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Künstliche Intelligenz

Kinderfotos im Internet – eine Gefahr für den Nachwuchs


Wer möchte, kann der neuen Generation live beim Aufwachsen zusehen. Im Internet teilen viele ihr gesamtes Leben – und damit auch das ihrer Kinder. Ob Posts frisch nach der Geburt, Videoclips der ersten Schritte oder andere entscheidende Momente: Ist das problematisch?

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Gerade erst in der vergangenen Woche sorgt die US-Streamerin „Fandy“ für Schlagzeilen, als sie die Geburt ihres Babys live mit ihren Followern teilt. Die ersten Sekunden des noch jungen Lebens präsentiert sie wie selbstverständlich ihren zigtausenden Zuschauern. Es gebe bereits eine Menge dokumentierte Geburten, rechtfertigt sich die zweifache Mutter. Es bestünde kein Unterschied zu diesen, nur weil die ihres Kindes live übertragen wurde.

Auch in Deutschland ist das Thema längst präsent. Zu Beginn des Jahres etwa steht die Influencerin „Lala“ in der Kritik, weil sie ihr Baby in ihren Videos nicht zensiert. Es sei an den Eltern abzuwägen, ob man seine Kinder zeige oder nicht, äußert sich die junge Mutter damals. „Fürs Kind wäre es am besten, nicht gezeigt zu werden“, schreibt hingegen eine Userin dazu. Lala ist jedoch nur eine von sehr vielen – sowohl Influencer, die ihr Geld mit Social Media verdienen als auch Privatpersonen teilen häufig Bilder ihrer Kinder.

Obwohl das Bewusstsein für mögliche Gefahren bei einigen Eltern steigt und sie ihre Kinder online zensieren, scheinen andere den Nachwuchs unbedingt mit der Welt teilen zu wollen. Im Interview mit der Deutschen Presse-Agentur empfiehlt der promovierte Kinder- und Jugendpsychiater Daniel Illy in diesem Zusammenhang den Vergleich mit klassischen Fotoalben. Beim Teilen online sollten sich Eltern die Frage stellen: „Wem hätte ich dieses Fotoalbum vorgelegt?“

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Diese Frage dürften die meisten Eltern, die Kinderfotos öffentlich posten, sehr freizügig beantworten. Dass jeder sie sehen kann, ist ihnen in der Regel klar. Manche Eltern nutzen aber beispielsweise auch die Möglichkeit, Beiträge in der Sichtbarkeit einzuschränken. Bilder lassen sich dann beispielsweise nur für ausgewählte Freunde bereitstellen. Wieder andere sind auf die Story-Funktionen der Messenger ausgewichen, statt Social Media zu nutzen, da auch hier nur Kontakte Einsicht haben.

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„Kinderbilder gehören nicht ins Netz“, rät auch das Bundeskriminalamt (BKA). Als Zentralstelle der Polizei ist es auch für die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch an Kindern zuständig. Mehr als 200.000 Hinweise auf kinderpornografisches Material gingen der Behörde zufolge vergangenes Jahr bei ihr ein. Darunter fallen demnach auch scheinbar harmlose Bilder, die mit Künstlicher Intelligenz so umgestaltet werden, „dass sie leicht bekleidete oder gar nackte Kinder abbilden.“

Im Darknet werden solche Medien dann von pädokriminellen Tätern verbreitet, sexualisiert oder in einen sexuellen Kontext gestellt. Die Bundesregierung erklärt, „dass solches Material im Umlauf ist und dass die Menge des Materials grundsätzlich ansteigt.“

Familien-Blogger teilen neben den großen Momenten auch den Alltag ihres Nachwuchses. „Sharenting“ nennt sich das – eine Symbiose aus den englischen Begriffen für Erziehung und dem Teilen auf sozialen Medien.

Doch die ständige Verfügbarkeit solcher Inhalte im Internet stellt eine erhebliche Herausforderung, etwa für die Präventionstherapie von Pädophilen, dar. Das teilt ein Sprecher von „Kein Täter werden“ auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Präventionsnetzwerk unterstützt pädophile Menschen, damit diese nicht straffällig werden.

