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Kein Zusatzabo mehr: Major League Soccer bald Teil von Apple TV


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Bei Apple TV wird die US MajorLeague, für die man bislang 39 Euro Aufpreis pro Saison entrichten muss, ab dem kommenden Jahr im Abo enthalten sein, das aktuell 9,99 Euro im Monat kostet. „Ab der nächsten Saison können Fans alle Spiele der regulären Saison, den jährlichen Leagues Cup, das MLS All-Star Game, den Campeones Cup, die Audi MLS Cup Playoffs und vieles mehr sehen – alles enthalten im Apple-TV-Abonnement“, teilt der Konzern mit. MLS ist die höchste amerikanische Fußballliga – vor allem bekannt, weil dort prominente europäische und südamerikanische Spieler gerne ihre letzten Profijahre verbringen.

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Mit Ende des Jahres läuft der bisherige kostenpflichtige „MLS Season Pass“ aus. Apple hatte bereits Andeutungen gemacht, die MLS breiter vermarkten zu wollen. So gab es ab Anfang des Jahres wöchentliche Gratispartien, zudem überträgt Apple den MLS-Cup 2025 für Abonnenten ohne Aufpreis. Apple hatte mit der MLS verhandelt, ob man die Spiele Teil von Apple TV machen kann. Don Garber, Commissioner der MLS, lobte den Deal.

Er bringe die Vision der Liga „auf die nächste Stufe“, indem es für Fans einfacher denn je werde, die Spiele zu verfolgen. Neben den Partien selbst wird es verschiedene Studioformate geben plus On-Demand-Inhalte zur MLS. Die Spiele sollen in mehr als 100 Ländern und Regionen verfügbar sein, die nervigen Regionalsperren, wie man sie etwa aus dem US-Baseball kennt, gibt es nicht.

Apple bepreist Apple TV wie erwähnt derzeit mit 9,99 Euro. In den USA hatte der Konzern den Preis jedoch im August deutlich erhöht – von 9,99 US-Dollar auf 12,99 US-Dollar. Ob es bis zum kommenden Jahr auch in Europa zu dieser Erhöhung kommt, bleibt unklar.

Apple TV, das zuvor Apple TV+ hieß, glänzt derzeit noch mit Reklamefreiheit. Apple-Dienstechef Eddy Cue, der das Angebot steuert, wollte aber für die Zukunft nicht ausschließlich, dass sich das ändert. Apple bietet auch andere Sportarten zumindest teilweise kostenlos an. Dazu gehört „Friday Night Baseball“ mit jeweils zwei Partien. In den USA hatte Apple auch die Formel 1 eingekauft, die ebenfalls für Apple-TV-Kunden kostenlos ist – EU-Rechte fehlen dem Konzern allerdings.

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(bsc)



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ACM: Die weltweit größte Gesellschaft für Informatik öffnet ihre Bibliothek


Die Association for Computing Machinery, die weltweit größte wissenschaftliche Gesellschaft für Informatik, hat bekannt gegeben, die digitale Bibliothek des Verbandes ab Januar 2026 der Öffentlichkeit vollständig frei zugänglich zu machen. Darauf hat sich die Vereinigung im Dialog mit den Autoren, Vertretern der Fachgruppen (Special Interest Groups, SIG), der redaktionellen Leitung, Bibliotheken und den Forschungseinrichtungen verständigt.

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Die ACM verspricht sich vom freien und öffentlichen Zugang eine größere Sichtbarkeit für die Forschung, wodurch neben steigenden Zitationen auch mehr Anwendungen in der Praxis entstehen sollen. Vorteile hat der freie Zugang besonders für Studierende und Forschungsinstitutionen, die mit knappen Mitteln zu kämpfen haben. Die ACM betont, dass die Autoren durch diesen Schritt nicht das geistige Eigentum an ihren Werken verlieren und der Verband sich auch in Zukunft gegen Verstöße gegen das Urheberrecht und für die Integrität der Werke starkmachen will. Der freie Zugriff soll Zusammenarbeit, Transparenz und gemeinsamen Fortschritt fördern und damit die Weiterentwicklung der Informatik als Disziplin stärken. Open Access als Strategie für den Wissensaustausch nimmt auch in Deutschland immer mehr an Fahrt auf.

