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Kanadisches Gericht: OVHcloud aus Frankreich muss Nutzerdaten herausgeben
Ein Gericht in Ontario hat gegenüber dem französischen Cloud-Giganten OVHcloud angeordnet, auf ausländischen Servern gespeicherte Daten an die kanadische Polizei herauszugeben. Die Entscheidung bringt das Unternehmen in eine Zwickmühle zwischen kanadischer Justiz und französischem Strafrecht – und hat auch die französische Regierung auf den Plan gerufen. Letztlich geht es in deren Plädoyer auch um die viel beschworene Unabhängigkeit und den Datenschutz bei europäischen Online-Anbietern.
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Es ist ein Fall, der weit über die Grenzen eines gewöhnlichen Kriminalverfahrens hinausreicht und den Kern der digitalen Souveränität im 21. Jahrhundert berührt. Im Zentrum steht eine scheinbar simple Anordnung: Die Royal Canadian Mounted Police (RCMP) verlangt Zugriff auf Bestands- und Metadaten, die mit vier spezifischen IP-Adressen verknüpft sind. Doch diese Abonnenteninformationen und Verbindungsdaten liegen nicht in Kanada, sondern auf Servern in Frankreich, Großbritannien und Australien. Das juristische Tauziehen, das sich daraus entwickelt hat, droht zu einem diplomatischen Konflikt zwischen Ottawa und Paris zu eskalieren.
Auslöser: Eine Anordnung mit globaler Reichweite
Alles begann mit einer „Production Order“ (Herausgabeanordnung), die der Ontario Court of Justice am 19. April 2024 auf Basis von Abschnitt 487.014(1) des kanadischen Strafgesetzbuchs erließ. Die RCMP ermittelt in einem Strafverfahren mit Bezug auf schwere Kriminalität und benötigt dafür die Daten von Kunden der OVH Group SA.
Das Problem: Die Gesellschaft ist ein französisches Unternehmen mit Hauptsitz in Roubaix. Zwar gibt es eine kanadische Tochterfirma, die Hebergement OVH Inc. in Montreal, doch diese operiert als eigenständige juristische Person. Wie aus den heise online vorliegenden Gerichtsakten hervorgeht, hat die kanadische Tochter keinen technischen Zugriff auf die Daten der Muttergesellschaft, die in europäischen Rechenzentren lagern.
Dennoch entschied der Ontario Court of Justice unter Richterin Heather Perkins-McVey am 25. September, dass die französische Muttergesellschaft den kanadischen Behörden die Daten aushändigen muss. Ihre Begründung stützt sich auf eine weitreichende Interpretation der „virtuellen Präsenz“: Da OVH weltweit agiere und Dienste in Kanada anbiete, unterliege das Unternehmen auch der kanadischen Gerichtsbarkeit – unabhängig davon, wo die physischen Server stehen.
Zwickmühle: Gefangen zwischen zwei Gesetzen
Für OVHcloud ist dieses Urteil mehr als nur ein bürokratisches Ärgernis: es ist eine juristische Falle. Der größte französische Cloud-Anbieter beruft sich in seiner Verteidigung vehement auf das nationale Recht, insbesondere auf das sogenannte Blockadegesetz (Loi nr. 68-678). Dieses Gesetz aus dem Jahr 1968, das 2022 verschärft wurde, verbietet es französischen Unternehmen und Staatsbürgern unter Strafandrohung, wirtschaftlich sensible Informationen oder Daten an ausländische Behörden weiterzugeben – Ausnahme: eine Anfrage über offizielle völkerrechtliche Kanäle.
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In einer eidesstattlichen Versicherung schildert Xavier Barriere, Unternehmensjurist bei OVH in Paris, die dramatische Lage: Würde der wichtige Verfechter europäischer Datensouveränität der kanadischen Anordnung Folge leisten, begingen die Verantwortlichen in Frankreich eine Straftat. Ihnen drohen bis zu sechs Monate Haft und Geldstrafen von bis zu 90.000 Euro pro Verstoß. Ignoriert OVH jedoch das kanadische Gericht, dräut in Ontario ein Verfahren wegen Missachtung der Justiz, was ebenfalls empfindliche Sanktionen nach sich ziehen kann.
Protest aus Paris: Ministerien schalten sich ein
Der Fall hat inzwischen die höchsten Ebenen der französischen Verwaltung erreicht. Das französische Wirtschaftsministerium, genauer gesagt der dort angsiedelte Service de l’Information Stratégique et de la Sécurité Économiques (SISSE), der die Einhaltung des Blockadegesetzes überwacht, hat sich in zwei Briefen unmissverständlich positioniert.
