Der DNA fasst auf gut 260 Seiten den European Electronic Communications Code (EECC), die Verordnung über das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden (GEREK), Regelungen zu grenzüberschreitenden Funkfrequenzen und „Offenes Internet“ zusammen. Vieles soll einfacher, schneller und europäischer werden – und an einigen Stellen hat der DNA es in sich.

Einen großen Auftrag bringt der DNA für die deutsche Politik mit: Bis 2035 sollten so gut wie alle Anschlüsse auf Glasfaser umgestellt sein, bekräftigte die für Digitales zuständige Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen bei der Vorstellung des DNA im Europäischen Parlament in Straßburg. Bis 2029 sollen alle Mitgliedstaaten einen konkreten Plan haben, wie der Abschied vom Kupfer stattfinden solle. Ausnahmen für Fernsehkabel nannte Virkkunen nicht – und auch der Entwurf unterscheidet bei Kupfer nicht zwischen alten Teilnehmernetzen und moderneren HFC-Netzen.

Für Valentina Daiber, Präsidentin des Verbands der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) ist das Vorgehen das richtige Signal, zehn Jahre böten „ausreichend Planungsperspektive“. Dafür will Daiber auch die Regulierung entsprechend aufgestellt sehen: „Anbieter- und Dienstevielfalt machen Glasfasernetze für die Menschen erst attraktiv. Die Auswahl, die auf den Kupfernetzen Usus ist, muss auch auf der neuen Netzinfrastruktur erhalten bleiben.“

Denn bislang gilt: Wer ausbaut, entscheidet, ob andere auf dieser Infrastruktur etwas anbieten dürfen. Anders als bei den alten, staatlichen Kupfermonopolen gibt es bislang keine eindeutige gesetzliche Verpflichtung, Wettbewerbern einen Netzzugang zu gewähren. Verbraucher haben im schlechtesten Fall also Glasfaser – aber keinen alternativen Anbieter, mit dem sie einen Vertrag abschließen könnten.

Wie das zukünftige Regulierungsregime genau ausgestaltet sein wird, soll unter anderem vom Ergebnis eines komplizierten Mechanismus abhängen: Bei relevanter Marktmacht sollen die Aufsichtsbehörden vorab einschreiten und Regeln festlegen dürfen, wie Wettbewerber Infrastrukturen mitnutzen dürfen. Dass die Marktposition über die Regulierung entscheiden soll, begrüßt etwa auch der Breitbandverband ANGA. Eine Ausweitung der Regulierung auf alle Marktteilnehmer sieht der Verband dagegen kritisch.

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Für viele harte Diskussionen dürfte eine zentrale Änderung bei der Vergabe von Funkfrequenzen sorgen: Geht es nach der EU-Kommission, werden Lizenzen für Frequenznutzung künftig ohne Laufzeitbegrenzung vergeben. Davon sollen vor allem Mobilfunkbetreiber profitieren. Die Nutzungsrechte sollen dann nicht mehr wie bisher nach mehreren Jahren neu vergeben werden – in Deutschland hatte sich dafür die Versteigerung eingebürgert. Stattdessen würden die Anbieter die Lizenzen de facto auf Dauer erwerben. Das solle den Unternehmen mehr Planungssicherheit verschaffen, erläuterte Virkkunen.

Und auch darüber hinaus will die EU-Kommission bei den Funkfrequenzen Änderungen: Nach jeder Tagung der Weltfunkkonferenz (alle zwei bis vier Jahre) soll eine gemeinsame EU-Frequenzstrategie verabschiedet werden. Das soll Einheitlichkeit herstellen – eine sinnvolle Europäisierung durch die Hintertür. Ursprünglich hätte die Kommission die Frequenzpolitik gerne vollständig zentralisiert, fand dafür aber keine Mehrheit bei den Mitgliedstaaten.

Eine der Fragen, die im Vorfeld immer wieder gestellt wurden: Wird die EU das eigene Regelwerk zur Netzneutralität noch einmal anfassen und ein sogenanntes „Fair Share“-Regime einführen, das die großen US-Plattformen verpflichtet, für die Durchleitung ihrer Daten zu bezahlen? Das ist seit Jahren ein Politikum geopolitischer Dimension – und steht zumindest mit dem Kommissionsvorschlag derzeit nicht zur Debatte.

