Künstliche Intelligenz
KI-Leak: Apple will 2026 angeblich eine Antwort auf alles haben
Wie gut wird die neue KI-gestützte Siri? Die Antwort auf diese Frage ist Apple trotz der bereits ins Jahr 2024 zurückreichenden Ankündigung bislang schuldig geblieben. Für das längere Warten sollen Nutzer im Frühjahr 2026 allerdings nicht nur mit einer Antwort, sondern ganz vielen entschädigt werden.
World Knowledge Answers – unter diesem Oberbegriff entwickelt Apple angeblich eine KI-gestützte Web-Suchfunktion, berichtet der Bloomberg-Reporter Mark Gurman unter Berufung auf ungenannte Quellen im Unternehmen. Dieses Weltwissen soll sich aus dem Netz und eigenen KI-Funktionen speisen, könnte aber wohl zum Teil auch Ergebnis einer neuen Zusammenarbeit mit Google sein. Neben Siri sei auch eine Integration im Webbrowser Safari und der Systemsuchfunktion Spotlight im Gespräch. Nutzer können Anfragen stellen und bekämen diese dann von der KI zusammengefasst. Das Ganze funktioniere mit Text, Fotos, Videos und lokalen Informationen, heißt es.
Codename „Linwood“
Die „Answer Engine“ sei angeblich ursprünglich in dem Umfang gar nicht geplant gewesen. Apple habe seine Pläne erweitert. Die gesamte Siri-Überarbeitung laufe intern unter den Codenamen „Linwood“ und „LLM Siri“.
Google soll wohl aufgrund besserer Konditionen in den Fokus von Apple gerückt sein. Lange Zeit wurde darüber spekuliert, dass der iPhone-Hersteller den Schulterschluss mit Anthropic suchen könnte, dessen Large Language Model Claude kürzlich erst in einer Beta von Apples Entwicklungsumgebung Xcode 26 Einzug hielt. Aber Anthropic habe seinen Favoritenstatus verloren, weil es mit jährlich 1,5 Milliarden US-Dollar zu viel Geld von Apple wollte, will Gurman erfahren haben.
Perplexity-Kauf vom Tisch
Interessant ist an den neuen Gerüchten auch, dass sie Apple nunmehr als künftigen Wettbewerber von OpenAI und Perplexity darstellen. Mit OpenAI unterhält Apple eine enge Kooperation: Wenn Siri nicht weiterweiß, kann sie Anfragen an ChatGPT weitergeben. Und auch in Apples Bild-KI Image Playground hilft mit den neuen Betriebssystemversionen im Herbst wahlweise OpenAI weiter. Mit Blick auf Perplexity war gar längere Zeit von einer möglichen Übernahme durch Apple die Rede. Google würde freilich durch die Kooperation in Kauf nehmen müssen, dass Apple seinen AI Overviews auch ein wenig Konkurrenz macht.
Apples Bemühungen, im KI-Geschäft besser dazustehen, dürften intern wie extern eine Signalwirkung haben. Extern ist es die Kritik von Nutzern und Rezensenten, dass Apple beim KI-Trend hinterherhinke, die für Unruhe sorgt und im schlimmsten Falle auch Anleger verunsichern könnte. Intern häufen sich die Berichte von Abgängen aus Apples KI-Abteilung. Hier dürften die gezahlten Gehälter zweifellos eine große Rolle spielen. Dennoch versprechen Wettbewerber momentan iauch mehr Renommee und Arbeit an Projekten, die viel weiter sind als Apples.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Nachfolger von 3I/ATLAS: Raumsonde könnte interstellarem Kometen besuchen
Ein Forschungsteam aus den USA hat nach eigener Aussage das Konzept für eine Weltraumsonde ausgearbeitet, die einen interstellaren Kometen wie 3I/ATLAS beim Durchflug durch das Sonnensystem besuchen könnte. Ausgearbeitet wurde das Design demnach am Southwest Research Institute (SwRI), Details hat die Forschungseinrichtung aber nicht publik gemacht. Stattdessen heißt es in der Bekanntmachung nur, dass die inklusive der Forschungsinstrumente ausgearbeitete Mission den aktuell durchs Sonnensystem rasenden interstellaren Kometen hätte besuchen können. Damit meinen sie einen Vorbeiflug an dem Himmelskörper. Für das Einschwenken in eine Umlaufbahn würde die aktuell zur Verfügung stehende Technik nicht ausreichen.
