Das Gerichtsurteil könnte die künftigen Produktstrategien großer Fitness-Tracker-Hersteller grundlegend beeinflussen. Was zunächst wie ein einfacher Rechtsstreit um eine Nachahmung wirkte, entwickelt sich nun zu einer Grundsatzfrage: Ab wann ähneln sich Fitness-Tracker in Design und Auftritt so sehr, dass Marken- und Wettbewerbsrechte verletzt werden?
Was ist der Hintergrund der Klage?

Ein US-Bundesgericht sprach Whoop eine einstweilige Verfügung gegen den chinesischen Hersteller Lexqi zu. Auch Lexqi bewirbt in den USA ein Fitnessband ohne Bildschirm, das im Vergleich mit dem von Whoop (Test) fast identisch wirkt. Begründet wurde das Urteil damit, dass das minimalistische Armband-Design von Lexqi dem von Whoop zu stark ähnele und so zu Verwechslungen bei Kunden führen könnte.
Doch das dürfte nur der Anfang sein. Denn Whoop klagt bereits gegen Polar, weil der neue Polar Loop das markante, displaylose Design kopiere. Auch hier stellt sich die Frage, wie nah sich Wearables am Konkurrenten-Look orientieren dürfen, ohne rechtliche Grenzen zu überschreiten.
Wie sieht die Zukunft von Garmin, Polar und Co. aus?
Dieser Rechtsstreit macht eines deutlich. Viele große Hersteller setzen inzwischen ebenfalls auf schlanke, minimalistische Fitness-Tracker, die dem Whoop-Design nahekommen. Ein entscheidender Unterschied bleibt aber: Wer ein Polar Loop oder ein Amazfit–Band kauft, zahlt einmalig für die Hardware. Beim Whoop hingegen gibt es ein Abo-Modell.
Gerüchte über ein Garmin-Smartband, das offenbar ebenfalls in Richtung bildschirmlose Form geht, zeigen, dass Hersteller diesen Trend ernst nehmen. Sollte Whoop vor Gericht Erfolg haben, müssen Garmin, Polar oder Amazfit ihre Produktgestaltung deutlich überdenken.

