Künstliche Intelligenz
KI-Update kompakt: KI-Brillen von Meta, LinkedIn, Notion 3.0, DSA-Beschwerde
Meta stellt drei neue KI-Brillen vor
Meta setzt auf KI-Brillen als Nachfolger des Smartphones. Das Unternehmen präsentierte die zweite Generation der Ray-Ban Meta Brikke mit besserer Akkulaufzeit und Kamera sowie zwei neue Modelle: die Oakley Houston und die Oakley Vanguard. Letztere richtet sich speziell an Sportler, ist wasserfest und arbeitet mit Garmin und Strava zusammen. Die Bedienknöpfe wanderten nach unten in die Bügel, damit sie auch mit Helm erreichbar bleiben.

Die Brillen funktionieren nur dank generativer KI, die komplexe Sprachbefehle versteht und Hardware steuert. Ohne moderne Sprachmodelle wären nur simple Kommandos möglich gewesen. Für Meta-Chef Mark Zuckerberg sind die Brillen ein Weg aus der Abhängigkeit von Apple und Google. Er sieht sie als künftigen Ersatz für Smartphones.
LinkedIn nutzt ab November Nutzerdaten für KI-Training
LinkedIn, eine Microsoft-Tochter, ändert zum 3. November 2025 seine Nutzungsbedingungen. Das Unternehmen will alle Nutzerdaten für das Training generativer KI verwenden. Mitglieder können der voreingestellten Zustimmung in den Datenschutzeinstellungen widersprechen. LinkedIn behält sich vor, künftig nicht mehr vorab über Änderungen zu informieren, wenn diese neue Funktionen betreffen.
Außerhalb Europas und der Schweiz teilt LinkedIn personenbezogene Daten verstärkt mit dem gesamten Microsoft-Konzern für Werbezwecke. Die Daten fließen in beide Richtungen zwischen LinkedIn und anderen Microsoft-Firmen. Auch das lässt sich abschalten. Zusätzlich verbietet das Netzwerk explizit Deepfakes und Identitätsfälschungen.
Zoom AI Companion 3.0 arbeitet als autonomer Agent
Zoom veröffentlicht Version 3.0 seines AI Companion. Der KI-Assistent arbeitet jetzt autonom und übernimmt selbstständig Aufgaben im Kundenservice oder für die Nutzer der Plattform. Zur Einrichtung wählt man einen Namen, gibt dem Agenten Zugriff auf Dokumente und definiert Auslöser sowie Lösungswege.
Zoom nutzt keine Kundendaten für KI-Training. Das Unternehmen arbeitet mit verschiedenen Modellen: OpenAIs GPT-5, Anthropics Claude, Metas Llama und eigene spezialisierte Small Language Models. Eine Orchestrierung wählt automatisch das passende Modell für jede Aufgabe.
Sicherheitslücke in Notion 3.0 ermöglicht Datendiebstahl
KI-Agenten in Notion 3.0 geben vertrauliche Daten preis, wenn sie manipulierte PDFs verarbeiten. Sicherheitsforscher von CodeIntegrity entdeckten die Schwachstelle: In einem präparierten PDF können Befehle versteckt werden, die der Agent befolgt, sobald ein Nutzer eine harmlose Anfrage zu dem PDF stellt. Der Agent sammelt dann Daten und überträgt sie über das integrierte Websuche-Tool an externe Server.
Die Tests liefen mit Claude Sonnet 4.0, dessen Sicherheitsmechanismen den Angriff nicht verhinderten. Auch andere Datenquellen wie GitHub, Gmail oder Jira können manipulierte Inhalte enthalten und werden so zu Einfallstoren.
xAI veröffentlicht effizienteres Modell Grok 4 Fast
xAI, ein KI-Unternehmen, hat Grok 4 Fast vorgestellt. Das Modell liefert ähnliche Ergebnisse wie Grok 4, braucht aber 40 Prozent weniger Rechenleistung. Es benötigt ebenfalls weniger Thinking Tokens, die Recheneinheiten für Zwischenschritte. Nutzer sparen bis zu 98 Prozent der Kosten pro Aufgabe.
