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Künstliche Intelligenz

KI-Update kompakt: OpenAI For-Profit, GitHub AgenHQ, Halluzinationen, Spesen


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OpenAI hat seine monatelange Umstrukturierung in ein gewinnorientiertes Unternehmen abgeschlossen. Die OpenAI Foundation behält mit 26 Prozent der Anteile die Kontrolle (durch zusätzliche Stimmrechte), während Microsoft als größter Investor 27 Prozent hält. Der Rest entfällt auf bestehende Investoren und Angestellte. Die neue Struktur erlaubt es Investoren erstmals, Gewinne aus ihren milliardenschweren Investments zu ziehen.


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Microsoft profitierte sofort vom Abschluss der Umstrukturierung. Die Aktie sprang nach oben und der Konzern durchbrach als zweites Unternehmen der Geschichte die Marke von 4 Billionen US-Dollar Börsenwert. Elon Musk hatte versucht, den Prozess mit einem Übernahmeangebot und Gerichtsverfahren zu stoppen, scheiterte aber.

OpenAI passt ChatGPT nach Berichten über problematischen Umgang mit psychisch labilen Menschen an. Das System wurde auf Basis von über 1.800 extern geprüften Testfällen neu abgestimmt, begleitet von mehr als 170 Fachleuten aus Psychiatrie, Psychologie und Medizin. Der Anteil fehlerhafter oder unangebrachter Antworten sank je nach Thema um 65 bis 80 Prozent.

GPT-5 liefert im Vergleich zu GPT-4o bis zu 52 Prozent weniger unerwünschte Antworten bei Themen wie Psychosen, Suizidgedanken oder emotionaler Abhängigkeit. ChatGPT verweist nun ausdrücklich auf Hilfsangebote und betont, keine reale Beziehung ersetzen zu können. Bei rund 800 Millionen aktiven Nutzern pro Woche könnten laut OpenAI bis zu 1,2 Millionen sensible Gespräche betroffen sein.

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Nvidia ist eine strategische Partnerschaft mit Nokia eingegangen und steigt mit knapp einer Milliarde US-Dollar bei dem finnischen Konzern ein. Nvidia übernimmt 166 Millionen Nokia-Aktien und will seine AI-RAN-Systeme, KI-fähige Computer für Funknetzwerke, über Nokia vermarkten. Diese Systeme sollen gleichzeitig kabellos kommunizieren, KI-Prozesse verarbeiten und mobilen Funkverkehr leiten.

Die Partnerschaft zielt auf das kommende 6G-Netz ab, das sich durch KI-Anwendungen auszeichnen soll. Nokia nimmt Nvidias Chips und Systeme in sein Sortiment auf, während Nvidia Nokias Rechenzentrumsprodukte nutzen will. Die Börse reagierte begeistert: Nokias Aktienkurs zog um mehr als 20 Prozent an, Nvidias um knapp 5 Prozent.

GitHub will KI-Agenten zu einem festen Bestandteil der Softwareentwicklung machen. Die neue Plattform Agent HQ integriert Systeme von Anbietern wie Anthropic, OpenAI, Google, Cognition und xAI direkt in GitHub. Im Mittelpunkt steht Mission Control, eine Kommandozentrale, die alle laufenden Agenten-Prozesse zusammenführt und Entwicklern erlaubt, Aufgaben zu priorisieren und freizugeben.

Agent HQ arbeitet mit Markdown-Dateien, die maschinenlesbare Beschreibungen der Agentenrollen direkt im Code-Repository enthalten. Die neue VS Code-Integration erweitert die Entwicklerumgebung um einen „Plan Mode“, der komplexe Abläufe in Einzelschritte gliedert. Mehrere Agenten können so parallel an unterschiedlichen Teilaufgaben arbeiten.

Qualcomm, der weltweit größte Anbieter von Modemchips, positioniert sich als Konkurrent zu Nvidia und AMD im KI-Rechenzentrumsmarkt. Der Konzern kündigte eine „neue Generation von KI-Inferenz-optimierten Lösungen für Rechenzentren“ an. Die KI-Beschleuniger AI200 und AI250 wurden für verbesserte Speicherkapazität und die Ausführung von KI-Anwendungen entwickelt, nicht für das Training großer Sprachmodelle.

