Künstliche Intelligenz
KI-Überwachung in US-Gefängnissen: Bürgerrechtler schlagen Alarm
Ist das schon wie in „Minority Report“? Ein US-Telekommunikationsunternehmen hat ein KI-Modell anhand jahrelang aufgezeichneter Telefon- und Videoanrufe amerikanischer Gefängnisinsassen trainiert. Jetzt testet es dieses Modell, um Anrufe, SMS und E-Mails der Häftlinge zu scannen. So sollen Straftaten „vorhergesagt und verhindert“ werden. Das ist zumindest die Hoffnung von Kevin Elder, Präsident des Unternehmens Securus Technologies.
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KI-Training mit Gefängnisdaten
Das Unternehmen hat bereits 2023 mit der Entwicklung von KI-Tools begonnen – und dabei seine riesige Datenbank mit aufgezeichneten Anrufen genutzt, um große Sprachmodelle auf die Erkennung krimineller Aktivitäten zu trainieren. So entstand beispielsweise eines der Systeme auf der Grundlage von Telefonaten von Insassen des texanischen Strafvollzugssystems, die aus sieben Jahren stammten. Aber auch aus anderen US-Bundesstaaten flossen Aufzeichnungen ins Training. Gefängnisinsassen müssen derartigen Aufzeichnungen stets zustimmen, sonst dürfen sie nicht kommunizieren.
Laut Elder hat Securus im vergangenen Jahr seine KI-Tools getestet, um die Gespräche von Insassen sogar in Echtzeit zu überwachen. Das Unternehmen lehnte ab, anzugeben, wo dies geschieht – aber zu seinen Kunden gehören Gefängnisse für Untersuchungshäftlinge, Strafvollzugsanstalten für Verurteilte und Haftanstalten der Grenzschutzbehörde ICE, die zuletzt mit rabiaten Razzien von sich reden machte. „Wir können große Sprachmodelle auf einen ganzen Schatz an Daten anwenden“, sagt Elder, „um zu erkennen und zu verstehen, wann Verbrechen geplant oder in Betracht gezogen werden, sodass man sie viel früher in diesem Zyklus aufdecken kann“.
Funktionsweise der Analyse
Wie bei anderen in den USA gesetzlich erlaubten Überwachungswerkzeugen im Strafvollzug könnten Ermittelnde in Haftanstalten laut Elder die KI-Funktionen nutzen, um zufällig ausgewählte Gespräche zu prüfen – oder solche, bei denen Verdächtige beteiligt sind. Das Modell analysiert Telefon- und Videoanrufe, aber auch Textnachrichten und E-Mails. Es markiert dann Abschnitte, die von Prüfenden gegengecheckt werden sollten. Diese Prüfenden, die offenbar Securus selbst beschäftigt, leiten sie dann zur weiteren Bearbeitung an die Ermittelnden weiter.
In einem Interview sagte Elder, dass die Überwachungsmaßnahmen der Firma dazu beigetragen haben, Menschenhandel und Bandenaktivitäten, die aus Gefängnissen heraus organisiert werden, sowie andere Straftaten zu unterbinden. Die Tools des Unternehmens wurden auch bereits dazu verwendet, Gefängnispersonal zu identifizieren, das Schmuggelgut ins Gefängnis bringt. Das Unternehmen legte MIT Technology Review jedoch bislang keine Fälle vor, die speziell durch seine neuen KI-Modelle aufgedeckt wurden.
Rechte von Gefängnisinsassen
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Gefängnisinsassen und die Personen, die sie anrufen, werden stets darüber informiert, dass ihre Gespräche aufgezeichnet werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie sich bewusst sind, dass diese Gespräche zum Trainieren von KI-Modellen verwendet werden könnten, meint Bianca Tylek, Exekutivdirektorin der Organisation Worth Rises, die sich für die Rechte von Gefängnisinsassen einsetzt.
„Das ist eine erzwungene Einwilligung; es gibt buchstäblich keine andere Möglichkeit, mit der Familie zu kommunizieren“, sagt Tylek. Und da Insassen in den meisten Bundesstaaten für diese Anrufe bezahlen, „entschädigt man sie nicht nur nicht für die Nutzung ihrer Daten, sondern berechnet ihnen sogar Gebühren, während man ihre Daten sammelt.“ Ein Unternehmenssprecher sagte, dass Justizvollzugsanstalten ihre eigenen Richtlinien für Aufzeichnungen und Überwachung festlegen, an die sich Securus nur halte. Er antwortete nicht direkt auf die Frage, ob Insassen die Verwendung ihrer Aufzeichnungen für das Training von KI ablehnen können.
