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Künstliche Intelligenz

Kölner Urteil: Meta darf auch sensible Daten fürs KI-Training verwenden


Ende Mai enttäuschte das Oberlandesgericht (OLG) Köln Experten mit seiner Ansage, dass Meta die Daten aller volljährigen europäischen Nutzer von Facebook und Instagram für das Training eigener KI-Anwendungen wie dem großen Sprachmodell LLaMA nutzen darf. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider etwa kritisierte die Eilentscheidung als „unfassbar“. Weiter verärgern dürfte die Hüter der Privatsphäre nun, dass Meta und andere Betreiber sozialer Netzwerke selbst sensible Daten wie Gesundheitsinformationen oder Angaben zu politischen, religiösen oder sexuellen Einstellungen für legitime Zwecke wie das Anlernen von KI-Systemen verwenden dürfen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält prinzipiell in Artikel 9 ein Verbot der Verarbeitung sensibler personenbezogener Informationen. Doch dieses wird von einem langen Ausnahmekatalog eingeschränkt. Demnach greift die Untersagung etwa nicht, wenn die betroffene Person heikle Daten selbst „offensichtlich öffentlich gemacht“ hat.

Laut der jetzt veröffentlichten Urteilsbegründung sieht das OLG diese Vorgabe erfüllt, wenn ein Nutzer einschlägige Informationen über sich in sein öffentliches Nutzerkonto eines Social-Media-Dienstes einstellt oder in einem öffentlichen Posting teilt (Az.: 15 UKl 2/25). Dem durchschnittlichen User müsse in einem solchen Fall bewusst sein, „dass diese Daten von jedermann zur Kenntnis genommen werden können und sogar mittels Suchmaschinen auffindbar sind“.

Sogar wenn sensible Informationen Dritter betroffen sind, unterliegen diese laut den Kölner Richtern nicht dem Verbot nach Artikel 19 DSGVO. Sie gehen davon aus, dass die Untersagung im konkreten Fall einer „Aktivierung“ durch einen Antrag des betroffenen Dritten auf Herausnahme seiner Daten aus dem veröffentlichten Beitrag beziehungsweise aus dem Trainingsdatensatz bedürfte. Ganz sicher ist sich der 15. Zivilsenat hier aber nicht. Er deutet an, diese Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen zu wollen, sollte es zu einem Hauptsacheverfahren kommen.

Das OLG begründet seine Ansicht damit, dass der europäische Gesetzgeber in der KI-Verordnung die Notwendigkeit des Trainings großer generativer KI-Modelle mit „riesigen Mengen an Text, Bildern, Videos und anderen Daten“ ausdrücklich anerkannt habe. Dabei sei seit Längerem bekannt, dass Firmen Webscraping zum Gewinnen von KI-Trainingsdaten nutzten. Das berge stets die Gefahr der – unbeabsichtigten und nicht zielgerichteten – Verarbeitung sensibler Daten. Mit dem AI Act verfolge die Politik auch das Ziel, eine „Vorreiterrolle“ der EU bei generativer Künstlicher Intelligenz zu erlangen.

Der von der Verbraucherzentrale NRW verklagte Social-Media-Betreiber hat laut dem Urteil auch glaubhaft gemacht, „Maßnahmen zu Deidentifizierung der Datensätze vorzunehmen“. Vollständige Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, nationale Identifikationsnummern, Benutzerkennungen, Kredit-/Debitkartennummern, Bankkonten, Fahrzeugkennzeichen, IP-Adressen und Postanschriften würden nur in unstrukturierter Form und „tokenisiert“ zusammengestellt. Damit sei zwar keine Anonymisierung verbunden. Insbesondere würden die Gesichter der auf Fotos erkennbaren Personen nicht verborgen. Trotzdem steht für den Senat außer Zweifel, dass dieses Vorgehen „insgesamt das entsprechende Risiko mindern wird“.

Valentino Halim, Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei Oppenhoff, begrüßte gegenüber heise online die „unternehmensfreundliche und KI-Technologien ‚ermöglichende‘ Entscheidung“. Die Begründung des Gerichts sei in Teilen durchaus überraschend. Es bleibe abzuwarten, ob der EuGH „die enge Interpretation des Verarbeitungsverbots für sensitive Daten in einem etwaigen Vorlageverfahren mittragen“ würde. Daten- und Verbraucherschützer mahnen Nutzer, von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.


(olb)



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Künstliche Intelligenz

Albrecht DR 52 BA im Test: Günstiger & guter DAB+-Adapter für Stereoanlage


UKW wird bald abgeschaltet – was tun mit dem geliebten Tuner? Mit dem DAB+-Adapter Albrecht DR52 kann man die Stereoanlage einfach auf Digitalradio umrüsten.

Der Albrecht DR 52 BA erweitert ältere Hifi-Anlagen um digitalen Radioempfang via DAB/DAB+ und UKW. Optisch erinnert der kompakte Adapter eher an eine Uhr als an ein klassisches Radio.

