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Künstliche Intelligenz

KI-Update kompakt: RSL 1.0, Space-Rechenzentrum, Energiequelle, Müllsortierung


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Der neue Web-Standard RSL 1.0 soll die Kontrolle über digitale Inhalte an deren Urheber zurückgeben. Das Protokoll „Really Simple Licensing“ ersetzt die veraltete robots.txt-Datei, die von modernen KI-Crawlern oft ignoriert wird. Webseitenbetreiber können künftig präzise festlegen, wer ihre Daten zu welchem Preis nutzen darf. Dies reagiert auf den Druck von Suchmaschinenbetreibern wie Google, die Sichtbarkeit im Netz zunehmend an die Erlaubnis zur Datennutzung koppeln. Die EU-Kommission prüft dieses Vorgehen bereits auf Wettbewerbsverstöße.


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Unterstützung erhält die Initiative von Medienhäusern und der Werbebranche, die durch KI-generierte Antworten sinkende Klickzahlen und Werbeeinnahmen fürchten. Cloudflare, ein Infrastrukturanbieter, flankiert den Standard technisch und blockiert unerwünschte Zugriffsversuche. Das Protokoll schafft damit eine rechtliche und technische Grundlage für den Handel mit Trainingsdaten, anstatt sich auf unverbindliche Bitten zu verlassen.

Google hat das Model Context Protocol (MCP) in seine Cloud-Infrastruktur integriert. Der von Anthropic entwickelte offene Standard fungiert als universelle Schnittstelle zwischen KI-Agenten und Datenquellen, vergleichbar mit einem USB-Anschluss für Software. Entwickler sparen sich dadurch das Schreiben individueller Verbindungen für jeden einzelnen Dienst. Google verwaltet die Endpunkte global, was den lokalen Betrieb eigener MCP-Server überflüssig macht.

Die Unterstützung durch Google festigt die Position von MCP als Industriestandard. Auch Microsoft und Amazon Web Services, ein Cloud-Anbieter, fördern das Protokoll über die Agentic AI Foundation. Die breite Akzeptanz ermöglicht es KI-Anwendungen wie ChatGPT oder GitHub Copilot, standardisiert auf externe Informationen zuzugreifen. Dies senkt die Hürden für den Einsatz komplexer KI-Agenten in Unternehmen erheblich.

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OpenAI hat mit GPT-5.2 ein neues Sprachmodell vorgestellt, das spezifisch auf Büroanwendungen zugeschnitten ist. Das System verarbeitet Tabellenkalkulationen, Programmiercode und komplexe Projektstrukturen präziser als seine Vorgänger. Eine reduzierte Rate an fehlerhaften Ausgaben, sogenannten Halluzinationen, soll die Verlässlichkeit im geschäftlichen Alltag erhöhen.

Das Unternehmen positioniert das Modell als Werkzeug für ökonomischen Nutzen. Es bewältigt längere Kontexte und steuert externe Software-Tools sicherer. OpenAI bietet den Zugang über seine bestehenden Abonnement-Strukturen an und zielt damit direkt auf die Integration in bestehende Unternehmensprozesse ab.

Der Unterhaltungskonzern Disney geht juristisch gegen Google vor, während er gleichzeitig eine Partnerschaft mit OpenAI vertieft. Disney-Chef Bob Iger fordert von Google in einer Unterlassungserklärung den sofortigen Stopp der Nutzung geschützter Charaktere in KI-Anwendungen und auf YouTube. Der Konzern verlangt technische Filter, um die Generierung von Disney-Inhalten durch Googles Algorithmen zu unterbinden. Parallel dazu klagt das Unternehmen gegen die Bildgeneratoren von Midjourney und Minimax.