Vorbeiflug ja, Orbit nein
Oben 3I/ATLAS und der Halley’sche Komet, darunter die Flugbahn der vorgeschlagenen Mission
(Bild: Courtesy of NASA/ESA/UCLA/MPS)
Die Bahn von 3I/ATLAS sei im abfangbaren Bereich der ausgearbeiteten Mission, erklärt Matthew Freeman vom SwRI. In dem Fall würde die vorgeschlagene Raumsonde auf die Umlaufbahn des Mars beschleunigt werden und dann direkt von vorn auf den interstellaren Kometen zurasen. Bei dem Vorbeiflug könnte dann eine große Menge an Daten gesammelt werden, die noch nie dagewesene Einblicke in die Zusammensetzung, die Struktur und andere Eigenschaften solch eines Himmelskörpers liefern könnten. Das würde etwa verraten, wie sie in anderen Planetensystemen entstehen. Laut der Forschungseinrichtung wurde das Missionsdesign bereits vor der Entdeckung von 3I/ATLAS entworfen. Es sei ermutigend, dass die Raumsonde den Kometen hätte besuchen können.
3I/ATLAS wurde Anfang Juli mit dem Asteroid Terrestrial-impact Last Alert System (ATLAS) in Chile entdeckt. Der interstellare Komet ist überhaupt nur der dritte Besucher in unserem Sonnensystem, der während des Durchflugs entdeckt wurde. Wenn 3I/ATLAS im Herbst seinen sonnennächsten Punkt erreicht und dabei besonders viel Material verliert, werden Analysen von der Erde aus wegen seiner Position extrem schwer oder unmöglich. Deshalb hat ein Forschungsteam bereits dafür plädiert, im Sonnensystem verteilte Weltraumsonden für Beobachtungen zu nutzen. Die jetzt nicht selbst publik gemachte Arbeit des SwRI macht nun deutlich, dass eine Erforschung solch eines Himmelskörpers künftig auch direkt möglich wäre – die richtige Vorbereitung vorausgesetzt.
(mho)
Künstliche Intelligenz
EuGH stärkt Datenschutz: Pseudonymisierung allein reicht nicht immer
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem am Donnerstag verkündeten Urteil klargestellt, dass pseudonymisierte Daten auch dann als personenbezogene Informationen gelten können, wenn sie an Dritte übermittelt werden. Die Entscheidung betrifft einen Fall zwischen dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB), einer EU-Agentur für die ordnungsgemäße Abwicklung von insolvenzbedrohten Finanzinstituten, und dem EU-Datenschutzbeauftragten (EDSB), Wojciech Wiewiórowski. Sie dürfte weitreichende Konsequenzen für den Umgang mit Daten im digitalen Raum entfalten.
Vor der Auseinandersetzung wollte der SRB nach der Abwicklung des spanischen Finanzhauses Banco Popular Español herausfinden, ob ehemalige Anteilseigner und Gläubiger Anspruch auf Entschädigung haben. Dafür holte er in einem Anhörungsverfahren Stellungnahmen von den Betroffenen ein. Anschließend übermittelte die Behörde diese Stellungnahmen in pseudonymisierter Form an das Beratungsunternehmen Deloitte, das sie mit einer Bewertung beauftragt hatte. Mehrere Betroffene beschwerten sich daraufhin beim EDSB, weil sie nicht über die Weitergabe ihrer Daten informiert worden waren.