Grok 4 Fast kombiniert Funktionen für einfache und komplexe Aufgaben in einer Architektur. Das Verhalten wird über den Systemprompt gesteuert. Entwickler erreichen das Modell über grok.com, mobile Apps oder die xAI API. Zeitweise steht es kostenlos über OpenRouter und Vercel bereit.

Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.
OpenAI wirbt Apple-Mitarbeiter für Hardware-Team ab
OpenAI hat seit Anfang 2025 über zwei Dutzend Apple-Experten abgeworben. Die neuen Kräfte kommen aus den Bereichen Interface-Design, Wearables, Kameras, Audio, Fertigung und Lieferketten. Als Gründe nennen Insider hohe Aktienoptionen, weniger Bürokratie und bessere Zusammenarbeit. Im Mai übernahm OpenAI das Hardware-Start-up io Products, gegründet vom ehemaligen Apple-Designchef Jony Ive. Tang Tan, früher bei Apple für Serienproduktion zuständig, leitet jetzt als Chief Hardware Officer die Hardware-Strategie.
OpenAI soll an mehreren Geräten arbeiten: einem Smart Speaker ohne Display, einer intelligenten Brille, einem tragbaren Pin und einem digitalen Sprachrekorder. Luxshare, ein iPhone-Zulieferer, erhielt bereits den ersten Produktionsauftrag.
Microsoft zeigt das „leistungsstärkste Rechenzentrum der Welt“
Microsoft errichtet in Mount Pleasant, Wisconsin, sein bislang größtes KI-Rechenzentrum. Das Fairwater getaufte Projekt soll Anfang 2026 mit Hunderttausenden Nvidia-Blackwell-Beschleunigern starten und 3,3 Milliarden Dollar kosten. Microsoft verspricht zehnmal mehr Rechenleistung als das heute stärkste Rechenzentrum weltweit.
Drei Gebäude umfassen 111.000 Quadratmeter, etwa 15 Fußballfelder. Die Kühlanlagen benötigen fast genauso viel Platz. Microsoft nutzt geschlossene Wasserkühlung mit einer einzigen Befüllung für die gesamte Betriebsdauer. Die Leistungsaufnahme dürfte mehrere hundert Megawatt betragen.
Deutsche Medien beschweren sich über Googles KI-Zusammenfassungen
Medienverbände und NGOs haben bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen Googles KI-Zusammenfassungen eingereicht. Sie fordern ein EU-Verfahren nach dem Digital Services Act. Die KI-generierten Antworten nutzen Verlags-Inhalte, beantworten Fragen direkt in der Suche und verringern so die Besuche auf Medienseiten. Die Verlage berichten von erheblichen Einbußen bei den Zugriffszahlen.
Die Beschwerdeführer sehen die bisherige Übereinkunft verletzt: Verlage stellen Inhalte kostenfrei ins Netz, Google indexiert sie und schickt im Gegenzug Besucher. Jetzt beantwortet Google Fragen selbst mit KI. Ein US-Verlag hat bereits geklagt. Ob die Bundesnetzagentur den Fall unter den DSA fasst, bleibt offen. Heise Medien ist mittelbar über zwei Verbände beteiligt.
Otto setzt komplett auf KI-Bilder
Der Versandhändler Otto nutzt nur noch KI-generierte Modelfotos. Das firmeneigene Tool Movex Virtual Content Creator erstellt Bilder in wenigen Minuten. Neue Kollektionen kommen binnen Stunden in den Shop, die Produktionskosten sinken um bis zu 60 Prozent. Die hochauflösenden Bilder entstehen fotorealistisch und schnell.
Kritiker bemängeln die fehlende Authentizität der Bilder. Befürworter entgegnen, Modefotos würden schon lange stark bearbeitet. Auch Zalando und H&M setzen auf KI in der Modelfotografie.