Im Gegensatz dazu kooperiert Disney eng mit OpenAI. Das Unternehmen lizenziert über 200 Figuren für den Videogenerator Sora. Diese selektive Vorgehensweise verdeutlicht Disneys Strategie: Die Nutzung des geistigen Eigentums wird nicht prinzipiell verweigert, sondern an strikte Lizenzverträge und Bezahlung geknüpft. Wer nicht zahlt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

SpaceX, ein Raumfahrtunternehmen, und Google untersuchen die Verlagerung von Rechenkapazitäten in den Weltraum. Die fast ununterbrochene Sonneneinstrahlung im Orbit verspricht eine bis zu achtmal höhere Energieausbeute als auf der Erde. Zudem entfällt der Wasserverbrauch zur Kühlung, da Wärme über Strahlung in das Vakuum abgegeben wird. Google plant für 2027 einen Testlauf mit Satelliten, die mit eigenen KI-Chips bestückt sind.

Die technischen Hürden bleiben hoch. Kosmische Strahlung verursacht Rechenfehler in den Speichermodulen, was das Training von Modellen gefährdet. Zudem erfordert die Datenübertragung komplexe Lasernetzwerke zwischen eng fliegenden Satellitenschwärmen. Die Wirtschaftlichkeit des Konzepts hängt von drastisch sinkenden Transportkosten ab, wie sie das Starship-System von SpaceX verspricht. Experten rechnen erst in zwei Jahrzehnten mit einem kostendeckenden Betrieb.


KI-Update

KI-Update

Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.

Deepseek, ein chinesischer KI-Entwickler, trainiert seine Modelle offenbar auf geschmuggelten Hochleistungschips von Nvidia. Berichten zufolge gelangen die Prozessoren der Blackwell-Serie zunächst legal in südostasiatische Rechenzentren. Dort werden sie in Server verbaut, anschließend demontiert und als Einzelteile nach China verbracht. In chinesischen Anlagen erfolgt der Wiederaufbau der Systeme.

Dieser Vorgang untergräbt die Darstellung, China könne seine KI-Industrie zeitnah auf heimische Halbleiter umstellen. Die Abhängigkeit von US-Technologie besteht fort. Nvidia gab an, keine Kenntnis von den Zwischenstationen zu haben, prüft jedoch die Berichte.

Nvidia arbeitet an einer Methode zur geografischen Ortung seiner Blackwell-Chips. Das System nutzt die Verzögerungszeiten in der Datenübertragung zu anderen Servern, um den Standort der Hardware grob zu bestimmen. Diese Technik soll in bestehende Verwaltungssoftware integriert werden.

Der Schritt dient der Einhaltung strengerer US-Exportbestimmungen. Der Gesetzgeber fordert Mechanismen, die den Einsatz von Hochleistungschips in sanktionierten Regionen verhindern. Mit dem Tracking-System könnte Nvidia ferngesteuert überprüfen, ob Prozessoren widerrechtlich in Länder wie China gelangt sind.

Das US-Verteidigungsministerium hat mit GenAI.mil eine zentrale Schnittstelle für generative künstliche Intelligenz in Betrieb genommen. Rund drei Millionen Angestellte und Vertragspartner erhalten darüber Zugang zu KI-Modellen. Den Anfang macht eine für Behörden zertifizierte Version von Google Gemini.

Die Plattform setzt aber auf eine Multi-Vendor-Strategie, Modelle von OpenAI, Anthropic und xAI sollen folgen.

KI-Systeme erleichtern das Auffinden geothermischer Energiequellen, die an der Oberfläche nicht sichtbar sind. Das Startup Sanskar kombiniert regionale geologische Daten mit Satellitenbildern und Simulationen, um sogenannte „blinde Systeme“ tief im Untergrund zu identifizieren. Diese Methode reduziert das finanzielle Risiko teurer Fehlbohrungen erheblich.