Wiewiórowski kam zu dem Schluss, dass der SRB seine Informationspflicht verletzt habe. Er sah Deloitte als Empfänger von personenbezogenen Daten an und verlangte, dass die Betroffenen über die Weitergabe in Kenntnis gesetzt werden. Der SRB klagte daraufhin gegen die Entscheidung des EDSB und bekam vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) recht. Dieses befand, die Aufsicht hätte prüfen müssen, ob die Daten auch aus Sicht von Deloitte personenbezogen seien.
Informationspflicht bei Datentransfer
Gegen dieses Urteil legte Wiewiórowski Berufung ein – und der EuGH schlug sich in der Rechtssache C-413/23 P nun auf seine Seite. Er hob das Urteil der niederen Instanz auf und verwies den Fall an diese zurück. Der Gerichtshof stützt seine Entscheidung auf drei zentrale Punkte: Er stellte klar, dass persönliche Meinungen und Ansichten, die in den Stellungnahmen ausgedrückt wurden, zwangsläufig eng mit der Person verknüpft sind. Das EuG habe sich geirrt, als es verlangte, dass der EDSB den Inhalt und Zweck der Stellungnahmen genauer prüfen müsse, um die Personenbeziehbarkeit festzustellen.
Ferner bestätigte die Berufungsinstanz, dass pseudonymisierte Daten nicht automatisch als nicht-personenbezogen gelten. Die Identifizierbarkeit hängt ihr zufolge von den jeweiligen Umständen ab. Es muss geprüft werden, ob andere Personen als der Datenverantwortliche subjektiv die betroffene Person tatsächlich identifizieren können. Der Wirtschaftsrechtler Alexander Golland interpretiert das andererseits so: Werden pseudonymisierte Daten übermittelt, handele es sich aus Sicht des Empfängers grundsätzlich um anonyme Informationen.
Wichtigster Punkt des Urteils ist, dass die maßgebliche Sichtweise für die Beurteilung der Identifizierbarkeit die des Datenverantwortlichen – hier: des SRB – zum Zeitpunkt der Datenerhebung ist. Die Informationspflicht entsteht, bevor die Daten an Dritte weitergegeben werden. Es spielt also keine Rolle, ob die Informationen für Deloitte nach der Pseudonymisierung noch personenbezogen waren. Der SRB hätte die Betroffenen bereits vor der Übermittlung über die geplante Weitergabe informieren müssen, unabhängig davon, ob diese Daten für den Empfänger noch identifizierbar waren oder nicht.
Pseudonymisierung ist nicht Anonymisierung
Das Urteil stärkt die Position des EDSB und betont, dass die Verantwortung für den Schutz personenbezogener Daten hauptsächlich beim primär Verarbeitenden liegt. Unternehmen und Behörden können sich nicht darauf berufen, dass Daten nach einer Pseudonymisierung für Dritte nicht mehr identifizierbar seien, um ihrer Informationspflicht zu entgehen. Der EuGH unterstreicht so die Wichtigkeit von Transparenz im Umgang mit Daten. Er zeigt, dass die Pseudonymisierung eine wichtige Datenschutzmaßnahme ist. Dieses technische Hilfsmittel allein reicht aber nicht aus, um die Rechte der betroffenen Personen zu wahren.
Schon 2016 entschied der EuGH auf Klage des Juristen und Aktivisten Patrick Breyer hin: Pseudonymisierte Daten – wie eine dynamische IP-Adresse – sind nicht automatisch anonym. Solange die Möglichkeit besteht, die Identität der Person durch „zusätzliche Informationen“ wiederherzustellen, bleiben die Informationen personenbezogen. Die entscheidende Frage ist, ob der Datenverantwortliche über die Mittel zur Re-Identifizierung verfügt. Dies schließt auch die Option der Zusammenarbeit mit Dritten wie Internetprovidern oder Behörden ein.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Nuki Smart Lock Pro 5.0 im Test: schnell, kompakt und mit Matter
Das neue Nuki Smart Lock Pro hat einen schnellen Motor, Matter über Thread, WLAN, einen integrierten Akku und ein neues Design. Reicht das gegen Tedee und Co.?
