Künstliche Intelligenz
KI-Müll in US-Urteilen aufgeflogen | heise online
Generative Künstliche Intelligenz neigt zu sogenannten Halluzinationen. Oft fällt das nicht auf, speziell dann, wenn das Ergebnis dem Nutzer zusagt. Von KI erfundene Behauptungen, Studien, Zitate oder Präzedenzfälle landen immer häufiger in Eingaben zu Gericht; dafür sind mehrfach sich selbst vertretende Parteien und Anwälte bestraft worden. Leider sind auch Richter nicht gegen die Versuchungen Künstlicher Intelligenz gefeit. In den USA sind jetzt zwei Fälle KI-verschmutzter Urteile aufgeflogen. Persönliche Verantwortung übernehmen die zuständigen Richter keine.
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Die beiden US-Bundesbezirksrichter, Henry Wingate vom Bundesbezirksgericht für den Süden Mississippis, und Julien Neals vom Bundesbezirksgericht für New Jersey, haben Entscheidungen ausgefertigt, die so offensichtlich fehlerhaft waren, dass es den Verfahrensparteien gleich auffiel. Nach deren Rüge haben die beiden Richter ihre fehlerhaften Entscheidungen aus dem Akt gelöscht und durch verbesserte Versionen ersetzt.
Diese Vorfälle riefen US-Senator Charles Grassley auf den Plan, der sich um die Integrität der US-Justiz sorgt. Er richtete Fragen an die beiden Bundesrichter. Ihre nun vorliegenden Antwortschreiben zeigen, dass Verantwortungsbewusstsein bei den beiden Richtern gering ausgeprägt ist.
An keiner Stelle gestehen sie ein, selbst Schuld zu tragen. Richter Neals lässt Selbstmitleid durchblicken, wenn er schreibt, dass seine „Erfahrung“ in dem Fall „höchst unglücklich und unvorhersehbar“ gewesen sei.
Richter schiebt es auf den Praktikanten
Richter Wingate schiebt den Fehler auf einen juristischen Mitarbeiter, der das Große Sprachmodell Perplexity genutzt habe, „ausschließlich als Unterstützung für einen grundlegenden Entwurf, um im Akt öffentlich verfügbare Informationen zusammenzustellen.“
Laut Neals soll gar ein Rechtswissenschaften studierender Praktikant Schuld tragen. Dieser habe ChatGPT genutzt, „ohne Genehmigung, ohne Offenlegung, entgegen nicht nur der Gerichtsregeln, sondern auch anwendbarer Regeln (seiner) Universität“. Dazu verweist der Richter ausdrücklich auf eine Mitteilung der Uni, die ihm dies bestätige.
Beide Richter betonen, dass solche Entwürfe normalerweise einer mehrstufigen Prüfung unterzogen würden (unter anderem mit Software, die Verweise auf Präzedenzfälle prüft und dabei selbst KI einsetzt). In diesen Fällen seien die Prüfungen vor Veröffentlichung unterblieben. Sie geloben Besserung, verraten den Grund für das Unterlassen der Überprüfung aber nicht.
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Die Löschung ihrer fehlerhaften Entscheidung aus dem Akt begründen beide Männer damit, vermeiden zu wollen, dass die fehlerhaften Entscheidungen später als Präzedenzfälle herangezogen würden. In Wingates Verfahren ist die zurückgezogene Entscheidung noch als Anhang zu einer Eingabe einer Partei im Akt erhalten.
Maue KI-Regeln bei Gericht
Ein verschriftlichtes Regelwerk zum Einsatz von KI hatten beide Gerichte offenbar nicht. Neals will KI-Einsatz mündlich untersagt haben; jetzt hat er einen schriftlichen Regelentwurf, wartet aber noch auf Vorgaben der Bundesgerichtsverwaltung.
Diese hat einen Arbeitskreis zum Thema eingerichtet, der im Sommer vorläufige Richtlinien für alle US-Bundesgerichte herausgegeben hat. Diese Richtlinien sind erstaunlich schwammig. Sie verbieten nicht etwa, das Fällen von Urteilen an Künstliche Intelligenz auszulagern, sondern regen lediglich „Vorsicht“ (caution) an. Besondere Vorsicht (extreme caution) wird „empfohlen“, wenn es um neue Rechtsfragen geht.
Nicht einmal die Offenlegung des Einsatzes Künstlicher Intelligenz ist demnach verpflichtend. Richtern und Justizbediensteten wird lediglich nahegelegt, darüber nachzudenken, ob KI-Nutzung offengelegt werden sollte.
