Künstliche Intelligenz
KI-Offensive: Krankenhäuser fordern Datenzugang, Rechtssicherheit und Förderung
Krankenhäuser sehen in Künstlicher Intelligenz (KI) große Zukunftschancen, warnen aber vor strukturellen Hürden. In einem Positionspapier fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), dass Bund und Länder gezielt rechtliche, technische und finanzielle Grundlagen schaffen, um KI-Anwendungen in der Versorgung sinnvoll und sicher einsetzen zu können. „Eine erfolgreiche Implementierung von KI erfordert klare rechtliche Rahmenbedingungen, eine breite, interoperable Datenbasis, KI-fähige Infrastrukturen, effektive Vernetzung und gezielte Unterstützungsprojekte für Kliniken“, sagt dazu die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Prof. Dr. Henriette Neumeyer.
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KI-Systeme könnten laut DKG helfen, Diagnosen zu verbessern, Behandlungsprozesse zu personalisieren und Ärzte sowie Pflegepersonal von Routineaufgaben zu entlasten. Schon heute werden Algorithmen in Bereichen wie der Radiologie oder der Pathologie eingesetzt. Das eigentliche Problem liege aber nicht in der Technik, sondern in der Umsetzung.
Kritik äußert die DKG etwa am Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), das zwar digitale Anwendungen fördert, aber keine Mittel für den Aufbau von KI-fähigen Infrastrukturen vorsieht. Auch beim Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) gebe es Lücken – so müsse klargestellt werden, wie pseudonymisierte Patientendaten auch zum Training von KI-Modellen verwendet werden dürfen. Dafür schlägt die DKG einen Broad Consent vor – eine einmalige, transparente Einwilligung der Patienten zur Datenverwendung für Forschungszwecke.
Um vertrauenswürdige Modelle zu entwickeln, brauche es laut DKG „hochwertige, vielfältige und interoperable Real-World-Daten“ aus Forschung und Versorgung. Hier verweisen die Krankenhäuser auf bereits bestehende Initiativen wie die vom Bund geförderte Medizininformatik-Initiative (MII) oder das Netzwerk Universitätsmedizin (NUM), die jedoch dringend ausgebaut und mit anderen Einrichtungen und Leistungserbringern verknüpft werden müssten.
Schutz der Therapiehoheit
Zudem verlangt die DKG eine klare Linie bei der Haftung für fehlerhafte oder schwer nachvollziehbare KI-Entscheidungen. Die neue EU-KI-Verordnung weise zwar den Weg, lasse aber noch viele Fragen offen – etwa, wo die Verantwortung von Herstellern ende und die der Anwender beginne. Wichtig sei auch, Mechanismen gegen einen „Automation Bias“ zu entwickeln, damit der KI nicht blind vertraut werde.
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Die Therapiehoheit von Ärzten, Pflegekräften und Mitgliedern anderer Gesundheitsfachberufe in Krankenhäusern müsse zudem geschützt werden. „Aus der Nutzung von KI-Anwendungen ein Rechtfertigungsdruck für den Anwender bzw. die Anwenderin entstehen, insbesondere wenn dieser/diese von den Vorschlägen der KI abweicht“, heißt es im Positionspapier (PDF).
Schulungen, Förderung und klare Zuständigkeiten
Ein weiterer Punkt des Papiers ist der Aufbau von KI-Kompetenz. Krankenhäuser sollen Beschäftigte systematisch schulen können, um Anwendungen sicher zu bedienen und Risiken zu erkennen. Dies müsse in der Finanzierung berücksichtigt werden. Die DKG schlägt darüber hinaus vor, „KI-Hubs“ als Unterstützungsstrukturen auf Länder- oder Bundesebene aufzubauen, die Kliniken bei Strategie, Entwicklung und Vernetzung helfen.
Auch im ambulanten Bereich wächst das Interesse an anwendungsnaher KI-Schulung: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) startet im November ihre KI-Roadshow, um Ärzten und Psychotherapeutinnen Grundlagen und rechtliche Aspekte des KI-Einsatzes zu vermitteln. „Anwendungen der Künstlichen Intelligenz bieten große Chancen, die Patientenversorgung nachhaltig zu verbessern“, sagte KBV-Vorständin Dr. Sibylle Steiner. Die Veranstaltungsreihe soll praktische Impulse für den verantwortungsvollen Umgang mit KI geben – von Datenschutz über die EU-KI-Verordnung bis zu Haftungsfragen.
Besonders hohe Erwartungen richtet die Branche auf generative KI und personalisierte Medizin. Anwendungen, die Arztbriefe automatisiert erstellen oder genetische Daten auswerten, könnten laut DKG Versorgungsqualität und Effizienz erhöhen – vorausgesetzt, ethische Standards und Datenschutz blieben gewahrt. KI sei ein Werkzeug, das helfen könne, Fachkräftemangel zu lindern und die Versorgung zu verbessern. Dafür brauche es aber klare politische Prioritäten.