Andere Aktivistinnen und Aktivisten für Strafgefangene meinen, dass Securus in der Vergangenheit deren Bürgerrechte verletzt hat. Beispielsweise zeigten Leaks aus den Aufzeichnungsdatenbanken des Unternehmens, dass es Tausende von Anrufen zwischen Insassen und ihren Anwälten unrechtmäßig aufgezeichnet habe. Corene Kendrick, stellvertretende Direktorin des National Prison Project der US-Bürgerrechtsorganisation ACLU, meint, dass der neue KI-Ansatz ein „System der invasiven Überwachung“ ermögliche und die US-Gerichte nur wenige Grenzen für diese Befugnis setzen. „Werden wir Verbrechen verhindern, bevor sie geschehen, weil wir jede Äußerung und jeden Gedanken von Inhaftierten überwachen?“, fragt sie. „Ich denke, dies ist eine von vielen Situationen, in denen die Technologie dem Gesetz weit voraus ist.“
Der Sprecher von Securus betonte, das Tool „konzentriere sich nicht auf die Überwachung oder gezielte Erfassung bestimmter Personen, sondern vielmehr auf die Identifizierung allgemeiner Muster, Anomalien und rechtswidriger Verhaltensweisen im gesamten Kommunikationssystem“. Der Sinn bestehe darin, die Überwachung angesichts von Personalmangel effizienter zu gestalten, „und nicht darin, Personen ohne Grund zu überwachen“. Securus wird es zudem bald leichter haben, sein KI-Tool zu refinanzieren, da das Unternehmen kürzlich einen Streit mit den zuständigen US-Regulierungsbehörden gewonnen hat. Es ging darum, wie Telekommunikationsunternehmen die Einnahmen aus den Telefonaten von Häftlingen verwenden dürfen.
Streit bei der FCC
Im Jahr 2024 verabschiedete die Federal Communications Commission (FCC) eine umfassende Reform, die von Unterstützenden der Rechte von Strafgefangenen mitgestaltet und sogar gelobt wurde – und die es Telekommunikationsunternehmen zumindest untersagte, die Kosten für die Aufzeichnung und Überwachung von Telefonaten auf die Häftlinge abzuwälzen. Unternehmen durften den Insassen weiterhin einen begrenzten Tarif für Anrufe berechnen. Doch Gefängnisse und Haftanstalten wurden angewiesen, die meisten Kosten für diese Verfahren aus ihren eigenen Budgets zu bezahlen.
Die negativen Reaktionen auf diese Änderung ließen nicht lange auf sich warten. Verbände von US-Sheriffs (die als lokale Polizeiinstanz in der Regel Bezirksgefängnisse leiten) beklagten, dass sie sich eine ordnungsgemäße Überwachung der Anrufe nicht mehr leisten könnten, und Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte aus 14 Bundesstaaten reichten Klage gegen die Entscheidung ein. Einige Gefängnisse und Haftanstalten drohten gar, den Zugang zu Telefonaten zu sperren.
Während der Entwicklung und Erprobung seines KI-Tools hielt Securus Treffen mit der FCC ab und setzte sich dabei für eine Regeländerung ein. Die Firma argumentierte, dass die Reform von 2024 zu weit gehe, und forderte die Behörde auf, den Unternehmen wieder zu erlauben, von Insassen erhobene Gebühren zur Finanzierung der Überwachung zu verwenden. Im Juni erklärte Brendan Carr, den Präsident Donald Trump zum Leiter der FCC ernannt hatte, dass alle Fristen für die Umsetzung der Reformen von 2024 durch Gefängnisse und Haftanstalten verschoben werden. Er signalisierte sogar, dass die Behörde Telekommunikationsunternehmen dabei helfen will, KI-Überwachungsmaßnahmen mit den von Insassen gezahlten Gebühren zu refinanzieren. In einer Pressemitteilung schrieb Carr dazu, dass eine Rücknahme der Reformen von 2024 „zu einer breiteren Einführung nützlicher Instrumente für die öffentliche Sicherheit führen würde, darunter fortschrittliche KI und maschinelles Lernen“.
