Datenschutz & Sicherheit
Klare Absagen zur Nutzung von Palantir in Sachsen
Über den US-Konzern Palantir und seine Polizeianalysesoftware wird gerade heftig gestritten. Anlass ist die Verfassungsbeschwerde gegen die bayerische Regelung zur automatisierten Datenanalyse in der letzten Woche sowie aktuelle Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zur bundesweiten Nutzung von Palantir. In Sachsen kocht nun die Diskussion ebenfalls hoch.
Seit die Sächsische Zeitung berichtete, dass der dortige CDU-Innenminister Armin Schuster ebenfalls gern Palantir nutzen wolle, regt sich Widerstand. Der Ressortchef hatte sich für eine „Sicherheitsoffensive“ ausgesprochen, um die Möglichkeiten automatisierter Datenanalyse für die Polizei nutzen zu können.
Dabei gelten wegen eines Urteils aus Karlsruhe verfassungsrechtliche Anforderungen, die der polizeilichen Datenanalyse eigentlich quantitative und qualitative Grenzen setzen sollten. In den drei Bundesländern, die aktuell Palantir einsetzen, sind jeweils Verfassungsbeschwerden gegen die Polizeigesetze noch anhängig.
Die politischen Diskussionen und Beschlüsse in den restlichen Ländern sind durchwachsen: In Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt soll die Polizei die Palantir-Analysesoftware einsetzen dürfen, falls die dort aktuell diskutierten Polizeigesetze durch die Parlamente kommen. Dagegen hat Hamburg Palantir gestern der Überwachungssoftware eine deutliche Absage erteilt.
Palantir
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Die politische Situation in Sachsen ist durch die Minderheitsregierung aus CDU und SPD geprägt, die bei Gesetzesänderungen mit anderen Parteien zusammenarbeiten muss. Ohne Zweifel wäre eine Nutzung von Palantir mit einer Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes verbunden, da in hohem Maße in Grundrechte eingegriffen wird. Das Polizeigesetz ist seit einem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes (pdf) in Teilen verfassungswidrig und muss ohnehin bis Mitte 2026 überarbeitet werden.
Aber wird mit dieser Novellierung auch eine Regelung zur automatisierten Datenanalyse kommen? Auch wenn Sachsen über einen bestehenden Rahmenvertrag die in „VeRA“ umgetaufte Palantir-Software nutzen wollte, müsste eine Rechtsgrundlage im Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz geschaffen werden. Wir haben daher nachgefragt, wie die Chancen für den nach Europa expandierenden US-Konzern in Sachsen stehen.
Klare Absage an Schuster

Der Sprecher für Polizeifragen bei der SPD und Vizepräsident des Sächsischen Landtags, Albrecht Pallas, erteilt Ressortchef Schuster eine klare Absage, wenn es um Verträge mit dem milliardenschweren US-Konzern geht, der seit 2020 an der New Yorker Börse gehandelt wird.
Die sächsische Regierung habe die Nutzung von „VeRA“ nicht geplant, es gäbe auch keine Absichtserklärung. Die Äußerungen des sächsischen Innenministers seien lediglich „als CDU-Debattenbeitrag einzuordnen“, so Pallas. Die SPD im Bund und den Ländern habe sich „bereits mehrfach gegen die Nutzung von Palantir ausgesprochen“.
Sachsen hatte im Bundesrat für den Einsatz einer technologieoffenen polizeilichen Analysemöglichkeit gestimmt. Als Zielrichtung hatte das sächsische Innenministerium im April gegenüber netzpolitik.org angegeben, „auf Bundesebene bis 2030 ein gemeinsames Datenhaus zu implementieren“. Auf die Frage, ob sich der sächsische Innenminister für die Nutzung von Palantir oder „VeRA“ für die Polizei in Sachsen einsetze, gibt ein Sprecher aus Schusters Haus nur eine ausweichende Antwort. Der Freistaat plane „gegenwärtig keine eigenständige Beschaffung“. Man sehe aber „den Bedarf einer bundeseinheitlichen Lösung, bei der es sich herstellerunabhängig nicht um Palantir handeln muss“.