In Deutschland fühlen sich Schätzungen zufolge bis zu einem Prozent der männlichen Bevölkerung zu Kindern hingezogen. Die meisten von ihnen bemühen sich nach Angaben des Netzwerks jedoch darum, unerkannt zu bleiben und ihre Vorlieben zu unterdrücken. Doch Kinder-Posts können demnach „ein Gefühl der Normalität schaffen“ und so die Motivation zur Verhaltensänderung, die in Therapien angestrebt wird, untergraben. Auch die Anonymität im Netz senke die Hemmschwelle für den Konsum der Beiträge.

Neben Eltern, die Beiträge teilen, gibt es allerdings auch Kinder und Jugendliche, die sich selbst im Netz präsentieren. Obwohl das Mindestalter bei den meisten Plattformen derzeit bei 13 Jahren liegt, sind viele Kinder-Influencer noch jünger.

Vor einigen Jahren berichtet ein damals 11-jähriges Mädchen, das seinerzeit als Model-Influencerin online bekannt ist, wie ein Mann sich in den Account ihrer besten Freundin gehackt und sie angeschrieben habe. Er sei sexuell erregt und sie solle ihm Bilder schicken, hat er ihr zufolge gefordert. Heute findet man ihr Profil nicht mehr.

Dieses Verhalten nennt man Cyber-Grooming – eine Anbahnung von sexuellem Kontakt mit Minderjährigen im Internet. Diese Straftat kann mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Erwachsene versuchen dabei, Kinder und Jugendliche in private Chats zu locken, setzen sie unter Druck und fordern intime Bilder.

Kinder- und Jugendpsychotherapeut Illy hält nichts davon, dass jüngere Kinder ein Tiktok-Profil haben. „Wofür?“ Insbesondere beim Posten von Babys stelle er sich die Frage: „Was bringt es dem Baby, dass es auf dem Foto im Internet ist?“ Eigentlich ginge es dabei nur um die Eltern. Sie sind voller Stolz und vergessen darüber hinaus die Gefahren. Doch Illy sagt: „Das hat auf einem öffentlich zugänglichen Profil nichts zu suchen.“

Ob man Kinder mit Bildbearbeitung unkenntlich machen oder Fotos von ihnen nur von hinten schießen sollte – das sind Fragen, auf die die Gesellschaft noch Antworten finden müsse, meint Illy. Das Thema sei noch recht jung, sodass es bislang keine allgemeingültigen Normen gebe.

Gesichter mit Emojis zu überdecken, ist allerdings in vielen Kreisen zu einer Art Standard geworden. Das schützt zumindest einen Großteil der Identität der Kinder. Ihre Gesichter können so beispielsweise nicht für Missbrauchs-Material zur Hand genommen werden.

Immer wieder gibt es in den sozialen Medien Warnungen davor, mittels Künstlicher Intelligenz könne man diese Emojis oder andere Verschleierungen entfernen. Das stimmt so nicht. KI kann zwar Gesichter ersetzen und künstliche Gesichter generieren, aber nicht jenes, was sich tatsächlich darunter verbirgt, wieder erkenntlich machen. Dafür bräuchte die KI das Wissen um das Gesicht – nur damit wäre eine Art Wiederherstellung möglich.

Macht man das Gesicht auf einem Foto erst in einer App unkenntlich, kann allerdings der App-Anbieter in der Regel das Original einsehen. Und er kann dieses gegebenenfalls auch weiter verarbeiten, etwa für das Training von KI-Modellen oder die Informationen für personalisierte Werbung nutzen.

Bilder, die einmal online auf einer Plattform waren, können zudem nicht wieder gelöscht werden. Zumindest kann man nicht dafür garantieren, dass sich diese nicht irgendwo bei einem Anbieter in der Datenbank finden oder von irgendjemandem kopiert wurden.