Kosten auf Gefängnisinsassen abgewälzt
Am 28. Oktober ging die Behörde noch einen Schritt weiter: Sie stimmte dafür, neue, höhere Preisobergrenzen zu verabschieden. Gleichzeitig wurde Unternehmen wie Securus erlaubt, die Sicherheitskosten im Zusammenhang mit der Aufzeichnung und Überwachung von Anrufen – wie beispielsweise die Speicherung von Aufzeichnungen, deren Transkription oder die Entwicklung von KI-Tools zur Analyse solcher Anrufe – auf die Insassen abzuwälzen. Der Sprecher von Securus erklärte, dass das Unternehmen ein „Gleichgewicht zwischen Erschwinglichkeit und der Notwendigkeit der Finanzierung wichtiger Sicherheitsinstrumente“ anstrebe.
„Diese Werkzeuge, zu denen auch unsere fortschrittlichen Überwachungs- und KI-Funktionen gehören, sind von grundlegender Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Sicherheit.“ Das gelte sowohl für das Gefängnis als auch für dessen Insassen und die Öffentlichkeit. FCC-Kommissarin Anna Gomez stimmte in einer Entscheidung vom letzten Monat dagegen. „Die Strafverfolgungsbehörden“, schrieb sie in einer Erklärung, „sollten die Kosten für nicht damit zusammenhängende Sicherheitsmaßnahmen tragen, nicht die Familien der inhaftierten Personen“. Die FCC will nun vor dem endgültigen Inkrafttreten der neuen Regelungen Stellungnahmen einholen.
Dieser Beitrag ist zuerst bei t3n.de erschienen.
(jle)
Künstliche Intelligenz
Wie schnell geht München-Berlin bei Kälte? Elektroauto-Wintertest des ADAC
Ein Test des ADAC unter Laborbedingungen zeigt, dass aktuelle Elektroautos schon gut für Reisen geeignet sind, selbst wenn hohe Geschwindigkeit und tiefe Temperaturen die Verbräuche eklatant erhöhen. Das ist wichtig, denn der größte Teil der Skepsis gegenüber Elektroautos verteilt sich auf Ladeleistung und Reichweite. Beide hängen auch insofern zusammen, als sie die Reisegeschwindigkeit bestimmen, sobald unterwegs geladen werden muss. Schnell ist man, wenn beide hoch liegen, eine hohe Ladeleistung aber kann eine kürzere Reichweite kompensieren. Auf beide hat indes die Witterung einen entscheidenden Einfluss: Je kälter es ist, desto zäher fließt der Strom. Sowohl Ladeleistung als auch Reichweite sinken mit der Temperatur – und damit die Reisetauglichkeit.
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Breites Testfeld
Dieser Test nahm eine Fahrzeugklasse ins Visier, die für Reisen besonders geeignet erscheint. Das potenzielle Testfeld bei den familientauglichen Elektroautos ist mittlerweile so weit angewachsen, dass der Klub eine Auswahl treffen konnte: Er nahm nur jene auf, die in eigenen Tests beim Kriterium „Familie“ mindestens die Note „befriedigend“ erreichten sowie im WLTP mindestens 500 km Reichweite schaffen. Trotz der Kriterien kamen immerhin 14 Probanden zusammen, ein Beweis, wie viele alltags- und familientaugliche Elektroautos bereits erhältlich sind. Der nach oben mit 100.000 Euro abgegrenzte Preisrahmen ist bei diesen Vorgaben ebenfalls ziemlich groß und reicht von 86.811 Euro für den Mercedes-Benz EQE SUV 350+ bis zum Skoda Elroq (Test) für 43.900 Euro. In alphabetischer Reihenfolge handelt es sich um:
München-Berlin, und wo möglich, mit Richtgeschwindigkeit
Alle legten einen klimatisierten Prüfstandslauf zurück, der die Strecke von München Hauptbahnhof nach Berlin Hauptbahnhof über die Autobahn simuliert. Um das zu erreichen, wurde das Elektronenhirn des Prüfstands im Testlabor Elektromobilität des ADAC Technik Zentrum Landsberg am Lech mit den auf einer realen Fahrt erhobenen Daten für Geschwindigkeits- und Höhenprofil programmiert. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden eingehalten, aber nie unterschritten, sonst galt Richtgeschwindigkeit 130 km/h. Für die 582 km belief sich die reine Fahrzeit damit auf 5 Stunden und 15 Minuten, entsprechend einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 111 km/h.