Auf die Frage danach, ob bis 2030 auf eine Palantir-„Zwischenlösung“ gesetzt werden sollte, antwortet Pallas knapp, aber deutlich: „Das wäre nicht sinnvoll.“
Das sieht das sächsische Innenministerium etwas anders. Eine Palantir-„Zwischenlösung“ schließt ein Sprecher nicht aus, allerdings würden „die internen Prüf- und Abstimmungsprozesse“ noch laufen.
Töten auf Basis von Metadaten
Keine Daten an „fragwürdige US-Tech-Oligarchen“

Valentin Lippmann, der innenpolitische Sprecher der oppositionellen grünen Fraktion im Landtag, hatte gegenüber der Sächsischen Zeitung von einem „Irrweg“ gesprochen, den der Innenminister einschlage. Gegenüber netzpolitik.org nannte der Innenpolitiker besonders zwei Gründe, die gegen den Einsatz derartiger Analysewerkzeuge sprechen würden. Zum einen handele es sich „um massenhaftes Data-Mining“ durch die Polizei, bei dem „auch die Daten von Bürgerinnen und Bürgern nach unklaren Kriterien verarbeitet werden, die sich vollkommen unverdächtig verhalten“. Das leiste „der Massenüberwachung Vorschub“. Lippmann hält dies „für verfassungsrechtlich unzulässig“.
Zum anderen sieht der Grüne darin eine „gefährliche Aufgabe der digitalen Souveränität“, wenn die Daten der Bürgerinnen und Bürger „in die Hände fragwürdiger US-Tech-Oligarchen“ gelangen würden, „ohne klar zu wissen, was mit diesen Daten geschieht“.

Der Fraktionsvorsitzende und innen- und rechtspolitische Sprecher der Linken in Sachsen, Rico Gebhardt, lehnt Schusters Ansinnen zur Nutzung von Palantir ebenfalls ab. Er betont gegenüber netzpolitik.org: „Hochsensible Daten müssen besonders geschützt werden.“ Auch „unabhängig vom konkreten Anbieter“ gebe es weitere Fragen, etwa was genau solche Software leistet. Gebhardt gibt bei Software zur automatisierten Datenanalyse zu bedenken: „Gibt es über Marketing-Behauptungen hinaus einen Nachweis, dass sie bei der Kriminalitätsbekämpfung und der Strafverfolgung wirkt?“
Er erklärt, dass er zwar noch keinen Entwurf für das zu überarbeitende Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz kenne. „Aber es kann gut sein, dass der Innenminister mit neuen Befugnissen liebäugelt und die Gelegenheit nutzt, hier die KI-Nutzung einzubeziehen.“ Der Palantir-Konzern wirbt damit, in seiner Software auch Künstliche Intelligenz (KI) einzusetzen.
Auch Lippmann befürchtet, dass die notwendige Anpassung des Polizeivollzugsdienstgesetzes von der schwarz-roten Minderheitskoalition genutzt werden wird, um „auch die Rechtsgrundlage für Palantir zu schaffen“.
Dafür bräuchte Schuster allerdings Stimmen der Opposition. Die könne er seitens seiner Fraktion „aktuell nicht in Aussicht stellen“, sagt der Linke Gebhardt. Aber der Innenminister hätte bisher auch noch nicht darum geworben.
Milliardäre „mit zweifelhafter politischer Agenda“
SPD-Mann Pallas weiß über das neue Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz: „Aktuell wird ein Gesetzentwurf durch die Sächsische Staatsregierung erarbeitet.“ Danach gefragt, ob er die Nutzung von Palantir für die Polizei in Sachsen für sinnvoll hält, wird der SPD-Innenexperte deutlich: „Wenn es um die Sicherheit unseres Landes und den Schutz der Bevölkerung geht, lehnen wir den Einsatz kommerzieller Software grundsätzlich ab, auch weil der Staat keine effektive Kontrolle ausüben kann.“
Ein Vertragspartner wie der US-Konzern, der zweifellos kommerzielle Software anbietet, kommt also für Pallas nicht in Frage. Mit Bezug auf die zwei Milliardäre, nämlich Peter Thiel als Palantir-Mitgründer und Alexander Karp als Palantir-CEO, erklärt der SPD-Mann unzweideutig: „In diesen sensiblen Bereichen dürfen wir uns nicht von Milliardären mit zweifelhafter politischer Agenda abhängig machen.“
Innenminister Schuster muss wohl nicht nur um die Stimmen die Opposition buhlen, sondern auch um die des eigenen Koalitionspartners. Sein Ministerium erklärt gegenüber netzpolitik.org: „Eine Änderung der Rechtsgrundlage für eine Befugnis zur anlassbezogenen automatisierten Datenanalyse ist in Vorbereitung.“
SPD-Man Pallas hingegen betont gegenüber netzpolitik.org, dass für die Gesetzesnovellierung eine neue Rechtsgrundlage für eine solche Analysesoftware in der Minderheitskoalition aus CDU und SPD „nicht vereinbart“ sei.