Im ersten Schreiben vom Mai 2024 und einem noch detaillierteren zweiten Schreiben vom Januar 2025 warnte der SISSE: Eine direkte Datenherausgabe an die RCMP wäre illegal. Die Behörde bestätigte, dass die angeforderten Informationen unter den Schutzbereich des Gesetzes fallen und eine Umgehung der internationalen Verträge eine Verletzung der französischen Souveränität darstelle.
Auch das französische Justizministerium intervenierte am 21. Februar. Darin sicherte es den kanadischen Kollegen eine „beschleunigte Bearbeitung“ zu, sofern sie den offiziellen Weg über ein Rechtshilfeersuchen wählen würden. Paris signalisierte Kooperationsbereitschaft – unter Einhaltung der Spielregeln. OVH hat die Daten bereits gesichert, sie liegen bereit. Doch die RCMP sowie die kanadische Staatsanwaltschaft beharrten auf der direkten Herausgabe – und das Gericht in Ontario folgte ihnen.
Berufungsantrag: Kampf ums Prinzip
Gegen die Entscheidung von Perkins-McVey hat OVH Ende Oktober über Anwälte der Kanzlei Miller Thomson Berufung beim Ontario Superior Court of Justice eingelegt. Der Antrag auf gerichtliche Überprüfung liest sich wie eine Vorlesung über internationales Recht. Die Juristen argumentieren, dass die erste Instanz fundamentale Prinzipien ignoriert habe: Kanadische Gerichte sollten Anordnungen vermeiden, die Bürger befreundeter Staaten zwingen, im eigenen Land Straftaten zu begehen. Dies gelte gerade, wenn mit einem Rechtshilfeabkommen eine legale Alternative existiere.
Die kanadische Tochterfirma könne nicht einfach für die Daten der französischen Mutter haftbar gemacht werden, betonen die Anwälte. Die Ausdehnung kanadischer Befugnisse auf die einschlägigen ausländischen Server überstrapaziere die nationalen Hoheitsrechte.
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„Die Antragsteller würden irreparablen Schaden erleiden, bevor das Berufungsgericht den Fall überhaupt hören könnte“, heißt es in dem Dringlichkeitsantrag auf Aussetzung der Vollstreckung. Denn Perkins-McVey setzte die Frist zur Datenherausgabe auf den 27. Oktober. Ohne einen sofortigen Stopp der Anordnung müsste OVH sich entscheiden, welches Gesetz es brechen will.
Präzedenzfall für die Cloud-Branche
Der Ausgang dieses Verfahrens wird in der Tech-Branche genau beobachtet. Sollte die kanadische Rechtsauffassung Bestand haben und eine „virtuelle Präsenz“ ausreichen, um direkten Zugriff auf Daten in Europa zu erzwingen, würde dies das Geschäftsmodell vieler internationaler Cloud-Anbieter in Frage stellen. Europäische Unternehmen werben oft mit dem Schutz vor dem Zugriff ausländischer Behörden wie etwa durch den US Cloud Act. Ein Urteil, das kanadischen Polizisten den direkten „Durchgriff“ nach Frankreich erlaubt, würde dieses Versprechen aushöhlen.
Die Ironie des Falles liegt darin, dass beide Seiten dasselbe Ziel verfolgen: Die Aufklärung von Straftaten. Frankreich hat die Daten gesichert und will sie herausgeben – aber eben nur auf dem Dienstweg. Kanada will die Daten schnell und ohne bürokratische Hürden. Nun liegt der Ball beim Ontario Superior Court. Er muss entscheiden, ob die Effizienz einer polizeilichen Ermittlung schwerer wiegt als die Gesetze eines souveränen Partnerstaates und die Integrität internationaler Abkommen. US-Hyperscaler wie Amazon mit AWS, Microsoft mit Azure und Google Cloud lachen sich derweil ins Fäustchen: Diesmal stehen nicht sie, sondern die europäische Konkurrenz in puncto Datensouveränität mit dem Rücken zur Wand.
(fds)
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ThinkBook Plus G6: Notebook mit ausrollbarem OLED-Bildschirm im Test
Lenovos ThinkBook Plus G6 Rollable ist ein Hingucker, weil es nur auf den ersten Blick ein normales Notebook ist. Drückt man eine Sondertaste neben F12, so fährt das Notebook seinen Bildschirm motorisiert nach oben aus. Er gewinnt dadurch in etwa nochmal die Hälfte an zusätzlicher Höhe. Das funktioniert dank eines flexiblen OLED-Displays.