Die Temperatur im Prüfstand wurde auf Null Grad eingestellt, etwas unterhalb des deutschen Durchschnittswerts für den Winter. Die im Gegensatz zu einem Verbrenner für den Verbrauch relevante Heizung wurde auf so eingestellt, dass sie auf Kopfhöhe des Fahrers zwischen 20 und 23 Grad automatisch hielt.

ADAC-Wintertest: Reichweite und Messwerte
(Bild: ADAC)
Regeln für den Ablauf
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Der Akku wurde auf 100 Prozent geladen und das Auto in dieser Zeit vorkonditioniert. Der Prüfstandslauf begann mit einem Kaltstart ohne Akkuheizung, um den häufigsten zu erwartenden Anwendungsfall abzubilden. Geladen wurde, sobald das Fahrzeug die Leistung so weit zurücknahm, bis die mögliche Geschwindigkeit nicht mehr gehalten werden konnte. Dann wurde das Fahrzeug an einem 300 kW leistenden Lader erneut geladen und die in 20 Minuten nachgeladene Energie ermittelt. Daraus ergibt sich naheliegenderweise eine Unschärfe zwischen Labor und Praxis, denn nur im Ausnahmefall werden unterwegs eine nahezu leere Batterie und eine passende, freie Ladesäule im Streckenverlauf exakt zueinanderpassen. In der Regel werden erfahrene E-Auto-Nutzer irgendwo rund um einen Ladestand von 10 Prozent einen Stopp einplanen.
Die Batteriekonditionierung blieb im ADAC-Test abgeschaltet, um die Reichweite nicht zu beeinträchtigen. Das habe sich als unnötig erwiesen, denn bei den Ladestopps seien alle Batterien von der Fahrt ohnehin bereits warm genug, argumentiert der ADAC. Diesbezüglich haben wir in der heise/Autos-Redaktion auf winterlichen Autobahnen in der Praxis andere Erfahrungen gemacht. Nahezu alle Testwagen, die das konnten, heizten unter diesen Bedingungen vor einem Stopp nach. Zur Ermittlung des Stromverbrauchs für die gefahrene Strecke nahmen die Techniker des ADAC die Schnellladung inklusive der Ladeverluste. Zur Bewertung zogen die Techniker die Reichweite mit 50 Prozent, das Nachladen und den Verbrauch mit jeweils 25 Prozent heran.
Audi und Tesla liegen vorn, Volvo und BYD hinten
Das beste Verhältnis bietet demnach der Audi A6 Avant e-tron, gefolgt vom Tesla Model Y, beide bewertet der ADAC mit „gut“. Der Audi schafft dank 23,2 kWh/100 km sehr gute 441 km. Seine Ladeleistung verhilft ihm zu 300 km in 20 Minuten, was ihm kein anderes E-Auto im Test nachmacht. Dahinter liegen zehn Autos mit der Gesamtnote „befriedigend“. Lediglich Volvo EX90 und BYD Sealion 7 fallen mit einem „ausreichend“ auf: Beide haben einen hohen Stromverbrauch. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet der Skoda Elroq. Er bietet zum halben Preis eines Porsche Macan fast die gleiche Langstreckenleistung und nicht weniger Platz. Das effizienteste Elektroauto ist der Tesla Model Y mit lediglich 22,2 kWh/100 km – trotz Allradantrieb.

ADAC E-Autos Reichweite und Messwerte mit Wertung
(Bild: ADAC)
Höheres Ladetempo mit höherer Spannung
Ebenfalls keine Überraschung ist die in der Regel höhere Ladeleistung mit einer Spannungsebene von 800 Volt. Dass es Ausnahmen von dieser Regel gibt, zeigt Volkswagen. In den festgelegten 20 Minuten schafft als einziges 400-Volt-Auto der VW ID.7 Tourer Pro Strom für mehr als 200 km nachzuladen. In dieser Zeit setzen allerdings die 800-Volt-Autos Audi A6 mit 300 km und der Smart #5 mit 264 km die Bestmarken.
