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Künstliche Intelligenz

Kölner Urteil: Meta darf auch sensible Daten fürs KI-Training verwenden


Ende Mai enttäuschte das Oberlandesgericht (OLG) Köln Experten mit seiner Ansage, dass Meta die Daten aller volljährigen europäischen Nutzer von Facebook und Instagram für das Training eigener KI-Anwendungen wie dem großen Sprachmodell LLaMA nutzen darf. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider etwa kritisierte die Eilentscheidung als „unfassbar“. Weiter verärgern dürfte die Hüter der Privatsphäre nun, dass Meta und andere Betreiber sozialer Netzwerke selbst sensible Daten wie Gesundheitsinformationen oder Angaben zu politischen, religiösen oder sexuellen Einstellungen für legitime Zwecke wie das Anlernen von KI-Systemen verwenden dürfen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält prinzipiell in Artikel 9 ein Verbot der Verarbeitung sensibler personenbezogener Informationen. Doch dieses wird von einem langen Ausnahmekatalog eingeschränkt. Demnach greift die Untersagung etwa nicht, wenn die betroffene Person heikle Daten selbst „offensichtlich öffentlich gemacht“ hat.

Laut der jetzt veröffentlichten Urteilsbegründung sieht das OLG diese Vorgabe erfüllt, wenn ein Nutzer einschlägige Informationen über sich in sein öffentliches Nutzerkonto eines Social-Media-Dienstes einstellt oder in einem öffentlichen Posting teilt (Az.: 15 UKl 2/25). Dem durchschnittlichen User müsse in einem solchen Fall bewusst sein, „dass diese Daten von jedermann zur Kenntnis genommen werden können und sogar mittels Suchmaschinen auffindbar sind“.

Sogar wenn sensible Informationen Dritter betroffen sind, unterliegen diese laut den Kölner Richtern nicht dem Verbot nach Artikel 19 DSGVO. Sie gehen davon aus, dass die Untersagung im konkreten Fall einer „Aktivierung“ durch einen Antrag des betroffenen Dritten auf Herausnahme seiner Daten aus dem veröffentlichten Beitrag beziehungsweise aus dem Trainingsdatensatz bedürfte. Ganz sicher ist sich der 15. Zivilsenat hier aber nicht. Er deutet an, diese Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen zu wollen, sollte es zu einem Hauptsacheverfahren kommen.

Das OLG begründet seine Ansicht damit, dass der europäische Gesetzgeber in der KI-Verordnung die Notwendigkeit des Trainings großer generativer KI-Modelle mit „riesigen Mengen an Text, Bildern, Videos und anderen Daten“ ausdrücklich anerkannt habe. Dabei sei seit Längerem bekannt, dass Firmen Webscraping zum Gewinnen von KI-Trainingsdaten nutzten. Das berge stets die Gefahr der – unbeabsichtigten und nicht zielgerichteten – Verarbeitung sensibler Daten. Mit dem AI Act verfolge die Politik auch das Ziel, eine „Vorreiterrolle“ der EU bei generativer Künstlicher Intelligenz zu erlangen.

Der von der Verbraucherzentrale NRW verklagte Social-Media-Betreiber hat laut dem Urteil auch glaubhaft gemacht, „Maßnahmen zu Deidentifizierung der Datensätze vorzunehmen“. Vollständige Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, nationale Identifikationsnummern, Benutzerkennungen, Kredit-/Debitkartennummern, Bankkonten, Fahrzeugkennzeichen, IP-Adressen und Postanschriften würden nur in unstrukturierter Form und „tokenisiert“ zusammengestellt. Damit sei zwar keine Anonymisierung verbunden. Insbesondere würden die Gesichter der auf Fotos erkennbaren Personen nicht verborgen. Trotzdem steht für den Senat außer Zweifel, dass dieses Vorgehen „insgesamt das entsprechende Risiko mindern wird“.

Valentino Halim, Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei Oppenhoff, begrüßte gegenüber heise online die „unternehmensfreundliche und KI-Technologien ‚ermöglichende‘ Entscheidung“. Die Begründung des Gerichts sei in Teilen durchaus überraschend. Es bleibe abzuwarten, ob der EuGH „die enge Interpretation des Verarbeitungsverbots für sensitive Daten in einem etwaigen Vorlageverfahren mittragen“ würde. Daten- und Verbraucherschützer mahnen Nutzer, von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.


(olb)



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Rückruf für Citroën C3- und DS3 der Baujahre 2009 bis 2019 wegen Takata-Airbags


Nach einem Unfall in Frankreich, bei dem tragischerweise die Airbags zwei Personen schwer respektive tödlich verletzt haben, wurde das französische Verkehrsministerium aktiv. Es wies Stellantis an, eine „Stop-drive-order“ für potenziell betroffene Fahrzeuge zu verfügen, bis die Airbags des Zulieferers Takata ausgetauscht wurden. Faktisch ist das ein Fahrverbot mit Ausnahme der Fahrt zur Werkstatt. Betroffen sind rund 441.000 Citroën C3- und DS3 der Jahrgänge 2009 bis 2019 mit Zulassungen in Deutschland, Frankreich und Belgien.

