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Künstliche Intelligenz

KI-Update kompakt: V-Jepa-2, Sicherheitslücke in KI-Agent, Hirnfäule, Nvidia


Meta hat mit V-Jepa 2 ein KI-Modell vorgestellt, das grundlegend anders funktioniert als generative KI-Modelle wie übliche Sprachmodelle. Anstatt Wörter vorherzusagen und zu generieren, trifft es abstraktere Vorhersagen und lernt so eigenständig aus Videos. Ziel ist ein Weltmodell, das unsere Welt versteht – kein Videogenerator wie Sora. Dabei soll es sich am menschlichen Gehirn und besonders am Lernprozess von Kindern orientieren, die ein Verständnis der physikalischen Welt entwickeln, bevor sie sprechen können. Metas Chefwissenschaftler Yann LeCun betont, dass Sprache die physikalische Welt nie vollständig abbilden kann – ein fundamentales Problem herkömmlicher Sprachmodelle.


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Gleichzeitig bestätigen sich die Gerüchte von gestern: Meta erwirbt für 14,3 Milliarden US-Dollar einen 49-Prozent-Anteil an Scale AI, einem Unternehmen, das sich auf die Lieferung von Daten für die Form von KI spezialisiert hat, die LeCuns Ansatz eigentlich vermeiden will. Durch die Teilübernahme soll Meta Auflagen der US-Wettbewerbsbehörden aus dem Weg gehen können.

Eine schwerwiegende Sicherheitslücke im Microsoft 365 Copilot hat monatelang die Preisgabe sensibler Informationen ermöglicht. Dafür genügte eine E-Mail mit geschickt formulierten Anweisungen – kein menschliches Eingreifen war nötig, da die KI die E-Mail selbstständig verarbeitete. Microsoft brauchte fünf Monate, um das von Aim Security im Januar entdeckte Problem zu beheben.

Laut Adir Gruss, Technikvorstand von Aim Security, handelt es sich um ein grundlegendes Problem aller KI-Agenten, das auch Anthropics MCP oder Salesforces Agentforce betreffen dürfte. „Die Tatsache, dass Agenten vertrauenswürdige und nicht vertrauenswürdige Daten im selben ‚Denkprozess‘ verwenden, ist der grundlegende Designfehler“, erklärt Gruss. Er fordert eine klare Trennung zwischen vertrauenswürdigen Befehlen und nicht vertrauenswürdigen Daten in der Architektur von KI-Agenten.

OpenAI hat laut einem Firmensprecher die Marke von 10 Milliarden US-Dollar jährlich wiederkehrendem Umsatz überschritten. Diese Berechnung basiert auf dem aktuellen Monatsumsatz aus ChatGPT-Abonnements und API-Nutzung, ohne Microsoft-Lizenzen oder Einzelverträge einzubeziehen. Noch Anfang 2024 lag dieser Wert bei 5,5 Milliarden US-Dollar – bei gleichzeitigen Verlusten von 5 Milliarden US-Dollar.

Für 2025 plant das Unternehmen bereits 13 Milliarden US-Dollar Umsatz, ein realistisches Ziel. Gleichzeitig hat OpenAI seine Infrastrukturinvestitionen erhöht und kürzlich das KI-Hardware-Start-up io für fast 6,5 Milliarden US-Dollar übernommen. Bis 2030 strebt das Unternehmen sogar 174 Milliarden US-Dollar Umsatz an. Von seinen Einnahmen muss OpenAI allerdings laut The Information 20 Prozent an Microsoft abgeben.

Anthropic hat seinem KI-Assistenten Claude einen speziellen Lernmodus verpasst. Überraschenderweise entstand „Claude for Education“ nicht primär zur Betrugsbekämpfung, sondern auf Wunsch der Studierenden selbst. „Sie sorgen sich vor Brainrot“, erklärt Drew Bent, bei Anthropic für KI und Bildung zuständig. Studierende wollten langfristig lernen, statt nur schnelle Lösungen zu erhalten.

Diese Sorgen sind berechtigt. Eine Schweizer Studie mit 666 Teilnehmenden zeigt: Je häufiger junge Menschen zwischen 17 und 25 Jahren KI nutzen, desto schlechter schneiden sie bei Tests zum kritischen Denken ab. Dabei steigt die Nutzung rasant. Eine Umfrage des Centrums für Hochschulentwicklung ergab, dass zwei Drittel der Studierenden KI-Tools mindestens wöchentlich nutzen, ein Viertel sogar täglich. Die Herausforderung liegt laut Bent in der richtigen Balance: KI soll das Denken vertiefen, nicht davon ablenken.