Ein Pilotprojekt in der Wüste von Nevada bestätigte den Ansatz. Die Software prognostizierte ein Hitzereservoir in einem Gebiet ohne äußere Anzeichen. Bohrungen stießen in 820 Metern Tiefe tatsächlich auf 121 Grad heißes Gestein. Sanskar plant nun den Bau eines Kraftwerks, um diese emissionsfreie Energiequelle nutzbar zu machen.

Recyclinganlagen setzen verstärkt auf Automatisierung, um die Brandgefahr durch Lithium-Ionen-Akkus zu senken. Das Entsorgungsunternehmen Korn nutzt eine Anlage, die Röntgenstrahlung mit Bilderkennung kombiniert. Die Software identifiziert Batterien und Akkus im laufenden Betrieb, woraufhin Druckluftdüsen die Gefahrenquellen vom Förderband schießen.

Entwickelt wurde das System gemeinsam mit WeSort AI, einem Softwareanbieter. Es filtert Objekte wie E-Zigaretten und elektrische Zahnbürsten aus bis zu 25 Tonnen Müll pro Stunde. Da rund 80 Prozent der Brände in Sortieranlagen durch beschädigte Akkus entstehen, schützt die Technik nicht nur Anlagenwerte, sondern erhöht auch die Reinheit der recycelten Rohstoffe.

Das Time Magazine aus den USA hat die „KI-Architekten“ zur „Person des Jahres“ ernannt und mit einem von zwei Titelbildern deutlich gemacht, wer damit gemeint ist. In Anlehnung an das fast 100 Jahre alte, weltberühmte Foto „Lunch atop a Skyscraper“ zeigt es Meta-Chef Mark Zuckerberg, AMD-Chefin Lisa Su, Elon Musk, Nvidia-Chef Jensen Huang, OpenAI-Chef Sam Altman und andere Verantwortliche aus der KI-Industrie auf einem Stahlträger über New York. Das zweite Cover zeigt die zwei riesigen Buchstaben AI aus Computerteilen und umhüllt von einem Baugerüst. 2025 sei das Jahr gewesen, „in dem das volle Potenzial von KI deutlich geworden ist und klar wurde, dass es kein Zurück und keinen Ausstieg gibt“, begründet die Redaktion die Entscheidung.


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(igr)



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Künstliche Intelligenz

iOS 26.2 & Co zum Download bereit: Updates für alle Apple-Betriebssysteme


Für jedes Apple-Betriebssystem liegt ein größeres Update vor: Der Hersteller hat am Freitagabend die Version 26.2 für iOS, iPadOS, macOS, watchOS, tvOS, visionOS und HomePods für die Allgemeinheit zum Download freigegeben – ein höchst ungewöhnlicher Wochentag für Apple-Updates, womöglich mussten in den letzten Vorabversionen noch kritische Bugs ausgeräumt werden. Für bestimmte ältere Versionen gibt es obendrein Patches zur Installation. Auf iPhones, iPads und Macs liefert die Aktualisierung auch Funktionsneuerungen, darunter einen optionalen iPhone-Alarm für fällige To-Dos und automatisch erstellte Kapitel in der Podcasts-App. Für das neue Liquid-Glass-Design integriert Apple einen weiteren Schalter respektive Schieberegler: Nutzer können damit feinjustieren, wie durchsichtig die Uhrzeitanzeige auf dem Sperrbildschirm ist.

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In iPadOS 26.2 reicht Apple die zwischenzeitlich gestrichene Slide-Over-Ansicht nach, wenn auch in abgeänderter Form. macOS Tahoe kann in Version 26.2 den Bildschirm als Ringlicht für Videokonferenzen zweckentfremden und unterstützt zudem Cluster zur Ausführung großer lokaler KI-Modelle über Thunderbolt 5 und Apples MLX-Schnittstelle.

iOS 26.2 schaltet auf aktuellen AirPods mit aktiver Geräuschunterdrückung (AirPods 4 mit ANC, AirPods Pro ab Generation 2) innerhalb der EU die Live-Übersetzungsfunktion frei. Deren Einführung hatte Apple hierzulande verzögert, um Anpassungen vorzunehmen, welche die Funktion konform zu den Interoperabilitätsvorgaben des Digital Markets Acts gestalten sollen.

