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JavaLand 2026: Vorträge für die Community-Konferenz im Europa-Park Rust gesucht


Vom 10. bis 12. März 2026 findet die JavaLand-Konferenz statt. Nächstes Jahr zieht die Konferenz in den größten deutschen Freizeitpark, den Europa-Park Rust. Ab sofort suchen die Veranstalter im Call for Papers (CfP) Vorschläge für Vorträge und Workshops.

JavaLand ist eine Community-Konferenz, die sich vor allem an Java-Developer richtet. Die Veranstalter sind iJUG, DOAG und heise conferences.

Der Europa-Park Rust ist der perfekte Treffpunkt für die Java-Community. Hier verbindet die JavaLand-Konferenz wieder ein spannendes Programm mit Freizeitpark-Flair.

Inhaltlich gibt es wie gewohnt unterschiedliche Themenschwerpunkte. Gesucht sind Vorträge zu den Bereichen „Core Java“, „Architektur“, „Methodology & Culture“, „Server-side Java“, „Programmiersprachen“, „Security“, „Qualität & Testen“, „Container, Cloud & Infrastruktur“, „UI & UX“, „KI & Data“, „Innovation“ sowie „Tooling“.

Neben regulären Vorträgen mit einer Länge von 40 Minuten sind auch Deep Dive Sessions gesucht, die sich in 105 Minuten detaillierter mit Themen beschäftigen und interaktive Elemente wie Live-Coding bieten können.

Der Call for Papers läuft bis zum 16. September. Auf der CfP-Seite finden sich detaillierte Beschreibungen der einzelnen Themenbereiche.

Auch 2026 wird es wieder ein Programm für Newcomer geben. Es richtet sich an diejenigen, die Vorträge halten möchten, aber keine oder kaum Erfahrung als Speaker haben. Sie erhalten bei der Vorbereitung Unterstützung von erfahrenen Mentoren. Die Bewerbung für das Newcomer-Programm ist bis zum 10. September möglich.

Zum Abschluss der Konferenz wird es auch nächstes Jahr den traditionellen Schulungstag geben. Hierfür sind bis zum 1. September ganztägige Hands-on-Workshops gesucht.


(rme)



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Abgasbetrug: Volkswagen kassiert weitere Niederlage


Volkswagen muss im Abwehrkampf gegen Schadenersatzklagen von Diesel-Käufern eine weitere Niederlage einstecken. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) urteilte kürzlich, dass sich der Wolfsburger Konzern nicht auf einen sogenannten Verbotsirrtum hinsichtlich der Nutzung von Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung berufen kann. Dieser liegt vor, wenn jemand nicht weiß oder falsch einschätzt, dass sein Verhalten verboten und damit rechtswidrig ist.

Hintergrund des Urteils des höchsten EU-Gerichts ist ein Verfahren am Landgericht Ravensburg. Dort verlangen nach EuGH-Angaben zwei Käufer von VW-Dieselfahrzeugen Entschädigung, weil ihre Wagen mit mutmaßlich unzulässigen Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung ausgestattet wurden. Diese verringerten die Abgasrückführung ab einer Außentemperatur von zehn Grad, mit der Folge, dass die gesundheitsschädlichen Stickoxidemissionen stiegen.

Volkswagen brachte in dem Verfahren vor, dass es von der Zulässigkeit der Abschalteinrichtung ausgegangen sei und diese im Fall einer Nachfrage auch durch das Kraftfahrtbundesamt genehmigt worden wäre. Der EuGH befand dazu: Ein Automobilhersteller kann sich nicht von seiner Haftung für eine unzulässige Abschalteinrichtung befreien, nur weil für den Fahrzeugtyp oder die Einrichtung selbst eine Genehmigung durch die zuständige nationale Behörde vorliegt.

Die EG-Typgenehmigung bedeute nämlich nicht zwangsläufig, dass die Abschalteinrichtung zulässig sei. Zudem stellte der Gerichtshof klar, dass die Haftung des Herstellers sowohl dann gilt, wenn die unzulässige Abschalteinrichtung bei der Herstellung des Fahrzeugs eingebaut wurde, als auch dann, wenn sie später eingebaut wurde.

Zur Frage der Höhe des Schadenersatzes urteilte der EuGH, dass eine Empfehlung des Bundesgerichtshofs (BGH) dazu grundsätzlich nicht zu beanstanden ist – allerdings sei darauf zu achten, dass die Entschädigung eine angemessene Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden darstelle.

Der BGH hatte zuvor für die unteren Instanzgerichte eine Art Ermessenskorridor festgelegt. Dieser sieht vor, pauschal eine Entschädigung zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises anzusetzen – ohne beispielsweise in jedem verhandelten Fall weiter ins Detail zu gehen und etwa einen Sachverständigen einschalten zu müssen. Zudem hielt der EuGH fest, dass es mit dem Unionsrecht grundsätzlich vereinbar ist, vom Schadenersatz einen Betrag abzuziehen, der dem Vorteil der Nutzung dieses Fahrzeugs entspricht.

Volkswagen bewertete die Bedeutung des Urteils in einer Stellungnahme als gering. Wie der BGH die Vorgaben in nationales Recht umsetzen werde, sei zwar noch nicht absehbar, hieß es. Unabhängig davon gehe man aber von überschaubaren Auswirkungen für Volkswagen aus, weil nur noch wenige Diesel-Klagen vor deutschen Gerichten anhängig seien.

Das Urteil des EuGH zum Diesel-Skandal war nicht das erste. Bereits 2023 hatte das höchste EU-Gericht sich mit Fragen dazu beschäftigt und mit einem Urteil die Hürden für Schadenersatz-Klagen von betroffenen Auto-Käufern gesenkt.