(emw)



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Künstliche Intelligenz

Greifbare Pixel durch Laser und Luftkammern


Bildschirme mit Flüssigkristallen, Quantenpunkten oder organischen LEDs dominieren unseren Alltag. Doch sie teilen eine Einschränkung: Sie übermitteln Daten ausschließlich optisch. Die sonst für den Alltag wichtige haptische Wahrnehmung fehlt. Touchscreens erlauben zwar Fingersteuerung und Smartphones liefern Vibrationsrückmeldungen, der angezeigte Inhalt bleibt jedoch zweidimensional und flach. Er lässt sich nicht durch Berührung erfahren beziehungsweise ertasten.

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Wie Science Robotics berichtet, haben Max Linnander und sein Team von der University of California in Santa Barbara ein Display entwickelt, das Inhalte gleichzeitig sichtbar und greifbar darstellt. Aktive Bildpunkte sorgen dabei nicht nur für die gewohnte zweidimensionale Darstellung, sondern heben entsprechend markierte Bereiche als kleine „Buckel“ hervor. Dazu integrieren sie winzige, mit Luft gefüllte Hohlräume unter der flexiblen Oberfläche. Laserlicht bestrahlt diese Elemente, erhitzt das Gas darin und lässt die Schicht sich spürbar nach oben wölben. Der Vorteil: Diese haptischen Punkte sind nicht nur für statische Bilder geeignet, sondern wechseln fast so rasch wie herkömmliche Bildschirmelemente das Erscheinungsbild. Die ersten Prototypen erreichen Reaktionszeiten von 2 bis 100 Millisekunden bei maximal 1511 adressierbaren Pixeln.

Linnander und sein Team prüften in Versuchen mit Teilnehmern, wie zuverlässig dieses haptische System im Einsatz funktioniert. Die Probanden sollten allein durch Fingerberührung Formen und Dynamiken wie die Bewegungsrichtung oder Rotation eines Objekts erkennen. Ergebnis: Die Nutzer identifizieren die Inhalte in 93 bis 100 Prozent der Durchgänge korrekt. Der im Test verwendete Prototyp des Displays verfügte über 1.511 Elemente auf 15 x 15 Zentimetern. „Das ist bereits ein Vielfaches der bisher verfügbaren taktilen Displays mit ähnlichen Merkmalen“, sagt Linnander.

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Bis diese Technik die Serienreife erreicht und nicht nur als Prototyp in Forschungseinrichtungen und Entwicklungslabors zur Verfügung steht, müssen sich Maker und DIY-Enthusiasten mit weniger leistungsfähigen Lösungen auf anderer technischer Basis begnügen. Für Maker und DIY-Enthusiasten bieten sich Aktuatoren wie ERM- und LRA-Vibrationsmotoren (beispielsweise von TITAN Haptics oder Precision Microdrives) an. Zusätzlich sind piezoelektrische Elemente für Surface-Haptics (wie von KEMET oder Novasentis) und weiche EAP-Aktuatoren für flexible Interfaces verfügbar. Open-Source-Projekte wie der SmartKnob View auf ESP32-Basis mit programmierbarem Feedback sind ebenfalls brauchbare Lösungen für den DIY-Bereich.

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(usz)



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Künstliche Intelligenz

TP-Link M8550 im Test: Kombi-Router für 5G-Mobilfunk- und Breitbandanschlüsse


TP-Link setzt mit dem M8550 5G AXE3600 ein ähnliches Konzept um wie D-Link mit dem DWR-2101 und Zyxel mit dem NR2101: Alle drei mobilen Router belegen die Fläche von kleinen Smartphones, jedoch wegen dickem Akku und diverser Schnittstellen bei zwei bis drei Mal so hoher Bauweise. Über das mittig auf dem Gehäuse angebrachte Touch-Farbdisplay konfiguriert man die wichtigsten Einstellungen, an den Kanten liegen Anschlüsse für USB-C und Gigabit-Ethernet. Alle drei Router sind für kleine Arbeitsgruppen gedacht.

