Künstliche Intelligenz

KI-Geheimnisse: SpaceX scheitert mit Klage gegen OpenAI


SpaceX ist mit einer Klage gegen OpenAI wegen angeblicher Verletzung von Geschäftsgeheimnissen endgültig gescheitert. Das angerufene US-Bundesbezirksgericht hat die Klage zum zweiten Mal zurückgewiesen: Weil schon die Vorwürfe in SpaceX’ Anbringen an sich unzureichend sind, muss nicht geprüft werden, ob sie zutreffen. Zudem hat das Gericht SpaceX’ Antrag, die Klage in einem halben Jahr noch einmal überarbeitet einbringen zu dürfen, abgelehnt.

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Das Verfahren wurde im September 2025 vom KI-Betreiber xAI angestrengt, der inzwischen zu SpaceX gehört. Firmenchef Elon Musk stört sich daran, dass ihm Mitbewerber OpenAI Personal abgeworben hat. Dabei soll der KI-Experte Xuechen Li Geschäftsgeheimnisse von xAI zu OpenAI mitgenommen haben. Eine Klage gegen Li sowie eine Untersuchung des FBI laufen. Parallel dazu hat xAI OpenAI verklagt – eine erste Version der Klage ist im Februar zurückgewiesen worden, jetzt auch eine zweite.

Im Zuge des Vorstellungsgesprächs soll OpenAI Li nach seiner bisherigen Karriere gefragt haben. Aus solch einer Routinefrage könne nicht abgeleitet werden, dass es den Mann zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen angestiftet habe, hält das Gericht fest. (Ob Li überhaupt Geschäftsgeheimnisse mitgenommen und verraten hat, wäre gegebenenfalls zu prüfen, Anmerkung.)

Zudem verweist SpaceX auf eine von Li erstellte Präsentation, auf deren erster Folie unter anderem die Worte „confidential material“ aufscheinen, und die auf anderen Folien laut Angaben eines xAI-Mitarbeiters Geschäftsgeheimnisse enthält (was ebenfalls unabhängig zu prüfen wäre). Doch erhebt die nachgebesserte Klage gar nicht den Vorwurf, dass Li die Präsentationsfolien im Bewerbungsverfahren überhaupt verwendet hat.

Selbst wenn, könne aus dem Vermerk „confidential material“ nicht geschlossen werden, dass OpenAI gewusst habe oder hätte wissen müssen, dass auf den folgenden Seiten Geschäftsgeheimnisse verraten würden. Denn „confidential material“ könne sich einerseits auf die von Li im Zuge des Bewerbungsverfahrens bei OpenAI unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) beziehen, andererseits auf sensible oder interne Informationen xAIs, die aber nicht das Niveau von Geschäftsgeheimnissen erreichen.

Sogar gesetzt den Fall, SpaceX könnte im weiteren Verfahren nachweisen, dass OpenAI gewusst habe, dass Li auf unlautere Weise an xAI-Geheimnisse gelangt sei und diese nun OpenAI zur Verfügung stelle, wäre daran nichts auszusetzen. Verboten seien aktiver Erwerb, Ausnutzung oder Weitergabe an Dritte – Vorwürfe, die die Klageschrift nicht erhebt.

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Kurzen Prozess macht das Gericht auch mit SpaceX’ wiederholtem Antrag, in einem halben Jahr eine noch ein weiteres Mal überarbeitete Klageversion einbringen zu dürfen. Bis dahin könnte die parallel gegen Li laufende Klage neue Beweise gegen OpenAI hervorbringen, mutmaßt der Konzern. Doch hätte er sich seine Beweise vor Erheben der Klage besorgen müssen, entscheidet das Gericht und stellt die Sache ein. Dagegen stehen SpaceX Rechtsmittel zur Verfügung.

Das Verfahren hieß xAI v OpenAI und war am US-Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien anhängig (Az. 3:25-cv-08133).


(ds)



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