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iX-Workshop Keycloak: Die Grundlagen für effizientes IAM und SSO


Mit dem quelloffenen Anmelde-Provider Keycloak lassen sich Benutzer aus Verzeichnisdiensten wie Active Directory oder LDAP mittels Single Sign-On (SSO) und Mehrfaktor-Authentifizierung sicher an verschiedenen Webanwendungen anmelden.

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In der dreitägigen Online-Schulung Identity & Access Management (IDM/IAM) und SSO mit Keycloak lernen Sie, wie Sie Keycloak als Identity Provider für Ihr Unternehmen einrichten, konfigurieren und mit Diensten und Anwendungen integrieren. Das in Keycloak integrierte OTP-Verfahren unterstützt Soft-Tokens (Smartphone und App) und bietet ein Self-Service-Portal zur Konfiguration. Diese integrierte One-Time-Password-Funktion wird in der Schulung demonstriert und erklärt.

Der Workshop findet in einer browserbasierten Lern- und Übungsumgebung statt und richtet sich an DevOps Engineers und (Linux-)Administrierende, die Keycloak als Identity & Access Management System (IDM/IAM) für die eigenen Unternehmensanwendungen einsetzen wollen. Der Trainer Tilman Kranz verfügt über langjährige Erfahrung in der Entwicklung, Administration und Einrichtung von Verzeichnisdiensten.

Die Teilnahme an diesem praxisorientierten Workshop ist auf 12 Personen begrenzt, um einen regen Austausch mit dem Trainer und den anderen Teilnehmern zu ermöglichen.


Upgrade für Ihre IT-Skills - Von Experte zu Experte

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(ilk)



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Wettlauf um Quantencomputer: Europa droht den Anschluss zu verlieren


Sie klingen noch nach Science-Fiction, sind aber längst im Visier der globalen Wirtschaftsmächte und IT-Giganten: Quantencomputer, die komplexe Moleküle für neue Medikamente in Sekunden simulieren, Sensoren, die Erdbeben Wochen im Voraus spüren, und eine Kommunikation, die nach den Gesetzen der Physik unknackbar ist. Doch wer beherrscht diese Zukunft? Das Europäische Patentamt (EPA) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben vor wenigen Tagen in Paris eine umfassende Bestandsaufnahme vorgelegt, die Licht und Schatten für den europäischen Innovationsstandort offenbart.

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Die gute Nachricht: Die Forschungsaktivität ist so hoch wie nie. Die schlechte: Der Weg vom Labor in den Markt wird für europäische Akteure immer steiniger. Während die Wissenschaft glänzt, droht die wirtschaftliche Verwertung mal wieder auf halber Strecke steckenzubleiben.

Seit 2015 haben sich laut den veröffentlichten Zahlen die Patentaktivitäten im Bereich der Quantentechnologien verfünffacht. Besonders das Quanten-Computing sticht hervor – hier gibt es heute 16-mal mehr patentierte Erfindungen als noch vor neun Jahren. Damit wächst dieser Sektor deutlich schneller als viele andere Technologiefelder.

Die OECD bestätigt den Trend: „Die Zahl der internationalen Patentfamilien im Bereich Quantentechnologie hat sich zwischen 2005 und 2024 versiebenfacht.“ Seit 2014 wachse der Bereich mit einer jährlichen Rate von rund 20 Prozent und übertreffe damit das allgemeine Wachstum über alle Technologien hinweg, das bei lediglich 2 Prozent liege.

Deutschland, Frankreich und Großbritannien bilden dabei die europäische Speerspitze. Doch EPA-Präsident António Campinos warnt vor verfrühter Euphorie. Die EU müsse ihre Investitionen massiv steigern, um nicht dauerhaft im Schatten der USA zu landen. Während US-Giganten wie IBM, Google und Microsoft das Feld bei den Patentanmeldungen dominierten, kämpfe die europäische Startup-Szene mit einer gefährlichen Stagnation bei der Finanzierung.

Ein Merkmal des Sektors ist seine Nähe zur Grundlagenforschung. Ein ungewöhnlich hoher Anteil der Patentanmeldungen – fast ein Drittel – zitiert aus wissenschaftlichen Publikationen. Das zeigt, wie tief die Technologie noch in der akademischen Welt verwurzelt ist. Laut OECD haben über 50 Prozent der Gründer im Quantenbereich einen Doktortitel, verglichen mit nur etwa 10 Prozent in anderen Branchen.

Genau hier liegt laut OECD das Problem: Die Kommerzialisierung brauche privates Wagniskapital. Das fließe in den USA deutlich stärker als in Europa. Nach einem Höchststand im Jahr 2021 ist der Geldfluss hier zuletzt ins Stocken geraten. Die OECD spricht von einer Phase der Konsolidierung.