Die Chips sollen im nächsten und übernächsten Jahr auf den Markt kommen und werden in einem System erhältlich sein, das ein komplettes, flüssigkeitsgekühltes Server-Rack füllt. Die Rechenzentrumschips basieren auf den KI-Komponenten in Qualcomms Smartphone-Chips, den sogenannten Hexagon Neural Processing Units (NPUs).


KI-Update

KI-Update

Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.

Humain, ein saudi-arabisches Start-up und einer der ersten Kunden für Qualcomms neue KI-Chips, hat sein erstes KI-Betriebssystem Humain 1 angekündigt. Im Gegensatz zu bisherigen Betriebssystemen soll es vollständig auf Sprache basieren. Statt Apps und Icons auf dem Bildschirm auszuwählen, steuern Nutzer den Computer mittels Sprache.

CEO Tareq Amin kündigte das System als Alternative zu Windows und macOS an. Humain gibt es erst seit Mai und wird vom Königreich Saudi-Arabien direkt unterstützt. Gemeinsam mit Qualcomm entstand bereits der Horizon Pro PC, der beim Snapdragon Summit im September vorgestellt wurde. Wie genau das Betriebssystem aufgebaut sein wird, ist bisher unbekannt.

Ein Drittel der Erwachsenen in Großbritannien glauben KI-Antworten, bei den unter 35-Jährigen sind es sogar mehr als die Hälfte. Das macht das Problem der Halluzinationen besonders brisant. In einer BBC-Umfrage gaben Menschen an, sie machten nicht die KI-Modelle für Fehler verantwortlich, sondern die verlinkten Quellen und damit Medien direkt.

Halluzinationen entstehen durch verschiedene Faktoren: falsche Informationen in Trainingsmaterialien, fehlerhafte Verbindungen in neuronalen Netzen und den Drang der KI, immer eine Antwort zu geben. KI-Modelle machen lieber irgendwo ein Kreuz, statt gar keins, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, richtig zu liegen.

Anthropic hat seinen Assistenten Claude mit neuen Funktionen für die Finanzbranche ausgestattet. Eine Excel-Erweiterung, neue Datenanbindungen und vordefinierte Analysefähigkeiten sollen Analysten bei Aufgaben wie Cashflow-Modellen und Unternehmensbewertungen unterstützen. Die Beta-Version Claude for Excel basiert auf Sonnet 4.5 und ist derzeit für ausgewählte Geschäftskunden verfügbar.

Neue Schnittstellen bieten Zugriff auf Echtzeitinformationen von Anbietern wie Moody’s und der London Stock Exchange Group. Sechs spezialisierte Agenten-Funktionen ergänzen den Funktionsumfang, darunter Werkzeuge für Due-Diligence-Auswertungen und Branchenanalysen. Damit konkurriert Anthropic mit ähnlichen Funktionen von Microsoft Copilot oder ChatGPT.

Amazon streicht rund 14.000 Arbeitsplätze in der Verwaltung. Der weltgrößte Online-Händler begründet den Abbau mit Änderungen in der Organisation und dem Vormarsch der Künstlichen Intelligenz. Das „Wall Street Journal“ berichtet unter Berufung auf informierte Personen, von dem Abbau könnten bis zu 30.000 Jobs in mehreren Wellen betroffen sein.

Amazon verwies darauf, dass gleichzeitig neue Arbeitsplätze in anderen Bereichen geschaffen würden. Die meisten betroffenen Beschäftigten sollen 90 Tage Zeit bekommen, sich im Unternehmen nach anderen Positionen umzusehen. Inwiefern Jobs in Deutschland von den Kürzungen betroffen sind, ist zunächst unklar.

Arbeitnehmer nutzen KI-Tools zunehmend für Spesenbetrug. Die KI-Finanzplattform AppZen stellte fest, dass im September 14 Prozent der betrügerischen Belege KI-generiert waren, im Vorjahr waren es null. Der Anstieg begann mit der Veröffentlichung von GPT-4o. Finanzexperten aus den USA und Großbritannien berichten, dass 30 Prozent der befragten Unternehmen eine Zunahme feststellen.

