Künstliche Intelligenz
iX-Workshop: Hands-on Migration von VMware zu Proxmox
Ehemals zufriedene VMware-Kunden müssen seit der Übernahme durch Broadcom auf eine andere Virtualisierungslösung umsteigen, weil sie die neuen Preise nicht mehr bezahlen können. Proxmox ist eine gut funktionierende und praxiserprobte Alternative. Wie der Umstieg gelingt, erfahren IT-Administratoren im Workshop Hands-on: Migration von VMware zu Proxmox.
Migration in der eigenen Übungsumgebung
Unser Trainer Frank Bartkewitz zeigt Ihnen, wie Sie mit wenig Aufwand erfolgreich von einer VMware-basierten Virtualisierungsinfrastruktur auf Proxmox VE migrieren.
Sie lernen die Architektur von Proxmox VE kennen und verstehen die Unterschiede zu VMware vSphere. Ein zentraler Punkt ist die Planung eines Migrationsprojekts, um den Übergang möglichst reibungslos zu gestalten. Dabei erhalten Sie wertvolle Ansatzpunkte und Strategien, um typische Fallstricke zu vermeiden. Sie erfahren auch, wie verschiedene Storage Backends wie ZFS, Ceph, iSCI oder NFS in Proxmox VE eingebunden werden.
Praxisorientiertes Lernen im Labor
In einer eingerichteten Laborumgebung führen Sie eine beispielhafte Migration durch. Dabei arbeiten Sie parallel zum Trainer und setzen folgende Schritte direkt um: Einrichten des Proxmox VE Hosts, Überprüfen von Quell- (VMware ESXi) und Zielsystem, Aufsetzen und Validieren einer Testmaschine, Anbinden der Systeme und das tatsächliche Durchführen der Migration.
Juli 22.07.2025 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 23. Jun. 2025 |
September 25.09.2025 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 27. Aug. 2025 |
Dieser Workshop richtet sich gezielt an erfahrene IT-Administratoren, deren aktuelle IT-Infrastruktur auf VMware-Virtualisierung basiert und die einen Umstieg auf Proxmox VE planen oder in Erwägung ziehen.
Ihr Trainer Frank Bartkewitz ist als zertifizierter Proxmox VE Trainer bei der croit GmbH tätig. Zu seinen Schwerpunkten zählen Systemadministration und Netzwerktechnik, insbesondere Virtualisierungslösungen wie Proxmox VE.
(ilk)
Künstliche Intelligenz
USA: Zahlreiche Personen nach Handel mit Online-Tierquälvideos angeklagt
Regelmäßig werden Tierquälvideos online über private Gruppen in den sozialen Medien verbreitet. Nachdem die BBC vor zwei Jahren ein Affenfolternetzwerk aufgedeckt hat, über das Sadisten online über private Messenger-Gruppen Affenquälvideos bestellen konnten, gibt es inzwischen zahlreiche Angeklagte und auch Verhaftungen.
Eine Anklageschrift der Bundesstaatsanwaltschaft für den südlichen Bezirk von Ohio richtet sich gegen eine Täterin, die auch als „Bitchy“ und „Slicey’s Tail“ bekannt ist und gegen einen Täter, der sich „Rob C“ und „Marshal“ nennt. Die Angeklagten werden für den Zeitraum zwischen 2021 und 2022 beschuldigt, Tiermisshandlungsvideos („animal crush videos“) über Online-Chatgruppen verbreitet zu haben, die unter anderem die Folter, Tötung, sadistische Verstümmelung und den Missbrauch der Tiere zeigen. Zu den Hauptanklagepunkten gehören daher die Vermarktung und der Vertrieb solcher Videos. Sie kontaktierten Personen im Ausland, die die Gewaltakte gegen die Affen zu filmen und bezahlten diese dafür.
Anfang Mai 2025 wurden zudem elf Personen wegen ihrer Beteiligung an Affenfolter-Gruppen angeklagt. Die Gruppe soll unter anderem einen Minderjährigen in Indonesien für die Durchführung der Taten bezahlt haben, wie aus einer weiteren Anklageschrift hervorgeht. Den Personen aus verschiedenen US-Bundesstaaten wird vorgeworfen, Teil von Online-Gruppen gewesen zu sein, die gezielt Videos von Folter, sexueller Gewalt und Tötung von Affen in Auftrag gegeben, finanziert, hergestellt und verbreitet haben.
Ermittlungen und Festnahmen – aber kein Ende in Sicht
In den USA, Großbritannien und Indonesien wurden seit 2023 Medienberichten zufolge führende Mitglieder der Netzwerke zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. In diesen Fällen wurden oft Täter in Indonesien beauftragt, die Tiere zu quälen, auch dort wird ermittelt. Maßgeblich an der Organisation, Finanzierung und Verbreitung der Videos beteiligt war der aus Ohio stammende Ronald Bedra, der 2024 zu 54 Monaten Haft verurteilt wurde. In Schottland wurde zudem eine Frau zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt, weil sie Hunderte solche Videos verbreitete und aktiv an der Organisation beteiligt war. Die BBC berichtete. In den USA wurde ein zentraler Drahtzieher, bekannt als „The Torture King“, zu mehr als drei Jahren Gefängnis verurteilt.
