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Jährlicher TÜV für Autofahrer – Deutschland hat sich entschieden



Alle zwei Jahre steht für deutsche Halter von Pkw die HU an – ein Pflichttermin, der im Durchschnitt rund 150 Euro kostet. Doch nun steht für über 23 Millionen Fahrzeuge eine ergänzende HU und weitere Kosten im Raum. Jetzt hat der Bundesrat dazu eine klare Haltung bezogen.

Die Europäische Kommission hat im April 2025 eine weitreichende Reform der Straßenverkehrssicherheit und Fahrzeugzulassung vorgestellt. Darunter befindet sich auch ein besonders umstrittener Vorschlag: Eine zusätzliche Hauptuntersuchung (HU) für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind. In der Praxis würde das bedeuten, dass diese Fahrzeuge künftig jedes Jahr zum TÜV müssten. Neben dem zusätzlichen Aufwand kämen auf viele Fahrzeughalter auch verdoppelte Kosten zu. Jetzt hat sich der Bundesrat deutlich zu Wort gemeldet.

Deutschland bezieht Stellung – mit weitreichenden Folgen

„Der heutige Vorschlag zielt auf unsichere Fahrzeuge ab, die zu Unfällen, Todesfällen und Verletzungen beitragen“, heißt es in den überarbeiteten Regelungen der EU-Kommission. Laut dieser Einschätzung geht von einer kleinen Anzahl besonders lauter und umweltschädlicher Fahrzeuge ein überproportional großer Anteil an Emissionen aus. Gleichzeitig würden ältere Fahrzeuge häufiger zum Ziel von Tachomanipulationen. Auch veraltete Prüfmethoden sowie technische Rückstände sollen die europaweite Zusammenarbeit bei der Fahrzeugüberwachung erschweren.

Zu den geplanten Maßnahmen, die der Situation entgegenwirken sollen, zählt unter anderem eine jährliche technische Prüfung von Fahrzeugen, die älter als zehn Jahre sind. Der Bundesrat hat sich in seinem Beschluss vom 11. Juli mit dieser Thematik befasst und richtet sich nun direkt an die Bundesregierung. Die soll sich auf EU-Ebene für eine Beibehaltung der bisherigen Zwei-Jahres-Frist einsetzen. „Vor allem die Vorgabe der jährlichen Durchführung der Hauptuntersuchung an Fahrzeugen ab dem zehnten Jahr nach Erstzulassung ist zu streichen“, lautet die Forderung des Bundesrats. Auch die jährlich vorgesehene Abgasuntersuchung für leichte Nutzfahrzeuge lehnt man ab. Eine fundierte, datenbasierte Begründung dafür sei bisher nicht vorgelegt worden.

Auch der ADAC stellt sich quer

Kritik an den Plänen der EU kommt überdies auch vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC). Der Verein verweist auf die Ergebnisse einer früheren Studie der TU Dresden (in Auftrag gegeben vom ADAC). Demnach würde eine Verkürzung des HU-Intervalls auf ein Jahr keinen messbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben. „Ein kausaler Zusammenhang zwischen einer Verkürzung der Prüfintervalle und einer signifikanten Verbesserung der Verkehrssicherheit oder Luftqualität ist bislang nicht nachgewiesen“, erklärt der ADAC in seiner Stellungnahme.

Ob die EU-Kommission ihre Pläne angesichts der Kritik überdenkt, bleibt vorerst offen. Auch dann, wenn die Bundesregierung der Bitte des Bundesrats nachkommt, wird das Vorhaben nicht zwangsläufig gestoppt. Sollte die neue Regelung umgesetzt werden, würde sie in ganz Europa – und damit auch in Deutschland – verpflichtend gelten. Eine endgültige Entscheidung wird allerdings noch einige Zeit auf sich warten lassen.



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