Künstliche Intelligenz
Klagewelle absehbar: 5.000 Euro Schadenersatz wegen Meta Business Tools
5.000 Euro Schadenersatz soll Meta Platforms einem deutschen Facebook-Nutzer bezahlen. Grund sind die bei zahllosen Webseiten und Apps eingebetteten Meta Business Tools. Diese sammeln personenbezogene Daten, die Meta für Profiling der Nutzer zusammenführt. Damit verstoße Meta massiv gegen europäischen Datenschutz und fahre in der Folge Milliardengewinne mit personalisierter Werbung ein, so das Landgericht Leipzig. Dafür stünden einem durchschnittlichen Facebook-Nutzer 5.000 Euro Schadenersatz zu (Az. 05 O 2351/23).
„Jeder Nutzer ist für Meta zu jeder Zeit individuell erkennbar, sobald er sich auf den Dritt-Webseiten bewegt oder eine App benutzt hat, auch wenn er sich nicht über den Account von Instagram und Facebook angemeldet hat“, fasst eine Pressemitteilung des LG Leipzig zusammen. „Die Daten sendet Meta Ireland (die Niederlassung Meta Platforms in der EU, Anmerkung) ausnahmslos weltweit in Drittstaaten, insbesondere in die USA. Dort wertet sie die Daten in für den Nutzer unbekanntem Maß aus.“
Die Verarbeitung personenbezogener Daten sei „besonders umfangreich“, betreffe „potenziell unbegrenzte Datenmengen“ und habe die „nahezu vollständige Überwachung des Online-Verhaltens des Nutzers zur Folge“. Das führe laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu dem Gefühl der kontinuierlichen Überwachung des gesamten Privatlebens. Und dafür stünde den Betroffenen europarechtlich immaterieller Schadenersatz zu.
Wahrscheinlich ist die 2023 ergangene EuGH-Entscheidung Az. C-252/21 gemeint, Teil eines Rechtsstreits zwischen dem Datenkonzern und dem deutschen Bundeskartellamt. Im Verfahren C-300/21 („Österreichische Post“) hat der EuGH erkannt, dass die DSGVO einerseits keine Erheblichkeitsschwelle für Schadenersatz festlegt, andererseits ein Kausalzusammenhang zwischen der Rechtsverletzung und dem Schaden gegeben sein muss. Der deutsche Bundesgerichtshof
Höher als gewohnt
Während sich andere deutsche Gerichte bislang auf nationales Recht gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen gestützt haben, bezieht sich die 5. Zivilkammer des LG Leipzig ausschließlich auf Artikel 82 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). So gelangt sie zu einem deutlich höheren Schadenersatzbetrag als bislang in Deutschland üblich: 5.000 Euro. Zum Vergleich: Das Landgericht Stuttgart hat in einem ähnlichen Fall im Februar 300 Euro zugesprochen (Az. 27 O 190-23). Der deutsche Bundesgerichtshof hat für Kontrollverlust über die eigenen Daten durch unzulässiges Scraping von Facebook-Profile 100 Euro als angemessenen Schadenersatz erachtet (Az. VI ZR 10/24); auf dieser Grundlage organisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine gemeinsame Klage deutscher Nutzer gegen Facebook.
Meta Platforms kann und wird voraussichtlich Rechtsmittel gegen das aktuelle Urteil aus Leipzig einlegen, um eine teure Klagewelle zigtausender Deutscher hintanzuhalten. Denn so eine Entwicklung ist durchaus absehbar, weiß auch die 5. Zivilkammer in Leipzig: Ihr Urteil könnte dazu führen, dass viele Facebook-Nutzer Klage erheben, ohne ihren individuellen Schaden explizit darzulegen. Doch gerade durch private Klagen vor Zivilgerichten könne die DSGVO effektiv durchgesetzt werden, jenseits der Arbeit von Datenschutzbehörden.
Juristische Angriffspunkte
Der Originaltext der Entscheidung vom 4. Juli liegt noch nicht vor. Die (hinsichtlich juristischer Details mit Vorsicht zu genießende) Pressemitteilung des Gerichts lässt Angriffsmöglichkeiten vermuten. Beispielsweise verweist das Gericht auf die hohen Werbeumsätze Meta Platforms im dreistelligen Milliardenbereich und unterstreicht, dass der finanzielle Wert umfassender Personenprofile auf datenverarbeitenden Märkten enorm hoch ist. Offen bleibt dabei, was diese Fakten mit der Schwere des erlittenen immateriellen Schadens des Klägers zu tun haben.
