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Künstliche Intelligenz

Kölner Urteil: Meta darf auch sensible Daten fürs KI-Training verwenden


Ende Mai enttäuschte das Oberlandesgericht (OLG) Köln Experten mit seiner Ansage, dass Meta die Daten aller volljährigen europäischen Nutzer von Facebook und Instagram für das Training eigener KI-Anwendungen wie dem großen Sprachmodell LLaMA nutzen darf. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider etwa kritisierte die Eilentscheidung als „unfassbar“. Weiter verärgern dürfte die Hüter der Privatsphäre nun, dass Meta und andere Betreiber sozialer Netzwerke selbst sensible Daten wie Gesundheitsinformationen oder Angaben zu politischen, religiösen oder sexuellen Einstellungen für legitime Zwecke wie das Anlernen von KI-Systemen verwenden dürfen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält prinzipiell in Artikel 9 ein Verbot der Verarbeitung sensibler personenbezogener Informationen. Doch dieses wird von einem langen Ausnahmekatalog eingeschränkt. Demnach greift die Untersagung etwa nicht, wenn die betroffene Person heikle Daten selbst „offensichtlich öffentlich gemacht“ hat.

Laut der jetzt veröffentlichten Urteilsbegründung sieht das OLG diese Vorgabe erfüllt, wenn ein Nutzer einschlägige Informationen über sich in sein öffentliches Nutzerkonto eines Social-Media-Dienstes einstellt oder in einem öffentlichen Posting teilt (Az.: 15 UKl 2/25). Dem durchschnittlichen User müsse in einem solchen Fall bewusst sein, „dass diese Daten von jedermann zur Kenntnis genommen werden können und sogar mittels Suchmaschinen auffindbar sind“.

Sogar wenn sensible Informationen Dritter betroffen sind, unterliegen diese laut den Kölner Richtern nicht dem Verbot nach Artikel 19 DSGVO. Sie gehen davon aus, dass die Untersagung im konkreten Fall einer „Aktivierung“ durch einen Antrag des betroffenen Dritten auf Herausnahme seiner Daten aus dem veröffentlichten Beitrag beziehungsweise aus dem Trainingsdatensatz bedürfte. Ganz sicher ist sich der 15. Zivilsenat hier aber nicht. Er deutet an, diese Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen zu wollen, sollte es zu einem Hauptsacheverfahren kommen.

Das OLG begründet seine Ansicht damit, dass der europäische Gesetzgeber in der KI-Verordnung die Notwendigkeit des Trainings großer generativer KI-Modelle mit „riesigen Mengen an Text, Bildern, Videos und anderen Daten“ ausdrücklich anerkannt habe. Dabei sei seit Längerem bekannt, dass Firmen Webscraping zum Gewinnen von KI-Trainingsdaten nutzten. Das berge stets die Gefahr der – unbeabsichtigten und nicht zielgerichteten – Verarbeitung sensibler Daten. Mit dem AI Act verfolge die Politik auch das Ziel, eine „Vorreiterrolle“ der EU bei generativer Künstlicher Intelligenz zu erlangen.

Der von der Verbraucherzentrale NRW verklagte Social-Media-Betreiber hat laut dem Urteil auch glaubhaft gemacht, „Maßnahmen zu Deidentifizierung der Datensätze vorzunehmen“. Vollständige Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, nationale Identifikationsnummern, Benutzerkennungen, Kredit-/Debitkartennummern, Bankkonten, Fahrzeugkennzeichen, IP-Adressen und Postanschriften würden nur in unstrukturierter Form und „tokenisiert“ zusammengestellt. Damit sei zwar keine Anonymisierung verbunden. Insbesondere würden die Gesichter der auf Fotos erkennbaren Personen nicht verborgen. Trotzdem steht für den Senat außer Zweifel, dass dieses Vorgehen „insgesamt das entsprechende Risiko mindern wird“.

Valentino Halim, Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei Oppenhoff, begrüßte gegenüber heise online die „unternehmensfreundliche und KI-Technologien ‚ermöglichende‘ Entscheidung“. Die Begründung des Gerichts sei in Teilen durchaus überraschend. Es bleibe abzuwarten, ob der EuGH „die enge Interpretation des Verarbeitungsverbots für sensitive Daten in einem etwaigen Vorlageverfahren mittragen“ würde. Daten- und Verbraucherschützer mahnen Nutzer, von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.


(olb)



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Souveränität: EU-Kommission liebäugelt mit Ersatz von Microsofts Cloud Azure


Die EU-Kommission überlegt offenbar, ihre Cloud-Dienste von Microsoft Azure zu OVHcloud oder einem anderen europäischen Anbieter zu verlagern. Das berichtet das Magazin Euractiv unter Berufung auf hochrangige Quellen. Entsprechende Verhandlungen mit dem größten europäischen Cloud-Dienstleister OVHcloud laufen demnach bereits seit Wochen. Die potenzielle Verlagerung werde durch das Streben nach europäischer digitaler Souveränität im Cloud-Markt getrieben.