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Um gegenzusteuern, setzt das EPA auf Transparenz und Vernetzung. Eine neue Technologieplattform soll Investoren und Forschern helfen, sich im Dschungel der über 31.000 Quanten-Erfindungen zurechtzufinden. Zudem hat die Behörde ihren Deep Tech Finder aktualisiert: Ein Filter ermöglicht nun gezielt, europäische Start-ups mit Quantenpatenten aufzuspüren. Damit soll die Sichtbarkeit europäischer Exzellenz erhöht und die Brücke zum Kapitalmarkt geschlagen werden.

Die Konkurrenz schläft nicht. Über 80 Prozent der Akteure im Ökosystem sind laut der Untersuchung etablierte Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, die ihre Position bereits festigen. Große IT-Konzerne dominieren das Feld mit ihrer schieren Masse an Patentportfolios. Ohne einen massiven Schub bei privaten Investitionen drohe der Quanten-Boom für Europa zu einer verpassten Chance zu werden, heißt es, während anderswo bereits die Rechenzentren der nächsten Generation entstünden.

Technik allein wird nicht reichen. Die Forscher machen deutlich, dass auch die globalen Lieferketten für kritische Komponenten zu einem Nadelöhr werden könnten. Wer keinen Zugriff auf Ressourcen wie Industriediamanten, spezielles Aluminiumoxid oder oxometallische Salze habe, könne die Hardware der Zukunft nicht bauen. Die OECD mahnt hier zu strategischer Vorsicht: „Den krisenfesten Zugang zu Schlüsselmaterialien und Technologien sicherzustellen, ist unerlässlich, um Innovationen zu unterstützen und strategische Risiken zu mindern.“

Zudem herrscht ein Ungleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt. Während Stellen für Forschung und Informatik dominieren, machen kommerziell orientierte weniger als 10 Prozent der Stellenausschreibungen aus. Es fehlen also nicht nur Physiker, sondern auch die Köpfe, die aus der Physik ein Geschäft machen.

Europa steht dem Bericht zufolge an einem Scheideweg. Die akademische Basis ist vorhanden, die Patentzahlen steigen, doch die Dominanz der USA und der wachsende Druck aus China und Japan sind hoch. OECD-Generalsekretär Mathias Cormann betont, dass staatliche Strategien nun über die reine Forschungsförderung hinausgehen müssen.

Nötig sei es, die richtigen Bedingungen für die Skalierung dieser Technologien zu schaffen – von Investitionen und Fachkräften bis hin zu belastbaren Lieferketten. Mit einer „strategischen Quantenpolitik“ könnten Staaten dazu beitragen, den Beitrag von Durchbrüchen in diesem Sektor zu Wirtschaftswachstum und gesellschaftlichem Wohlstand zu optimieren. Die Bundesregierung beschloss 2023 ein Handlungskonzept Quantentechnologien, um Deutschland mit 3 Milliarden Euro an die Weltspitze zu bringen.


(wpl)



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Aus für digitale Anonymität? Hubig wagt riskanten Vorstoß zur IP-Speicherung


Kurz vor Weihnachten hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) am Montag seinen lange erwarteten Referentenentwurf zur „Einführung einer IP-Adressspeicherung“ veröffentlicht. Es verspricht damit einen modernen Instrumentenkasten für die Strafverfolgung, ohne die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. Doch bei genauerer Betrachtung offenbart das Papier eine Gratwanderung. Das Ressort versucht, eine flächendeckende Speicherpflicht durch eine juristische Umdeutung als „nicht schwerwiegenden Eingriff“ an der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorbei zu definieren. Gleichzeitig könnten geplante neue Instrumente wie die „Sicherungsanordnung“ eine umfassende Online-Beschattung durch die Hintertür ermöglichen.

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Kern des schon im Vorfeld umkämpften neuen Gesetzesentwurfs ist die Einführung einer dreimonatigen Speicherpflicht für IP-Adressen im neuen Paragrafen 176 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Rede ist von einer „vorsorglichen Sicherung“ der Internetkennungen. Das BMJV begründet diesen Schritt damit, dass Straftäter im Netz oft nur eine einzige Spur hinterlassen: „die von ihnen verwendete Internetprotokoll-Adresse“. Um die strengen Vorgaben des EuGH zu erfüllen, der eine allgemeine und anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten eigentlich wiederholt untersagt hat, setzt das Ministerium auf eine gewagte Differenzierung.


Ein Kommentar von Stefan Krempl

Ein Kommentar von Stefan Krempl

Stefan Krempl schreibt seit fast 20 Jahren als freier Autor in Berlin über politische, rechtliche und kulturelle Themen rund um Internet. Schwerpunkte seiner Berichterstattung bei heise online sind die Bereiche Netzpolitik, Überwachung, Datenschutz, Urheberrecht und Regulierung.