Alles neu: Das Nuki Smart Lock Pro 5.0 setzt im Vergleich zum Vorgänger Pro 4.0 (Testbericht) auf einen komplett neuen bürstenlosen Motor, ein viel kompakteres Design und einen fest eingebauten Akku. Es integriert sich per Matter über Thread ins Smart Home, außerdem per WLAN – jetzt direkt ohne Bridge. Drei Geschwindigkeitsmodi sollen die Wahl zwischen Tempo und leisem Betrieb erlauben. Über eine App ist alles übersichtlich steuerbar. Hinzu kommt neues Zubehör wie das Keypad 2 mit Fingerabdrucksensor. Alternativ funktioniert auch das bekannte Equipment wie Door Sensor oder das Keypad 1 ohne Fingerabdrucksensor weiter. Und es geht sogar noch kompakter, nämlich mit dem Smart Lock Ultra. Das verlangt dafür aber auch zwingend einen neuen Zylinder, was beim Nuki Smart Lock Pro 5.0 nicht nötig ist.
Design und Verarbeitung
Die Gehäuse von Smart Lock Pro 5.0 und Ultra sind abgesehen von der Länge identisch: gebürstetes Aluminium statt Kunststoff vorn, LED-Ring auf der Front und schmale, wechselbare Adapterringe in Schwarz und Weiß hinten. Damit können Nutzer das clevere Schloss zumindest teilweise an die Farbe ihrer Tür anpassen. Der Druckknopf im Zentrum bietet haptisches Feedback, der LED-Ring ist stylish. Optisch sind Smart Lock Pro und Ultra echte Hingucker, Materialwahl und Design schick und edel. Fingerabdrücke fallen durch die gebürstete Oberfläche kaum auf, und die Verarbeitung ist hervorragend. Das Nuki Smart Lock Pro 5.0 wirkt „rocksolid“, wie man auf Neudeutsch zu sagen pflegt.
Einziger optischer Unterschied der beiden Nuki-Modelle. Beide haben zwar einen Durchmesser von 57 mm. In der Länge misst das Ultra aber 58 statt 70 mm und ist damit rund 12 mm kürzer als das Pro. Dafür kommt das Ultra zwingend mit einem neuen modularen, nach SKG-3-zertifizierten Sicherheitszylinder. Das ist toll, wenn man kein Problem mit dem Wechsel des Zylinders hat, aber unpraktisch bei kompletten Schließanlagen. Hier kommt das Pro-Modell ins Spiel. Denn das ist als Retrofit, also zum Nachrüsten, konstruiert und erlaubt die Weiternutzung des bestehenden Schließzylinders. Dabei umschließt es den vorhandenen Wohnungsschlüssel innen auf der Tür. Bei Bedarf dreht der Motor des Schlosses den Schlüssel zum Öffnen oder Schließen in die gewünschte Position.
In jedem Fall sind beide Schlösser im Vergleich zur alten, deutlich größeren Bauform, die auch das aktuelle Nuki Go nutzt, geradezu grazil. Denn der große Kasten, der zuvor unter dem runden Drehmechanismus an der Oberseite hing, entfällt jetzt ganz. Grund ist der jetzt in den Knauf integrierte, nicht mehr ohne Weiteres wechselbare Akku. Das macht auch Konkurrent Tedee so. Das Tedee Go 2 ist bei ähnlicher Größe wie das Nuki Pro allerdings schlichter und setzt standardmäßig auf Kunststoff. Die Variante aus Aluminium ist etwas teurer. Das Tedee Pro ist im Durchmesser noch kleiner und sogar etwas kürzer als sein Gegenstück Nuki Ultra. Es setzt ebenfalls auf viel Metall und wirkt ähnlich hochwertig.