Der neue Browser Dia der Browser Company ist ab sofort als Betaversion für Mac-Nutzer verfügbar. Statt separate Fenster für verschiedene KI-Tools offenzuhalten, bietet Dia KI-Zugriff in jedem Tab über die Seitenleiste. Die Adressleiste fungiert gleichzeitig als Schnittstelle zum eingebauten KI-Chatbot, über die Nutzer auch Dateien hochladen und zusammenfassen lassen können.

Eine optionale Funktion namens „Verlauf“ erlaubt dem Browser, sieben Tage des Browserverlaufs als Kontext für KI-Anfragen zu nutzen. Mit „Custom Skills“ können Nutzer zudem eigene Funktionen erstellen. Dia ist nicht allein: Opera Neon ermöglicht bereits den Einsatz von KI-Agenten für Mini-Anwendungen, Google hat Gemini in Chrome integriert und sowohl OpenAI als auch Perplexity arbeiten an eigenen Browsern. Der Trend zur Integration von KI in die wichtigste Computeranwendung ist unübersehbar.


KI-Update

KI-Update

Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.

Disney und Universal haben gemeinsam Klage gegen den Bildgenerator Midjourney eingereicht. Vor einem kalifornischen US-Bezirksgericht werfen die Rechteinhaber dem Unternehmen vor, einen „virtuellen Verkaufsautomaten“ zu betreiben, der „endlos unautorisierte Kopien“ ihrer urheberrechtlich geschützten Figuren wie Shrek, Darth Vader oder Buzz Lightyear erzeugt.

Laut New York Times bezeichnen die Kläger Midjourney als „Musterbeispiel für Urheberrechts-Trittbrettfahrer und ein Fass ohne Boden des Plagiats“. Das Unternehmen habe weder finanziell noch kreativ zur Entwicklung der Charaktere beigetragen, werbe aber aktiv mit der Möglichkeit, diese zu generieren. Im Gegensatz zu einer bereits laufenden Klage von Künstlern, die sich gegen die Nutzung ihrer Werke für das KI-Training richtet, fokussiert sich dieser Rechtsstreit ausschließlich auf den Output des Bildgenerators.

Nvidia intensiviert seine Präsenz in Europa mit zahlreichen strategischen Kooperationen. Der Chipgigant plant sechs KI-Technologiezentren an Universitäten in Deutschland, Schweden, Finnland, Italien, Spanien und Großbritannien. In Deutschland arbeitet Nvidia mit dem Konsortium Bayern KI zusammen, zu dem das Zentrum für Nationales Hochleistungsrechnen Erlangen und das Leibniz-Rechenzentrum gehören, um Forschung in Medizin, Stable-Diffusion-Modellen und Robotik voranzutreiben.

Für europäische Industrieunternehmen baut Nvidia in Deutschland eine Industrial AI Cloud mit 10.000 Blackwell-GPUs – ein nach heutigen Standards noch relativ kompaktes System zur Optimierung von Produktionsabläufen. Gleichzeitig investieren Unternehmen wie DeepL in eigene Nvidia-Hardware: Der Übersetzungsdienst erwirbt einen DGX Superpod mit 576 B200-Beschleunigern zur Verbesserung seiner Tools.

TikTok-Mutterkonzern ByteDance hat mit Seedance 1.0 ein neues KI-Modell für Videogenerierung vorgestellt, das in Tests sogar Googles Veo 3 übertreffen soll. Wie sein Konkurrent erzeugt Seedance aus einfachen Texteingaben oder Bildern komplexe Videos mit längeren Abläufen, mehreren Kameraeinstellungen und konsistenten Figuren.

Auf der Testplattform Artificial Analysis belegt Seedance aktuell bei Text-zu-Video und Bild-zu-Video jeweils den ersten Platz, direkt vor Veo 3. Ein Manko: Audio kann das Modell nicht erzeugen. ByteDance plant, die Technologie in eigene KI-Plattformen wie Doubao und Jimeng zu integrieren, um Marketing, Content-Produktion und einfache Videobearbeitung per Spracheingabe zu unterstützen.

Wikipedia hat ein Projekt zur Erstellung KI-generierter Artikelzusammenfassungen vorerst gestoppt. Ursprünglich sollte ein kleiner Teil der mobilen Nutzer die Möglichkeit erhalten, sich diese Zusammenfassungen anzeigen zu lassen. Die Ankündigung löste jedoch heftige Kritik aus: Viele wiesen auf das Risiko für den Ruf der Enzyklopädie und die bekannte Fehleranfälligkeit von KI-Inhalten hin.

Die Wikimedia Foundation, Betreiberin der Wikipedia, zeigt sich einsichtig. Das Projekt wird zwar nicht vollständig aufgegeben, aber vorerst pausiert. „Wir nehmen die Reaktionen ernst und werden bald auf das Thema zurückkommen“, heißt es in einer Stellungnahme. Bis dahin werden keine weiteren Schritte in diese Richtung unternommen.