Adobe integriert Lumas Videomodell Ray3 in Firefly
Der Softwarehersteller Adobe bringt Ray3 von Luma AI in seine KI-Web-App Firefly. Das „Reasoning Video Model“ generiert nicht nur Szenen, sondern plant Zwischenschritte und evaluiert Ergebnisse. Ray3 verspricht konsistentere Bewegungen, logischere Szenenabfolgen und stabile Figuren über mehrere Frames. Zwei Wochen lang läuft das Modell exklusiv bei Adobe und Luma.
Adobe hat 2025 mehrere externe KI-Modelle integriert: OpenAI GPT, Google Imagen 3, Flux von Black Forest Labs und Google Gemini 2.5 Flash Image. Creative-Cloud-Nutzer können Inhalte direkt an Adobe-Programme wie Premiere Pro übergeben. Alle Inhalte erhalten Content Credentials und werden nicht für weiteres Training genutzt.
KI entwickelt erstmals Viren, die Bakterien töten
Forscher der Stanford University und des Arc Institute haben eine KI genetische Codes für bakterienfressende Viren entwerfen lassen. Mehrere dieser Bakteriophagen vermehrten sich und töteten Bakterien. Die Wissenschaftler sprechen vom ersten generativen Design vollständiger Genome. Die künstlich erstellten Viren könnten Patienten mit schweren bakteriellen Infektionen helfen. Ähnliche Tests laufen bereits zum Schutz von Kohl vor Schwarzfäule.
Das Stanford-Team gab seiner KI bewusst keine Informationen über Viren, die Menschen infizieren können. Die Technologie birgt Risiken: Andere Forscher könnten die Methoden auf menschliche Krankheitserreger anwenden und gefährliche neue Erreger schaffen.

(igr)
Künstliche Intelligenz
Wettlauf um Quantencomputer: Europa droht den Anschluss zu verlieren
Sie klingen noch nach Science-Fiction, sind aber längst im Visier der globalen Wirtschaftsmächte und IT-Giganten: Quantencomputer, die komplexe Moleküle für neue Medikamente in Sekunden simulieren, Sensoren, die Erdbeben Wochen im Voraus spüren, und eine Kommunikation, die nach den Gesetzen der Physik unknackbar ist. Doch wer beherrscht diese Zukunft? Das Europäische Patentamt (EPA) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben vor wenigen Tagen in Paris eine umfassende Bestandsaufnahme vorgelegt, die Licht und Schatten für den europäischen Innovationsstandort offenbart.
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Die gute Nachricht: Die Forschungsaktivität ist so hoch wie nie. Die schlechte: Der Weg vom Labor in den Markt wird für europäische Akteure immer steiniger. Während die Wissenschaft glänzt, droht die wirtschaftliche Verwertung mal wieder auf halber Strecke steckenzubleiben.
Seit 2015 haben sich laut den veröffentlichten Zahlen die Patentaktivitäten im Bereich der Quantentechnologien verfünffacht. Besonders das Quanten-Computing sticht hervor – hier gibt es heute 16-mal mehr patentierte Erfindungen als noch vor neun Jahren. Damit wächst dieser Sektor deutlich schneller als viele andere Technologiefelder.
Die OECD bestätigt den Trend: „Die Zahl der internationalen Patentfamilien im Bereich Quantentechnologie hat sich zwischen 2005 und 2024 versiebenfacht.“ Seit 2014 wachse der Bereich mit einer jährlichen Rate von rund 20 Prozent und übertreffe damit das allgemeine Wachstum über alle Technologien hinweg, das bei lediglich 2 Prozent liege.
Deutschland, Frankreich und Großbritannien bilden dabei die europäische Speerspitze. Doch EPA-Präsident António Campinos warnt vor verfrühter Euphorie. Die EU müsse ihre Investitionen massiv steigern, um nicht dauerhaft im Schatten der USA zu landen. Während US-Giganten wie IBM, Google und Microsoft das Feld bei den Patentanmeldungen dominierten, kämpfe die europäische Startup-Szene mit einer gefährlichen Stagnation bei der Finanzierung.