Trotz dieser Erfolge bleibt das Problem bestehen: Die Gruppen formieren sich nach Festnahmen schnell neu, wechseln die Plattformen und setzen ihre Aktivitäten fort. Die Videos sind weiterhin auf Telegram und auch auf Facebook zu finden – oft in Gruppen mit tausenden Mitgliedern. Die Ermittler sprechen von einer Eskalation der Gewalt und warnen, dass die Täter immer extremere Inhalte produzieren, um die Nachfrage zu bedienen.
Schwierige Strafverfolgung und Plattform-Versagen
Die Strafverfolgung ist schwierig, weil die Täter und Auftraggeber über Landesgrenzen hinweg agieren und teilweise nicht leicht zu ermitteln sind. Viele Plattformen wie Facebook und TikTok versagen zudem bei der Moderation: Selbst nach zahlreichen Meldungen bleiben Videos mit offensichtlicher Tierquälerei online, werden von Nutzern weiterverbreitet. Oft kümmern sich große Tech-Unternehmen nicht angemessen um die Moderation der Inhalte. Laut Welttierschutzgesellschaft kursierten auf Facebook über Wochen hinweg grausame Tierquälvideos in Gruppen mit mehr als 50.000 Followern – trotz mehrfacher Meldungen derartige Quälvideos verbreitet. Erst unter öffentlichem Druck durch die Medien wurden sie schließlich entfernt.
In den USA ist Tierquälerei in allen Bundesstaaten verboten, die Gesetzeslage ist jedoch föderal geregelt. Besonders grausame Fälle wie die Herstellung und Verbreitung der Videos sind nach Bundesrecht mit bis zu sieben Jahren Haft strafbar. Auch auf Ebene der Einzelstaaten werden Tierquälerei und Tiermisshandlung meist als Straftat verfolgt, mit Strafrahmen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Haftstrafen, abhängig von der Schwere der Tat und dem jeweiligen Bundesstaat. In schweren oder wiederholten Fällen werden in den USA regelmäßig Gefängnisstrafen verhängt.
In Deutschland ist Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Gerichte können zudem ein lebenslanges Tierhalteverbot verhängen und die betroffenen Tiere einziehen. Leichtere oder fahrlässige Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro bestraft. In der Praxis werden die meisten Fälle jedoch mit Geldstrafen oder Tierhalteverboten geahndet; Gefängnisstrafen sind selten.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Adobe veröffentlicht Firefly-App für iOS und Android
Adobe hat eine Firefly-App veröffentlicht, die ab sofort außer als Web-App auch für Android und iOS zur Verfügung stehen soll. Mit Firefly entstehen nach Prompteingabe unter anderem Fotos und Videos. Dafür nutzt der Dienst eigens von Adobe entwickelte Modelle, aber mittlerweile auch Technik von Fremdanbietern. Mit dem Update kommen einige Partner hinzu.
Integration von Partnermodellen
Seit April dieses Jahres integriert der Firefly-Dienst Bildgeneratoren der Drittanbieter OpenAI, Google und Black Forest Labs. Nun hat Adobe KI-Modelle von Ideogram, Luma AI, Pika und Runway hinzugefügt, die vor allem beim Generieren von Videos helfen sollen.
Als bildgebende KI stehen unter dem Firefly-Dach Googles Text-zu-Bild-Modelle Imagen 3 und 4 zur Verfügung, Flux 1.1 Pro und Flux.1 Kontext von Black Forest Lab, Ideogram 3.0, ein OpenAI-Bildgenerator sowie Runways Bildmodell Gen-4.
Neben dem Firefly-Videomodell stehen Googles Videogeneratoren Veo 2 und 3 zur Auswahl, die sowohl Text als auch Bilder als Eingabe akzeptieren. Dazu gesellen sich Ray2 von Luma AI und der Text-zu-Video-Generator von Pika.
Funktionen der Firefly-App
Die Mobil-App für Android und iOS generiert Bilder und Videos nach Eingabe von Textprompts, bei Letzteren auch aus Bildprompts. Außerdem enthält sie die Photoshop-Werkzeuge Generative Füllung zur KI-Retusche und Generatives Erweitern zum Verlängern der Bildfläche.
Adobe synchronisiert alle Inhalte, die in der Firefly-App erstellt wurden, mit dem Creative Cloud-Konto des Nutzers.
Bisher stand Adobe Firefly nur als Web-App zur Verfügung. Ab sofort soll sie auch als Android- und iOS-App auf Mobilgeräten bereitstehen.
Ideenfindung mit Firefly Boards
Adobe hat Firefly Boards kürzlich in öffentlicher Beta-Phase als Oberfläche zur Ideenfindung mit generativer KI eingeführt. Neben dem Bildgenerator unterstützt Board nun auch die Video-KI.
Auf dem Board soll man Bilder iterativ bearbeiten können. Dafür integriert Adobe die KI-Bildbearbeitung Flux.1 Kontext von Black Forest Labs und Bilderzeugung von OpenAI.