Im Streit um die Frage, ob die Politik konkrete Regeln für Peering und Transit aufstellen muss, hat die Kommission nun erst einmal ein freiwilliges Streitbeilegungsverfahren vorgeschlagen. Für Virkkunen ist dies einer konkreten Regulierung vorzuziehen, da es sich um einen im Regelfall gut funktionierenden Markt handele.

Trotzdem befürchtet die Computer and Communications Industry Association (CCIA) Europe, in der die großen US-Inhalteanbieter und -Plattformen eine gewichtige Stimme haben, dass der DNA-Entwurf ein Schlupfloch für solche Entgelte lasse: „Dies ist kein Verfahren zur ‚freiwilligen Schlichtung‘, sondern eines, das neue Streitigkeiten hervorrufen wird“, sagt Maria Teresa Stecher vom CCIA Europe. Der Verband befürchtet, dass mit Artikel 192 des Vorschlags de facto eine Einigungspflicht herbeigeführt würde.

Über den Vorschlag der EU-Kommission werden das Parlament und der Rat in den kommenden Monaten intensiv beraten. Im Europäischen Parlament wird der Ausschuss für Industrie (ITRE) die Federführung übernehmen. Die Fachpolitiker werden sich mit dem Rat und den Fachministern der Mitgliedstaaten auf eine Regelung einigen müssen. Ob und wann das passiert, ist derzeit vollkommen offen. Für besonders umstrittene Vorhaben – und zumindest Teile des DNA gehören hier zweifelsohne dazu – können sich die Beratungen der Gremien auch über viele Jahre ziehen.


(vbr)



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Gibt es Apple künftig nur noch im Abo? | Mac & i-Podcast


Apple One, iCloud+, AppleCare One und nun das Creator Studio: Mit einer wachsenden Liste an eigenen Abo-Angeboten stärkt Apple das große Geschäft mit Diensten – und lockt mehr Geld aus Kunden heraus, die bereits die teure Hardware gekauft haben. Dafür wandern jetzt neue KI-Funktionen für die lange kostenlos beigelegten Office-Apps Pages, Numbers und Keynote hinter die Abo-Schranke. Weitere Apple-Abos sind bereits am Horizont zu erahnen: Beobachter erwarten einen KI-basierten Health-Coach und Apple selbst will eines Tages für Satellitendienste abrechnen.

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In Episode 113 nehmen Malte Kirchner und Leo Becker das Apple Creator Studio unter die Lupe und diskutieren, was das auf längere Sicht für die parallel weiterhin als Einmalkauf erhältlichen Profi-Anwendungen Final Cut und Logic Pro bedeutet. Wir wundern uns, was die iWork-Apps in dem Bundle eigentlich verloren haben und werfen einen Blick darauf, wie Apple Abonnements als primäres Geschäftsmodell für Software breit in den Markt gedrückt hat. Nicht zuletzt geht es um die Frage, wie sich Abonnements auf die Betriebssysteme und letztlich das Nutzererlebnis auswirken.

Der Apple-Podcast von Mac & i erscheint mit dem Moderatoren-Duo Malte Kirchner und Leo Becker im Zweiwochenrhythmus und lässt sich per RSS-Feed (Audio) mit jeder Podcast-App der Wahl abonnieren – von Apple Podcasts über Overcast bis Pocket Casts.

Zum Anhören findet man ihn auch in Apples Podcast-Verzeichnis (Audio) und bei Spotify. Wir freuen uns über Feedback, Kritik und Fragen an podcast@mac-and-i.de.


(lbe)



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Neues XR-Headset Lynx-R2 setzt auf großes Sichtfeld, Datenschutz und Offenheit


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Der französische Hersteller Lynx hat mit der Lynx-R2 ein neues Standalone-Mixed-Reality-Headset angekündigt, das sich deutlich von der internationalen Konkurrenz um Apple Vision Pro, Samsung Galaxy XR und Meta Quest 3 absetzen will. Die R2 soll durch ein offenes Betriebssystem, hohe Bildqualität und umfassende Kontrolle über die Sensorik punkten und richtet sich primär an Industrie, Forschung und professionelle Nutzer.

Kernstück der R2 ist ein besonders breites Sichtfeld: Mit 126 Grad horizontal bietet Lynx deutlich mehr als bei vergleichbaren Standalone-Headsets. Die Vision Pro bietet etwa 100 Grad, während Samsung für die Galaxy XR 109 Grad angibt und die Quest 3 bei 110 Grad horizontal rangiert. Möglich wird das durch eine neue Linsentechnologie, die aus einer Zusammenarbeit mit den Linsenexperten von Hypervision hervorgegangen ist. Diese asphärischen Pancake-Linsen sollen zudem für verzerrungsfreies Sehen in der Peripherie sorgen.


