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Kein Galaxy S26 mehr? Das hat Samsung jetzt vor



Schon seit einigen Wochen gilt es als sicher, dass es kein Galaxy S26 Plus mehr geben wird. Ein nachvollziehbarer Schritt: Das aktuelle Galaxy S25 Plus ist nahezu baugleich mit dem neuen Edge-Modell – lediglich etwas dicker. So ergibt es Sinn, dass Samsung im kommenden Jahr nur noch das schlankere Edge-Gerät auf den Markt bringen wird. Doch nun soll wohl auch ein weiteres Gerät nicht mehr erscheinen: das reguläre Galaxy S26. Erste Hinweise aus internen Quellen deuten auf eine grundlegende Neuausrichtung der beliebten S-Serie hin. Wie sieht das kommende Lineup von Samsung aus?

Drei neue Modelle – das Standardgerät fällt weg

Ein Bericht von Android Authority zeigt, dass die Umstrukturierung bei Samsung noch deutlich weiter geht, als bisher gedacht. Eine interne Version von Samsungs One UI verrät, dass es bei der kommenden S26 Serie drei Geräte geben soll – und das reguläre S26 ist nicht dabei. Demnach umfasst die kommenden Serie von Samsungs Top-Smartphones folgende Geräte: 

  • Galaxy S26 Pro

  • Galaxy S26 Edge

  • Galaxy S26 Ultra

Das Ultra bleibt unverändert, das Plus wird durch das dünnere Edge ersetzt – und das Standardmodell entfällt komplett. Komplett neu ist das Galaxy S26 Pro, das anstelle des regulären Einstiegsmodells auf den Markt kommen soll. Ob Samsung dieses Gerät technisch aufwertet, um den „Pro“-Namen zu rechtfertigen – und möglicherweise auch einen höheren Preis – ist bislang nicht bekannt. Doch schaut man auf die Verkaufszahlen, könnte diese Strategie aufgehen.

Premium verkauft sich – auch in kompakter Form

Ein Blick auf die meistverkauften Smartphones zeigt: Die teuersten Modelle dominieren die Verkaufscharts. Das iPhone 16 Pro Max ist aktuell das meistverkaufte Gerät in Europa. Und auch bei dem meistverkauften Samsung-Gerät handelt es sich um das Galaxy S25 Ultra.

Dennoch bevorzugen viele Nutzer kompaktere Geräte. Sechs der zehn meistverkauften Smartphones sind maximal 6,3 Zoll groß – obwohl es in dieser Größe kaum noch Auswahl gibt. Sollte Samsung also ein kleines Premium-Modell planen, könnte es zum echten Bestseller werden.

Dass das technisch möglich ist, zeigt Apple: Das 6,3 Zoll große iPhone 16 Pro bietet nahezu dieselbe Ausstattung wie das größere Pro Max. Von der Größe des Displays und Akkus einmal abgesehen, sind die beiden Smartphones identisch. In Europa verkauft es sich sogar besser als das reguläre iPhone 16. Würde ein kompakteres Top-Smartphone von Samsung für dich in Frage kommen?



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Chatkontrollen-Pflicht vor dem Aus: Dänische Ratspräsi­dentschaft will freiwillige Lösung


Eine verpflichtende Chatkontrolle für Messenger-Dienste rückt in immer weitere Ferne. Die dänische Ratspräsidentschaft, die die entsprechenden Pläne verfolgt hat, will nun auf eine freiwillige Lösung setzen, berichtet Euroactiv.

Im Kern ist die dänische Regierung immer noch dafür eine allgemeine Chatkontrolle, bei der Internetdienste auch verschlüsselte Inhalte scannen müssen. Im EU-Rat gibt es dafür jedoch keine Mehrheit, Anfang Oktober ist erneut ein Anlauf unter anderem am Widerstand aus Deutschland gescheitert. Weil die bestehenden Regeln im April 2026 auslaufen, will sich Dänemark jetzt für freiwillige Vorgaben einsetzen.

Schon jetzt dürfen Internetdienste die Inhalte der Nutzer scannen, ob Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu entdecken. Ob sie es machen, liegt aber im Ermessen der Unternehmen. Eine Pflicht, im Zweifel selbst verschlüsselte Inhalte zu prüfen, besteht nicht. Und dieses Instrument möchte man behalten, erklärte der dänische Justizminister Peter Hummelgaard lokalen Medien am Donnerstag.

Freiwillige Chatkontrolle wurde ebenfalls schon abgelehnt

Die Sorge ist in erster Linie, dass die aktuellen Regeln auslaufen, ohne dass Ersatz besteht. Inwieweit dieser Vorschlag eine Mehrheit findet, ist aber ebenfalls noch nicht sicher. Wie Netzpolitik.org berichtet, hatte Polen bereits versucht, die Chatkontrolle auf freiwilliger Basis durchzusetzen. Dieser Vorstoß hatte ebenfalls keine Mehrheit.