Physik trotzt weiterhin der Mode
Der Test zeigt, dass moderne Elektroautos gut für Langstreckenreisen auch bei Kälte geeignet sind. Zudem müssen für hohe Leistung nicht in jedem Fall auch höhere Preise gezahlt werden. Noch einmal spürbar bessere Performance versprechen einige angekündigte Modelle. Eine große Rolle wird dabei die erwähnte Umstellung auf 800 Volt spielen. Elektroautos aus Fernost, besonders China, schneiden weiterhin am schlechtesten ab. Und – ganz erwartbar – lässt sich die Physik immer noch nicht der Mode unterordnen: Kombis verbrauchen weiterhin weniger als SUVs. BYD Sealion 7, Mercedes-Benz EQE SUV und Volvo EX90 reißen dabei sogar die Marke von 30 kWh pro 100 km, ganz eklatant der BYD mit 35,3 kWh/100 km.
Die Ergebnisse indes beweisen einmal mehr, dass insbesondere bei Kälte die WLTP-Reichweitenangaben nicht im Entferntesten einzuhalten sind. Das verwundert wenig, denn der WLTP ermittelt diese Werte bei 23° C und einem Fahrprofil mit geringem Autobahnanteil. Der im Test gemessene Mehrverbrauch bei 0° C und vorwiegend Autobahntempo bis Richtgeschwindigkeit liegt im Schnitt 57 Prozent über der WLTP-Angabe. Die stärkste Abweichung leistete sich der Hyundai Ioniq 5 ab mit 69 Prozent, die geringste mit 40 Prozent schafft das Tesla Model Y. Der ADAC wünscht sich daher mindestens eine zusätzliche Verbrauchsangabe außerhalb des Schönwetterbereichs.
(fpi)
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OSINT: Subdomains mit Subfinder finden
Wer eine Domain betreut, kann mit Subfinder herausfinden, welche Subdomains öffentlich auffindbar sind. Das hilft Pentestern, schnell einen Überblick über eine Domain zu gewinnen.
Das Tool arbeitet passiv, scannt die Webdienste der Zielinfrastruktur also nicht aktiv durch und erregt somit keine Aufmerksamkeit beim Ziel. Es klappert stattdessen eine Reihe anderer Dienste ab, bei denen möglicherweise Informationen zum Ziel vorliegen. Bei autorisierten und abgestimmten Tests wäre das zweitrangig, bei Angriffssimulationen unter echten Bedingungen aber relevant.
Auf ihrer Webseite listet der Entwickler ProjectDiscovery fünf Möglichkeiten auf, Subfinder zu beziehen: über eine vorkompilierte Release-Binary, über die Go-Toolchain, über den Paketmanager Homebrew (nur macOS / Linux), über das GitHub-Repository oder als Docker-Variante. Wir haben die ersten beiden Installationswege auf einem Windows-11-Rechner ausprobiert. Der Rest dürfte für die jeweilige Zielgruppe selbsterklärend sein.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „OSINT: Subdomains mit Subfinder finden“.
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Donnerstag: Staatstrojaner vor Verfassungsgericht, Satelliten-Internet Terawave
Beschneidet staatliche Malware die Grundrechte? Das muss Österreichs Verfassungsgericht entscheiden, denn die Opposition erzwingt eine Prüfung. Die Regierung hat österreichischen Ermittlern per Gesetz erlaubt, Malware heimlich in Geräte von Bürgern einzuschleusen, um diese zu überwachen. Das wird jetzt auf Verfassungskonformität untersucht. In den USA will Blue Origin nach Starlink und Amazon ebenfalls eine große Satellitenkonstellation für den Internetzugang errichten. Die zweite Etage soll bis zu 6 Terabit/s schaffen, aber das vom Raumfahrtunternehmen genannte Terawave richtet sich ausschließlich an große Organisationen und wird kein Produkt für Endkunden. Derweil hat der X-Rivale von Meta Platforms einen weiteren Meilenstein bei den Nutzerzahlen erreicht und will damit mehr Geld verdienen. Threads zeigt Werbung nun auf der ganzen Welt an, nachdem der Kurznachrichtendienst Anzeigen zuvor nur in sehr begrenzten Umfang ausgeliefert hat, um dies zu testen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Nach Ansicht der beiden Oppositionsparteien nimmt die österreichische Regierung bewusst in Kauf, dass hochsensible Daten von Bürgern an Dritte abfließen können, und will bewusst Sicherheitsschwachstellen offenhalten, anstatt diese zu schließen. Anlässlich der sogenannten Messengerüberwachung mittels Bundestrojaner haben die Parteien die Novelle des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetzes aus dem Vorjahr vor den österreichischen Verfassungsgerichtshof gebracht. Dieser muss prüfen, ob das Gesetz verfassungskonform ist. Es erlaubt österreichischen Ermittlern, bald Malware heimlich in Geräte von Bürgern einzuschleusen, um diese zu überwachen. Den Verdacht einer Straftat verlangt das österreichische Gesetz nicht: Staatliche Malware kommt vor Verfassungsgerichtshof Österreichs.