In der Begründung heißt es dazu, dass die IP-Adressenprotokollierung einen „nicht als schwer einzustufenden Eingriff in Grundrechte“ darstelle. Das BMJV beruft sich dabei auf das jüngste EuGH-Urteil in der Rechtssache „Hadopi“, wonach die Identifizierung eines Anschlussinhabers allein anhand der IP-Adresse unter bestimmten Bedingungen zulässig sein soll. Dennoch bleibt höchst zweifelhaft, ob eine Speicherung, die unterschiedslos jeden Bürger trifft, vor den Luxemburger Richtern bestehen kann. Auch das Bundesverfassungsgericht hat stets die enorme „Streubreite“ solcher Maßnahmen gerügt.

Nicht minder brisant als die reine IP-Log-Megadatei ist das vorgesehene Instrument der Sicherungsanordnung, das in Fachkreisen als Quick Freeze bekannt ist und in ähnlicher Form auch von der Ampel-Koalition erwogen wurde. Laut dem geplanten Paragrafen 100g Absatz 7 der Strafprozessordnung (StPO) können Behörden wie die Staatsanwaltschaft oder die Polizei damit anordnen, dass Anbieter sämtliche Verkehrsdaten – also neben Verbindungsinformationen insbesondere auch Standortdaten – unverzüglich zu sichern haben. Die Ausweitung der Überwachung wird hier besonders deutlich, da sich die Sicherung keineswegs nur auf IP-Adressen beschränkt.

Heikel ist dabei vor allem, dass die Hürden für dieses „Einfrieren“ niedrig angesetzt sind. Es reichen bereits „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass eine Straftat begangen worden ist“, was eine deutlich niedrigere Schwelle darstellt als für die spätere tatsächliche Herausgabe der Daten. Auch Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal, iMessage, Meta Messenger oder Threema und E-Mail-Provider werden voll einbezogen, wobei laut Entwurf sogar Login-Daten und damit verknüpfte Standorte gesichert werden können. Die Daten könnten für bis zu drei Monate eingefroren werden, mit der Option auf eine einmalige Verlängerung durch ein Gericht.

Das Ministerium verteidigt dieses Vorgehen mit dem Argument, dass kein dauerhaft vorhandener Datenpool geschaffen werde. Die Speicherung erfolge anlassbezogen im Einzelfall bei konkretem Verdacht. Gegner sehen hier jedoch eine gefährliche Grauzone: Da Daten aufgrund der neuen IP-Pflicht oder für betriebliche Zwecke ohnehin vorhanden sind, wird das „Einfrieren“ zum mächtigen Hebel, um Zugriff auf Bewegungsprofile und Kommunikationspartner zu erhalten, noch bevor ein Richter die volle Verhältnismäßigkeit prüfen konnte.

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Einen weiteren sensiblen Punkt stellen die skizzierten Regeln zur Herausgabe von Passwörtern dar. Der Entwurf präzisiert, dass Ermittler Auskunft über solche sehr sensiblen Zugangsinformationen verlangen dürfen, sofern dies zur Verfolgung von besonders schweren Straftaten wie Mord oder Terrorismus erforderlich ist. Damit würde jedoch eine technische Hemmschwelle fallen: Anbieter digitaler Dienste sollen grundsätzlich verstärkt verpflichtet werden, Passwörter im Rahmen der Bestandsdatenauskunft herauszugeben, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder Speichereinrichtungen geschützt wird.

Die geplanten Gesetzesänderungen sollen auch klarer festlegen, unter welchen Bedingungen die Polizei eine Funkzellenabfrage durchführen darf. Bei dieser Form der Rasterfahndung werten Ermittler aus, welche Handys zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem Ort eingeloggt waren, um Täter zu überführen. Während der Bundesgerichtshof (BGH) 2024 noch urteilte, dass dies nur bei besonders schweren Verbrechen erlaubt sein soll, sieht der Entwurf eine Lockerung vor. Demnach soll bereits der Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung ausreichen, um die Standortdaten abzufragen. Das Ministerium schließt sich damit der Rechtsauffassung einiger Landgerichte an, die eine niedrigere Hürde für die Ermittlungsarbeit für angemessen halten als der BGH.

„Wir müssen Kriminalität im Internet wirksamer bekämpfen“, wirbt Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) für ihren Ansatz, den nun zunächst die anderen Ressorts, die Länder und Verbände kommentieren können, vor dem Start des parlamentarischen Verfahrens. „Täter kommen viel zu oft davon, vor allem bei Kinderpornographie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz.“ Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibe „strikt gewahrt“. Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie beklagt dagegen einen „Generalverdacht gegenüber der Bevölkerung“. Eine IP-Adresse sei „keine harmlose Sache“. Solche Kennungen ließen sich „in der Praxis über Zeitstempel und Zusatzdaten sehr gut zu Personenbezügen verdichten“.