Installation und App
Die Montage des Pro 5.0 erfolgt ohne Bohren auf der Innenseite der Tür. Das Schloss kann entsprechend rückstandslos zurückgebaut werden und eignet sich daher auch für Mietwohnungen. Nuki legt zwei Montageplatten bei: Eine verfügt über ein Klebe-Pad für Türen ohne ausreichenden Zylinderüberstand, die andere wird an Zylindern verschraubt, die mindestens 3 mm aus dem Türblatt herausstehen. Wir haben frühere Modelle geklebt und selbst nach Jahren keine Probleme mit der Haltbarkeit dieser Installation gehabt. Das neue Modell haben wir stattdessen per Schraubmethode eingerichtet. Dabei wird die Montageplatte mit drei winzigen Inbus-Schrauben am Zylinder befestigt. Ein passendes Werkzeug liegt bei. Tipp: Wer im Notfall immer noch von außen mit einem Schlüssel aufsperren können will, sollte darauf achten, einen Zylinder mit Not- und Gefahrenfunktion zu verwenden. Andernfalls ist das Schloss gegen Aufsperren von außen blockiert.
Die App ist optisch schlicht gehalten, aber dadurch wirkt sie edel und ist übersichtlich. Einen Account oder gar die Preisgabe persönlicher Daten verlangt Nuki nicht. Die Software führt in Einzelschritten durch Installation und Kalibrierung und bietet auch später unzählige Einstellungsmöglichkeiten. Der Nutzer hat so etwa die Wahl zwischen drei Geschwindigkeitsstufen: Gentle, Standard und Insane. Zudem lassen sich Zugriffsrechte für bis zu 200 Personen vergeben, zeitlich begrenzen und wieder entziehen. Ein Aktivitätenprotokoll dokumentiert jeden Öffnungs- oder Schließvorgang und führt die entsprechenden Nutzer auf. Es gibt außerdem einen Nachtmodus, Zeitsteuerung, Auto-Lock und Auto-Unlock und noch einiges an weiteren Features.
Das Smart Lock Pro 5.0 bindet sich auf Wunsch per Matter über Thread in gängige Smart-Home-Plattformen ein und besitzt darüber hinaus integriertes WLAN. Damit ist jetzt Fernzugriff ohne die früher benötigte separate Bridge möglich. Neben Google Home, Apple Home und Amazon Alexa unterstützt es auch MQTT, etwa für den Home Assistant (Testbericht). Das Ultra bietet dieselbe Protokollvielfalt. Bei Tedee verbinden sich die Schlösser aktuell zunächst über Bluetooth, Fernzugriff und Integrationen erfordern die separat angebotene Bridge. Eine native Matter-Unterstützung nennt der Hersteller für Go beziehungsweise Go 2 nicht, Apple Home wird beim Go 2 explizit verneint.
Im Alltag
Nuki Smart Lock Pro 5.0 und Ultra verwenden einen neuen bürstenlosen Motor. Damit öffnen und schließen die Schlösser nicht nur schneller, sondern sind auch kräftiger. Gerade bei älteren Türen oder solchen mit zusätzlichen Sicherheits-Schließmechanismen kann das wichtig werden. Ältere Modelle waren hier gern zu schwach. Das Pro 5.0 bietet drei Modi. „Insane“ priorisiert Tempo, „Standard“ soll einen Kompromiss aus Geschwindigkeit und Lautstärke darstellen und ist voreingestellt, „Gentle“ reduziert die Lautstärke. Das Problem: Laut sind alle drei Einstellungen. Bei gleichem Abstand und Winkel konnten wir Maximalausschläge auf schnellster Einstellung von 60 Dezibel messen, 58 Dezibel in der mittleren und 57 Dezibel in der „Gentle“-Einstellung. Dafür sind Nuki Pro und Ultra aber auch schneller als alle anderen aktuellen Smart Locks auf dem Markt.