Das Open-Access-Modell der ACM Digital Library beinhaltet den Volltext-Zugriff auf wissenschaftliche Journale, Konferenzbände, Magazine und Newsletter. Diese Variante der Digital Library Basic wird von der ACM gehostet und gepflegt und beinhaltet grundsätzliche Suchfunktionen und verlinkt zwischen Autoren und Institutionen. Mitglieder der ACM, die einen Beitrag zahlen, erhalten Zugriff auf Digital Library Premium. Das beinhaltet den ACM Guide to Computing Literature, den Indexing- und Abstracting-Service der ACM. Hinzu kommen erweiterte Such-, Filter- und Recherchefunktionen, Massen-Downloads, gespeicherte Suchanfragen und Benachrichtigungen sowie Autoren- und Institutionsprofile. Auch KI-Funktionen wie Zusammenfassungen, Podcasts und Empfehlungen sind Teil der Abo-Variante.

Das Veröffentlichungsmodell erklärt die Vereinigung in einem YouTube-Video. Weitere Informationen zum freien Zugang sowie der Basic- und Premium-Edition finden sich in der Pressemitteilung der ACM und auf der About-Page der Vereinigung.


(pst)



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Flyover-Touren: Apple streicht Feature in Maps


Apple hat eine einst beliebte Möglichkeit, Städte mit der Karten-App Apple Maps virtuell zu besuchen, aus seiner iPhone-Anwendung gestrichen. Mit iOS 26 fallen die sogenannten Flyover-City-Touren aus der App. Diese steckten schon seit iOS 8 von 2014 in Apple Maps, gleichzeitig wurden sie auch auf dem Mac (mit macOS 10.10 alias Yosemite) eingeführt. Die Idee dahinter: Nutzer sollten wichtige Sehenswürdigkeiten eines Ortes im sogenannten Flyover-Modus in einer geführten Tour besuchen können. Flyover selbst ist immer noch Teil von Apple Maps und steht in über 300 Städten weltweit als 3D-Ansicht in Vogelperspektive bereit – doch muss man nun von Hand „fliegen“. Die Aufnahmen werden nicht per Satellit, sondern mittels Flugzeug produziert.

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Apple hat die Städtetouren aus Apple Maps kommentarlos entnommen. Ursprünglich war das Feature zu erreichen, indem man nach dem Suchen einer Stadt auf das entsprechende Icon klickte. Apple hat bislang keine Angaben dazu gemacht, warum eine über ein Jahrzehnt lang verfügbare Funktion, die im Herbst 11 Jahre alt wurde, scheinbar nicht mehr notwendig ist. Viel Pflege ließ der Konzern ihr zwar nicht zukommen, doch zentrale Sehenswürdigkeiten ändern sich normalerweise nicht so schnell. Die Flyover-City-Tour umfasste neben Landmarken auch wichtige Gebäude oder beliebte Parkeinrichtungen.

Interessanterweise wurden Flyover-Daten bereits vor gut einem Jahr in einigen Städten wieder entfernt, die erst kurz zuvor aktualisiert worden waren. Es ist unklar, ob dies mit der Flyover-City-Tour-Streichung zusammenhängt.

In Apples Supportbereich erinnert noch ein veraltetes Dokument zu iOS 15 – ausgerechnet auf dem ebenfalls gestrichenen iPod Touch – an die Funktion. „3D-Flug ausführen: Tippe in der Karte unten auf dem Bildschirm auf „Tour starten“ oder „Stadttour starten“. (Tippe auf eine beliebige Stelle auf dem Bildschirm, wenn die Karte nicht angezeigt wird.)“, schreibt der Konzern dort.

Apple hatte zuletzt mit iOS 26 einige Verbesserungen in Maps vorgenommen. Darunter ist ein Feature, das besuchte Orte erfasst und lokal (beziehungsweise verschlüsselt in der Cloud) speichert, wenn man dies wünscht. Die Funktion ist allerdings bis dato nicht in der EU erhältlich, weil Apple aufgrund der Regulierung die Gefahr sieht, Daten an Drittanbieter weitergeben zu müssen. Zudem plant der Konzern, demnächst Reklame in Apple Maps zu platzieren.