Datenschutz & Sicherheit
Sicherheitsupdates: IBM Db2 über verschiedene Wege angreifbar
Aufgrund von mehreren Softwareschwachstellen können Angreifer IBM Db2 attackieren und Instanzen im schlimmsten Fall vollständig kompromittieren. Um dem vorzubeugen, sollten Admins die abgesicherten Versionen installieren.
Schadcode-Schlupfloch
Am gefährlichsten gilt eine Sicherheitslücke (CVE-2025-33092 „hoch„), durch die Schadcode schlüpfen kann. Die Basis für solche Attacken ist ein von Angreifern ausgelöster Speicherfehler. Wie ein solcher Angriff konkret ablaufen könnten, ist bislang unklar. Davon sind einer Warnmeldung zufolge die Client- und Server-Editionen von Db2 bedroht. Das betrifft die Db2-Versionen 11.5.0 bis einschließlich 11.5.9 und 12.1.0 bis einschließlich 12.1.2.
Um Systeme gegen die geschilderte Attacke zu rüsten, müssen Admins in der Warnmeldung verlinkte Special Builds installieren.
Eine weitere Schwachstelle (CVE-2025-24970) ist mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft. Sie betrifft das Application Framework Netty. An dieser Stelle können Angreifer Abstürze provozieren. Auch hier soll ein Special Build Abhilfe schaffen.
Weitere Gefahren
Die verbleibenden Schwachstellen sind mit dem Bedrohungsgrad „mittel“ versehen. An diesen Stellen können Angreifer meist ohne Authentifizierung DoS-Zustände erzeugen, was Abstürze nach sich zieht. Die dagegen gerüsteten Versionen finden Admins in den verlinkten Warnmeldungen (nach Bedrohungsgrad absteigend sortiert):
(des)
Datenschutz & Sicherheit
WordPress Theme Alone: Mehr als 120.000 Angriffsversuche dokumentiert
Eine Sicherheitslücke im WordPress-Theme Alone macht damit ausgestattete Websites verwundbar. Angreifer nutzen die „kritische“ Lücke bereits aus und führen Schadcode aus. Eine dagegen abgesicherte Version steht zum Download bereit.
Backoor-Attacken
Vor den Attacken warnen Sicherheitsforscher von Wordfence in einem Beitrag. Sie geben an, in der Spitze mehr als 120.000 Angriffsversuche beobachtet zu haben. Setzen Angreifer erfolgreich an der Sicherheitslücke (CVE-2025-5394) an, können sie ohne Authentifizierung aufgrund von mangelnden Überprüfungen Zip-Dateien mit Schadcode hochladen und ausführen.
Die Forscher erläutern, dass Angreifer versuchen, mit Schadcode verseuchte Plug-ins auf erfolgreich attackierten Websites zu installieren, um Hintertüren einzurichten. Admins sollten also nach ihnen unbekannten Plug-ins Ausschau halten.
Die Entwickler geben an, das Sicherheitsproblem in Alone – Charity Multipurpose Non-profit WordPress Theme 7.8.5 gelöst zu haben.
(des)
Datenschutz & Sicherheit
Wir veröffentlichen das neue Bundespolizei-Gesetz
Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz für die Bundespolizei. Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf erarbeitet und an Verbände geschickt. Wir veröffentlichen das 170-seitige Dokument als PDF: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes.
Das neue Gesetz soll das aktuelle Bundespolizeigesetz vollständig ersetzen. Das ist aus dem Jahr 1994 und damit laut Bundesregierung veraltet. Das neue Bundespolizeigesetz gibt der größten deutschen Polizei „zeitgemäße und moderne“ sowie „zusätzliche und neue Befugnisse“.