Anders als herkömmliche Monitore benötigt es keinen mehrlagigen Schichtaufbau mit starrer Hintergrundbeleuchtung, sondern lässt sich auf flexiblen Folien fertigen. Gerätehersteller benutzen diese technische Besonderheit für Smartphones mit faltbaren Displays, aber auch für Gaming-Bildschirme, die man jederzeit zwischen planer und gekrümmter Oberfläche umbauen kann. Das ThinkBook Plus G6 Rollable hat auch keine nervige Unterbrechung der Bildfläche, die man bei bisherigen Dual-Display-Notebooks zwangsläufig antrifft.
Anders als dort muss man obendrein keine Kompromisse bei den Eingabegeräten hinnehmen. Sie sind in gängiger Position fest im Rumpf verbaut: Tastatur hinten, Touchpad mittig davor. Dies ist bei Notebooks mit ungewöhnlichen oder mehreren Bildschirmen keinesfalls selbstverständlich. Dort sind abnehmbare Bluetooth-Tastaturen gängig oder welche, die ganz nach vorne gezogen sind und die Handballenablage verdrängen.
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heise+ Update vom 05. Dezember 2025: Lesetipps zum Wochenende
Liebe Leserinnen und Leser,
die dunkle Jahreszeit ist für viele von uns keine besonders angenehme Zeit. Oftmals stehen wir im Dunkeln auf und kommen erst im Dunkeln wieder heim. Zum Entspannen flüchten sich dann einige in Streaming und Gaming, andere kultivieren ihren Winterblues.
Aufhellen lässt sich die Stimmung relativ einfach – nämlich mit Licht. Eine passende Beleuchtung hilft, dass weder die Augen noch der Kopf zu schnell ermüden. Das Licht sollte mindestens 500 Lux hell und flimmerfrei sein. Und dann kommt es auf den konkreten Einsatz an: Für Videokonferenzen eignet sich neutralweißes Licht, während Tageslichtlampen mit hochintensivem Kaltweiß stimmungsaufhellend wirken. Ein umfangreicher Ratgeber erklärt alles, was Sie dazu wissen müssen und gibt außerdem ein paar Kaufempfehlungen.
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Arbeitsmarkt für Informatiker: Keine besseren Aussichten
Die Zahl der arbeitslos gemeldeten IT-Fachkräfte ist im September 2025 gegenüber dem Vorjahr um 25 Prozent gestiegen. 57.665 Informatiker und andere IT-Fachkräfte waren Ende September dieses Jahres arbeitslos gemeldet. Zum Vergleich: vor zehn Jahren sind es mit 27.910 weniger als die Hälfte gewesen. Diese Zahlen stammen von der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Ist dieser starke Anstieg ein triftiger Grund dafür, dass sich Beschäftigte Sorgen um ihren Job im IT-Bereich machen müssen?
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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verneint, schließlich sei im Zehn-Jahresvergleich von 2014 bis 2024 die Erwerbstätigkeit der sozialversicherungspflichtig IT-Beschäftigten um 463.000 gestiegen. Das ist ein bemerkenswerter Zuwachs von 70 Prozent. Im gleichen Zeitraum erreichte die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung insgesamt dagegen ein mageres Plus von 13 Prozent, steht im Bericht der Bundesagentur für Arbeit unter dem Titel ‚Der Arbeitsmarkt für IKT-Berufe im Kontext der Transformation‘, mit Stand vom Juni 2025. „Dass die Arbeitslosenquote dennoch steigt, zeigt, dass das IT-Fachkräftepotenzial derzeit größter ist als der Markt aufnimmt“, sagt eine BA-Sprecherin auf Nachfrage.