Den konkreten immateriellen Schaden und den Kausalzusammenhang mit der DSGVO-Verletzung hat das Landgericht übrigens nicht erhoben. Es hat den Kläger nicht befragt, weil es der Auffassung war, dieser könne lediglich über ein „im Allgemeinen eher diffuses Gefühl des Datenverlusts und der Verunsicherung“ sprechen. „Das Gericht stellt deshalb für eine Mindestentschädigung von 5.000 Euro auf die allgemeine Betroffenheit des aufmerksamen und verständigen ‚Durchschnitts‘-Betroffenen im Sinne der DSGVO ab.“ Ob der Kläger durchschnittlich betroffen ist, blieb unergründet.
Gleichzeitig muss Meta versuchen, das Urteil grundsätzlich und nicht nur der Höhe nach zu bekämpfen. Selbst ein auf ein Zehntel reduzierter Schadenersatz würde zigtausende Deutsche dazu bewegen, sich ihren Schaden ersetzen zu lassen. heise online hat Meta Platforms zu einer Stellungnahme eingeladen.
(ds)
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c’t-Webinar: Wärmepumpentechnik für Einsteiger | heise online
Wärmepumpen gelten als vielversprechende Alternative zu konventionellen Heizungen. Sie senken den CO2-Ausstoß und können steigende Heizkosten abfedern. Trotzdem zögern viele Hausbesitzer, auf diese Technik umzusteigen. Oft führen sie Zweifel an der Eignung für ältere Gebäude oder Bedenken hinsichtlich der Effizienz ohne Fußbodenheizung an. Die Sorge vor hohen Anschaffungskosten schreckt zudem viele abb.
Das c’t-Webinar bietet eine herstellerunabhängige Einführung in die Wärmepumpentechnik und unterstützt bei der Machbarkeitsbewertung. c’t-Redakteur Georg Schnurer erläutert, wie verschiedene Wärmepumpentypen funktionieren und welche Schritte nötig sind, um zu beurteilen, ob sich diese Heiztechnik für das eigene Haus oder die Wohnung eignet.
Vorurteile ausräumen und Grenzen aufzeigen
Die Veranstaltung richtet sich an Einsteiger ohne Vorwissen zur Wärmepumpentechnik. Schnurer geht auf gängige Vorurteile ein und beleuchtet technische Grenzen. Er erklärt, was die oft erwähnte Effizienz im Zusammenhang mit Wärmepumpen bedeutet und wie sich diese Heiztechnik gewinnbringend mit Photovoltaikanlagen verknüpfen lässt. Zudem widmet sich der Referent der Frage, welche Einbaukosten man ungefähr einplanen muss.
Das rund zweistündige Webinar vermittelt die erforderlichen Grundlagen, um Angebote von Heizungsbauern besser einordnen zu können. In einer 45-minütigen Fragerunde im Anschluss beantwortet der Referent offene Fragen. Eine individuelle Beratung durch einen Energieexperten ersetzt die Veranstaltung jedoch nicht, da die Entscheidung für oder gegen eine Wärmepumpe stets eine umfassende Gebäudeanalyse voraussetzt.
Der Crashkurs findet am 6. Oktober 2025 von 17:00 bis 20:00 Uhr online statt. Frühbucher erhalten bis zum 18. September ein vergünstigtes Ticket zum Preis von 59,00 Euro. Ein aktueller Browser reicht für den Livestream aus. Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie auf der heise academy Seite zum Webinar.
(abr)
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GPT-5 im Agenten-Test | heise online
Die großen Leistungssprünge bei den großen Sprachmodellen (Large Language Models, LLMs) sind vorerst vorbei. Stattdessen verschiebt sich der Fokus vom bloßen Hochskalieren der Modelle hin zu Optimierung und Produktintegration. Sprachmodelle werden nicht mehr nur als statische Wissensspeicher verstanden, sondern entwickeln sich zu aktiven Agenten, bei der Sprachmodelle als Orchestratoren komplexe Aufgaben in Teilschritten lösen. Die LLMs sprechen gezielt Schnittstellen an, rufen Daten aus externen Quellen ab, rechnen und integrieren die Ergebnisse in ihren Antworten. Dieser Artikel stellt die Fähigkeiten von GPT-5 im Vergleich zu den bisherigen Spitzenreitern im speziell auf agentische Fähigkeiten ausgelegten tau2-Benchmark auf die Probe.