Die „akademische Falle“
Ein Merkmal des Sektors ist seine Nähe zur Grundlagenforschung. Ein ungewöhnlich hoher Anteil der Patentanmeldungen – fast ein Drittel – zitiert aus wissenschaftlichen Publikationen. Das zeigt, wie tief die Technologie noch in der akademischen Welt verwurzelt ist. Laut OECD haben über 50 Prozent der Gründer im Quantenbereich einen Doktortitel, verglichen mit nur etwa 10 Prozent in anderen Branchen.
Genau hier liegt laut OECD das Problem: Die Kommerzialisierung brauche privates Wagniskapital. Das fließe in den USA deutlich stärker als in Europa. Nach einem Höchststand im Jahr 2021 ist der Geldfluss hier zuletzt ins Stocken geraten. Die OECD spricht von einer Phase der Konsolidierung.
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Neue Plattformen gegen die Unsichtbarkeit
Um gegenzusteuern, setzt das EPA auf Transparenz und Vernetzung. Eine neue Technologieplattform soll Investoren und Forschern helfen, sich im Dschungel der über 31.000 Quanten-Erfindungen zurechtzufinden. Zudem hat die Behörde ihren Deep Tech Finder aktualisiert: Ein Filter ermöglicht nun gezielt, europäische Start-ups mit Quantenpatenten aufzuspüren. Damit soll die Sichtbarkeit europäischer Exzellenz erhöht und die Brücke zum Kapitalmarkt geschlagen werden.
Die Konkurrenz schläft nicht. Über 80 Prozent der Akteure im Ökosystem sind laut der Untersuchung etablierte Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, die ihre Position bereits festigen. Große IT-Konzerne dominieren das Feld mit ihrer schieren Masse an Patentportfolios. Ohne einen massiven Schub bei privaten Investitionen drohe der Quanten-Boom für Europa zu einer verpassten Chance zu werden, heißt es, während anderswo bereits die Rechenzentren der nächsten Generation entstünden.
Nadelöhr Lieferketten und Fachkräfte
Technik allein wird nicht reichen. Die Forscher machen deutlich, dass auch die globalen Lieferketten für kritische Komponenten zu einem Nadelöhr werden könnten. Wer keinen Zugriff auf Ressourcen wie Industriediamanten, spezielles Aluminiumoxid oder oxometallische Salze habe, könne die Hardware der Zukunft nicht bauen. Die OECD mahnt hier zu strategischer Vorsicht: „Den krisenfesten Zugang zu Schlüsselmaterialien und Technologien sicherzustellen, ist unerlässlich, um Innovationen zu unterstützen und strategische Risiken zu mindern.“
Zudem herrscht ein Ungleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt. Während Stellen für Forschung und Informatik dominieren, machen kommerziell orientierte weniger als 10 Prozent der Stellenausschreibungen aus. Es fehlen also nicht nur Physiker, sondern auch die Köpfe, die aus der Physik ein Geschäft machen.
Europa steht dem Bericht zufolge an einem Scheideweg. Die akademische Basis ist vorhanden, die Patentzahlen steigen, doch die Dominanz der USA und der wachsende Druck aus China und Japan sind hoch. OECD-Generalsekretär Mathias Cormann betont, dass staatliche Strategien nun über die reine Forschungsförderung hinausgehen müssen.