Das 2,4 Zoll große TFT-Farbdisplay zeigt Sendernamen, Logos und im Standby-Modus die Uhrzeit. Überträgt der Sender entsprechende Daten, erscheinen auch Titel und Sendungsname. Per Bluetooth streamt der DR 52 BA zudem Musik direkt vom Smartphone oder Tablet auf die Anlage.

Albrecht positioniert das Gerät als Nachrüstlösung für analoge Audiosysteme, die fit für den kommenden Digitalradio-Standard gemacht werden sollen – denn UKW hat bald ausgedient. Wie sich der Albrecht DR 52 in der Praxis schlägt, zeigt dieser Test.

Design

Der DR 52 BA richtet sich an Nutzer, die ihre bestehende Hifi-Anlage, Aktivlautsprecher oder Soundbar mit DAB+ und erweitertes UKW ergänzen möchten – ohne das komplette System auszutauschen. Der kompakte Adapter schlägt die Brücke zwischen digitalen Radiostandards und analogen Audiosystemen. Zusätzlich fungiert er als Uhr und Radiowecker.

Das DR 52 BA steckt in einem schwarzen, rechteckigen Gehäuse mit den Maßen 125 × 56 × 85 mm und wiegt 225 g. Das 2,4 Zoll (6,1 cm) große TFT-Farbdisplay nimmt fast die gesamte Front ein und sorgt für eine aufgeräumte Optik – ein Touchscreen ist es allerdings nicht.

Ausstattung & Montage

Die Installation des DR 52 BA gestaltet sich unkompliziert. Im Lieferumfang sind alle nötigen Komponenten enthalten:

  • Wurfantenne für DAB+/UKW
  • Netzteil (5 V / 1 A / 5 W)
  • Cinch-zu-Cinch-Audiokabel
  • Cinch-zu-3,5-mm-Klinkenadapter (Stecker)
  • Fernbedienung inkl. AAA-Batterien
  • Anleitung

Letztere ist gut verständlich, allerdings in recht kleiner Schriftgröße gehalten.

Im Praxistest bot die beiliegende Wurfantenne in städtischer Umgebung ordentlichen Empfang, etwa an verschiedenen Standorten in der Wohnung. In ländlicher Umgebung – etwa im Ferienhaus – fiel der Empfang hingegen deutlich schwächer aus. Hier half der Anschluss einer vorhandenen TV-Innenantenne, die den Empfang spürbar verbesserte. Eine leistungsstärkere Antenne gehört leider nicht zum Lieferumfang.

Die Verbindung zur Hifi-Anlage erfolgt wahlweise über die Stereo-Cinch-Ausgänge oder den 3,5-mm-Klinkenadapter. Eine digitale Schnittstelle, etwa via Toslink, bietet der Hersteller nicht an.

Dank Bluetooth lässt sich Musik vom Smartphone oder Tablet auf das Gerät streamen. Umgekehrt funktioniert es jedoch nicht: Bluetooth-Kopfhörer oder -Lautsprecher können nicht gekoppelt werden. Die Anleitung weist zwar darauf hin, dennoch dürften viele Nutzer eine Bluetooth-Sendefunktion erwarten.

Einrichtung & Bedienung

Die Ersteinrichtung des DR 52 BA verläuft benutzerfreundlich. Nach dem Anschluss ans Stromnetz und bei ausreichendem Empfang zeigt das Gerät binnen Sekunden Uhrzeit und Datum an und startet einen Sendersuchlauf. Je nach Empfangslage und Senderangebot dauert dieser zwischen zwei und fünf Minuten. Alternativ stellt man UKW-Sender auch manuell ein.

Bis zu zehn Favoritensender sind für DAB+ und UKW separat speicherbar. Über die Fernbedienung aktiviert man bei Bedarf einen Sleep-Timer – das Gerät schaltet sich dann nach 15 bis 120 Minuten automatisch ab. Der integrierte Wecker spielt wahlweise einen DAB+- oder UKW-Sender zur gewünschten Zeit ab. Eine Snooze-Funktion verzögert, wenn gewünscht, die Wiedergabe um 5, 10, 15 oder 30 Minuten.

Das Gerät bietet eine dreistufig regelbare Hintergrundbeleuchtung sowie einen Equalizer mit den Presets Normal, Classic, Pop, Jazz, Rock, Flat, Movie und News. Die Uhrenanzeige lässt sich im Standby-Modus wahlweise analog oder digital darstellen.

Eine spezielle Senioren-Einstellung, die etwa den Sendersuchlauf oder Spracheinstellungen sperrt, fehlt. In höherpreisigen Albrecht-Modellen ist eine solche Funktion vorhanden.

Das Gerät bedient man ausschließlich per Fernbedienung, Tasten am Gehäuse fehlen. Die mitgelieferte Fernbedienung wird mit zwei AAA-Batterien betrieben, die im Lieferumfang enthalten sind. Ihre gummierten Tasten ziehen Staub und Schmutz an, die Beschriftung fällt klein aus. Farbige Markierungen wichtiger Funktionen wie Senderwechsel oder Lautstärke sucht man vergeblich.