Stellantis Deutschland schickte dazu heute Morgen eine Pressemitteilung, um neben der direkten Kundenansprache auch den Kanal der Medien zu nutzen. So sollen auch in Deutschland Betroffene möglichst schnell parallel zur verpflichtenden Information der Halter direkt durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erreicht werden können. Der Konzern schrieb: „Die von diesem ‚Stop-Drive‘ betroffenen Fahrzeuge waren bereits Teil einer laufenden umfassenden Rückrufaktion, die vor über einem Jahr zunächst in Südeuropa begann und später nach Norden ausgeweitet wurde.“ Stellantis wird betroffene Kunden in Kürze informieren. Zudem kann man selbst mithilfe der Fahrgestellnummer (VIN) auf der Citroën-Website (www.citroen.de/wartung-services/rueckrufaktion-pruefung.html), bei seinem Händler vor Ort oder telefonisch bei der Kundenbetreuung (0080008251001) prüfen, ob man ein Fahrzeug zunächst besser stehen lässt. Zum kostenlosen Austausch müssen (und dürfen) die Werkstätten aufgesucht werden, wer den Rückruf nicht befolgt, wird vom KBA dazu angehalten. Sollte man die Frist in der Aufforderung erneut missachten, wird das Fahrzeug von der zuständigen Zulassungsstelle abgemeldet.

Anlass der durchgreifenden Aktion ist ein tödlicher Unfall in Frankreich, bei dem am 11. Juni eine 37-jährige Fahrerin eines Citroën C3 durch ihren mit zu großer Kraft detonierten Airbag ums Leben kam. Ein Jugendlicher wurde schwer verletzt. Die französische Zeitung „Le Monde“ berichtet von einer daraufhin eingeleiteten Untersuchung wegen Totschlags. Manager beider Marken sollen beim Verkehrsministerium vorgeladen sein. Die Frage steht im Raum, warum Stellantis die Airbags der betroffenen Fahrzeuge nicht sofort mit der Entdeckung des Problems „vor über einem Jahr“, sondern sukzessive hat tauschen lassen.

Der Zulieferer Takata aus Japan hat seit den 90er-Jahren Airbags mit Gasgeneratoren verkauft, deren Ammoniumnitrat-Treibladungen aufgrund von Alterung durch Hitze und Feuchtigkeit bei einem Unfall zu hohen Druck erzeugen können. Dadurch können die Insassen mit Metallstücken beschossen werden, mit der Folge schwerer Verletzungen. 16 Todesfälle sind mit Sicherheit auf dieses Problem zurückzuführen. Erkannt wurde das Problem 2013. Seither mussten weltweit deutlich über 100 Millionen Autos aller großen Marken nachgebessert werden, es ist zusammengerechnet der größte Rückruf der Automobilgeschichte.

Mehr über die Firma Takata


(fpi)



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Wie Sie eine Bilanz lesen


Wollen Sie mit Aktien gezielt in Unternehmen investieren, sollten Sie sich im Vorfeld über die wichtigsten wirtschaftlichen Eckdaten informieren. Schließlich möchten Sie Ihr Geld sinnvoll anlegen und das Verlustrisiko verringern. Hier hilft der Blick in jeweiligen Bilanzen weiter, die im Detail die finanzielle Situation darlegen. Das Wissen hilft aber auch anderer Stelle weiter. Denn Wirtschaftsmeldungen sind ein fester Bestandteil der täglichen Nachrichten – Funk und Fernsehen, Print und Internet verzichten häufig aber auf Details und Einordnungen oder bleiben dabei oberflächlich. Mit ein wenig Grundwissen können Sie in solchen Fällen selbst in die Tiefe gehen.

Bei der Bilanz handelt es sich um die zahlenmäßige Darstellung sämtlicher Vermögenswerte eines Unternehmens und deren Finanzierung innerhalb eines konkreten Zeitraums – etwa innerhalb eines Quartals und dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Sie informiert darüber, ob das Unternehmen im jeweiligen Geschäftsjahr einen Gewinn oder Verlust erwirtschaftet hat und wie er zustande kam. Ob man eine Bilanz erstellen und veröffentlichen muss, hängt von den jeweiligen nationalen Gesetzen ab. Pauschal lässt sich sagen, dass dies bei börsennotierten Unternehmen immer der Fall ist. In Deutschland sind lediglich Freiberufler sowie kleine Einzelunternehmer von der Bilanzierungspflicht ausgenommen. Die entsprechenden Kriterien fasst § 241a des Handelsgesetzbuchs zusammen.

  • Eine Bilanz deckt immer nur einen konkreten Zeitraum – ein Jahr oder ein Quartal – ab. Mittel- und langfristige Entwicklungen können Sie so nicht erkennen.
  • Für eine grobe Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung innerhalb des Bilanzzeitraums reichen fünf Kennziffern aus.
  • Einige wichtige Kennziffern müssen Sie selbst ableiten – dafür reicht jedoch einfache Prozentrechnung.