Was früher Photoshop-Kenntnisse oder kostenpflichtige Dienste erforderte, klappt heute mit ein paar Prompts. Die gefälschten Belege zeigen realistische Papierfalten, detaillierte Artikellisten und passen sogar zu echten Speisekarten. Unternehmen setzen ebenfalls KI-Tools ein, um die Fälschungen zu entlarven. Laut einer SAP-Erhebung haben 53 Prozent der deutschen Arbeitnehmer nichts gegen Spesenbetrug bis zu einem Betrag von 106 Euro einzuwenden.

In Essen entsteht auf dem UNESCO-Welterbe Zollverein ein neuer Ort der Erinnerung mit Hologramm-Technik und Künstlicher Intelligenz. Originalaufnahmen von Holocaust-Überlebenden werden fotorealistisch als dreidimensionales Hologramm dargestellt. Besucher können den Zeitzeugen mithilfe von KI Fragen stellen, die dann aus vorher aufgezeichneten Interviews die passende Original-Antwort ermittelt.

Als Basis dienen Gespräche mit der heute 90-jährigen Holocaust-Überlebenden Eva Weyl und zwei weiteren Zeitzeugen, die das Exilarchiv der Deutschen Nationalbibliothek geführt hat. Der Ort der Erinnerung soll im Januar am offiziellen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus eröffnet werden.


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(igr)



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Industrieprojekt in der Atacama-Wüste abgesagt, Astronomen erleichtert


Normalerweise ist die Ankündigung, einen Wind- und Solarpark zu bauen, eine gute Nachricht. Im Fall von Inna hingegen ist die gute Nachricht, dass das Projekt nicht umgesetzt wird. Die Anlage in Chile hätte die Arbeit von Astronomen beeinträchtigen können.

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Inna sollte eine Anlage für die Produktion von grünem Wasserstoff und Ammoniak werden, die das US-Unternehmen AES Andes in der Atacama-Wüste in Chile bauen wollte, nur wenige Kilometer entfernt vom Paranal-Observatorium der Europäischen Südsternwarte (ESO). Zu Inna sollten unter anderem ein Solarpark und ein Windpark gehören.

Dazu wird es nicht kommen: Die chilenische Tochtergesellschaft des US-Energiekonzerns AES hat das Projekt aufgegeben. Nach eingehender Prüfung des Projektportfolios sei beschlossen worden, „die Umsetzung des Inna-Projekts, einer Initiative zur Produktion grünen Wasserstoffs und grünen Ammoniaks, einzustellen“, teilte AES Andes mit.

Astronomen weltweit hatten gegen das Projekt protestiert. Dabei erhielten sie Unterstützung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier: Das Projekt hätte deutliche mehr Lichtverschmutzung in dem abgelegenen Gebiet bedeutet, wie eine Studie der ESO ergeben hat.

Daneben hätten die Windräder die astronomischen Beobachtungen am Very Large Telescope (VLT), dem Visible and Infrared Survey Telescope for Astronomy (VISTA) und künftig dem Extremely Large Telescope (ELT) gestört: Zum einen verwirbeln Windräder Luft, die an dem Standort sehr ruhig ist. Zudem erzeugen sie Vibrationen, die sich auf den Boden und dann auf die präzise ausgerichteten Teleskope übertragen könnten. Beides beeinflusst die Beobachtungen.

Die Teleskope des Paranal-Observatoriums auf den Bergen Cerro Paranal und Cerro Armazones gehören zu den leistungsstärksten weltweit. Das über eine Milliarde Euro teure ELT, das derzeit auf dem Cerro Armazones gebaut wird, wird mit seinem 39 Meter großen Hauptspiegel das weltweit größte optische Teleskop. Die Fertigstellung ist für Anfang der 2030er-Jahre geplant.

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Die Atacama-Wüste gilt als eine der trockensten Gegenden der Welt. Dort gibt es rund 350 klare Nächte im Jahr. Zudem ist die Region so entlegen, dass es dort kaum Luft- und Lichtverschmutzung gibt, die die Beobachtungen stören.

