Künstliche Intelligenz
Kölner Urteil: Meta darf auch sensible Daten fürs KI-Training verwenden
Ende Mai enttäuschte das Oberlandesgericht (OLG) Köln Experten mit seiner Ansage, dass Meta die Daten aller volljährigen europäischen Nutzer von Facebook und Instagram für das Training eigener KI-Anwendungen wie dem großen Sprachmodell LLaMA nutzen darf. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider etwa kritisierte die Eilentscheidung als „unfassbar“. Weiter verärgern dürfte die Hüter der Privatsphäre nun, dass Meta und andere Betreiber sozialer Netzwerke selbst sensible Daten wie Gesundheitsinformationen oder Angaben zu politischen, religiösen oder sexuellen Einstellungen für legitime Zwecke wie das Anlernen von KI-Systemen verwenden dürfen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält prinzipiell in Artikel 9 ein Verbot der Verarbeitung sensibler personenbezogener Informationen. Doch dieses wird von einem langen Ausnahmekatalog eingeschränkt. Demnach greift die Untersagung etwa nicht, wenn die betroffene Person heikle Daten selbst „offensichtlich öffentlich gemacht“ hat.
Laut der jetzt veröffentlichten Urteilsbegründung sieht das OLG diese Vorgabe erfüllt, wenn ein Nutzer einschlägige Informationen über sich in sein öffentliches Nutzerkonto eines Social-Media-Dienstes einstellt oder in einem öffentlichen Posting teilt (Az.: 15 UKl 2/25). Dem durchschnittlichen User müsse in einem solchen Fall bewusst sein, „dass diese Daten von jedermann zur Kenntnis genommen werden können und sogar mittels Suchmaschinen auffindbar sind“.
Auch Daten Dritter sind kein Problem
Sogar wenn sensible Informationen Dritter betroffen sind, unterliegen diese laut den Kölner Richtern nicht dem Verbot nach Artikel 19 DSGVO. Sie gehen davon aus, dass die Untersagung im konkreten Fall einer „Aktivierung“ durch einen Antrag des betroffenen Dritten auf Herausnahme seiner Daten aus dem veröffentlichten Beitrag beziehungsweise aus dem Trainingsdatensatz bedürfte. Ganz sicher ist sich der 15. Zivilsenat hier aber nicht. Er deutet an, diese Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen zu wollen, sollte es zu einem Hauptsacheverfahren kommen.
Das OLG begründet seine Ansicht damit, dass der europäische Gesetzgeber in der KI-Verordnung die Notwendigkeit des Trainings großer generativer KI-Modelle mit „riesigen Mengen an Text, Bildern, Videos und anderen Daten“ ausdrücklich anerkannt habe. Dabei sei seit Längerem bekannt, dass Firmen Webscraping zum Gewinnen von KI-Trainingsdaten nutzten. Das berge stets die Gefahr der – unbeabsichtigten und nicht zielgerichteten – Verarbeitung sensibler Daten. Mit dem AI Act verfolge die Politik auch das Ziel, eine „Vorreiterrolle“ der EU bei generativer Künstlicher Intelligenz zu erlangen.
Deidentifizierung statt Anonymisierung
Der von der Verbraucherzentrale NRW verklagte Social-Media-Betreiber hat laut dem Urteil auch glaubhaft gemacht, „Maßnahmen zu Deidentifizierung der Datensätze vorzunehmen“. Vollständige Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, nationale Identifikationsnummern, Benutzerkennungen, Kredit-/Debitkartennummern, Bankkonten, Fahrzeugkennzeichen, IP-Adressen und Postanschriften würden nur in unstrukturierter Form und „tokenisiert“ zusammengestellt. Damit sei zwar keine Anonymisierung verbunden. Insbesondere würden die Gesichter der auf Fotos erkennbaren Personen nicht verborgen. Trotzdem steht für den Senat außer Zweifel, dass dieses Vorgehen „insgesamt das entsprechende Risiko mindern wird“.
Valentino Halim, Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei Oppenhoff, begrüßte gegenüber heise online die „unternehmensfreundliche und KI-Technologien ‚ermöglichende‘ Entscheidung“. Die Begründung des Gerichts sei in Teilen durchaus überraschend. Es bleibe abzuwarten, ob der EuGH „die enge Interpretation des Verarbeitungsverbots für sensitive Daten in einem etwaigen Vorlageverfahren mittragen“ würde. Daten- und Verbraucherschützer mahnen Nutzer, von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Paypal will mit Einmal-Links Geldtransfer vereinfachen und kooperiert mit Google
Paypal ist diese Woche nicht nur eine mehrjährige Partnerschaft mit Google eingegangen, sondern hat mit den „Paypal Links“ auch eine neue Funktion zur Vereinfachung des direkten Zahlungsverkehrs eingeführt. Diese Einmal-Links können sowohl zum Bezahlen als auch Anfordern individueller Geldbeträge von einem einzelnen Fremdkonto genutzt werden und sind nur zeitlich befristet gültig. Dieser Dienst ist ab sofort innerhalb der USA nutzbar, wird im Laufe dieses Monats aber auf weitere Regionen ausgeweitet. Künftig sollen damit auch Kryptowährungen übertragen werden können.