Staatstrojaner und Quellen-TKÜ plus
Das Gesetz erlaubt der Bundespolizei erstmals die Überwachung von Telekommunikation. Die Polizei soll Personen präventiv überwachen, um Gefahren abzuwehren – auch wenn „noch kein Tatverdacht begründet ist“.
Die Befugnis ermöglicht nicht nur klassische Telefon-Überwachung, sondern auch den Einsatz von Staatstrojanern. Die Polizei soll Smartphones und Computer hacken und infizieren, um verschlüsselte Kommunikation „wie beispielsweise Skype oder Whatsapp“ auszuleiten.
Laut Gesetzentwurf soll die Bundespolizei dabei auch auf gespeicherte Daten zugreifen. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, den „Zugriff auf retrograd gespeicherte Daten“ nicht zu erlauben. Gegen diese „Quellen-TKÜ plus“ laufen mehrere Verfassungsbeschwerden.
Fluggastdaten ohne Anordnung
Seit 2017 müssen Fluglinien sämtliche Passagierdaten von Flügen aus oder nach Deutschland an das Bundeskriminalamt übermitteln, das sie in einer Datenbank speichert und rastert. Die Bundespolizei kann Fluglinien anordnen, ihr Passagierdaten von Flügen über die Schengen-Außengrenzen zu übermitteln.
Das neue Gesetz verpflichtet Fluglinien, sämtliche Passagierdaten von Flügen über die Schengen-Außengrenzen an die Bundespolizei zu schicken. Eine Anordnung ist nicht mehr nötig. Laut Innenministerium entfallen damit „aufwendige Verwaltungs-(streit-)verfahren und der Aufwand für die Identifizierung von Risikoflugstrecken“.
Wegfall der Errichtungsordnung
Wenn die Bundespolizei eine „automatisierte Datei mit personenbezogenen Daten“ anlegt, muss sie bisher eine Errichtungsanordnung erstellen. Das Bundesinnenministerium muss zustimmen, die Bundesdatenschutzbeauftragte wird angehört.
Das neue Gesetz streicht die Errichtungsordnung. Laut Innenministerium führt das „zur effizienteren und bürokratiearmen Wahrnehmung polizeilicher Arbeit“. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert das als „Wegfall eines wichtigen datenschutzrechtlichen Kontrollinstruments“.
Zusätzliche, neue Befugnisse
Der Gesetzentwurf umfasst eine ganze Reihe neuer Befugnisse. Die Bundespolizei soll Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten erheben, eigene Drohnen fliegen und fremde Drohnen abwehren, stille SMS verschicken, IMSI-Catcher einsetzen sowie Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote aussprechen.
Zudem weitet das Gesetz existierende Befugnisse weiter aus. Das betrifft beispielsweise das Filmen mit Bodycams, das Scannen von Kfz-Kennzeichen, den Einsatz von V-Personen und Verdeckten Ermittlern sowie eine DNA-Datenbank.
Keine Kennzeichnung, keine Quittung
Schon die Ampel-Regierung wollte das Bundespolizeigesetz reformieren. Ende 2023 hatte sie einen eigenen Entwurf beschlossen. Im Bundestag haben Abgeordnete und Sachverständige diesen Entwurf kritisiert.
Die Ampel wollte eine pseudonyme Kennzeichnung von Polizisten einführen, um „polizeiliches Handeln für alle Bürger:innen transparenter zu machen“. Zudem sollten sich kontrollierte Personen „Kontrollquittungen ausstellen lassen“, um „das Vertrauen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden zu stärken“. Beide Ideen hat die aktuelle Regierung wieder gestrichen.
In Richtung autoritärer Kontrolle
Das Gesetz ist aktuell ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums. Das Ministerium hat den Entwurf Ende letzter Woche an Länder und Verbände geschickt. Die dürfen jetzt Stellungnahmen abgeben – bis Ende nächster Woche. Zwei Wochen für 170 Seiten – in Ferien und Sommerpause.
Die innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag Clara Bünger kritisiert gegenüber netzpolitik.org: „Die Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei sind ein klarer Schritt in Richtung autoritärer Kontrolle. Statt mehr Überwachung und weniger Transparenz brauchen wir eine stärkere demokratische und justizielle Kontrolle der Polizei.“
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