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(igr)



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Vorsicht, Kunde! – Paket kommt nicht an


Pakete gehen mitunter verloren, dann ist in den meisten Fällen zunächst der Paketdienst gefragt, zuweilen auch der Versender. Rechtsanwalt Niklas Mühleis klärt über die Rechte von Sender und Empfänger und die Pflichten des Transportdienstleisters auf: Wer kann einen Nachforschungsantrag stellen, wie lange hat der Paketdienstleister Zeit, auf eine Verlustmeldung zu reagieren und wer haftet bei Verlusten?

Bei einem missglückten Versand hängt die Haftung vom sogenannten Gefahrübergang ab. Verkaufen Unternehmen eine Ware an private Verbraucher, sind sie bis zur Zustellung der Ware für die Sendung zuständig. Bei Geschäften zwischen Privatleuten endet die Haftung des Versenders dagegen mit Übergabe des Pakets an den Versanddienstleister, dem sogenannten Gefahrübergang.

Der Versender in dem im c’t-Podcast behandelten Fall hatte sein Paket aufgrund einer Überlänge zusätzlich versichert. Ob eine solche Zusatzversicherung beim Verlust zuständig ist, hängt von den in den AGB festgehaltenen Bedingungen ab – beim zufälligen Untergang einer Sache, etwa bei höherer Gewalt, ist die Haftung meist ausgeschlossen. Standardmäßig sind Pakete beim Versand ohnehin bis 500 Euro versichert, allerdings gibt es hier einige Konditionen, die eine Schadensbegleichung ausschließen.

„Wenn ich eine spezielle Transportversicherung abschließe, kann es sein, dass ich bessere Konditionen bekomme.“ (Urs Mansmann)

c’t-Redakteur Urs Mansmann rät dringend, die zu versendende Ware sicher zu verpacken, da sie beim Transport auch mal rauer behandelt wird. War sie nicht ausreichend verpackt, ist der Transportdienstleister aus der Haftung. Außerdem empfiehlt er, sich Sendungen an einen Paketshop schicken zu lassen, statt nach Hause, oder aber eine Abstellgenehmigung an einem sicheren Platz am Haus zu erteilen. c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann weist darauf hin, dass im Fall einer Abstellgenehmigung Pakete nicht mehr versichert sind, sobald der Lieferdienst sie am vereinbarten Ort (vermeintlich) abgelegt hat oder sie aus (vermeintlich) sicheren Ablageort gestohlen wurden.

Geht ein Paket verloren, sollten Betroffene einen Nachforschungsantrag stellen und in diesem alle nötigen Fakten zum verschickten Inhalt nennen, also was ist drin, welchen Wert hat die Ware, wann sie verschickt wurde und mit welcher Liefernummer quittiert. Zusätzlich sollten sie sämtliche Belege anhängen, eine angemessene Frist setzen und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen, rät Rechtsanwalt Mühleis.

Als Frist hält Mühleis zwei Wochen für ausreichend, etwaige Schadensersatzansprüche ergeben sich aus Paragraf 823 Absatz 1 BGB. Darin heißt es „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das … Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Wie man beim Paketdienst effektiv sein Recht einfordert, welche Fristen beim Paketversand angemessen sind und was es mit der Bring-, Hol- und Schickschuld zwischen Sender und Empfänger auf sich hat, klären die drei in der aktuellen Episode des c’t-Verbraucherschutz-Podcasts „Vorsicht, Kunde!“.

Sämtliche Episoden des Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ in den Kommentaren.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Der Fall Andreas K.: Lange Reaktionszeiten bei DPD

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(uk)





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iX-Workshop Advanced Kubernetes Security: Effektive Maßnahmen und Best Practices


Die Orchestrierung und Automatisierung durch Kubernetes erfordert es, die große Angriffsfläche, Multi-Tenancy und die Integration mit CI/CD-Pipelines durch starke Security-Maßnahmen vor Angriffen zu sichern.

In unserem Workshop Advanced Kubernetes Security: Effektive Maßnahmen und Best Practices lernen Sie, wie Sie Ihre Kubernetes-Umgebungen vor Cyber-Angriffen schützen, die Compliance sicherstellen und effektive Gegenmaßnahmen gegen Fehlkonfigurationen ergreifen. Sie werden zentrale Sicherheitskonzepte kennenlernen, darunter RBAC, Admission Control, Laufzeitsicherheit sowie Best Practices für Kubernetes-Cluster. In einer praktischen Laborumgebung können Sie das Erlernte direkt anwenden und Ihre Kubernetes-Cluster gezielt absichern.