Die Astronomie-Community freut sich über die Entscheidung AES Andes’, Inna nicht umzusetzen. Der Paranal-Nachthimmel sei gesichert, kommentierte das Max-Planck-Institut für extraterrestrische Physik (MPE). „Ich bin sehr erfreut, dass unsere Bemühungen erfolgreich waren und der geplante Industriekomplex nun an einem anderen Standort realisiert werden soll“, sagte Reinhard Genzel, Nobelpreisträger und Direktor der Infrarot-Gruppe am MPE. Es sei den Forschern nie „um Wissenschaft gegen Nachhaltigkeit“ gegangen. „Das einzige Problem der geplanten Anlage war immer nur die räumliche Nähe zu den Teleskopen.“


(wpl)



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Kritische Infrastruktur: Bundestag verabschiedet Kritis-Dachgesetz


Der Bundestag hat am Donnerstag das sogenannte Kritis-Dachgesetz verabschiedet. Es macht Unternehmen und Teilen der Verwaltung strengere Vorgaben für den Schutz zentraler Institutionen und Anlagen. Dabei geht es sowohl um die Abwehr krimineller Angriffe als auch um den Schutz der Infrastruktur vor Anschlägen. Mit Zäunen, Zugangsbeschränkungen und einer Identifizierung technischer Schwachpunkte sollen Risiken begrenzt werden. Auch um Sabotageaktionen ausländischer Mächte vorzubeugen.

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Das Kritis-Dachgesetz, das mit den Stimmen von Union, SPD und AfD verabschiedet wurde, setzt eine EU-Richtlinie um. Es war bereits unter der Ampel-Regierung vorbereitet worden, aber infolge der Koalition von SPD, Grünen und FDP nicht zum Abschluss gebracht worden. Es komplementiert das NI2-Gesetz mit dem die EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit umgesetzt wurde.

Das Kritis-Dachgesetz sieht für Unternehmen der kritischen Infrastruktur – dazu gehören etwa große Energieversorger oder Wasserwerke – nicht nur strengere Verpflichtungen zum Schutz ihrer Anlagen vor, sondern auch eine Pflicht zur Meldung sicherheitsrelevanter Vorfälle sowie Bußgelder bei Regelverstößen.

Der Schutz solcher Anlagen war zuletzt auch wegen des Brandanschlags, der Teile der Berliner Stromversorgung tagelang unterbrochen hatte, diskutiert worden.

Auf den mutmaßlich linksextremistisch motivierten Anschlag reagierte die schwarz-rote Koalition mit einem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, „bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugänglichen Bereichen zu entfernen“.

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Die AfD kritisierte das Vorhaben, erklärte aber gleichzeitig, man stimme dennoch zu, da ein verbesserter Schutz der kritischen Infrastruktur notwendig sei. Ihr Abgeordneter Arne Raue sagte, dies sei „ein Gesetz zur Ausweitung staatlicher Kontrolle“ und monierte die aus seiner Sicht zu umfassenden Kompetenzen für Bundesbehörden.

Rasha Nasr (SPD) sagte, das Gesetz enthalte nun eine Öffnungsklausel, die es den Ländern ermögliche, die darin enthaltenen Verpflichtungen auch Betreibern kleinerer Anlagen aufzuerlegen. Der Deutsche Städtetag hatte kritisiert, der im Gesetzentwurf festgelegte Schwellenwert von 500.000 Einwohnern zur Einordnung von Einrichtungen als kritische Infrastruktur sei viel zu hoch.

Der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, erklärte, jetzt sei wichtig, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimme. Denn „die Zeit, die beim politischen Ringen der letzten Jahre verloren wurde, fehlt den Unternehmen zur Umsetzung“.


(vbr)



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Bundesarbeitsgericht: Keine Betriebsräte bei reiner App-Steuerung


In der Welt der Lieferdienste und Plattformökonomie schien die Mitbestimmung zuletzt auf dem Vormarsch zu sein. In Städten wie Braunschweig, Kiel oder Bremen wählten Kuriere eigene Betriebsräte, um ihren Interessen gegenüber großen Betreibern wie Lieferando, Uber Eats oder Wolt Gehör zu verschaffen. Doch der rechtliche Boden unter diesen Gremien hat nun massiv nachgegeben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in mehreren am Mittwoch verkündeten Beschlüssen klargestellt, dass die rein digitale Steuerung über eine App nicht ausreicht, um ein Liefergebiet rechtlich als eigenständigen Betrieb einzustufen (u.a. Az.: 7 ABR 23/24).