Über die Fernbedienung lassen sich das Gerät ein- und ausschalten, ein Sendersuchlauf starten, das Menü aufrufen sowie der Equalizer und die Lautstärke regeln.

Alle Anschlüsse befinden sich auf der Rückseite: Neben dem Antenneneingang gibt es einen Anschluss für das mitgelieferte proprietäre Netzteil (5 V/1 A) sowie einen Stereo-Cinch-Ausgang.

Preis

Mit einer UVP von 85 Euro liegt der Albrecht DR 52 BA preislich im unteren Mittelfeld vergleichbarer Geräte. Das beste Angebot liegt derzeit bei 75 Euro.

Achtung: Das Modell Albrecht DR52 CA bietet kein Bluetooth, ist ansonsten jedoch nahezu identisch. Nur das BA-Modell kann Musik per Bluetooth vom Smartphone streamen.

Fazit

Die Verarbeitungsqualität und Bedienfreundlichkeit des DR 52 BA sind hoch, der Klang überzeugt. Lediglich die fehlende Kopfhörerbuchse, der nicht vorhandene Seniorenmodus und die fehlende Bluetooth-Sendefunktion trüben das Gesamtbild leicht. Wer eine einfache, solide Lösung zur Aufrüstung seiner Anlage auf DAB+ sucht, wird mit dem Albrecht DR 52 BA bestens bedient – trotz kleiner Schwächen.



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KI-Chatverlauf zurücksetzen senkt CO₂-Ausstoß | heise online


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Ein Forschungsteam des Versicherungskonzerns Axa hat untersucht, welchen Einfluss Anwender von KI-Chatbots auf ihren CO₂-Fußabdruck ausüben können. In ihrem Fachartikel Mitigating the Carbon Footprint of Chatbots as Consumers, der bei Springer Nature veröffentlicht wurde, formulieren die Forscher einen verblüffend einfachen Tipp: Sobald das Thema wechselt, sollte ein neuer Chat gestartet und somit der Chatverlauf zurückgesetzt werden.

Diese Empfehlung basiert auf einem Mechanismus, mit dem KI-Chatbots einen konsistenten Gesprächsverlauf simulieren. Da KI-Modelle kein Gedächtnis besitzen, fügen sie bei jeder Interaktion die gesamte vorherige Chat-Historie der Anfrage hinzu. Für den Benutzer unsichtbar, erhöht dieses Verfahren im Laufe der Konversation fortwährend die Anzahl der verwendeten Token. Je mehr Token verarbeitet werden müssen, desto höher ist der Rechenaufwand – und damit auch der Energieverbrauch.

Die Forscher wollten herausfinden, wie viel sich durch die Handlungsempfehlung einsparen lässt. Dafür analysierten sie anonymisierte Logdaten eines GPT-basierten Chatbots aus einer internen Anwendung mit über 190.000 Einträgen. Eine entsprechende Simulation zeigte, dass sich der Tokenverbrauch für die vorliegenden Daten um bis zu 19 Prozent senken ließe.

Das größte Optimierungspotenzial liegt dennoch bei den KI-Dienstleistern. Benutzer können aber unnötige Rechenlast vermeiden, indem sie konsequent einen neuen Chat beginnen, sobald sich der Kontext ändert und frühere Nachrichten für den weiteren Verlauf irrelevant werden. Wer KI-Chatbots nutzt, kann so sein CO₂-Aufkommen zumindest teilweise reduzieren.

Transparenzhinweis: Der Autor Boris Ruf ist ebenfalls Hauptautor der Studie.


(fo)



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Quizauflösung: Fehlersuche mittels ICMP-Rückmeldungen | heise online


Die Fehlersuche in IP-Netzwerken fällt nicht leicht, denn einem Netzwerkschluckauf können viele Ursachen zugrunde liegen. Profi-Admins kennen aber Wege, um das klassische und meist aufwendige Troubleshooting abzukürzen.

Beispielsweise kann man Fehlerquellen anhand von ICMP-Rückmeldungen der Netzwerkgeräte eingrenzen, die an einem fehlgeschlagenen IP-Dialog beteiligt sind. Welche Meldungen das sind und wie man sie interpretiert, haben wir ausführlich im Artikel „Sondengänger: ICMP-Meldungen zur Fehlersuche im Netz einspannen“ beschrieben.

Am Ende des Beitrags „Netzwerkpraxis: Fehlersuche mittels ICMP-Rückmeldungen“ hatten wir vier Netzwerkanalyse-Aufgaben gestellt. Die Grundlage dafür bildet ein Verkehrsmitschnitt, den man mit dem Analysetool Wireshark öffnet und mit einem Display-Filter siebt. Hier folgen die Antworten zu den Aufgaben.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Quizauflösung: Fehlersuche mittels ICMP-Rückmeldungen“.
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