Somit könnte es derzeit schwierig werden für Berufseinsteiger – zumal es immer mehr davon gibt und noch mehr geben wird. Seit 2008 steigen die Studierendenzahlen im Studiengang Informatik kontinuierlich an. Im Studienjahr 2023/24 gab es mit rund 258.000 Studierenden einen Höchststand. Auch deren Arbeitsmarktchancen bewertet die BA-Sprecherin positiv: „Die Arbeitsmarktchancen für Berufseinsteiger in der IT sind prinzipiell gut, der IT-Sektor bietet trotz allen eine sehr große Zahl an Beschäftigungsmöglichkeiten.“
Trotzdem noch Fachkräftemangel
Schwieriger sehe es jedoch für IT-Fachkräfte mit Berufsausbildung aus. Sie sind überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen. „Die Daten der Statistik legen nahe, dass sie es schwerer haben am Arbeitsmarkt als Akademiker“, sagt die BA-Sprecherin. 2024 wurden 19.800 neue Ausbildungsverträge in den vier IT-Ausbildungsberufen abgeschlossen. Demgegenüber stehen rund 35.000 Absolventen in den Informatikstudiengängen. Die Arbeitslosenquote in der IT lag zum Jahresende 2024 bei 3,7 Prozent. Insgesamt hat sie 6,0 Prozent betragen.
Trotz des deutlichem Anstiegs der Arbeitslosigkeit verkündete der IT-Branchenverband Bitkom im August einen IT-Fachkräftemangel: In Deutschland fehlen weiterhin mehr als 100.000 IT-Fachkräfte. 109.000 sollen es gewesen sein. Obwohl das deutlich weniger waren als noch vor zwei Jahren mit 149.000, würden die Unternehmen keine wirkliche Abmilderung des Fachkräftemangels sehen, teilte der Verband mit und nennt eine Befragung unter Betrieben als Quelle. Danach erwarten fast 80 Prozent, dass sich der IT-Fachkräftemangel in Zukunft sogar weiter verschärfen wird.

Adél Holdampf-Wendel
Wie passt zusammen, dass einerseits die Arbeitslosigkeit beim IT-Personal stark steigt, andererseits ein hoher Fachkräftemangel herrschen soll? Adél Holdampf-Wendel, Bereichsleiterin Future of Work & Arbeit beim Bitkom ordnet die scheinbar widersprüchliche Situation ein: „Vor dem Hintergrund der schwachen Wirtschaftsentwicklung in Deutschland und geopolitischen Unsicherheiten halten sich Unternehmen mit Neueinstellungen grundsätzlich zurück und bauen teilweise sogar Stellen ab.“ Das sei aber eine konjunkturelle und keine strukturelle Veränderung.
Zugleich ändere sich der Personalbedarf in den IT-Profilen. „Die Nachfrage in klassischen IT-Aufgaben wie Softwareentwicklung oder Anwendungsbetreuung ist nach wie vor hoch. Zunehmend gefragt sind aber auch spezielle Fachkenntnisse in Künstlicher Intelligenz, IT-Sicherheit und Cloud-Diensten.“ Davon gibt es nicht oder noch nicht ausreichend Fachkräfte. Wenn die Qualifikationen von Arbeitssuchenden nicht zu den Anforderungen der Unternehmen passen, kann das zu einem Mismatch am Arbeitsmarkt führen. „Das heißt: Ein Fachkräftemangel kann bei vorhandener und sogar steigender Arbeitslosigkeit bestehen.“ Dieser Mangel herrscht dann in besonders begehrten Profilen. Andere sind weniger gefragt.
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Nachbesetzung fällt leichter
So sinken die Stellenangebote nahezu im Gleichschritt, wie die Arbeitslosigkeit steigt. Laut der Statistik der Arbeitsagentur ging das Angebot offener Stellen für Informatiker und andere IT-Berufe im September 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 22,3 Prozent auf knapp 12.000 zurück. Bei der BA wird jedoch nur etwa jede zweite offene Stelle gemeldet, informiert das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
Personaldienstleister, Beratungshäuser und Wirtschaftsinstitute betrachten in ihren Studien ausgeschriebene Stellen von Unternehmen oder führen Befragungen in Betrieben durch, um daraus Schlüsse über Veränderungen bei der Nachfrage nach IT-Personal abzuleiten.
So stellt der Personaldienstleister Hays stellt in seinem Fachkräfte-Index im dritten Quartal 2025 einen Rückgang von 20 Prozentpunkten in der gesamten Nachfrage nach Fachkräften in Deutschland im Vergleich zum Vorquartal fest. Im Bereich IT weist der Index mit einem Minus von sieben Prozentpunkten einen nur geringen Rückgang auf. Mit einem Plus von 34 und 19 Prozentpunkten würden SAP- und Datenbank-Entwickler am stärksten nachgefragt.
In einer Umfrage des Beratungshauses Kienbaum im August dieses Jahres geben knapp 60 Prozent der IT-Unternehmen an, dass es ihnen leichter als im Vorjahr fällt, offene Stellen zu besetzen. Die angespannte Situation am Arbeitsmarkt hat sich somit entspannt. Jedoch kündigen 28 Prozent einen Personalabbau an.