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Der Streit dreht sich um eine fundamentale Frage des Arbeitsrechts: Was genau ist ein Betrieb? Bisher definiert das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) diesen als eine organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber mithilfe personeller und materieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt. Entscheidend ist dabei die Leitungsmacht – also die Kompetenz, in personellen und sozialen Angelegenheiten verbindliche Entscheidungen zu treffen.

Bei dem betroffenen Lieferdienst sind die Strukturen zweigeteilt. Es gibt „Hub-Cities“, in denen neben den Fahrern auch Verwaltung und Backoffice sitzen. Auf der anderen Seite stehen „Remote-Cities“: Dort sind lediglich die Kuriere unterwegs, gesteuert durch Algorithmen und eine zentrale App. Die Arbeitgeberin focht die Wahlen in diesen Außenposten an, da dort die nötige Leitungsinfrastruktur vor Ort fehle. Das BAG gab dieser Sichtweise nun Recht. Eine Zusammenfassung von Fahrern zu einem Liefergebiet mit eigenem Dienstplan genüge nicht, um die für einen Betrieb erforderliche organisatorische Selbstständigkeit zu begründen.

Die Hoffnung von Gewerkschaften, das höchste deutsche Arbeitsgericht würde den Betriebsbegriff im Zuge der Digitalisierung dynamisch ausweiten, hat sich so zerschlagen. Die Erfurter Richter betonen, dass die Maßstäbe des BetrVG auch dann gelten, wenn die Arbeitsverhältnisse im Wesentlichen digital gesteuert werden. Ein Mindestmaß an organisatorischer Eigenständigkeit muss vorhanden sein. Eine bloße Interessengemeinschaft von Fahrern, die denselben Algorithmus nutzen, erfüllt diese Kriterien nicht.

Damit folgt das BAG der Linie, die Experten bereits skizzierten. Der Gesetzgeber senkte 2021 zwar mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz Hürden für Wahlen, tastete den Kern des Betriebsbegriffs aber nicht an. Das Gericht macht nun deutlich, dass es nicht seine Aufgabe ist, diese gesetzgeberische Lücke durch weitreichende Rechtsprechung zu füllen.

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Erst im Juli monierte der Bundesrat, dass die aktuelle Rechtsprechung Mitarbeitern in per App abgegrenzten Liefergebieten den Zugang zu eigener Mitbestimmung faktisch versage. Die Länderkammer forderte den Gesetzgeber daher auf, den Betriebsbegriff an die Realität der digitalen Arbeitswelt anzupassen. Gerade in der Gründungsphase müssten solche Gremien besser vor Beeinträchtigungen durch Arbeitgeber geschützt werden. Die Länder sehen hier die Gefahr von „Union-Busting“, wenn digitale Strukturen dazu genutzt werden, die Bildung von Betriebsräten durch organisatorische Tricks zu erschweren oder unmöglich zu machen.

Die Entscheidung fällt in eine kritische Zeit, da im Frühjahr bundesweit die regelmäßigen Betriebsratswahlen anstehen. Für viele Wahlvorstände im Liefer-, Handels- und Dienstleistungssektor wirkt das Urteil wie eine kalte Dusche, bietet aber gleichzeitig Rechtssicherheit. Wer in digital fragmentierten Strukturen Wahlen organisiert, muss genau prüfen, ob die angezielte Einheit überhaupt betriebsratsfähig ist. Ansonsten droht die nachträgliche Unwirksamkeit durch die Arbeitsgerichte.

Der Ball liegt jetzt im Feld des Gesetzgebers. Das Arbeitsministerium muss entscheiden, ob es dem Ruf des Bundesrats folgt. Bis dahin bleibt der ortsgebundene Leitungsbegriff der Goldstandard – auch wenn der Chef nur noch als Icon auf dem Smartphone erscheint.


(mho)



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