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Kiss-Cam-Skandal bei Coldplay-Konzert: Wenn Marken für ein paar Likes ihre Werte über Bord werfen


Verena Gründel arbeitet seit Anfang 2024 für die Dmexco

Der Kiss-Cam-Vorfall vom Coldplay-Konzert zeigt: Viele Marken sind schnell, wenn es um Memes geht – aber vergessen dabei ihre Werte. Warum Trendmarketing Fingerspitzengefühl braucht und welche Fragen sich jede Brand vor dem nächsten Meme stellen sollte, erklärt Verena Gründel, Director Brand & Communications der Dmexco, in ihrem Gastbeitrag.

Am vergangenen Wochenende hat die Welt den vielleicht größten Shitstorm aller Zeiten beobachtet. Eine Kiss Cam auf einem Coldplay-Konzert h

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Top-Personalie: Marketing Director Klaus Schmäing verlässt Fritz-Kola


Klaus Schmäing hört bei Fritz-Kola auf

Das ging nicht lange gut. Nach noch nicht einmal einem Jahr scheidet Klaus Schmäing als Marketing Director bei Fritz-Kola schon wieder aus. Offiziell ist wie oft in solchen Fällen von unterschiedlichen Auffassungen über die strategische Ausrichtung die Rede. Das scheint sogar irgendwie zu stimmen, ist aber wohl deutlich untertrieben.

Tatsächlich muss es wohl ziemlich gerummst haben. Anders ist der plötzliche Abgang nach noch nicht einmal zehn Monaten kaum zu erklären

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Social-Media-Kult um WirkaufendeinAuto.de: Warum Ralf Schumacher der neue Herr Kaiser der deutschen Werbung ist


Ralf Schumacher wirbt seit 2024 für WirkaufendeinAuto.de – mittlerweile haben die wenig kreativen Spots Kultfaktor erreicht

Es ist offiziell: Ralf Schumacher hat die Nachfolge von Herrn Kaiser als Werbeikone angetreten. Kaum eine Kampagne wird in Social Media so oft persifliert wie Schumachers Auftritt für WirkaufendeinAuto.de. Jetzt springt auch ein Berliner Getränkehersteller auf den Trend auf.

Egal ob im Fernsehen, auf Youtube oder in Social Media: Ralf Schumacher gehört derzeit zu den Werbegesichtern Deutschlands, denen man nicht entko

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Rechtsstreit: Urteil zur Lidl-App erst im September


Verbraucherschützern sind die Bedingungen hinter der Lidl-Plus-App nicht transparent genug.

In der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Lidl-Plus-App ist zunächst nicht mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen: Das verhandelnde Gericht stellt ein Urteil für Ende September in Aussicht – und auch damit dürfte das letzte Wort nicht gesprochen sein.

Der Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und dem Discounter Lidl um die Lidl Plus-App dürfte sich noch länger hinziehen. Zwar kündigte das Oberlandesgericht Stuttgart am Dienstag eine Entscheidung für den 23. September an. Der Verbrauchersenat machte aber zugleich deutlich, dass er in dem Fall eine grundsätzliche Rechtsfrage sieht – und deshalb die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zulassen wird. Ein Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Lidl zeichnete sich nicht ab.
Nach früheren Angaben des Discounters nutzen mehr als 100 Millionen Kunden die Lidl Plus-App, um von Rabatten, Coupons und Aktionen zu profitieren. Die Verbraucherschützer hatten im April eine Unterlassungsklage eingereicht. Ihrer Ansicht nach weist Lidl weder vor Abschluss des Nutzungsvertrages in der App, noch in den zugehörigen Nutzungsbedingungen ausreichend darauf hin, dass Verbraucher die App-Rabatte mit ihren persönlichen Daten bezahlen.

Kammer: Komplizierte Rechtslage

Der Vorsitzende Richter, Oliver Mosthaf, sagte: „Wir haben einen Sachverhalt, der relativ einfach ist, und eine Rechtslage, die ziemlich kompliziert ist“. Die Frage liege offen auf dem Tisch. Man müsse nun entscheiden, ob man einen Gesamtpreis angeben müsse, auch wenn dieser nicht in Geld bestehe. „Und ob man in zweiter Linie sagen darf, etwas sei kostenlos, wenn es unstreitig kein Geld kostet, aber eine andere Gegenleistung zur Verfügung gestellt wird.“

Es handle sich ganz zweifellos um eine grundsätzliche Frage, sagte Mosthaf. Er deutete an, dass der BGH auch den Europäischen Gerichtshof anrufen könnte, da es unter anderem um die Auslegung einer EU-Richtlinie geht.

Nach Angaben der Verbraucherschützer handelt es sich um ein Pilotverfahren. Bislang sei nicht ausreichend geklärt, welche Informationspflichten bei digitalen Bonusprogrammen bestehen, die Nutzerdaten als Gegenleistung vorsehen.

Lidl äußerte sich nicht zu dem laufenden Verfahren. Der Discounter mit Sitz bei Heilbronn eckte schon in der Vergangenheit an, zum Beispiel mit der Werbung für exklusive App-Rabatte. In einem Vergleich mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte sich das Unternehmen im April verpflichtet, in seiner gedruckten Werbung immer den Preis anzugeben, der für alle Kundinnen und Kunden gilt – und nicht nur den für App-Nutzer. dpaDieser Text erschien zuerst auf www.lebensmittelzeitung.net.



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