Blue Origin hat konkrete Pläne für eine eigene Satellitenkonstellation namens Terawave. Im Unterschied zu Marktführer Starlink soll Terawave zweistufig aufgebaut sein; zu rund 5.280 Satelliten im erdnahen Orbit gesellen sich 128 in einer mittleren Umlaufbahn. Das Versprechen: Symmetrische Bandbreite von bis zu sechs Terabit pro Sekunde. Der US-Raketenbetreiber möchte im vierten Quartal 2027 die ersten Terawave-Satelliten im Orbit platzieren. Ein globales Massenprodukt kann der Dienst nicht werden: Mehr als etwa 100.000 Nutzer sind im Konzept nicht vorgesehen. Terawave ist für Konzerne, Datenzentren und die öffentliche Hand konzipiert – für Punkt-zu-Punkt Datenverbindungen und breitbandigen Internetzugang, vorwiegend außerhalb urbaner Zentren: Auch Blue Origin baut mit Terawave ein Satelliten-Netz.
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Eine ganz andere, aber kurzfristigere Ankündigung kommt von Meta Platforms. Der Datenkonzern wird nächste Woche beginnen, Anzeigen in der Timeline von Threads weltweit einzublenden. Zuvor hatte der Kurznachrichtendienst mit Werbung nur experimentiert und diese nur einem geringen Prozentsatz der Anwender angezeigt. Gleichzeitig verkündet der Facebook-Konzern, dass Threads mittlerweile mehr als 400 Millionen monatlich aktive Nutzer zählt. Dieser Meilenstein wurde zwar bereits im August 2025 erreicht, aber bislang nicht offiziell bestätigt. Die gestiegenen Nutzerzahlen sollen nun in Einnahmen umgesetzt werden, obwohl die Plattform ursprünglich werbefrei bleiben sollte, solange dort nicht eine Milliarde Menschen unterwegs sind: Threads will über 400 Millionen Nutzer mit weltweiter Werbung monetarisieren.
Nach scharfer Kritik der Berliner Datenschutzbeauftragten Meike Kamp an Plänen für eine Gesundheitsdatenbank des Berliner Krankenhauses Charité stoppt das Abgeordnetenhaus das Vorhaben vorerst. Angesichts der Bedenken der Beauftragten werde die Gesetzesänderung nicht wie bisher angedacht beschlossen, teilte die SPD-Fraktion mit. Die Wissenschaftsverwaltung werde beauftragt, den Entwurf zu überarbeiten. Laut Plänen von CDU und SPD soll die Charité gesetzlich ermächtigt werden, eine zentrale Datenbank mit nicht personenbezogenen Gesundheitsdaten aufzubauen. Doch der Gesetzentwurf von CDU und SPD ist laut der Datenschutzbeauftragten „in seiner derzeitigen Form unklar und unverständlich“. Das wird jetzt nachgebessert: Wegen Unklarheiten bei Anonymisierung Pläne für Charité-Datenbank auf Eis.
In der heutigen Ausgabe der #heiseshow sprechen wir über die bislang nicht erfüllten Erwartungen an KI in Unternehmen. Warum bleiben die erhofften Produktivitätsgewinne aus? Welche realistischen Einsatzszenarien gibt es für KI im Arbeitsalltag? Derweil kündigte OpenAI an, Werbung in ChatGPT zu integrieren. Wie verträgt sich das Geschäftsmodell mit den Abo-Angeboten? Welche Auswirkungen hat das auf das Nutzererlebnis? Und folgen andere KI-Anbieter diesem Schritt? In Europa fehlen 174 Milliarden Euro für den Netzausbau. Können private Investoren diese Lücke schließen? Welche Risiken birgt eine stärkere Privatisierung der digitalen Infrastruktur? Und wie steht es um staatliche Förderung? Das sind die Themen heute um 17 Uhr live in der #heiseshow: KI-Ernüchterung, ChatGPT-Werbung, Netzausbau.
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(fds)
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