Auf dem Board lassen sich auch Adobe-Dokumente verknüpfen. Änderungen synchronisiert es selbstständig. Eine Aufräumfunktion ordnet alle visuellen Elemente in einem präsentierfähigen Layout an.
Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
Adobe hat Firefly ist in seine Content Authenticity Initiative (CAI) eingebunden. Der Dienst versieht generierte Inhalte im Rahmen der Firefly-App automatisch mit Metadaten, sogenannten „Content Credentials“ die sie als KI ausweisen, so dass der Nutzer weiß, ob sie mit einem Firefly-Modell oder einem Partnermodell erstellt wurden.
Adobe hat Firefly mit Daten aus seinem Agenturdienst Adobe Stock trainiert sowie mit Public-Domain-Inhalten und solchen, bei denen das Urheberrecht bereits erloschen ist. Das soll das Risiko von Urheberrechtsverletzungen minimieren.
Preise und Verfügbarkeit
Adobe rechnet die Firefly-Nutzung über ein nicht ganz einfach zu verstehendes Credit-Modell ab. Abonnenten der Adobe Creative Cloud erhalten monatlich 1000 Credits, um Bilder zu genieren. Bei Abos einzelner Anwendungen gibt es je nach Typ 25 Credits (InCopy, Substance 3D, Acrobat Pro), 100 Credits (Lightroom), 250 Credits (Express Premium) oder 500 Credits (Illustrator, InDesign, Photoshop, Premiere Pro, After Effects).
Nutzer, die nur die App, Web-App oder das Videomodell nutzen wollen, können Adobe Firefly ab 10,98 Euro monatlich abonnieren. Firefly-Abonnenten erhalten Credits zur Nutzung des Videogenerators und uneingeschränkten Zugriff auf den Bildgenerator.
(akr)
Künstliche Intelligenz
Cookie-Einwilligung: Deutsche Datenschützer wegen „Untätigkeit“ verklagt
Die Pay-or-Consent-Angebote (auch „Pur“-Abo) von Verlagen im Internet sind erneut ein Fall für deutsche Gerichte. Im Namen eines ungenannten Beschwerdeführers hat die österreichische Datenschutzorganisation Noyb die Datenschutzbehörden von Hessen und Nordrhein-Westfalen verklagt, weil die bisher nicht auf zwei vorangegangene Beschwerden reagiert haben.
Schon im August 2021 hatte Noyb Beschwerden gegen „Pay or OK“-Banner auf verschiedenen deutschen Nachrichtenportalen eingelegt, darunter auch heise.de. In zwei Fällen – faz.net und t-online.de – haben die zuständigen Aufsichtsbehörden von Hessen und Nordrhein-Westfalen (NRW) dazu noch immer nicht entschieden.
Die betroffenen Banner stellten Nutzer vor die Wahl, den Verlagsangeboten entweder die Verarbeitung und Weitergabe von persönlichen Daten zu Werbezwecken zu erlauben oder ein kostenpflichtiges Abo abzuschließen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besage ausdrücklich, dass eine Einwilligung freiwillig erteilt werden müsse, begründet Noyb den Gang vor Gericht. Doch 99 Prozent der Nutzer, die sich mit Pay-or-OK-Bannern konfrontiert sähen, stimmten der damit verknüpften gezielten Werbung zu. Dabei wollten nur drei bis zehn Prozent der Online-User tatsächlich getrackt werden. In einem Verfahren gegen die Facebook- und Instagram-Mutter Meta habe daher mittlerweile sogar die EU-Kommission diesen Ansatz für rechtswidrig erklärt.
Die Beschwerde bei der NRW-Datenschutzbehörde sei über ein Jahr verschollen gewesen, moniert Noyb. Die hessische Aufsicht wiederum verwies demnach auf die Komplexität des Falls und die laufende Ausarbeitung neuer Richtlinien dazu.
Schrems: „Privatsphäre darf keinen Preis haben“
Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern erklärte „Pur-Abo-Ansätze“ 2023 grundsätzlich für zulässig. Demnach müssen für Tracking aber alle Anforderungen an eine informierte, wirksame Zustimmung nach der DSGVO erfüllt sein. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat dazu bereits Leitlinien aufgestellt. Das Gremium sieht Pay-or-Consent kritisch und brütet über einen dritten Weg, gegen den Verlegerverbände Sturm laufen.
Jonas Breyer, Anwalt des Beschwerdeführers, bezeichnete die Verzögerung als „äußerst bedauerlich“. Leider sei das kein Einzelfall. Der Jurist fragt sich, „was die Behörden mit dem Geld der Steuerzahlenden eigentlich tun“. Noyb verklagte auch schon die Hamburgische Datenschutzbehörde, weil sie das Pay-or-OK-Modell vom Spiegel nicht beanstandete. Viele relevante Tatsachen seien in dem Fall nie untersucht worden.
Transparenzhinweis: heise online bietet selbst ein Pur-Abo an. Nach Beanstandung wurde das Consent-Banner in Rücksprache mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen überarbeitet.
(dahe)
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