Die Updates für iOS und iPadOS enthalten offensichtlich weitere Änderungen, die Apple auf Druck von Regulierungsbehörden in EU und Japan umsetzen muss. Dazu gehört, anderen Herstellern ähnliche Funktionalitäten im Zusammenspiel mit iPhones zu ermöglichen, wie sie bislang nur Apple Watch & Co erhalten. Daher gibt es auch ein neues Framework für das Teilen von WLAN-Informationen. Zugleich wird die Funktion offenbar im Zusammenspiel für watchOS beschnitten, um anderen Herstellern keinen vollen Zugriff auf die WLAN-Historie zu geben. Klar dokumentiert sind die Änderungen bislang nicht, entsprechend bleibt vorerst offen, was davon genau umgesetzt wurde.

In Japan können Nutzer erstmals die Seitentaste umbelegen und statt Siri darüber einen fähigeren Chatbot starten. Diese Option fehlt vorerst noch in der EU und anderen Regionen.

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Die Updates sollen auch Fehler beseitigen, unter anderem eine fehlerhafte in den Datenschutz- und Sicherheitseinstellungen, wie Apple aufführt. Dort konnte eine Funktion fälschlich als durch eine Organisation verwaltet markiert werden – und ließ sich vom Nutzer nicht mehr ändern. Zudem stopft Apple bei dieser Gelegenheit eine Reihe an Sicherheitslücken. Erste Details dazu folgen gewöhnlich im weiteren Verlauf des Abends. Für ältere Betriebssystemversionen liegen ebenfalls Patches vor, die zumindest einen Teil der bekannten Schwachstellen beseitigen dürften.


Update

12.12.2025,

19:46

Uhr

Für neuere iPhones mit iOS 18.7.2 stand zum Redaktionsschluss kein Patch zur Verfügung. Möglicherweise folgt dieser noch – oder Apple pflegt die alte Betriebssystemversion ab jetzt nur noch für Hardware weiter, die iOS 26 nicht unterstützt.


(lbe)



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Wirecard-Skandal: EY muss nach BGH-Urteil die Hosen runterlassen


Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY (früher: Ernst & Young) muss dem Insolvenzverwalter der Wirecard AG und der Wirecard Technologies GmbH umfassend Auskunft erteilen und Einsicht in ihre Handakten gewähren. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom Donnerstag entschieden (Az.: III ZR 438/23). Der unter anderem für das Dienst- und Auftragsrecht zuständige III. Zivilsenat gab den Klagen des Insolvenzverwalters weitgehend statt. Dieser forderte die Herausgabe von Unterlagen aus der Tätigkeit von EY als Abschlussprüferin und aus einer forensischen Sonderuntersuchung im Wirecard-Skandal. Letztlich geht es dem Verwalter um 1,5 Milliarden Euro Schadenersatz aufgrund systematischen Versagens.

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Die beklagte EY war von 2009 bis 2019 als Abschlussprüferin für die Wirecard AG tätig und erteilte den Jahres- und Konzernabschlüssen für die Jahre 2014 bis 2018 uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Im Geschäftsjahr 2019 hingegen verweigerte EY diese Beglaubigung, was unmittelbar zum spektakulären Zusammenbruch und zur Insolvenzanmeldung des Zahlungsdienstleisters im Juni 2020 führte.

Der Kläger verlangte Auskunft darüber, welche Dokumente sich in den Handakten von EY zu den Prüfungen der Geschäftsjahre 2014 bis 2019 befinden, die Herausgabe dieser Unterlagen, Einsicht in die vollständigen Akten und die Unterlassung deren Vernichtung. Zudem forderte er Auskunft und Herausgabe von Unterlagen aus der 2016 begonnenen und 2018 abgebrochenen forensischen Sonderuntersuchung zu Unternehmensakquisitionen in Indien („Projekt Ring“).