Das Institut der deutschen Wirtschaft IW hat sich die Entwicklung des Stellengebots für IT-Personal im Vergleich der Jahre 2023 mit 2024 genau angeschaut und stellt fest, dass seit die deutsche Wirtschaft ihren Schwung verloren hat: Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage nach IT-Personal sind demnach rasant – insbesondere nach hochqualifizierten Experten. Laut IW-Untersuchung sank die Zahl offener Stellen für qualifizierte Arbeitskräfte im genannten Vergleichszeitraum um 4,3 Prozent, die für IT-Tätigkeiten um 26,2 Prozent und damit sechsmal so stark. In absoluten Zahlen gingen die offenen Stellen um 16.500 auf 46.431 zurück. Der Rückgang in den IT-Berufen ist damit überdurchschnittlich groß und ein Effekt sinkender Investitionen in wirtschaftlich unsicheren Zeiten: wenn weniger investiert wird, gibt es weniger Projekte und somit wird weniger Personal gebraucht.
Situation für Hochspezialisierte besonders schwierig
Am stärksten betroffen ist der Stellenrückgang laut IW für IT-Experten, die üblicherweise einen Masterabschluss oder ein Diplom haben. Stellenausschreibungen für sie reduzierten sich zwischen 2023 und 2024 um rund ein Drittel auf nur noch 26.753 Offerten. Besonders drastisch sind Stellenangebote für Experten der Informatik (minus 46,2 Prozent) und der Wirtschaftsinformatik (minus 38,2 Prozent) eingebrochen. „Dass gerade in diesen hochspezialisierten Berufen die offenen Stellen deutlich gesunken sind, dürfte auch daran liegen, dass Unternehmen zurückhaltender in der Umsetzung hochkomplexer IT-Projekte geworden sind, für deren Umsetzung oft Experten benötigt werden“, sagt Studienautor Jurek Tiedemann, Economist für Fachkräftesicherung beim IW.

Jurek Tiedemann
Trotz einer insgesamt rückläufigen Nachfrage nach IT-Fachkräften gab es Branchen, die mehr Stellen ausschrieben als im Vorjahr. So gab es in der ‚Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung‘ ein offenes Stellen-Plus von 518 Prozent auf ein Allzeithoch von 1.770 Offerten. „Zuletzt wurde der Fokus dort verstärkt auf die Implementierung neuer digitaler Lösungen gesetzt, um so beispielsweise Teile der Steuerberatung sowie Wirtschaftsprüfung zu digitalisieren – auch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz KI“, sagt Tiedemann.
Auch im Tiefbau, der Energieversorgung und der Versicherungswirtschaft gab es zuletzt einen erhöhten Stellenbedarf für IT-Fachkräfte. Doch der fiel eher gering aus.
Apropos KI: in welchem Maß könnte Künstliche Intelligenz IT-Personal ersetzen? „Wir gehen davon aus, dass KI die Anforderungen an IT-Beschäftigte verändert und kompetenter Umgang mit KI stärker in den Fokus rückt“, sagt Tiedemann vom IW. So könnten Routineaufgaben von KI übernommen werden und IT-Beschäftigte sich hochspezialisierten Aufgaben widmen. „Daher wird Erfahrung und Spezialisierung immer wichtiger, um eine passende Stelle in einer IT-Tätigkeit zu finden.“
Kienbaum wollte in seiner Umfrage von den Unternehmen wissen, ob sie als Mittel gegen steigende Lohnkosten in Künstliche Intelligenz investieren, um Effizienzen zu steigern. Fast die Hälfte hat das bejaht. Laut Bitkom kostet KI Arbeitsplätze, schafft allerdings auch neue. Welche Auswirkungen KI unter dem Strich auf den IT-Arbeitsmarkt haben wird, lasse sich noch nicht sagen.
Was alle Gesprächspartner unisono sagen: Wenn die Wirtschaft wieder anzieht, kommt auch der IT-Arbeitsmarkt wieder in Schwung.
Für 2026 erwarten die Bundesregierung und Wirtschaftsinstitute ein verhaltenes, aber positives Wirtschaftswachstum um die 1,3 Prozent. Weltweit geht der Internationale Währungsfonds von 3,1 Prozent aus. Daher wird es mit dem Schwung in Deutschland höchstwahrscheinlich im nächsten Jahr noch nichts.
(mho)
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