Die Justizverwaltung sammelt auch ausdrücklich keine Daten darüber, ob und wie oft Richter Maßnahmen gegen Verfahrensparteien wegen irreführenden Einsatzes von KI ergreifen. Öffentlich konsultiert wird derzeit eine Novelle der Beweisregeln für Bundesgerichte. Laut Entwurf der Rule 707 sollen KI-erzeugte Beweise den gleichen Regeln unterliegen wie Aussagen Sachverständiger. Das bedeutet, dass Gerichte KI-Erzeugnisse als Beweise akzeptieren sollen, wenn die Wahrscheinlichkeit überwiegt (more likely than not), dass das Vorbringen Richter oder Geschworenen hilft und auf ausreichend Fakten oder Daten sowie auf verlässlichen Prinzipien und Methoden beruht, die auf die Fakten des Falles angewendet wurden.
Das betroffene Verfahren am US-Bundesbezirksgericht für New Jersey heißt In re CorMedix Inc. Securities Litigation, Az. 2:21-cv-14020. Das betroffene Verfahren am US-Bundesbezirksgericht für den Süden Mississippis heißt Jackson Federation of Teachers, et al v Lynn Fitch, et al, Az. No. 3:25-cv-00417.
(ds)
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Star Trek: Wie Diplomatie mit künstlichen Intelligenzen funktioniert
Die Serie „Star Trek: Das nächste Jahrhundert“ ist erstmals von 1987 bis 1994 über die Bildschirme geflimmert. In 178 Folgen erkundet die Crew um Captain Jean-Luc Picard den Weltraum und dessen unendliche Weiten. Mehr als einmal muss sie sich dabei auch mit künstlichen Intelligenzen auseinandersetzen, die an Bord der Enterprise ihr Unwesen treiben.
- Anhand von ausgebüxten Naniten, mikroskopisch kleinen Robotern, diskutiert Star Trek die Frage, wie Menschen und Roboter miteinander koexistieren können, insbesondere wenn verschiedene Interessen aufeinanderprallen.
- Wann ist eine Maschine mehr als ihre Teile und wann wird künstliches Leben schützenswert? Damit befassen sich die Serienmacher in einer Folge rund um die Exocomps – Reparaturroboter, die eines Tages Anzeichen eines Selbsterhaltungstriebs entwickeln.
- In einer anderen Episode hat ein Hologramm scheinbar ein Bewusstsein entwickelt, doch sein Wunsch nach Freiheit lässt sich mit der vorhandenen Technik nicht erfüllen. Wie geht man mit einer Technologie um, die über einen hinauswächst?
Wir schauen uns anhand von drei Episoden an, wie die Crew mit Naniten, Exocomps und Hologrammen umgeht – und wie der Android Data eine Verbindung zwischen Mensch und Maschine herstellt.
Star Treks „Die Macht der Naniten“
In der Episode „Die Macht der Naniten“ (Staffel 3, Folge 1, im Original: „Evolution“) kommt es auf der Enterprise immer wieder zu technischen Ausfällen. Auch wenn der Bordcomputer zunächst keine Fehlfunktion erkennt, scheint das gesamte System außer Kontrolle geraten zu sein – oder wie Chefingenieur Geordi La Forge es formuliert: Es wirkt, als wäre jemand in das System hineingestiegen, um es zu zerstören, denn nicht nur die Programme sind betroffen, sondern auch die Hardware.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Star Trek: Wie Diplomatie mit künstlichen Intelligenzen funktioniert“.
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Kleiner E-Book-Reader nimmt Smartphones huckepack
Der chinesische Hersteller Xteink verkauft einen ungewöhnlich kleinen E-Book-Reader. Die Idee hinter dem X4: Er ist kompakter als moderne Smartphones, sodass er an deren Rückseite passt. Mithilfe von Magneten hält er an iPhones oder aktuellen Pixel-Modellen von Google.
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Der Xteink X4 soll sich so primär unterwegs leichter verstauen lassen. Er funktioniert jedoch stets als eigenständiges Gerät, braucht also keine Verbindung zum Smartphone. Für Modelle ohne rückseitige Magnete bietet der Hersteller anklebbare Magnetstreifen an.
Kompakt mit 4,3-Zoll-Bildschirm
Der E-Book-Reader verwendet ein 4,3 Zoll großes E-Ink-Display, das ausschließlich Schwarz und Weiß darstellen kann. 800 × 480 Pixel ergeben eine Pixeldichte von 220 ppi.
Das Gerät ist 114 mm hoch, 69 mm breit und 5,9 mm tief. Damit überragt es bei einem aktuellen iPhone ohne Hülle den Kamerabuckel etwas. Das Gewicht liegt bei 74 Gramm.

Den Xteink X4 gibt es auch in einem hellen Gehäuse.