Gegen eine freiwillige Lösung ist etwa die EU-Kommission. Und diese müsste einer Regelung auch zustimmen, wenn sich EU-Kommission, Parlament und EU-Rat auf die finale Richtlinie einigen.

Die dänische Ratspräsidentschaft läuft noch bis Ende des Jahres. Bis dahin hat Dänemarks Regierung also Zeit, um für die freiwillige Regelung zu werben.

„Großer Sprung“ mit Nachbesserungsbedarf

Den neuen Vorschlag bezeichnen Bürgerrechtler wie Patrick Breyer, Ex-Abgeordneter für die Piraten im EU-Parlament, als großen Sprung. „Der Vorschlag würde sichere Verschlüsselung schützen und damit die Sicherheit unserer Smartphones“, so Breyer. Drei Probleme würden seiner Ansicht nach aber bestehen bleiben.

Die erste Baustelle: Wenn Anbieter wie Meta (Facebook, Instagram), Microsoft und Google (Gmail) auf freiwilliger Basis scannen, handele es sich immer noch um eine Massenüberwachung, die Millionen von Nutzern treffe. Ein Vorgehen, das auch bei der Strafverfolgung nicht zielführend wäre. Breyer wirbt daher für den Vorschlag des EU-Parlaments, der eine richterlich angeordnete Telekommunikationsüberwachung von Personen und Gruppen vorsieht, die mit sexuellem Kindesmissbrauch in Verbindung stehen. So eine Begrenzung fehle im dänischen Vorschlag noch.

Der nächste Punkt ist die Altersprüfung, die Anbieter womöglich durchführen müssen, wenn das Risiko besteht, dass die Dienste zur Kontaktaufnahme mit Kindern genutzt werden. Um Kinder vor sexuellen Annäherungen zu schützen, könnte so eine Regelung laut Breyer dazu führen, dass Nutzer unter 16 Jahren offiziell keine alltäglichen Apps mit Chat-Funktionen wie WhatsApp, soziale Netzwerke wie Facebook und TikTok oder Spiele wie Fifa und Minecraft installieren können.

Als weiteres Problem bezeichnet er die Identifizierungspflicht beim Einrichten von Kommunikationsdiensten. Damit wäre es etwa nicht mehr möglich, anonyme E-Mail- oder Messenger-Konten einzurichten, was etwa auch Auswirkungen auf politische Aktivitäten oder die vertrauliche Kommunikation von Whistleblowern hätte.



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Wochenrück- und Ausblick: Sapphires Mini-PC-Comeback und Huaweis Kamera-Smartphone


Wochenrück- und Ausblick: Sapphires Mini-PC-Comeback und Huaweis Kamera-Smartphone

Die aktuelle Woche war wieder von vielen verschiedenen Themen geprägt. Das meiste Leserinteresse fanden Sapphires Mini-PC-Comeback, Huaweis Kamera-Smartphone und das Gerücht, dass die nächste Xbox ein Windows-PC fürs Wohnzimmer werden soll.

Sapphires Mini-PC-Comeback mit AMD-CPU

Sapphire legt bei den Mini-PCs mit den neuen Edge-AI-Systemen ein gelungenes Comeback hin, das mit AMD Krackan oder Strix Point, cleverem Design und Fan-Stop bei der Kühlung ein Ausrufezeichen für die Konkurrenz setzt. So lassen sich eine hohe Leistung mit einem sehr geringen Verbrauch im Alltag kombinieren. Ruft man die Leistung ab, wird der Mini-PC aber auch laut.

Huaweis Kamera-Smartphones

Bei den beiden Smartphones Pura 80 Ultra und Pura 80 Pro legt Huawei den Fokus auf das Kamerasystem. 1-Zoll-Sensor und eine Dual-Tele-Kamera mit beweglichem Prisma zur optischen Umstellung der Zoomstufe sorgen dafür, dass Huawei mit dem Pura 80 Ultra eines der, wenn nicht das derzeit beste Kamera-Smartphone auf dem Markt hat.

Die Xbox als Wohnzimmer-PC mit Windows

Bei den Meldungen dieser Woche stieß hingegen das Gerücht, dass sich die nächste stationäre Xbox an den jüngsten Handhelds aus der Kooperation mit Asus orientieren und praktisch ein PC für das Wohnzimmer werden wird, auf das meiste Leserinteresse. Auf der nächsten Xbox soll demnach ein vollwertiges Windows laufen, das auf angepasster Xbox-Oberfläche native Spiele, aber auch über den Windows-Desktop Titel anderer Launcher wie Steam und Co. ausführen kann. Dass die Technik in der nächsten Xbox von AMD stammen wird, haben beide Unternehmen bereits bestätigt.