Wie KI im Klinikalltag praktisch eingesetzt werden kann, zeigen große Häuser. So betreibt das Universitätsklinikum Essen mit seinem Institut für Künstliche Intelligenz in der Medizin (IKIM) eine der größten FHIR-Implementierungen Europas. Das Institut analysiert Daten über Milliarden klinischer Ressourcen und nutzt KI, um medizinische Dokumente automatisiert zu strukturieren und durchsuchbar zu machen.
Auch am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) ist KI längst Teil des Alltags. Die dortige Tochtergesellschaft IDM gGmbH hat unter anderem mit Orpheus eine KI-Spracherkennung für den Medizinbereich und mit Argo ein Modell zur automatischen Erstellung von Arztbriefen entwickelt – beide werden im Klinikbetrieb eingesetzt und sollen auch anderen Einrichtungen und Interessenten offenstehen.
(mack)
Künstliche Intelligenz
„Radikaler Schritt“: Ubisoft will massiv sparen
Für Ubisoft geht es ums Überleben. Der französische Publisher will mit einer grundlegenden Neuausrichtung langfristig zurück in die Erfolgsspur – und ist bereit, dafür erst einmal zu leiden. Am Mittwochabend hat Ubisoft seine neue Struktur in einer Mitteilung vorgestellt. Zentral sind dabei fünf „Kreativhäuser“, die Marken und Spielkonzepte klar aufteilen.
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Damit gehen Kostensparmaßnahmen einher: In den kommenden zwei Jahren will Ubisoft 200 Millionen Euro einsparen – zusätzlich zu den bereits gesparten 300 Millionen Euro, die Ubisoft eigenen Angaben zufolge in den vergangenen Jahren eingespart hat. Das bedeutet weitere Stellenstreichungen. Erst kürzlich hat Ubisoft Angestellte bei Massive Entertainment entlassen.
„Prince of Persia“-Remake eingestampft
Insgesamt sechs Spiele, die bereits in Entwicklung waren, fallen den Sparmaßnahmen zum Opfer. Ubisoft nennt davon konkret das bereits angekündigte Remake von „Prince of Persia: Sands of Time“, das nicht mehr ins Geschäftskonzept passe: Ubisoft will sich künftig vor allem auf Open-World-Spiele im Stil von „Assassin’s Creed“ und „Games as a Service“-Spiele konzentrieren – damit sind Mehrspieler-Titel wie „Rainbow Six Siege“ gemeint, die langfristig Einnahmen abwerfen können. Die anderen fünf Spiele, deren Entwicklung beendet wird, nennt Ubisoft nicht namentlich – vermutlich waren sie noch nicht öffentlich bekannt.
Ubisoft-Chef Yves Guillemot spricht in einer Mitteilung (PDF) von einem „großen Reset“. „Diese Maßnahmen markieren einen entscheidenden Wendepunkt für Ubisoft und spiegeln unsere Entschlossenheit wider, Herausforderungen direkt anzugehen und die Gruppe langfristig neu aufzustellen. Die Neuausrichtung des Portfolios wird erhebliche Auswirkungen auf die kurzfristige finanzielle Entwicklung der Gruppe haben, insbesondere in den Geschäftsjahren 2026 und 2027“, warnt Guillemot.
Langfristig soll dieser „Neustart“ den französischen Spieleentwickler aber stärken und in die Erfolgsspur mit nachhaltigem Wachstum zurückführen, hofft der Firmengründer. In den vergangenen Jahren hat Ubisoft mehrere kostspielige Flops entwickelt, darunter das Piratenspiel „Skull and Bones“. Unterstützt wird Ubisoft unter anderem durch Investitionen von Tencent.
„Anno“ in Kreativhaus 4
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Was die weiteren Sparmaßnahmen für deutsche Ubisoft-Studios bedeuten, ist unklar. Die „Anno“-Serie vom Mainzer Studio verortet Ubisoft im Kreativhaus 4, wo auch „Might & Magic“ sowie „Beyond Good and Evil“ angesiedelt sind. Laut dem Branchenmagazin Gameswirtschaft beschäftigt Ubisoft in Deutschland rund 800 Personen.
Die Ubisoft-Aktie verlor nach Ankündigung der Sparmaßnahmen um 8 Prozent an Wert. Seit einem Jahr ist die Aktie über 50 Prozent im Minus.