An unserer Testtür benötigte das Pro kaum mehr als eine Sekunde, um im „Insane“-Modus eine doppelt verschlossene Tür zu öffnen. „Standard“ liegt bei unter zwei Sekunden, „Gentle“ bei rund 3,5 Sekunden. Selbst das ist schneller als die Konkurrenz. Der subjektive Geräuscheindruck ist dabei allerdings fast identisch, das kratzige Geräusch des Motors bleibt deutlich hörbar. Selbst der „Gentle“-Modus, der im Nachtmodus automatisch aktiviert wird, ist immer noch recht laut und benötigt noch dazu deutlich länger. Zudem ist das Aufreißen der Türfalle („Aufziehen“ wäre eine Untertreibung) im Anschluss an die Öffnung noch einmal deutlich durch ein lautes „Klack-Geräusch“ zu hören. Das Ultra verhält sich praktisch identisch. Die Lautstärke kann gerade in Mehrfamilienhäusern grenzwertig sein, weil diese Geräuschkulisse in chronisch hallenden Gemeinschaftsfluren gefühlt noch verstärkt werden dürfte.
Die Zuverlässigkeit stellte das Nuki Smart Lock Pro 5.0 eindrucksvoll unter Beweis. Fehler gab es während des Betriebs nicht, sogar Auto-Unlock per Geofencing funktionierte mehrere Wochen verlässlich. Tendenziell wird die Tür sogar etwas zu früh aufgeschlossen, allerdings kann es auch an zu vielen unterschiedlichen Annäherungsmethoden (Auto, Rad, zu Fuß) während der Lernphase gelegen haben. Für unseren Geschmack gilt hier aber: Lieber einige Sekunden zu früh, als vor der Haustür mit vollen Händen warten zu müssen. Außerhalb der Bluetooth-Reichweite des Smartphones wird Auto-Unlock übrigens nicht ausgelöst, eine gewisse Nähe zur Tür ist also Voraussetzung. Die Tür kann also nicht aus Versehen aufgesperrt werden, wenn sich der Nutzer am anderen Ende der Stadt aufhält. Außerdem praktisch: Diese Funktion lässt sich zeitlich einschränken, wird im Nachtmodus automatisch deaktiviert und kann pro Nutzer definiert werden.
Das Ereignisprotokoll hilft bei der Nachverfolgung, wer wann geöffnet hat. Temporäre Zugänge für Handwerker oder Gäste lassen sich minutengenau definieren. Ultra und Pro 5.0 liefern hier dieselbe Funktionstiefe. Tipp: In der App gibt es den Menüpunkt „Sperrweg optimieren“. Damit kann man das Schloss dazu bringen, überflüssige Drehungen nach dem Abschließen zu unterlassen, und so noch mehr Geschwindigkeit und weniger Stromverbrauch erreichen.
In die Smarthome-Praxis fügt sich das Pro ohne Zusatz-Hardware ein. Matter über Thread reduziert die Abhängigkeit von einzelnen Ökosystemen und spart Energie, MQTT vereinfacht Automationen in Eigenregie. Wer Home Assistant nutzt, kann das Pro wahlweise per Matter, lokaler WLAN-API oder MQTT integrieren. Damit ist das Pro 5.0 flexibler als die meisten Retrofit-Modelle. Tedee Go deckt mit Bridge gängige Plattformen ab, die Tiefe der lokalen Integrationen reicht jedoch nicht an MQTT-Set-ups heran.
Akku
Das Nuki Smart Lock Pro 5.0 nutzt einen fest eingebauten Akku, der direkt an der Tür über ein magnetisches Kabel geladen werden kann. Dabei setzt der Hersteller auf einen proprietären, runden Anschluss. Die magnetische Auslegung ist klasse, da so Schloss und Kabel beim Laden nicht beschädigt werden können, sollte aus Versehen die Tür währenddessen benutzt werden. Stattdessen löst sich dann einfach die Magnetverbindung. Schade nur, dass Nuki hier nicht auf einen Standardstecker setzt. Tedee bietet etwa für den Magnetanschluss einen Adapter von USB‑C im Schloss auf den eigenen, proprietären Anschluss an.