Diese Einmal-Links lassen sich innerhalb der Paypal-App erstellen. Dafür wird lediglich der Betrag und eine entsprechende Nachricht eingegeben. Der damit erstellte individuelle Link zum Anfordern oder zum Senden des Betrags kann dann per Chat, Direktnachricht oder SMS mit der entsprechenden Person geteilt werden. Der Empfänger des Einmal-Links schließt die Aktion in der eigenen Paypal-App ab und das Geld wird unmittelbar übertragen. Für diesen Geldtransfer fallen keine Paypal-Gebühren an, vergleichbar zu unversicherten Paypal-Transfers unter Freunden. Die Paypal Links verfallen nach 10 Tagen, können vor etwaigen Zahlungen aber auch zurückgezogen werden.
Paypal Links zum Transfer von Geld und Kryptowährungen
Paypal-Nutzer in den Vereinigten Staaten können diese Einmal-Links ab sofort für Zahlungen nutzen, etwa beim Teilen von Restaurantrechnungen. Paypal verspricht, den Dienst im Laufe dieses Monats auch weitere Märkte wie Großbritannien und Italien auszuweiten. Ob deutschsprachige Länder dazu gehören, bleibt unklar. Nach eigenen Angaben zählt Paypal 32 Millionen aktive Nutzer allein in Deutschland, sodass die Einführung der Einmal-Links auch hierzulande nur eine Frage der Zeit sein dürfte.
Der Vorgang von Paypal Links
(Bild: Paypal)
Die bisherigen Angebote wie Paypal.me und das Erzeugen eines QR-Codes zum Anfordern von Geldbeträgen bleiben ebenfalls möglich, richten sich aber eher an mehrere Paypal-Nutzer, etwa beim Teilen einer Rechnung für eine größere Gruppe. Paypal Links sind dagegen individuell und auf zwei Personen beschränkt. Zukünftig soll dieser Peer-to-Peer-Dienst auch auf Kryptowährungen ausgeweitet werden, zumindest in den USA. Dann lassen sich Bitcoin, Ethereum und andere direkt mit Paypal Links transferieren.
Partnerschaft von Paypal und Google für E-Commerce
Zudem arbeitet Google im kommerziellen Bereich enger mit Paypal zusammen, wie beide Unternehmen im Rahmen einer mehrjährigen Partnerschaft angekündigt haben. Paypal wird Google-KI zur Erweiterung und Verbesserung seiner Dienste und Sicherheit nutzen, während Google die Zahlungsmöglichkeiten Paypals stärker in seine Produkte und Plattformen integrieren wird. Gemeinsam wollen die beiden Konzerne „E-Commerce revolutionieren“.
Was das konkret für die Anwender bedeutet, bleibt aber weitgehend offen. Die Unternehmen wollen kooperieren für neues, KI-unterstütztes (Online-)Shopping, und Paypal will Googles Cloud-Dienste nutzen. Paypal dürfte aber künftig zur bevorzugten Zahlungsmöglichkeit werden, die Google etwa im Play Store anbietet. Ob Google Pay damit auch stärker mit Paypal verknüpft wird, ist derzeit unklar.
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(fds)
Künstliche Intelligenz
Irland: Ehemalige Meta-Lobbyistin wird Datenschutzbeauftragte
Kann ausgerechnet eine frühere Lobbyistin des Meta-Konzerns die Techbranche in ihre regulatorischen Schranken weisen und eine wirksame Aufsicht organisieren? Ab Mitte Oktober wird sich genau das zeigen: Das irische Kabinett hat der Ernennung der früheren Lobbyistin Niamh Sweeney als eine von drei Leiterinnen der irischen Data Protection Commission zugestimmt, wie Justizminister Jim O’Callaghan mitteilte. Sweeney war zuvor unter anderem Cheflobbyistin für Facebook in Irland, später für WhatsApp in Europa zuständig und arbeitete zudem für den Zahlungsabwickler Stripe.
Irische Aufsicht für ganz Europa relevant
Die Benennung der früheren Fernsehjournalistin, Lobbyistin und Beraterin hat über die Grenzen der Insel hinaus Bedeutung: Denn kaum ein EU-Mitgliedstaat spielt für die Durchsetzung des europäischen Datenschutzrechts eine so große Rolle wie Irland. Weil sich dort – vor allem aus steuerlichen Gründen – die EU-Hauptsitze internationaler Konzerne wie Meta, Microsoft, Google oder TikTok befinden, führt primär die irische Datenschutzbehörde die Aufsicht über diese Unternehmen. Und in der Vergangenheit stand sie im Ruf, dieser Verantwortung nicht immer gerecht geworden zu sein.