Nötig sei es, die richtigen Bedingungen für die Skalierung dieser Technologien zu schaffen – von Investitionen und Fachkräften bis hin zu belastbaren Lieferketten. Mit einer „strategischen Quantenpolitik“ könnten Staaten dazu beitragen, den Beitrag von Durchbrüchen in diesem Sektor zu Wirtschaftswachstum und gesellschaftlichem Wohlstand zu optimieren. Die Bundesregierung beschloss 2023 ein Handlungskonzept Quantentechnologien, um Deutschland mit 3 Milliarden Euro an die Weltspitze zu bringen.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Aus für digitale Anonymität? Hubig wagt riskanten Vorstoß zur IP-Speicherung
Kurz vor Weihnachten hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) am Montag seinen lange erwarteten Referentenentwurf zur „Einführung einer IP-Adressspeicherung“ veröffentlicht. Es verspricht damit einen modernen Instrumentenkasten für die Strafverfolgung, ohne die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. Doch bei genauerer Betrachtung offenbart das Papier eine Gratwanderung. Das Ressort versucht, eine flächendeckende Speicherpflicht durch eine juristische Umdeutung als „nicht schwerwiegenden Eingriff“ an der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorbei zu definieren. Gleichzeitig könnten geplante neue Instrumente wie die „Sicherungsanordnung“ eine umfassende Online-Beschattung durch die Hintertür ermöglichen.
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Kern des schon im Vorfeld umkämpften neuen Gesetzesentwurfs ist die Einführung einer dreimonatigen Speicherpflicht für IP-Adressen im neuen Paragrafen 176 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Rede ist von einer „vorsorglichen Sicherung“ der Internetkennungen. Das BMJV begründet diesen Schritt damit, dass Straftäter im Netz oft nur eine einzige Spur hinterlassen: „die von ihnen verwendete Internetprotokoll-Adresse“. Um die strengen Vorgaben des EuGH zu erfüllen, der eine allgemeine und anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten eigentlich wiederholt untersagt hat, setzt das Ministerium auf eine gewagte Differenzierung.

Stefan Krempl schreibt seit fast 20 Jahren als freier Autor in Berlin über politische, rechtliche und kulturelle Themen rund um Internet. Schwerpunkte seiner Berichterstattung bei heise online sind die Bereiche Netzpolitik, Überwachung, Datenschutz, Urheberrecht und Regulierung.
In der Begründung heißt es dazu, dass die IP-Adressenprotokollierung einen „nicht als schwer einzustufenden Eingriff in Grundrechte“ darstelle. Das BMJV beruft sich dabei auf das jüngste EuGH-Urteil in der Rechtssache „Hadopi“, wonach die Identifizierung eines Anschlussinhabers allein anhand der IP-Adresse unter bestimmten Bedingungen zulässig sein soll. Dennoch bleibt höchst zweifelhaft, ob eine Speicherung, die unterschiedslos jeden Bürger trifft, vor den Luxemburger Richtern bestehen kann. Auch das Bundesverfassungsgericht hat stets die enorme „Streubreite“ solcher Maßnahmen gerügt.
„Sicherungsanordnung“ auch für Messenger
Nicht minder brisant als die reine IP-Log-Megadatei ist das vorgesehene Instrument der Sicherungsanordnung, das in Fachkreisen als Quick Freeze bekannt ist und in ähnlicher Form auch von der Ampel-Koalition erwogen wurde. Laut dem geplanten Paragrafen 100g Absatz 7 der Strafprozessordnung (StPO) können Behörden wie die Staatsanwaltschaft oder die Polizei damit anordnen, dass Anbieter sämtliche Verkehrsdaten – also neben Verbindungsinformationen insbesondere auch Standortdaten – unverzüglich zu sichern haben. Die Ausweitung der Überwachung wird hier besonders deutlich, da sich die Sicherung keineswegs nur auf IP-Adressen beschränkt.
Heikel ist dabei vor allem, dass die Hürden für dieses „Einfrieren“ niedrig angesetzt sind. Es reichen bereits „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass eine Straftat begangen worden ist“, was eine deutlich niedrigere Schwelle darstellt als für die spätere tatsächliche Herausgabe der Daten. Auch Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal, iMessage, Meta Messenger oder Threema und E-Mail-Provider werden voll einbezogen, wobei laut Entwurf sogar Login-Daten und damit verknüpfte Standorte gesichert werden können. Die Daten könnten für bis zu drei Monate eingefroren werden, mit der Option auf eine einmalige Verlängerung durch ein Gericht.