Zum Hintergrund: Bereits am 16. und 29. März 2017 hatte EY die Wirecard AG schriftlich auf unzureichend nachgewiesene Umsätze aus 2015 und 2016 hingewiesen und sogar mit einer Einschränkung des Bestätigungsvermerks gedroht – nur um diesen dann am 5. April 2017 doch ohne Auflagen zu erteilen.

Der BGH stützt die Ansprüche des Insolvenzverwalters auf die zivilrechtlichen Vorschriften über die Geschäftsbesorgung in Paragraf 675 Bürgerlichtes Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht des Beauftragten (Paragraf 666 BGB). Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens seien diese Rechte von Wirecard auf den Insolvenzverwalter übergegangen. Der Senat sah so die Klage größtenteils als begründet an. EY muss demnach auch bestimmter Fragen zur Prüfung des Konzernabschlusses 2016 beantworten.

Ausdrücklich korrigiert der BGH die Vorinstanz: ein Oberlandesgericht hatte die Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Auskunft und Einsicht noch teilweise eingeschränkt. Es hatte entschieden, dass interne Arbeitspapiere Aufzeichnungen über persönliche Eindrücke des Beraters und Sammlungen vertraulicher Hintergrundinformationen von der Pflicht ausgenommen sein sollten.

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Der Senat hob diese Begrenzungen auf. Zwar könnten solche Dokumente im Einzelfall von der Herausgabe ausgenommen sein, erläutert er. EY habe aber in den Vorinstanzen ihre Darlegungspflicht nicht erfüllt und nicht ausreichend begründet, warum diese spezifischen Dokumente zurückgehalten werden müssten. Damit hat EY dem Insolvenzverwalter nun auch in diese sensiblen Bereiche vollständige Einsicht zu gewähren.

Unbegründet ist die Klage allerdings, soweit sie die Auskunft und Einsicht in die Handakten für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 betrifft. Hier erklärte der BGH die Ansprüche des Klägers für verjährt. Auch die Klage auf Unterlassung der Vernichtung der Handakten wiesen die Karlsruher Richter ab, da sie die erforderliche tatsächliche Gefahr dafür als nicht gegeben ansahen. Das Urteil stärkt insgesamt die Position von Insolvenzverwaltern im Umgang mit Wirtschaftsprüfern und betont deren umfassende Auskunftspflicht. Die Berufsaufsicht der Wirtschaftsprüfer brummte EY bereits 2023 eine Geldbuße von 500.000 Euro auf wegen Pflichtverletzungen in dem Fall.


(vbr)



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Nach fast 12 Jahren: „Star Citizen“ bekommt wieder einen VR-Modus


Cloud Imperium Games hat Alpha-Version 4.5 für „Star Citizen“ veröffentlicht, die eine experimentelle Unterstützung für Virtual-Reality-Brillen mit sich bringt. Laut dem Engine-Entwickler Silvan Hau, der die Neuigkeit im offiziellen Forum ankündigte, geht die VR-Implementierung auf eine „kleine Gruppe engagierter Ingenieure“ zurück, die die Initiative ergriffen, um mit Virtual Reality zu experimentieren. Alpha-Version 4.5 zeige die ersten Früchte dieser Arbeit. Hau selbst ist ein VR-Enthusiast, der sich seit Langem für eine VR-Unterstützung in „Star Citizen“ eingesetzt hat.

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Der Entwickler betont, dass die aktuelle Implementierung lediglich zum Ausprobieren gedacht ist und nicht den finalen Stand darstellt. Da es sich um ein experimentelles Feature handelt, verhalte sich nicht jedes Gameplay-Element und jede Bedienoberfläche im VR-Modus wie erwartet. Nutzer müssen mit Problemen rechnen. So fehlen derzeit unter anderem holografische Anzeigen wie Schiffsradare, Visoreffekte etwa durch Frost oder Regen sowie Effekte bei der Interaktion mit Wasser.