(Bild: Xteink)
Die Ausstattung ist simpel: Das Display beherrscht kein Touch und hat keine Hintergrundbeleuchtung. Die Bedienung erfolgt über Tasten. Im Inneren sitzt ein ESP32-Controller mit 128 MByte RAM. E-Books liegen auf einer microSD-Speicherkarte – eine mit 32 GByte liegt bei.
Xteink installiert ein eigenes Betriebssystem vor, ohne Unterstützung von Drittanbieter-Apps. Eine deutsche Lokalisierung gibt es nicht, aber englische Systemsprache. Der E-Book-Reader kann EPUB- und TXT-Dateien öffnen.
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Der Akku fasst 650 mAh und soll bis zu 14 Tage halten, bei einer täglichen Lesezeit von einer bis drei Stunden. Die Aufladung erfolgt per USB-C. Für kabellosen Datenaustausch kann sich der E-Book-Reader per 2,4-GHz-WLAN und Bluetooth mit anderen Geräten verbinden.
Nicht vor Weihnachten da
Der Xteink X4 kostet 69 US-Dollar plus 8 US-Dollar Versand, umgerechnet rund 66 Euro. Hinzu kommt Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent für den Versand nach Deutschland, was knapp 80 Euro ergibt. Die Auslieferung soll zum 24. Dezember beginnen. Aktuell gibt es noch einen 10-Prozent-Gutschein. Alternativ ist der E-Book-Reader über Aliexpress vorbestellbar.
(mma)
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Google Pixel 9 Pro: Erweitertes Reparaturprogramm wegen Displayproblemen
Google hat ein neues erweitertes Reparaturprogramm für das Pixel 9 Pro und das Pixel 9 Pro XL angekündigt, nachdem der Konzern festgestellt hatte, dass „bei einer begrenzten Anzahl von Google-Pixel-9-Pro- und Google-Pixel-9-Pro-XL-Geräten Probleme auftreten können“. Auch für das Foldable 9 Pro Fold bietet der Konzern ein separates Programm an, ohne ins Detail zu gehen.
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Kostenloser Displaytausch
„Möglicherweise kommt dein Pixel 9 Pro oder Pixel 9 Pro XL für dieses Programm infrage.“ Voraussetzung ist laut Google das Auftreten einer vertikalen Linie auf dem Bildschirm, die von unten nach oben verläuft. Ebenso deckt das Programm ein Flimmern des Bildschirmes auf Pixel-9-Pro-Geräten ab.
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Wie der Konzern erklärt, könnten auch weitere Display- oder andere Probleme unter Umständen vom Programm abgedeckt werden. Konkrete Details nennt Google jedoch nicht. Der Support gilt für bis zu 3 Jahre ab dem ursprünglichen Kaufdatum. Besitzer eines Pixel 9 Pro oder 9 Pro XL können auf der Website von Google überprüfen, ob ihr Gerät für die Aktion infrage kommt. Geräte mit zerbrochenem Bildschirm oder anderen Beschädigungen sind möglicherweise nicht teilnahmeberechtigt.
Gegebenenfalls Ersatzgerät
Darüber hinaus hat Google ein separates „erweitertes Garantieprogramm“ für das Pixel 9 Pro Fold ins Leben gerufen. Als Grund für das Programm schreibt Google, dass man „festgestellt hat, dass bei einer begrenzten Anzahl von Pixel-9-Pro-Fold-Geräten Probleme auftreten können, die die Funktionalität des Geräts beeinträchtigen“. Konkreter wird Google leider nicht, jedoch könnte es auch mit Bildschirmfehlern zusammenhängen.
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In beiden Fällen können betroffene Personen ab dem 8. Dezember eine kostenlose Reparatur, im Falle des Fold gegebenenfalls ein Austauschgerät erhalten. Je nach Standort und Berechtigung können Kundinnen und Kunden einen Ersatz online, vor Ort in einem Google Store oder in einem Walk-in-Center erhalten, das einen Online-Ersatz genehmigen kann. Google empfiehlt, die Support-Optionen zu überprüfen, um zu sehen, welche Online- und In-Store-Optionen überhaupt zur Verfügung stehen.
Zuletzt hatte Google für einige seiner Pixel-Modelle Reparaturprogramme wegen Akkuproblemen eingeleitet. So startete der Konzern im April ein kostenloses Akku-Austauschprogramm für Pixel-7a-Geräte und räumte ein, dass sich die Akkus bei einigen Geräten aufblähen können. Später bestätigte Google auch Akkuprobleme beim Pixel 6a, für das der Hersteller im Juli ein Softwareupdate zur Reduzierung der Batteriekapazität wegen möglicher Überhitzungsprobleme veröffentlicht hatte. Nutzer, die bei ihren Pixel-Geräten einen aufgeblähten Akku feststellen, sollten die Richtlinien im Support-Bereich studieren und den Kundendienst kontaktieren.
(afl)
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