Lynx R-2 Headset in Explosionsansicht: Gehäuse, Visor und MR-Linsen zeigen den modularen Aufbau der Mixed-Reality-Brille

Lynx R-2 Headset in Explosionsansicht: Gehäuse, Visor und MR-Linsen zeigen den modularen Aufbau der Mixed-Reality-Brille

Asphärische Pancake-Linsen von Hypervision sollen ein besonders breites Sichtfeld ermöglichen.

(Bild: Lynx)

Laut Hersteller liegt die Pixeldichte im Zentrum bei über 24 Pixeln pro Grad. Dieser Wert ist vor allem für medizinische und industrielle Anwendungen relevant, da er den sogenannten „Fliegengitter-Effekt“ minimiert und Details somit klarer dargestellt werden. Wie sich diese Werte tatsächlich auf die Bildqualität auswirken, müssen Tests zeigen. Auf dem Papier liegt die Lynx-R2 damit hinter Galaxy XR (etwa 40 PPD) und Vision Pro (34 PPD), aber etwa gleichauf mit Metas Quest 3 (25 PPD). Die Darstellung erfolgt über zwei 2,3K-LCDs.

Im Inneren der R2 arbeitet Qualcomms Snapdragon XR2 Gen 2, der laut Lynx eine 2,5-fache Grafikleistung und achtmal schnellere KI-Verarbeitung im Vergleich zum Vorgängermodell R1 ermöglichen soll. Zwei leise Lüfter sollen für konstante Kühlung sorgen. Für die Umgebungserfassung kommen vier Weitwinkelkameras, eine Tiefenkamera und Infrarot-LEDs zum Einsatz. Diese ermöglichen neben Raumvermessung und Handtracking auch Anwendungen wie 3D-Scans, Gaussian Splatting und objektbasiertes Tracking. Alle Funktionen sind über die OpenXR-Schnittstelle in Engines wie Unity, Unreal oder StereoKit nutzbar.

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Das bekannte Flip-Up-Design des Vorgängers bleibt erhalten: Nutzer können das Visier nach oben klappen und so schnell zwischen realer und digitaler Umgebung wechseln. Der Akku ist im hinteren Teil des Kopfbands untergebracht und dient als Gegengewicht. Zusätzlich lassen sich Augenabstand und Linsenabstand individuell justieren – auch mit Brille. Reparaturen sollen ebenfalls einfacher werden: Schraubverbindungen statt Klebstoff, ein wechselbarer Akku und offizielle Wartungsanleitungen sind vorgesehen.

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Ursprünglich sollte das Headset mit Googles Android-XR-Plattform ausgeliefert werden. Google beendete die Kooperation jedoch überraschend, wie Lynx-Gründer Stan Larroque Ende letzten Jahres gegenüber UploadVR erklärte. Stattdessen setzt Lynx nun auf ein eigenes Betriebssystem namens Lynx OS – eine quelloffene Variante von Android 14 mit vollständiger Unterstützung für OpenXR 1.1.

Der Quellcode sowie elektronische Schaltpläne und Baupläne sollen öffentlich zugänglich gemacht werden. Entwickler erhalten darüber hinaus direkten Zugriff auf Kamera- und Sensordaten, was bei den Plattformen von Meta oder Apple nicht ohne Weiteres möglich ist. Auch in Sachen Datenschutz will Lynx eigene Wege gehen: Das Gerät funktioniert vollständig offline und es besteht keine Abhängigkeit von Cloud-Diensten oder Social-Media-Konten. Besonders in Bereichen wie Verteidigung, Gesundheitswesen oder Industrie könnte dies ein nicht zu unterschätzender Vorteil sein.

Im Gegensatz zur R1 verzichtet Lynx bei der R2 auf Vorbestellungen oder Crowdfunding. Das Gerät soll erst dann erhältlich sein, wenn es auch tatsächlich ausgeliefert werden kann. Für den Bestellstart peilt Lynx die diesjährigen Sommermonate an. Noch ist der Preis nicht bekannt, soll laut Firmengründer Stan Larroque aber im mittleren Segment zwischen Meta Quest 3 (ca. 550 Euro) und Samsungs Galaxy XR (ca. 1.800 Euro) angesiedelt sein.

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(joe)



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