(dahe)
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Wie schnell geht München-Berlin bei Kälte? Elektroauto-Wintertest des ADAC
Ein Test des ADAC unter Laborbedingungen zeigt, dass aktuelle Elektroautos schon gut für Reisen geeignet sind, selbst wenn hohe Geschwindigkeit und tiefe Temperaturen die Verbräuche eklatant erhöhen. Das ist wichtig, denn der größte Teil der Skepsis gegenüber Elektroautos verteilt sich auf Ladeleistung und Reichweite. Beide hängen auch insofern zusammen, als sie die Reisegeschwindigkeit bestimmen, sobald unterwegs geladen werden muss. Schnell ist man, wenn beide hoch liegen, eine hohe Ladeleistung aber kann eine kürzere Reichweite kompensieren. Auf beide hat indes die Witterung einen entscheidenden Einfluss: Je kälter es ist, desto zäher fließt der Strom. Sowohl Ladeleistung als auch Reichweite sinken mit der Temperatur – und damit die Reisetauglichkeit.
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Breites Testfeld
Dieser Test nahm eine Fahrzeugklasse ins Visier, die für Reisen besonders geeignet erscheint. Das potenzielle Testfeld bei den familientauglichen Elektroautos ist mittlerweile so weit angewachsen, dass der Klub eine Auswahl treffen konnte: Er nahm nur jene auf, die in eigenen Tests beim Kriterium „Familie“ mindestens die Note „befriedigend“ erreichten sowie im WLTP mindestens 500 km Reichweite schaffen. Trotz der Kriterien kamen immerhin 14 Probanden zusammen, ein Beweis, wie viele alltags- und familientaugliche Elektroautos bereits erhältlich sind. Der nach oben mit 100.000 Euro abgegrenzte Preisrahmen ist bei diesen Vorgaben ebenfalls ziemlich groß und reicht von 86.811 Euro für den Mercedes-Benz EQE SUV 350+ bis zum Skoda Elroq (Test) für 43.900 Euro. In alphabetischer Reihenfolge handelt es sich um:
München-Berlin, und wo möglich, mit Richtgeschwindigkeit
Alle legten einen klimatisierten Prüfstandslauf zurück, der die Strecke von München Hauptbahnhof nach Berlin Hauptbahnhof über die Autobahn simuliert. Um das zu erreichen, wurde das Elektronenhirn des Prüfstands im Testlabor Elektromobilität des ADAC Technik Zentrum Landsberg am Lech mit den auf einer realen Fahrt erhobenen Daten für Geschwindigkeits- und Höhenprofil programmiert. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden eingehalten, aber nie unterschritten, sonst galt Richtgeschwindigkeit 130 km/h. Für die 582 km belief sich die reine Fahrzeit damit auf 5 Stunden und 15 Minuten, entsprechend einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 111 km/h.
Die Temperatur im Prüfstand wurde auf Null Grad eingestellt, etwas unterhalb des deutschen Durchschnittswerts für den Winter. Die im Gegensatz zu einem Verbrenner für den Verbrauch relevante Heizung wurde auf so eingestellt, dass sie auf Kopfhöhe des Fahrers zwischen 20 und 23 Grad automatisch hielt.

ADAC-Wintertest: Reichweite und Messwerte
(Bild: ADAC)
Regeln für den Ablauf
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Der Akku wurde auf 100 Prozent geladen und das Auto in dieser Zeit vorkonditioniert. Der Prüfstandslauf begann mit einem Kaltstart ohne Akkuheizung, um den häufigsten zu erwartenden Anwendungsfall abzubilden. Geladen wurde, sobald das Fahrzeug die Leistung so weit zurücknahm, bis die mögliche Geschwindigkeit nicht mehr gehalten werden konnte. Dann wurde das Fahrzeug an einem 300 kW leistenden Lader erneut geladen und die in 20 Minuten nachgeladene Energie ermittelt. Daraus ergibt sich naheliegenderweise eine Unschärfe zwischen Labor und Praxis, denn nur im Ausnahmefall werden unterwegs eine nahezu leere Batterie und eine passende, freie Ladesäule im Streckenverlauf exakt zueinanderpassen. In der Regel werden erfahrene E-Auto-Nutzer irgendwo rund um einen Ladestand von 10 Prozent einen Stopp einplanen.
Die Batteriekonditionierung blieb im ADAC-Test abgeschaltet, um die Reichweite nicht zu beeinträchtigen. Das habe sich als unnötig erwiesen, denn bei den Ladestopps seien alle Batterien von der Fahrt ohnehin bereits warm genug, argumentiert der ADAC. Diesbezüglich haben wir in der heise/Autos-Redaktion auf winterlichen Autobahnen in der Praxis andere Erfahrungen gemacht. Nahezu alle Testwagen, die das konnten, heizten unter diesen Bedingungen vor einem Stopp nach. Zur Ermittlung des Stromverbrauchs für die gefahrene Strecke nahmen die Techniker des ADAC die Schnellladung inklusive der Ladeverluste. Zur Bewertung zogen die Techniker die Reichweite mit 50 Prozent, das Nachladen und den Verbrauch mit jeweils 25 Prozent heran.