- Der GPT-5-Release zeigt: Große Leistungssprünge weichen Optimierung und Produktintegration. GPT-5 fokussiert präzisen Tool-Use und höhere Steuerbarkeit für agentische Anwendungen.
- Bisher galt Anthropics Sonnet 4 als bestes Modell für agentische KI-Workflows: Das saubere Einhalten von Anweisungen und eine niedrige Fehlerquote überzeugten trotz hoher Kosten.
- Mit Kimi K2 und GPT-5 reichen zwei neue Modelle in Anbieter-Benchmarks an Sonnet 4 heran. Mit einem selbst durchgeführten Benchmark überprüft iX die Angaben.
- Im tau2-Benchmarkt überholt GPT‑5 Sonnet 4, doch Opus 4.1 bleibt mit höchster Genauigkeit Spitzenreiter – bei den höchsten Kosten. Reasoning steigert die Erfolgsquote, erhöht aber die Kosten und die Laufzeit.
Denn bisher haben Modelle wie Anthopics Claude Sonnet 4 die Nase vorn: weniger aufgrund einer höheren Intelligenz, sondern durch präzises Einhalten von Funktionssignaturen und einer niedrigen Fehlerquote im Tool Use und der Codegenerierung. Das verschafft ihnen im Unternehmen einen klaren Vorteil, insbesondere bei der Softwareentwicklung, wo das Code-Generieren und der Einsatz von Werkzeugen in LLM-basierten Entwicklungsumgebungen Hand in Hand gehen.
(Bild: Danny Gerst)
Ein Bericht der Venture-Capital-Gesellschaft Menlo Ventures vom Juli 2025 stützt diese Beobachtung. Demzufolge nutzen in Unternehmen 32 Prozent der API-Nutzer Modelle von Anthropic, nur 25 Prozent auf von OpenAI. Bei OpenRouter – der Anbieter ermöglicht den Zugriff auf verschiedene Sprachmodelle über eine einheitliche Schnittstelle – fällt das Bild noch deutlicher aus: Dort ist Sonnet mit großem Abstand das meistgenutzte Modell, während OpenAI in den Top Ten überhaupt nicht vertreten ist.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „GPT-5 im Agenten-Test“.
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SSD-Ausfälle durch Windows-Update: Silicon Motion nicht betroffen
Das Schreiben großer Datenmengen soll nach dem letzten Windows-Update KB5063878 bei einigen SSDS zu Ausfällen geführt haben, schrieben einige japanische Medien. Auch Heise-Foristen berichteten von Ausfällen. Microsoft untersucht das Problem, hat sich aber bislang noch nicht näher dazu geäußert.
Nach großen Datentransfers, die Rede ist vom Schreiben von Datenmengen oberhalb von etwa 50 GByte, sollen die Datenträger häufig nicht mehr ansprechbar sein und aus der Laufwerksübersicht verschwinden. Nach einem Neustart soll das Problem in den meisten Fällen behoben sein, es gibt jedoch vereinzelte Berichte über dauerhaft unbrauchbare SSDs. Es soll zudem auch Berichte über Ausfälle von Festplatten geben.
Betroffen sind nach den Untersuchungen eines japanischen Nutzers vor allem SSDs mit Phison-Controllern sowie Modelle von Western Digital, SK Hynix, Crucial, HP und XPG/Adata, die andere Controller verwenden.
Nun meldet sich der SSD-Hersteller Silicon Motion. In einer Stellungnahme an das amerikanische Magazin Techpowerup schreibt das Unternehmen, dass bisher keiner seiner SSD-Controller vom Windows 11-Update-Fehler betroffen sei. Interessant daran ist vor allem, dass Silicon Motion das Problem als Windows-Bug bezeichnet.
Fake-Liste von Phison aufgetaucht
Im Internet kursiert zudem eine Liste betroffener Phison-Controller. Diese stammt jedoch nicht von Phison, wie das Unternehmen mitteilte. Phison will gegen den Urhaber der Liste auch rechtliche Schritte einleiten.
Phison steht zudem mit Microsoft in Kontakt, um das Problem einzugrenzen, und will bei Bedarf Firmware-Updates zur Verfügung stellen. Weitere Details hat das Unternehmen jedoch noch nicht veröffentlicht.
Handlungsempfehlung: Kopieren großer Datenmengen vermeiden
Das Windows-Update behebt laut Microsoft Sicherheitsprombleme. Wir raten daher von einer Deinstallation des Updates ab. Stattdessen sollten Nutzer bis zur einer Klärung des Problems das Kopieren großer Datenmengen vermeiden.
(ll)
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