Künstliche Intelligenz

IT-Recht im All: Der Orbit als digitaler Rechtsraum


Der Weltraum ist längst kein exotisches Spielfeld einzelner Raumfahrtnationen mehr, sondern ein intensiv genutzter digitaler Raum. Internetzugang, Navigation, Logistik, Wetterdienste, Finanzhandel und kritische Infrastruktur stützen sich auf Satelliten.

Mit New-Space-Akteuren, Megakonstellationen und cloudbasierten Diensten im Orbit verschiebt sich der Schwerpunkt von der klassischen Raumfahrttechnik hin zu IT-Fragen. Plötzlich stehen Firewalls, Verschlüsselung, Software-Updates und KI-Modelle im Mittelpunkt eines Rechtsgebiets, das ursprünglich Raketenstarts und Staatenhaftung regeln sollte.

  • Relevante Weltraumgesetze stammen noch aus analogen Zeiten, in denen Schäden an Satelliten physischer Natur und digitale Gefahren wie Datenintegrität oder fehlerhafte Software unbekannt waren. Hier klaffen rechtliche Lücken, die es zu schließen gilt.
  • NIS2 stuft Satelliten und Bodenstationen bereits als kritische Infrastruktur ein, die wie verteilte Rechenzentren zu behandeln ist. Ein geplanter EU Space Act zielt ebenfalls auf Cybersicherheit im Weltraum.
  • Der Weltraum ist zu einem Teil der weltweiten IT-Infrastruktur geworden. Entsprechend relevant sind Rechtsbereiche wie Datenrecht und Datenintegrität, Geschäftsgeheimnisse, KI, Haftung und geistiges Eigentum. Noch gibt es zahlreiche offene Fragen und Rechtsunsicherheiten. Hier ist schnellstens Regulierung gefragt.

Das Fundament des Weltraumrechts bilden weiterhin fünf UN-Verträge, allen voran der Weltraumvertrag von 1967 und das Haftungsübereinkommen von 1972. Der Weltraumvertrag legt Prinzipien fest wie friedliche Nutzung, Verbot der Aneignung von Himmelskörpern und internationale Verantwortung der Staaten für alle nationalen Weltraumaktivitäten. Er schreibt ausdrücklich fest, dass Staaten auch für private Betreiber haften und diese genehmigen und beaufsichtigen müssen.


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