Audi und Tesla liegen vorn, Volvo und BYD hinten
Das beste Verhältnis bietet demnach der Audi A6 Avant e-tron, gefolgt vom Tesla Model Y, beide bewertet der ADAC mit „gut“. Der Audi schafft dank 23,2 kWh/100 km sehr gute 441 km. Seine Ladeleistung verhilft ihm zu 300 km in 20 Minuten, was ihm kein anderes E-Auto im Test nachmacht. Dahinter liegen zehn Autos mit der Gesamtnote „befriedigend“. Lediglich Volvo EX90 und BYD Sealion 7 fallen mit einem „ausreichend“ auf: Beide haben einen hohen Stromverbrauch. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet der Skoda Elroq. Er bietet zum halben Preis eines Porsche Macan fast die gleiche Langstreckenleistung und nicht weniger Platz. Das effizienteste Elektroauto ist der Tesla Model Y mit lediglich 22,2 kWh/100 km – trotz Allradantrieb.

ADAC E-Autos Reichweite und Messwerte mit Wertung
(Bild: ADAC)
Höheres Ladetempo mit höherer Spannung
Ebenfalls keine Überraschung ist die in der Regel höhere Ladeleistung mit einer Spannungsebene von 800 Volt. Dass es Ausnahmen von dieser Regel gibt, zeigt Volkswagen. In den festgelegten 20 Minuten schafft als einziges 400-Volt-Auto der VW ID.7 Tourer Pro Strom für mehr als 200 km nachzuladen. In dieser Zeit setzen allerdings die 800-Volt-Autos Audi A6 mit 300 km und der Smart #5 mit 264 km die Bestmarken.
Physik trotzt weiterhin der Mode
Der Test zeigt, dass moderne Elektroautos gut für Langstreckenreisen auch bei Kälte geeignet sind. Zudem müssen für hohe Leistung nicht in jedem Fall auch höhere Preise gezahlt werden. Noch einmal spürbar bessere Performance versprechen einige angekündigte Modelle. Eine große Rolle wird dabei die erwähnte Umstellung auf 800 Volt spielen. Elektroautos aus Fernost, besonders China, schneiden weiterhin am schlechtesten ab. Und – ganz erwartbar – lässt sich die Physik immer noch nicht der Mode unterordnen: Kombis verbrauchen weiterhin weniger als SUVs. BYD Sealion 7, Mercedes-Benz EQE SUV und Volvo EX90 reißen dabei sogar die Marke von 30 kWh pro 100 km, ganz eklatant der BYD mit 35,3 kWh/100 km.
Die Ergebnisse indes beweisen einmal mehr, dass insbesondere bei Kälte die WLTP-Reichweitenangaben nicht im Entferntesten einzuhalten sind. Das verwundert wenig, denn der WLTP ermittelt diese Werte bei 23° C und einem Fahrprofil mit geringem Autobahnanteil. Der im Test gemessene Mehrverbrauch bei 0° C und vorwiegend Autobahntempo bis Richtgeschwindigkeit liegt im Schnitt 57 Prozent über der WLTP-Angabe. Die stärkste Abweichung leistete sich der Hyundai Ioniq 5 ab mit 69 Prozent, die geringste mit 40 Prozent schafft das Tesla Model Y. Der ADAC wünscht sich daher mindestens eine zusätzliche Verbrauchsangabe außerhalb des Schönwetterbereichs.
(fpi)
Künstliche Intelligenz
OSINT: Subdomains mit Subfinder finden
Wer eine Domain betreut, kann mit Subfinder herausfinden, welche Subdomains öffentlich auffindbar sind. Das hilft Pentestern, schnell einen Überblick über eine Domain zu gewinnen.
Das Tool arbeitet passiv, scannt die Webdienste der Zielinfrastruktur also nicht aktiv durch und erregt somit keine Aufmerksamkeit beim Ziel. Es klappert stattdessen eine Reihe anderer Dienste ab, bei denen möglicherweise Informationen zum Ziel vorliegen. Bei autorisierten und abgestimmten Tests wäre das zweitrangig, bei Angriffssimulationen unter echten Bedingungen aber relevant.
Auf ihrer Webseite listet der Entwickler ProjectDiscovery fünf Möglichkeiten auf, Subfinder zu beziehen: über eine vorkompilierte Release-Binary, über die Go-Toolchain, über den Paketmanager Homebrew (nur macOS / Linux), über das GitHub-Repository oder als Docker-Variante. Wir haben die ersten beiden Installationswege auf einem Windows-11-Rechner ausprobiert. Der Rest dürfte für die jeweilige Zielgruppe selbsterklärend sein.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „OSINT: Subdomains mit Subfinder finden“.
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