September
01.09. – 04.09.2025
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 03. Aug. 2025
November
04.11. – 07.11.2025
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 06. Okt. 2025

Der zweitägige Praxis-Workshop vermittelt, wie Sicherheitspraktiken dabei helfen, Risiken wie Privilege Escalation, Data Leakage und Supply Chain Attacks in dynamischen Cloud-Native-Umgebungen zu minimieren. In kleinen Gruppen arbeiten Sie an praxisorientierten Übungen zu Themen wie der Durchsetzung von Sicherheitsrichtlinien, der Verwaltung von Zugriffskontrollen und der Absicherung containerisierter Workloads.

Dieser Workshop richtet sich an Kubernetes-Administratoren, Site Reliability Engineers (SRE), DevSecOps-Experten, Pentester und Red-Team-Mitglieder.

Ihr Trainer Benjamin Koltermann ist ein anerkannter Experte für Cloud- und Kubernetes-Sicherheit. Als CEO und Security Architect bei KolTEQ führt er Projekte für große, regulierte Unternehmen und begleitet sie bei der sicheren Transformation hin zu Cloud-Lösungen und Kubernetes.


Upgrade für Ihre IT-Skills - Von Experte zu Experte

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(ilk)



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Überblick: Diese Airlines nehmen AirTags zum Gepäck-Tracking


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Mittlerweile unterstützen insgesamt 30 Fluggesellschaften die Möglichkeit, über Apples „Wo ist?“-Findenetzwerk nach verlorengegangenem Gepäck zu suchen. In dieser Woche kam der saudische Flag-Carrier Saudia Airlines hinzu, wie lokale Medien berichteten. Dies sei Teil des „kontinuierlichen Engagements für die digitale Transformation“ der Fluggesellschaft, so Technikchef Abdulgader Attiah. Man wolle die Erfahrung der Fluggäste mit „modernster Technik und innovativen Lösungen“ stärken.

Tatsächlich hilft die „Wo ist?“-Funktion Menschen dabei, mehr Einblick in die Gepäcksituation beim Reisen zu erhalten. Findet sich ein Tracker (es kann ein AirTag, aber auch ein kompatibles „Wo ist?“-Gerät sein, von denen es mittlerweile sehr viele gibt) im Aufgabegepäck, lässt sich etwa stets feststellen, ob die Koffer wirklich mitgekommen sind oder aber noch am Ausgangsflughafen stehen. Mit der sogenannten Präzisionssuche, sobald sich das Objekt in der Nähe befindet, lässt sich sogar feststellen, ob der Koffer bald vom Band rollt. Perfekt ist das Tracking zwar nicht immer, weil Apple-Geräte anderer Menschen zur Positionsweitergabe in der Nähe sein müssen (mit Ausnahme der Präzisionssuche im Nahfeld), doch sind diese bekanntermaßen weit verbreitet. Apple hat laut eigenen Angaben mittlerweile drei Milliarden iPhones verkauft.

Die seit dem vergangenen Jahr ausgerollte Erweiterung von „Wo ist?“ auf Airlines verbindet nun beide Welten: Die Systeme der Fluggesellschaften zum Auffinden verlorenen Gepäcks und die Daten aus AirTag und Co., die die Nutzer bereitstellen. Apple hat dazu in iOS und über ein Webportal eine Freigabe implementiert, mit der man einzelne Tracker für solche Suchen nutzen kann. Daten des Users bleiben dabei geschützt. Die Weitergabe der Informationen ist über die „Wo ist?“-Anwendung möglich, Mindestvoraussetzung sind iOS oder iPadOS 18.2 sowie macOS 15.2. Anschließend lässt sich auch ein Link teilen, bei dem die Ortsangabe automatisch aktualisiert wird.

Die Liste der Gesellschaften, die „Wo ist?“ aktuell unterstützen, wird immer länger. Hier eine aktuelle Übersicht:

  • AJet
  • Aer Lingus
  • Air Canada
  • Air France
  • Air India
  • Air New Zealand
  • American Airlines
  • Austrian Airlines
  • Breeze Airways
  • British Airways
  • Brussels Airlines
  • Cathay Pacific
  • China Airlines
  • Delta
  • Eurowings
  • Finnair
  • Iberia
  • JetBlue
  • KLM
  • Lufthansa
  • Porter Airlines
  • Qantas
  • Saudia
  • Singapore Airlines
  • SunExpress
  • SWISS
  • Turkish Airlines
  • United
  • Virgin Atlantic
  • Vueling

Im Falle eines Gepäckverlustes sollte man im Rahmen der Meldung bei der Airline jeweils angeben, dass man „Wo ist?“-Nutzer ist. Dann wird der Link übergeben. Das Tracking wird automatisch gestoppt, sobald man sein Gepäck wieder hat.


(bsc)



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