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(bsc)



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39C3: Kritik an der CUII und Netzsperren in Deutschland


Auf dem 39C3 beleuchtete der Talk „CUII: Wie Konzerne heimlich Webseiten in Deutschland sperren“ einen weiterhin wenig transparenten Mechanismus der Internetregulierung in Deutschland. Northernside und Lina zeigten, wie über die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) in Zusammenarbeit von Rechteinhabern und Internetanbietern Websites gesperrt werden – meist freiwillig, häufig ohne richterliche Entscheidung und weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie selbst betreiben die Webseite „CUII Liste“, die eine möglichst umfassende Liste der durch die CUII in Deutschland gesperrten Webseiten vorhält.

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Zu den beteiligten Rechteinhabern der CUII zählen unter anderem die Film- und Musikindustrie (zum Beispiel GEMA, Filmstudios) sowie die Fußballbranche (DFL, Sky), während die teilnehmenden Internetanbieter nach eigenen Angaben rund 85 Prozent der deutschen Internetanschlüsse abdecken. Über die CUII können Rechteinhaber Sperranträge für mutmaßlich rechtsverletzende Websites stellen. Diese werden intern geprüft und anschließend an die beteiligten Provider weitergeleitet, die die Seiten meist per DNS-Sperre blockieren. Die Bundesnetzagentur war zeitweise eingebunden, betonte jedoch, nicht über die Rechtmäßigkeit der Inhalte zu entscheiden. Kritiker bemängeln, dass es sich um ein intransparentes, privatisiertes Verfahren ohne klare rechtliche Kontrolle handelt.

Besondere Aufmerksamkeit erregte die Veröffentlichung interner Sperrlisten infolge einer Fehlkonfiguration bei einem Provider. Dadurch wurde bekannt, dass zahlreiche Domains gesperrt waren, obwohl die beanstandeten Inhalte teils seit Jahren nicht mehr verfügbar waren. Analysen zeigten laut Kritikern erhebliche Defizite beim Monitoring: Ein erheblicher Teil der Sperren sei veraltet oder unberechtigt gewesen. Zudem änderten einige Anbieter ihre Sperrmechanismen, sodass Nutzer nicht mehr erkennen können, ob eine Seite gezielt gesperrt wurde oder lediglich nicht erreichbar ist. Diese erschwerten Transparenz- und Crowdsourcing-Projekte, die Sperrmaßnahmen dokumentieren wollen.

Mit dem 2024 vorgestellten „Kodex 2.0“ kündigte die CUII an, sich künftig stärker auf Gerichtsurteile zu stützen. Laut Lina wirke das Ganze wie ein PR-Stunt. „Es scheint nämlich so, als würden die Internetanbieter oft einfach nicht vor Gericht auftauchen. Dann gibt es ein sogenanntes ‚Versäumnisurteil‘, wodurch der Richter die ganze Sache also gar nicht inhaltlich tief prüft. Und dieses eine Urteil kann die CUII jetzt vorzeigen, und somit sperren dann alle anderen Internetanbieter in der CUII die Seite freiwillig“, sagt Northernside. Wie das genau ablaufe, sei sehr schwer zu sagen, von der CUII aus gebe es leider nicht viele Informationen. „Die Informationen mussten wir uns aus IFG-Anfragen [IFG: Informationsfreiheitsgesetz, Anm.d.R] und Anfragen an Gerichte zusammenpuzzeln. Wir wissen daher auch, dass die Bundesnetzagentur selbst um kontradiktorische (’richtige’) Urteile gebeten hat, keine Versäumnisurteile“.

Lina ergänzt: „Man sieht hier einfach, wie milliardenschwere Firmen Internetanbieter dazu bringen, still und leise deren Selbstjustiz durchzusetzen“. Es zeig, dass momentane Copyright-Gesetze am Ende meist nur den gigantischen Konzernen helfe, als normaler Mensch habe man solche Möglichkeiten hingegen nicht. „Technisch ist das auch sehr bedenklich: Die Internetanbieter müssen quasi alle Anfragen durchleuchten, um die Antworten dann manipulieren zu können. Und das machen die alles ’freiwillig’ mit ihren Kunden, weil die Konzerne mit ihrem vielen Geld und unseren Copyright-Gesetzen einfach die Macht haben“.


(mack)



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