Das Ministerium verteidigt dieses Vorgehen mit dem Argument, dass kein dauerhaft vorhandener Datenpool geschaffen werde. Die Speicherung erfolge anlassbezogen im Einzelfall bei konkretem Verdacht. Gegner sehen hier jedoch eine gefährliche Grauzone: Da Daten aufgrund der neuen IP-Pflicht oder für betriebliche Zwecke ohnehin vorhanden sind, wird das „Einfrieren“ zum mächtigen Hebel, um Zugriff auf Bewegungsprofile und Kommunikationspartner zu erhalten, noch bevor ein Richter die volle Verhältnismäßigkeit prüfen konnte.
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Passwörter und Handy-Rasterfahndung
Einen weiteren sensiblen Punkt stellen die skizzierten Regeln zur Herausgabe von Passwörtern dar. Der Entwurf präzisiert, dass Ermittler Auskunft über solche sehr sensiblen Zugangsinformationen verlangen dürfen, sofern dies zur Verfolgung von besonders schweren Straftaten wie Mord oder Terrorismus erforderlich ist. Damit würde jedoch eine technische Hemmschwelle fallen: Anbieter digitaler Dienste sollen grundsätzlich verstärkt verpflichtet werden, Passwörter im Rahmen der Bestandsdatenauskunft herauszugeben, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder Speichereinrichtungen geschützt wird.
Die geplanten Gesetzesänderungen sollen auch klarer festlegen, unter welchen Bedingungen die Polizei eine Funkzellenabfrage durchführen darf. Bei dieser Form der Rasterfahndung werten Ermittler aus, welche Handys zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem Ort eingeloggt waren, um Täter zu überführen. Während der Bundesgerichtshof (BGH) 2024 noch urteilte, dass dies nur bei besonders schweren Verbrechen erlaubt sein soll, sieht der Entwurf eine Lockerung vor. Demnach soll bereits der Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung ausreichen, um die Standortdaten abzufragen. Das Ministerium schließt sich damit der Rechtsauffassung einiger Landgerichte an, die eine niedrigere Hürde für die Ermittlungsarbeit für angemessen halten als der BGH.
Ambitionierter Versuch auf tönernen Füßen
„Wir müssen Kriminalität im Internet wirksamer bekämpfen“, wirbt Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) für ihren Ansatz, den nun zunächst die anderen Ressorts, die Länder und Verbände kommentieren können, vor dem Start des parlamentarischen Verfahrens. „Täter kommen viel zu oft davon, vor allem bei Kinderpornographie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz.“ Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibe „strikt gewahrt“. Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie beklagt dagegen einen „Generalverdacht gegenüber der Bevölkerung“. Eine IP-Adresse sei „keine harmlose Sache“. Solche Kennungen ließen sich „in der Praxis über Zeitstempel und Zusatzdaten sehr gut zu Personenbezügen verdichten“.
Der eco-Verband der Internetwirtschaft warnte schon im Oktober vor einem „Rückschritt in der Digitalpolitik“ angesichts einer neuen „pauschalen Vorratsdatenspeicherung“. Eine solche „gefährdet Grundrechte, schafft wirtschaftliche Belastungen und untergräbt das Vertrauen in digitale Dienste“. Nach fast zwei Jahrzehnten gerichtlicher Auseinandersetzungen dürfe die Bundesregierung nicht erneut ein Gesetz auf den Weg bringen, „das vor Gericht erheblichen Rechtsrisiken ausgesetzt ist“. Die anlasslose Protokollierung von Nutzerspuren bleibe europarechtswidrig. Gefragt seien „gezielte Ermittlungsinstrumente und eine bessere internationale Zusammenarbeit“ statt Massenüberwachung.
