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Karte zeigt, auf welchen Ausweichstraßen bis September das Chaos tobt



In Deutschland dürfen Lkws in den Ferienmonaten Juli und August nicht immer auf allen Autobahnen fahren. Stattdessen sollen sie auf alternative Routen ausweichen. Doch genau dort könnte es für den übrigen Verkehr deutlich voller werden. Eine Karte zeigt die Ausweichstraßen.

Seit über fünf Jahrzehnten besteht hierzulande ein Fahrverbot für Lastkraftwagen an Sonn- und Feiertagen. Zusätzlich greift in den Sommerferien eine Regelung, die samstags auch viele Autobahnen und einzelne Abschnitte von Bundesstraßen betrifft. Die Bundesregierung möchte damit verhindern, dass der ohnehin dichte Reiseverkehr noch stärker belastet wird. Allerdings führt diese Maßnahme zugleich dazu, dass sich der Lkw-Verkehr auf Ausweichrouten verlagert. Welche Strecken betroffen sind, zeigt eine regelmäßig aktualisierte Karte des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL). Dort wird sichtbar, wo Autofahrer bis September mit deutlich mehr Lkw-Verkehr rechnen müssen.

Fahrverbot in Deutschland

Das Fahrverbot gilt vom 5. Juli bis einschließlich 31. August – jeweils an allen Samstagen zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr. Betroffen sind Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie Lkws, die mit Anhängern unterwegs sind. Um zu vermeiden, dass Lkw-Fahrer während des Verbots auf Raststätten stranden und ihre Ladung verspätet ausliefern, stellt der BGL gemeinsam mit der Autobahn GmbH eine Karte zur Verfügung. Diese zeigt nicht nur die Strecken, die vom Fahrverbot betroffen sind, sondern auch alternative Routen, die Lkws nutzen dürfen. Für Autofahrer ist es ratsam, diese Ausweichstraßen an Samstagen möglichst zu meiden, denn dort kann es zu spürbar mehr Lkw-Verkehr und schlimmstenfalls zu Staus kommen.

Erhältlich ist die Karte sowohl als PDF auf der Website des BGL als auch auf dem Smartphone über die App der Autobahn GmbH für Android und iOS. Wer die App bereits auf dem Handy hat, sollte unbedingt daran denken, vor dem Aufrufen der aktuellen Karte ein Update durchzuführen.

Bußgelder drohen bei Verstößen

Wer das Ferienfahrverbot missachtet, muss laut Bußgeldkatalog mit empfindlichen Strafen rechnen. Wird ein Lkw während der vorgeschriebenen Verbotszeiten auf entsprechenden Strecken bewegt, kostet das mindestens 25 Euro. Bei einer Fahrzeit, die über 15 Minuten hinausgeht, erhöht sich das Bußgeld bereits auf 60 Euro. Ist man zusätzlich Halter des betroffenen Fahrzeugs, werden sogar 150 Euro fällig. Eine Ausnahme besteht allerdings für Transporte leicht verderblicher Waren – hier können gesetzliche Sonderregelungen oder Ausnahmegenehmigungen greifen. Zulässig bleiben außerdem auch Leerfahrten, die mit solchen Transporten in Verbindung stehen.



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