Trotz dieser Einschränkungen stößt die VR-Unterstützung auf große Resonanz. Sowohl unter dem Ankündigungsbeitrag als auch auf Reddit fallen die ersten Reaktionen von Nutzern, die den VR-Modus getestet haben, überwiegend positiv aus.

Der offiziellen Beschreibung zufolge bringt der VR-Modus das gesamte Spiel in die virtuelle Realität: vom Hauptmenü über die Raumschiffssteuerung bis zu den Abschnitten, die aus der Ego-Perspektive gespielt werden. Nützlich ist die Möglichkeit, per Tastendruck jederzeit zwischen dem VR-Modus und dem sogenannten „Kino-Modus“ zu wechseln, der das Geschehen auf einem virtuellen Bildschirm darstellt. Der Kino-Modus spiegelt die Auflösung des Desktops, sodass sich auch das Ultrabreitbildformat in VR nutzen lässt, ohne das Headset abnehmen zu müssen. Mit manchen VR-Brillen wie Meta Quest 3 wird der Wechsel sogar automatisch geregelt: Sobald das Headset aufgesetzt wird, aktiviert sich der VR-Modus selbstständig, beim Abnehmen kehrt das Spiel automatisch in den Desktop-Modus zurück.

Noch fehlt die Unterstützung von VR-Controllern. Spieler müssen sich daher weiterhin mit Maus und Tastatur durch das Universum bewegen. Das gilt auch für jene Spielabschnitte, in denen sie zu Fuß unterwegs sind. Nutzer, die bereits an der Leistungsgrenze ihres Rechners operieren, sollten zudem beachten, dass der VR-Modus deutlich mehr Rechenleistung erfordert.

Laut Silvan Hau liegt der Fokus derzeit darauf, die bestehende VR-Implementierung zu verbessern und bekannte Probleme zu beheben. Sobald der VR-Modus stabil laufe, wolle man zusätzliche Funktionen prüfen, darunter die Unterstützung von VR-Controllern, Ganzkörpertracking sowie Gesichts- und Eye-Tracking.

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Es ist inzwischen knapp zwölf Jahre her, dass „Star Citizen“ zuletzt VR-Unterstützung bot. Im Februar 2014 erschien ein Update, mit dem sich der eigene Hangar erstmals durch die Linsen der PC-VR-Brille Oculus Rift betrachten ließ. Ein Feature, das als Teil des 12-Millionen-Dollar-Stretch-Goals versprochen worden war. Bereits im darauffolgenden Patch wurde die VR-Unterstützung jedoch wieder entfernt.

Während Cloud Imperium Games mit dem VR-Modus ein weiteres Projekt in Angriff nimmt, befindet sich das Spiel weiterhin in Entwicklung und hat nach wie vor keinen Veröffentlichungstermin. Immerhin soll die erste Episode der separat erhältlichen Einzelspielerkampagne „Squadron 42“ nach aktuellen Plänen im Jahr 2026 erscheinen.

Ebenso erstaunlich wie die lange Entwicklungszeit sind die Summen, die das Studio seit 2022 eingesammelt hat: Sie nähern sich inzwischen der Marke von einer Milliarde US-Dollar. Der Großteil der Einnahmen von Cloud Imperium Games stammt aus fortlaufendem Crowdfunding, insbesondere aus dem Verkauf virtueller Raumschiffe und Fahrzeuge an die Community, ergänzt durch Starterpakete, optionale Abonnements und kosmetische Inhalte.

Sollten Sie „Star Citizen“ in VR erleben wollen und noch kein Headset besitzen, finden Sie in unserem VR-Brillen-Ratgeber ein passendes Gerät für Weltraumsimulationen.


(tobe)



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