Mehr zum Thema Abgasbetrug


(fpi)



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Codegenerierung ist die KI-Killer-App – und macht Anthropic zum Marktführer


Unternehmen haben ihre Ausgaben für große Sprachmodelle (Large Language Models, LLM) in der ersten Jahreshälfte 2025 gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt – von 3,5 Milliarden US-Dollar Ende 2024 auf zuletzt 8,4 Milliarden Dollar. Das geht aus einem aktuellen Bericht von Menlo Ventures hervor; die Zahlen beziehen sich auf größere US-Firmen und finanziell erfolgreiche KI-Start-ups. Explizit nicht mit einbezogen sind KI-Produkte für Endanwender.

Zumindest in den USA hat sich zudem die Marktführerschaft verschoben: Anthropic ist jetzt Spitzenreiter im Unternehmenseinsatz von LLMs mit einem Marktanteil von 32 Prozent. Verlierer ist OpenAI, das vor zwei Jahren noch auf einen Anteil von 50 Prozent kam und jetzt auf 25 Prozent zurückgefallen ist. Anschließend folgt Google mit 20 Prozent auf dem dritten Platz. Meta kommt noch auf 9 Prozent und DeepSeek lediglich auf 1 Prozent.

Menlo Ventures legt den Aufstieg von Anthropic auf den Juni 2024: Dann veröffentlichte der Anbieter das Modell Claude 3.5 Sonnet. Das Folge-Update Claude 3.7 Sonnet im Februar 2025 beschleunigte den zunehmenden Einsatz bei Unternehmen noch einmal. Hervor sticht insbesondere der Bereich Codegenerierung, denn hier hat sich Anthropic mit einem Marktanteil von 42 Prozent klar vor OpenAI (21 Prozent) etabliert. Die Marktforscher bezeichnen die Codegenerierung folglich als die erste „KI-Killer-App“.

Dabei wenden sich die Anwender mittlerweile verstärkt dem praktischen Einsatz von KI zu: Dominierte vor Kurzem noch das Training von Modellen, hat das jetzt die KI-Inferenz – also die Anwendung des KI-Modells auf neue Daten – abgelöst. So geben in der Umfrage 74 Prozent der Start-ups und 49 Prozent der Unternehmen an, dass der Großteil ihrer KI-Workloads aus Inferenz besteht.

Nicht geändert hat sich hingegen die Präferenz für geschlossene Modelle – der Einsatz von Open-Source-Modellen hat sich laut Umfrage sogar leicht verringert: Sie kamen Ende 2024 noch auf einen Anteil von 19 Prozent, mittlerweile nur noch auf 13 Prozent. Am beliebtesten bleibt hier Metas Llama-Modell. Menlo Ventures betont die Vorteile der offenen Modelle – Anpassung durch Nutzer, günstiger und lokaler Einsatz –, die Performance-Unterschiede wiegen jedoch schwerer.

Entsprechend überrascht nicht, dass die Leistung der Modelle für 61 Prozent das zentrale Argument für einen Anbieterwechsel ist. Der Preis spielt hingegen eine untergeordnete Rolle (36 Prozent), Security und Compliance sind nur für 22 Prozent der Auslöser für einen Wechsel. Allerdings wechselten in den vergangenen zwölf Monaten bloß 11 Prozent den Anbieter, zwei Drittel stiegen vielmehr auf neuere Modelle um. 23 Prozent blieben beim gleichen Modell.

Menlo Ventures betont, dass der Markt extrem dynamisch bleibe – er ändere sich wöchentlich. Entsprechend unmöglich sei es, die KI-Zukunft vorherzusagen. Details zu der Umfrage finden sich hier.


(fo)



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Nvidia: GeForce GTX 1000 und 900 gehören ab Oktober zum alten Eisen


Nvidia reduziert den Treiber-Support für die beiden Grafikkartengenerationen Maxwell (GTX 900 und teilweise GTX 700) und Pascal (GTX 1000) auf ein Minimum. Im Oktober erscheint der letzte sogenannte Game-Ready-Treiber mit Optimierungen für neue Spiele.

Für drei weitere Jahre, also bis zum Oktober 2028, folgen quartalsweise kleine Treiber-Updates, die etwaige Sicherheitslücken schließen. Spieloptimierungen oder andere Neuerungen sollen diese Versionen hingegen nicht mehr enthalten.

Nvidia macht auf das Alter seiner Maxwell-Grafikkarten aufmerksam, die jetzt deutlich länger neue Treiber erhalten hätten, als es in der Branche üblich ist. Der Hersteller läutete die Serie ursprünglich im Februar 2014 mit der GeForce GTX 750 (Ti) als Testballons ein. Die neuen Topmodelle in Form der GeForce GTX 980 und GeForce GTX 970 folgten ein halbes Jahr später. Insbesondere letztere Grafikkarte erforderte viel Treiberliebe aufgrund ihres untypisch kastrierten Speicher-Interfaces.

Die Pascal-Generation startete im Mai 2016 mit der GeForce GTX 1080. Das entspricht immerhin neun Jahren Support.

AMD unterstützt abseits von seltenen Sicherheits-Updates nur noch Modelle mit Navi-Architektur ab der Radeon-Reihe RX 5000. Den Support für Vega- und Polaris-basierte Modelle stellte AMD 2023 ein – nach sechs Jahren.

Nvidia gibt derweil auch einen Ausblick auf den endenden Windows-10-Support: Nur noch bis Oktober 2026 kommen Game-Ready-Treiber für alle GeForce-RTX-Grafikkarten ab der 2000er-Serie. Dort endet das sogenannte ESU-Programm (Extended Security Updates) für Privatnutzer. Allerspätestens zu dem Zeitpunkt sind Privatnutzer zu einem Wechsel auf ein neueres Betriebssystem angehalten.


(mma)



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