Podcast

Der Podcast in dieser Woche beleuchtet einerseits den Test des Sapphire Edge AI Mini-PCs, dreht sich aber auch um neue X3D-CPUs von AMD, die aktuellen GPU-Preise und RAM.

In der kommenden Woche wird es unter anderem noch einmal um The Outer Worlds 2 gehen. Nachdem ComputerBase bereits die PC-Version im Test hatte, folgt nun ein Blick auf die Spielbarkeit unter Linux.

Mit diesem Lesestoff im Gepäck wünscht die Redaktion einen erholsamen Sonntag!



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Bei Amazon Prime winkt Rückzahlung


Amazon hat einen Dämpfer kassiert. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB von Amazon Prime nicht rechtens ist – und genau diese Klausel war die Grundlage dafür, dass Amazon die Prime-Preise 2022 einfach mal so angezogen hat. Das könnte Folgen haben.

Rückblick: 2022 hat Amazon die Preise für Prime-Abos deutlich erhöht. Statt 7,99 Euro im Monat waren plötzlich 8,99 Euro fällig, und wer jährlich zahlt, musste 89,90 Euro statt bisher 69 Euro berappen – also fast 30 Prozent mehr! Als Begründung hieß es damals, man müsse auf „generelle und wesentliche Kostenänderungen aufgrund von Inflation“ reagieren. Klingt nachvollziehbar – aber rechtlich war das Ganze wohl nicht so sauber, wie Amazon dachte.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sich die Sache genauer angeschaut und gegen diese Preiserhöhung geklagt. Schon vor dem Landgericht Düsseldorf bekamen sie Recht (Az. 12 O 293/22). Und jetzt, in zweiter Instanz, hat das OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 19/25, Urteil vom 30. Oktober 2025) die Entscheidung bestätigt: Die sogenannte Preisanpassungsklausel in den AGB ist unwirksam.

Warum das Amazon-Prime-Urteil so wichtig ist

Im Kern ging es um eine Formulierung in den AGB von Amazon Prime. Darin behielt sich Amazon das Recht vor, die Preise „nach billigem Ermessen und sachlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien“ anzupassen – etwa wegen Inflation, steigender Kosten oder höherer Lizenzgebühren. Klingt erst mal harmlos.

Das Problem: Diese Klausel gibt Amazon einseitig das Recht, die Gebühren zu erhöhen. Ihr als Kunden habt nur eine Option – kündigen. Laut dem OLG Düsseldorf ist das aber keine echte Vertragsänderung im Sinne des Verbraucherschutzes. Eine Preiserhöhung ohne Eure ausdrückliche Zustimmung sei schlicht nicht zulässig.

Was das für Euch bedeutet

Wenn Ihr also ein Amazon-Prime-Abo habt und Euch über die gestiegenen Preise geärgert habt: Dieses Urteil könnte Euch bares Geld bringen! Denn laut der Verbraucherzentrale NRW könnten Rückforderungen möglich sein – also zu viel gezahlte Beiträge, die Amazon unter Umständen zurückzahlen muss.

Allerdings: Das Urteil ist bis jetzt nicht rechtskräftig. Amazon hat bereits angekündigt, es „gründlich prüfen“ zu wollen. Eine Revision wurde zugelassen, also kann der Fall noch weitergehen. Trotzdem: Die Chancen für Verbraucher stehen momentan richtig gut.

Rückzahlung bei Amazon Prime – was Ihr jetzt tun könnt

Die Verbraucherzentrale NRW prüft aktuell, ob eine Sammelklage vorbereitet wird. Das würde bedeuten, dass Ihr Euch anschließen könnt, um gemeinsam eine Rückzahlung durchzusetzen. Wenn Ihr also Prime-Mitglieder seid und seit 2022 höhere Beiträge zahlt, solltet Ihr das Thema auf dem Schirm haben.

Das Urteil des OLG Düsseldorf ist aber nicht nur ein Schlag für Amazon, sondern auch ein Signal an die gesamte Branche. Streamingdienste, Online-Shops oder Plattformen mit Abo-Modellen müssen jetzt genau hinschauen. Preisänderungen dürfen nicht einseitig durchgedrückt werden, sondern müssen transparent und fair gestaltet sein – mit klarer Zustimmung der Kunden.

Bleibt also aufmerksam, verfolgt die nächsten Schritte der Verbraucherzentrale NRW – und checkt Eure Prime-Abos. Vielleicht klingelt bald nicht nur der Paketbote, sondern auch die Bank mit einer schönen Rückzahlung von Amazon.



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