Nach einem Wechsel an der Spitze und der Ernennung von zwei neuen Leitern hatte die irische Datenschutzaufsichtsbehörde zuletzt aber einige bemerkenswerte Verfahren nach vielen Jahren zum Abschluss gebracht – und hierbei teils hohe Bußgelder verhängt.
Anders als in Deutschland, wo die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern durch die Parlamente gewählt werden, wird das Leitungspersonal der DPC für jeweils fünf Jahre von der Regierung ernannt und soll dann unabhängig agieren. Ab 2026 wird die Behörde in Irland auch für Teile der Durchsetzung der europäischen KI-Verordnung eine Rolle spielen. Das Justizministerium in Dublin nennt die Berufung Sweeneys in Zusammenhang mit diesen weiteren Aufgaben.
„Kuss auf den Hintern von Big-Tech“
Für den europäischen Datenschutzaktivisten Max Schrems, der mit der DPC seit Jahren über Kreuz liegt und auch die Aufsichtsbehörde schon verklagt hatte, ist die Ernennung ein Unding. Sweeney habe für Meta unter anderem während des Cambridge Analytica-Skandals lobbyiert. Nachdem Irland 15 Jahre noch den Anschein gewahrt habe, Europarecht auch durchzusetzen, sei dieser Schritt nun der „Kuss auf das Hinterteil der US-Big-Tech-Konzerne“, spottet Schrems.
Während die Ernennung vor allem international für massive Irritation sorgt, hält sich einer der lautesten DPC-Kritiker in Irland derweil zurück. „Wir haben hohe Erwartungen an Sie“, formuliert Johnny Ryan vom Irish Council for Civil Liberties (ICCL) auf LinkedIn diplomatisch.
Auch jenseits der Kritik an Sweeneys Ernennung wird vor allem ein Aspekt in Zukunft eine Rolle spielen: Wie sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden bei ihren gemeinsamen Beschlüssen gegenüber den Vorlagen aus Dublin verhalten werden. In einigen Mitgliedstaaten wurden zuletzt ausgesprochen wirtschaftsnahe Datenschutzbeauftragte benannt – was sich auch in den verbindlichen Beschlüssen des Europäischen Datenschutzausschusses widerspiegelt, mit denen die Entscheidungen einzelner Aufsichtsbehörden überstimmt werden können. Das betraf in der Vergangenheit vor allem Irland – die DPC-Entscheidungen wurden mehrfach deutlich verschärft.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Schüler meinen: Ein Handyverbot an Schulen muss dann auch für Lehrer gelten
Wenn wir an Schulen kein Handy benutzen dürfen, dann muss das auch für Lehrkräfte gelten, meinen Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg – zumindest, wenn es um den Gebrauch für Privates geht. In die Debatte um ein mögliches Handyverbot an Schulen schaltet sich damit nun der Landesschülerbeirat aus Stuttgart ein und benennt Gründe, die gegen ein Verbot sprechen, und warum im Falle eines solchen Beschlusses dieser auch für Lehrkräfte gelten solle.
Es sei absurd, dass es nur um die Handys von Schülern ginge, negative Effekte ließen sich auch bei Erwachsenen nachweisen, heißt es weiter. Gründe, warum Lehrkräfte ihr Handy in der Schule privat nutzen dürfen, gäbe es nicht.
„Sich lieber an die eigene Nase fassen“
Oftmals liege es nämlich nicht an der missbräuchlichen Nutzung von Handys, sondern am schlechten Unterricht: „Wenn sich eine Lehrkraft aber allen Ernstes vor die Klasse stellt und dann 20 Arbeitsblätter mit Text austeilt und 90 Minuten lang einen Dialog hält, verursacht sie diese Probleme mit.“
Auch würden graue Schulhöfe aus Beton dazu motivieren, lieber zum Handy zu greifen. Alternativen zur Bewegung und anderen Aktivitäten fehlten komplett.
WLAN und Fußballtore
Neben attraktiveren Pausenhöfen mit Fußballtoren oder Tischtennisplatten, würde ein flächendeckendes WLAN helfen, den Zugang zu Lerninhalten zu vereinfachen, so schreiben die Schüler. Kostbare mobile Daten würden ansonsten beispielsweise für Spiele aufgespart. Anstatt den Schülern etwas zu geben, was das Schulleben erleichtert, drehe sich die Debatte zur Smartphonenutzung ausschließlich darum, ihnen etwas wegzunehmen.
Eine Diskussion müsse zwischen allen darin beteiligten Parteien auf Augenhöhe stattfinden, Nutzungsregeln für alle gelten.
(aki)
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