Eine Powerbank reicht zum Laden. Wer nicht direkt an der Tür laden kann oder möchte, entfernt das Schloss mit nur einem Handgriff und lädt in der Nähe einer Steckdose mit einem einfachen Handy-Ladegerät. Nuki nennt eine durchschnittliche Ladezeit von etwa zwei Stunden von komplett leer auf voll. Die Laufzeit des eingebauten Akkus hängt von der verwendeten Funktechnik ab. Laut Hersteller soll eine Akkuladung ohne Fernzugriff für rund 7 bis 9 Monate reichen, mit Matter über Thread etwa 5 bis 7 Monate und über WLAN etwa 4 bis 6 Monate. Das Ultra setzt ebenfalls auf einen integrierten Akku mit identischer Ladelogik und vergleichbaren Laufzeiten.
Der Grund für die unterschiedlichen Angaben ist klar: Eine instabile WLAN-Verbindung weckt das Schloss häufiger zur Neuverbindung auf und verkürzt so die Laufzeit. Thread ist effizienter als WLAN und daher in vielen Set-ups die bessere Wahl. Die App informiert, wenn die Restladung unter 20 Prozent fällt.
Preis: Was kostet das Nuki Smart Lock Pro 5.0?
Die unverbindliche Preisempfehlung für das Nuki Smart Lock Pro 5.0 in Deutschland liegt bei 269 Euro. Das entspricht nahezu dem Straßenpreis laut Geizhals.de (Stand: 09.2025). Das Smart Lock Ultra liegt bei 349 Euro in der UVP und ist ebenfalls kaum günstiger zu bekommen. Aktuell bietet Tink das Nuki Smart Lock Pro 5.0 inklusive Keypad 2.0 für 359 Euro an.
Beim Tedee Go 2 nennt der Hersteller 149 Euro für die Variante mit Plastikabdeckung und 169 Euro für das Alu-Modell, das Tedee Pro kostet 399 Euro in der UVP. Bei Drittanbietern liegen die beiden Tedee-Modelle mit 124 und 280 Euro deutlich niedriger. Im Bundle mit Bridge und Keypad bietet Tink das Tedee Go 2 in Aluminium für 300 Euro an und die Plastik-Variante gibt es für 270 Euro. Wer eine Smart-Home-Anbindung nicht benötigt, kann auch zum Set mit Tedee Go 2 und Keypad Pro für 220 Euro greifen, knapp 140 Euro günstiger als das Nuki Smart Lock Pro 5.0.
Fazit
Das Nuki Smart Lock Pro 5.0 ist – zusammen mit dem Ultra – das aktuell schnellste Smart Lock auf dem Markt. Zudem ist es top-schick, hochwertig verarbeitet, zuverlässig und bietet eine tolle App-Steuerung. Eine zusätzliche Bridge ist weder für die WLAN- noch für die Matter-Einbindung nötig, und das Pro erlaubt darüber hinaus die Weiterverwendung des eigenen Schließzylinders – perfekt bei Nutzung eines Schließsystems, etwa in einer Eigentumswohnanlage. Der Akku ist zudem je nach Nutzungsart und Häufigkeit ausdauernd genug, um nicht ständig Angst haben zu müssen, vor verschlossener Tür stehenzubleiben.
Das größte Problem ist wie bei älteren Nuki-Modellen die hohe Lautstärke. Keine der drei Geschwindigkeiten ist wirklich leise. Sind Schlaf- oder Kinderzimmer zu nah an der Tür, könnte das Probleme bereiten und vielleicht sogar ein Dealbreaker sein. Gleiches gilt für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, in der sich Nachbarn gestört fühlen könnten. Deutlich leiser sind die Schlösser von Tedee, dafür aber auch etwas langsamer.
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