Im Folgenden erklären wir die wichtigsten Punkte, die eine Bilanz enthält, und gehen auf die Gewinn- und Verlustrechnung ein – damit Sie beim Aktienkauf bessere Entscheidungen treffen können. Ebenso verraten wir, was sich hinter den wichtigsten Begriffen und Abkürzungen verbirgt und wie Sie eine grobe Einschätzung der wirtschaftlichen Lage innerhalb von nur einer Minute vornehmen können. Wir zeigen aber auch, warum eine einzelne Bilanz nur eine eingeschränkte Aussagekraft hat und welche Einschränkungen es bei branchenübergreifenden Vergleichen gibt. Für praxisnahe Beispiele greifen wir unter anderem auf Bilanzen von Apple, Intel, Twitter und Volkswagen zurück.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie Sie eine Bilanz lesen“.
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Chinesische Magnetschwebebahn sprintet in 7 Sekunden auf 650 km/h


Ein Prototyp einer Magnetschwebebahn in China hat einen neuen Sprintrekord aufgestellt. Das berichtet der chinesische Staatssender CTNG am Mittwoch. Das vom Innovationszentrum für elektromagnetische Antriebstechnologie für Hochgeschwindigkeits-Schwebebahnen entwickelte 1,1 t schwere Testfahrzeug beschleunigte auf einer Streckenlänge von 600 m innerhalb von sieben Sekunden auf eine Geschwindigkeit von 650 km/h.

Die Rekordfahrt wurde auf der 1 km langen Teststrecke mit Tunnelsystem des Donghu-Labors in der chinesischen Provinz Hubei aufgestellt. Möglich wurde der schnelle Spurt auf 650 km/h durch den Einsatz eines leistungsstarken Linearmotors und magnetischer Levitation. Das Fahrzeug wird dabei durch elektrisch erzeugte Magnetkraft durch Gleichpolabstoßung angehoben und schwebt auf einer Führungsschiene. Da es keinen mechanischen Kontakt zur Schiene und damit keine Reibung gibt, muss die Bahn lediglich gegen den Luftwiderstand ankämpfen. Dadurch sei eine extreme Beschleunigung möglich. Zusätzlich könne durch die Technik und ein Steuerungssystem, das die Position des Fahrzeugs auf 4 mm genau bestimmen kann, ein kurzer Bremsweg von lediglich 200 m erreicht werden.

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Das Video zeigt einen Probelauf des Testfahrzeugs der Hochgeschwindigkeits-Magnetschwebebahn.

Li Weichao, Direktor des Innovationszentrums, sagt, dass die Test-Schwebebahn die höchste Geschwindigkeit erreicht habe, die jemals auf einer solch kurzen Strecke geschafft wurde. Das Potenzial der Teststrecke sei damit allerdings noch nicht ausgeschöpft. Bis zu 800 km/h könnten auf der Strecke erzielt werden. Die Strecke muss dazu noch ausgebaut werden. Das soll noch 2025 erledigt sein, heißt es.

Normalerweise sind Teststrecken für Hochgeschwindigkeitszüge eher lang, um eine Beschleunigung auf Höchstgeschwindigkeit, das Fahren einer gewissen Strecke und das Abbremsen an einem Stück ausprobieren zu können. Das chinesische Innovationszentrum fährt dagegen einen anderen Ansatz: Es setzt auf elektronische Antriebe mit variabler Frequenz, spezielle aerodynamische Bauteile sowie eine Sensorik, die eine millimetergenaue Positionsbestimmung zulässt. Damit ist es möglich, die kompletten Hochgeschwindigkeitstests auf einer nur 1 km langen Strecke durchzuführen.

China ist mittlerweile führend in der Magnetschwebebahn-Technik. Bereits 2004 hatte China den Shanghai Maglev Train offiziell in Betrieb genommen, eine Magnetschwebebahn, die die Stadt Shanghai mit dem Flughafen Pudong auf einer Strecke von 30 km verbindet. Die Bahn erreicht dabei eine Geschwindigkeit von 430 km/h.

Die Technik dafür hatte China aus Deutschland vom Transrapid übernommen und weiterentwickelt. In Deutschland wurde die Technik für Hochgeschwindigkeits-Magnetschwebebahnen von Siemens und ThyssenKrupp entwickelt und auf einer Teststrecke erprobt. Kommerziell kam sie aber in Deutschland nie zum Einsatz.

In China arbeiten verschiedene Unternehmen an der Magnetschwebebahn-Technik, unter anderem mit Hochtemperatur-Supraleitung sowie mit Niedervakuumröhren. Letztere sollen eine Reisegeschwindigkeit von bis zu 1000 km/h ermöglichen. Das Innovationszentrum strebt vorerst eine maximale Reisegeschwindigkeit von 800 km/h an. Der Bau der nötigen kommerziellen Strecken ist jedoch weiterhin sehr teuer, sodass die Technik bisher nur auf kurzen Distanzen zum Einsatz kommt.


(olb)



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