Der eco-Verband der Internetwirtschaft warnte schon im Oktober vor einem „Rückschritt in der Digitalpolitik“ angesichts einer neuen „pauschalen Vorratsdatenspeicherung“. Eine solche „gefährdet Grundrechte, schafft wirtschaftliche Belastungen und untergräbt das Vertrauen in digitale Dienste“. Nach fast zwei Jahrzehnten gerichtlicher Auseinandersetzungen dürfe die Bundesregierung nicht erneut ein Gesetz auf den Weg bringen, „das vor Gericht erheblichen Rechtsrisiken ausgesetzt ist“. Die anlasslose Protokollierung von Nutzerspuren bleibe europarechtswidrig. Gefragt seien „gezielte Ermittlungsinstrumente und eine bessere internationale Zusammenarbeit“ statt Massenüberwachung.

Der Entwurf liest sich als ambitionierter Versuch, die Ermittlungsfähigkeit im Netz zu sichern, ohne erneut in Luxemburg oder Karlsruhe zu scheitern. Doch die Argumentation, eine flächendeckende IP-Speicherung sei kein schwerer Eingriff, steht juristisch auf tönernen Füßen. In Kombination mit der weitreichenden Sicherungsanordnung droht ein massiver Ausbau der digitalen Überwachung. Dieser würde auch die Anonymität im Netz weiter aushöhlen, wie etwa der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung seit Jahren immer wieder betont.

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(nie)



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RCS: 1&1 gibt Messaging-Protokoll auf iPhone frei


Mit iOS 18 hat Apple bereits im Herbst vergangenen Jahre die Grundlagen für die Unterstützung des Rich Communication Service, kurz RCS, gelegt. Der SMS-Nachfolger mit Multimedia-Fähigkeiten wurde damals allerdings nicht automatisch aktiviert: Stattdessen mussten die Mobilfunker ihn via Carrier-Einstellungen auf das jeweilige Gerät holen. Das ging recht schnell bei Deutscher Telekom, Vodafone und Telefonica / O2, nicht jedoch beim Anbieter 1&1. Die United-Internet-Tochter, die gerade ihr eigenes 5G-Netzwerk ausbaut, kämpfte offenbar noch mit technischen Schwierigkeiten. Im Januar 2025 hieß es gegenüber Mac & i, man arbeite „an der Implementierung“. Die Werkelei ist nun abgeschlossen: Wie 1&1 am Montag mitteilte, ist RCS nun offiziell freigegeben.

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Wie das Unternehmen schreibt, gibt es an der Sache allerdings einen Haken: RCS funktioniert bei dem Carrier nur, wenn Nutzer zuvor auf iOS 26.2 aktualisiert haben. Wer aufgrund des umstrittenen neuen Liquid-Glass-Designs auf iOS 18 verbleiben möchte, darf also nicht mitspielen. Warum nicht einfach neue Carrier-Settings reichen, wie man das von den anderen Mobilfunkfirmen kannte, blieb zunächst unklar.

„Damit die RCS-Funktion auf Apple-Geräten genutzt werden kann, müssen Kundinnen und Kunden im 1&1 Mobilfunknetz das Update auf iOS 26.2 installieren. Nach der Aktualisierung wird RCS in der Regel sofort und ohne Zutun des Nutzers aktiviert“, so eine 1&1-Sprecherin gegenüber Mac & i. Dass es noch einer Aktivierung bedarf, spricht dafür, dass trotz iOS 26.2 auch noch ein Carrier-Update erfolgt. Dieses sieht der Nutzer nicht, es wird im Hintergrund eingespielt.

Laut Angaben von 1&1 wird RCS im eigenen Netzwerk implementiert. Es sei „ein üblicher Prozess, dass wir als Mobilfunkanbieter mit Geräteherstellern zusammenarbeiten, damit deren Software-Versionen optimal auf unsere Netzinfrastruktur abgestimmt“ würden. Das solle ein „optimales Nutzungserlebnis“ ermöglichen. RCS bei Android-Geräten implementiert 1&1 über „ein neues Authentifizierungssystem von Google“, bei dem der Datenaustausch „zwischen dem Endgerät und dem Google-Guest-Server“ stattfinde, nicht im 1&1-Netz, so das Unternehmen.

Weiter warten heißt es unterdessen auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von RCS auf dem iPhone. Während Android-Geräte untereinander über die Google-Messaging-App geschützt kommunizieren, will Apple dies erst später implementieren. Möglich wäre dies unter anderem via RCS 3.0 respektive MLS für RCS. Besonders der Cross-Platform-Datenverkehr zwischen iOS und Android würde davon profitieren.

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(bsc)



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