Der Entwurf liest sich als ambitionierter Versuch, die Ermittlungsfähigkeit im Netz zu sichern, ohne erneut in Luxemburg oder Karlsruhe zu scheitern. Doch die Argumentation, eine flächendeckende IP-Speicherung sei kein schwerer Eingriff, steht juristisch auf tönernen Füßen. In Kombination mit der weitreichenden Sicherungsanordnung droht ein massiver Ausbau der digitalen Überwachung. Dieser würde auch die Anonymität im Netz weiter aushöhlen, wie etwa der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung seit Jahren immer wieder betont.
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(nie)
Künstliche Intelligenz
RCS: 1&1 gibt Messaging-Protokoll auf iPhone frei
Mit iOS 18 hat Apple bereits im Herbst vergangenen Jahre die Grundlagen für die Unterstützung des Rich Communication Service, kurz RCS, gelegt. Der SMS-Nachfolger mit Multimedia-Fähigkeiten wurde damals allerdings nicht automatisch aktiviert: Stattdessen mussten die Mobilfunker ihn via Carrier-Einstellungen auf das jeweilige Gerät holen. Das ging recht schnell bei Deutscher Telekom, Vodafone und Telefonica / O2, nicht jedoch beim Anbieter 1&1. Die United-Internet-Tochter, die gerade ihr eigenes 5G-Netzwerk ausbaut, kämpfte offenbar noch mit technischen Schwierigkeiten. Im Januar 2025 hieß es gegenüber Mac & i, man arbeite „an der Implementierung“. Die Werkelei ist nun abgeschlossen: Wie 1&1 am Montag mitteilte, ist RCS nun offiziell freigegeben.
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Ohne iOS 26 geht es nicht
Wie das Unternehmen schreibt, gibt es an der Sache allerdings einen Haken: RCS funktioniert bei dem Carrier nur, wenn Nutzer zuvor auf iOS 26.2 aktualisiert haben. Wer aufgrund des umstrittenen neuen Liquid-Glass-Designs auf iOS 18 verbleiben möchte, darf also nicht mitspielen. Warum nicht einfach neue Carrier-Settings reichen, wie man das von den anderen Mobilfunkfirmen kannte, blieb zunächst unklar.
„Damit die RCS-Funktion auf Apple-Geräten genutzt werden kann, müssen Kundinnen und Kunden im 1&1 Mobilfunknetz das Update auf iOS 26.2 installieren. Nach der Aktualisierung wird RCS in der Regel sofort und ohne Zutun des Nutzers aktiviert“, so eine 1&1-Sprecherin gegenüber Mac & i. Dass es noch einer Aktivierung bedarf, spricht dafür, dass trotz iOS 26.2 auch noch ein Carrier-Update erfolgt. Dieses sieht der Nutzer nicht, es wird im Hintergrund eingespielt.
Im eigenen Netzwerk umgesetzt
Laut Angaben von 1&1 wird RCS im eigenen Netzwerk implementiert. Es sei „ein üblicher Prozess, dass wir als Mobilfunkanbieter mit Geräteherstellern zusammenarbeiten, damit deren Software-Versionen optimal auf unsere Netzinfrastruktur abgestimmt“ würden. Das solle ein „optimales Nutzungserlebnis“ ermöglichen. RCS bei Android-Geräten implementiert 1&1 über „ein neues Authentifizierungssystem von Google“, bei dem der Datenaustausch „zwischen dem Endgerät und dem Google-Guest-Server“ stattfinde, nicht im 1&1-Netz, so das Unternehmen.
Weiter warten heißt es unterdessen auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von RCS auf dem iPhone. Während Android-Geräte untereinander über die Google-Messaging-App geschützt kommunizieren, will Apple dies erst später implementieren. Möglich wäre dies unter anderem via RCS 3.0 respektive MLS für RCS. Besonders der Cross-Platform-Datenverkehr zwischen iOS und Android würde davon profitieren.
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(bsc)
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