Den beiden deutlich älteren, aber weiterhin angebotenen Verwandten hat der M8550 einiges voraus: Unter dem Akku liegen Schächte für ein MicroSD- und ein NanoSIM-Kärtchen und neben der Gigabitschnittstelle befinden sich TS9-Buchsen für zwei externe Mobilfunkantennen. Sein 5G-Modem eignet sich sowohl für den Non-Standalone-Modus der ersten 5G-Ausbaustufe (NSA), bei dem sich eine 5G-Basis auf das LTE-Kernnetz stützt, als auch für das moderne 5G-Standalone (SA), bei dem alle Komponenten des Netzbetreibers 5G-Technik verwenden. So soll er im 5G-SA-Modus Downlinkraten bis 3,4 Gbit/s und Uplinkraten bis 0,9 Gbit/s liefern.

Im Test erreichte er je nach Mobilfunknetz, Distanz zur Basisstation und deren Auslastung in schlechten Lagen im Mittel 30 bis 40 Mbit/s netto, in guten leicht das Zehnfache. Doch damit blieb er deutlich unter dem erwarteten Gigabit-Niveau. Dennoch bringt der M8550 kleine Reisegruppen auf der Straße oder Schiene ähnlich anderen Mobilfunkroutern bequem per 5G oder LTE ins Internet.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „TP-Link M8550 im Test: Kombi-Router für 5G-Mobilfunk- und Breitbandanschlüsse“.
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Künstliche Intelligenz

Solar-Batteriespeicher soll Dieselgeneratoren auf Baustellen weitgehend ersetzen


Das britische Technikunternehmen Proelectric hat das dreiphasige Battery Energy Storgage System (BESS) ProCharge entwickelt, das mithilfe von zwölf Hochleistungs-Solarpanels eine 120 kWh-Litium-Ionen-Batterie laden soll, um damit den Energiebedarf auf Baustellen zu decken. Das BESS könnte dort die häufig im Einsatz befindlichen Dieselgeneratoren teilweise ersetzen und Baustellen umweltfreundlicher werden lassen.

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Das System besteht aus Solarpanels, die jeweils 440 W leisten. Die Gesamtleistung der Panels beträgt 5280 W. Die Energie wird in einer 120-kWh-Lithium-Ionen-Batterie gespeichert. Die ausgehende Leistung des Systems gibt Proelectric mit 45 kVA an. Die Wirkleistung in Watt – also ohne Blindleistung – verrät das Unternehmen nicht.

Ganz ersetzen können ProCharge-BESS die auf Baustellen verwendeten Dieselgeneratoren allerdings nicht. Dazu ist die Leistung wohl zu gering. ProCharge-BESS werden deshalb im Verbund mit Dieselgeneratoren eingesetzt. Änderungen an der technischen Infrastruktur auf einer Baustelle seien dafür nicht nötig. Die Dieselgeneratoren sollen nur dann anspringen, wenn das solarbetriebene BESS keinen Strom liefern kann – etwa wenn die Batterie weitgehend leer ist und das Batteriesystem nicht schnell genug nachgeladen werden kann. Die Laufzeit der Dieselgeneratoren soll allerdings im täglichen Einsatz stark reduziert sein, verspricht Proelectric.

Einsparungen von Diesel und damit die Verringerung von CO₂-Emissionen sollen bis zu 75 Prozent betragen, ohne dass die Versorgungssicherheit gefährdet sei, schreibt Proelectric auf seiner Webseite. Das wirke sich auch auf die Betriebskosten aus. In einem Pilotprojekt mit dem Bauunternehmen Kier an der A417 in Großbritannien sei das System bereits eingesetzt worden – allerdings in einer kleineren Variante mit nur acht Solarpanels. Über einen Zeitraum von fünf Monaten habe man damit Einsparungen beim Diesel in Höhe von 32.500 britische Pfund erzielen können. Pro Jahr ließen sich auf ähnlichen Baustellen rund 69.000 Pfund einsparen, rechnet Proelectric vor.

Den Anschaffungspreis für ProCharge verrät Proelectric jedoch nicht. Er dürfte aber deutlich über dem eines vergleichbaren Dieselgenerators liegen. Ab wann sich die Kosten für Straßenbauunternehmen also tatsächlich rechnen, bleibt vorerst unklar.


(olb)



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