Zusätzlicher aktueller Auslöser soll sein, dass der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, auf Basis von US-Sanktionen von seinem Microsoft-basierten E-Mail-Konto abgekoppelt wurde. Dieser Schritt gilt vielfach als Weckruf. Ziel der Kommission ist es laut dem Bericht, europäischen Institutionen mehr Kontrolle über ihre digitale Infrastruktur und Daten zu geben. Diese nicht ganz neue Idee wird seit einigen Monaten auch von der EuroStack-Initiative nachdrücklich unterstützt. Die EU soll ihr zufolge Milliarden in gemeinsame IT-Plattformen, Datenräume, Standards und koordinierte Strategien investieren und sich ein „Europa zuerst“-Mandat zu eigen machen.

Eine Umstellung wäre ein heftiger Rückschlag für Microsoft. Der Tech-Riese versucht seit einigen Monaten, seine europäischen Kunden mit diversen, immer weiter ausgedehnten digitalen Zusicherungen und Statements zu beruhigen. Zuletzt versprach der Konzern mehr Datenkontrollen für die „souveräne“ öffentliche Cloud, eine neue abgeschottete private Rechnerwolke beim Kunden sowie einen lokalen Betrieb des Office-Pakets MS 365.

„Es finden tatsächlich Gespräche statt, sowohl mit der Kommission als auch mit anderen öffentlichen und privaten Institutionen und Organisationen, die Projekte zur Migration in eine souveräne Cloud evaluieren“, erklärte ein Sprecher von OVHcloud gegenüber Euractiv. Seitens der Kommission hieß es, die Brüsseler Regierungsinstitution beobachte den Markt ständig und habe bereits einen ersten Vertrag mit OVHcloud abgeschlossen. Ob tatsächlich eine Abkehr von Microsoft Azure bevorstehe, blieb offen. Mehrere andere europäische Cloud-Anbieter wie Ionos aus Deutschland, das französische Unternehmen Scaleway und der italienische Dienstleister Aruba soll die Kommission ebenfalls als mögliche Alternativen in Betracht gezogen haben.

Neu an der Situation ist, dass die beiden zentralen Digitalabteilungen der Kommission – die Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (Connect) sowie die für digitale Dienste (Digit) – erstmals mit Henna Virkkunen einer einzigen Kommissionsvizepräsidentin unterstehen. Die Finnin ist für die technologische Souveränität zuständig. Diese Konsolidierung soll es erleichtert haben, die politischen und technischen Prioritäten der EU-Exekutivinstanz zu harmonisieren.

Dazu kommt: Der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski befand 2024, dass die Kommission mit der Nutzung des cloudbasierten MS 365 gegen mehrere Vorgaben aus der speziellen Datenschutzverordnung für die EU-Institutionen verstoßen hat. Erst vor wenigen Monaten erhöhte der Kontrolleur den Druck auf die Regierungseinrichtung, alle damit verknüpften Datentransfers zu stoppen.


(nen)



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Erster Mondrover aus rein europäischer Produktion vorgestellt


Premiere bei der Paris Air Show: Diese Woche erblickte Mona Luna, der erste Mondrover aus rein europäischer Produktion, auf dem Flughafen Paris-Le Bourget das Licht der Öffentlichkeit – allerdings noch als Konzeptfahrzeug. Die wirklichen Exemplare sollen in den kommenden Jahren beim französischen Hersteller Venturi Space entstehen.

Das ist auch eine der großen Besonderheiten an dem Rover: Er soll ausschließlich aus europäischer Produktion stammen. Damit will sich die europäische Raumfahrt, allen voran die europäische Raumfahrtbehörde European Space Agency (Esa) und das Französische Zentrum für Weltraumstudien (Centre National d’Études Spatiales oder CNES) unabhängiger von zunehmend unberechenbaren Partnern wie den USA machen.

Für Esa und CNES ist Mona Luna auch zunächst vorgesehen. Bis 2030 will Venturi Space ihnen sein Mondgerät liefern, das dann auch am Südpol des Erdtrabanten eingesetzt werden können soll. Die Region ist geprägt von extremen Temperaturunterschieden und permanent beschatteten Regionen in tief liegenden Kratern, während hohe Gipfel ständig von der Sonne beleuchtet werden. Dementsprechend muss Mona Luna bei Temperaturen zwischen rund -130 Grad Celsius und 120 Grad Celsius funktionieren.

Der Rover soll elektrisch angetrieben und über Solarzellen aufgeladen werden. Hierfür ist er mit drei Hochleistungsbatterien ausgestattet. Damit soll Mona Luna auch mehrere der rund 14 Erdtage langen Mondnächte überstehen können.

Mona Lunas Höchstgeschwindigkeit soll 20 Kilometer pro Stunde betragen. Laut Spacenews.com ist das Fahrzeug 2,50 Meter lang und 1,64 Meter breit. Das rund 750 Kilogramm schwere Gefährt soll auch autonom fahren und eine Vielzahl von Nutzlasten befördern und verladen können. Hierfür ist er auch mit einem robotischen Greifarm ausgestattet. Venturi Space spricht auch von einem Notfallszenario, bei dem der Rover theoretisch verunglückte Astronauten befördern könnte. Entsprechende Machbarkeitsstudien gebe es bei Esa und CNES.

In Zukunft sei es laut Venturi Space auch durchaus denkbar, dass Mona Luna dem privaten Raumfahrtsektor zur Verfügung steht. Auch hier sind unter anderem der Transport von Nutzlasten zum Südpol, aber auch für die Nutzung von Mondressourcen wie Helium-3 vor Ort angedacht. Mit diesem Ansatz will Venturi ein nachhaltiges, langfristiges Geschäftsmodell für den Rover etablieren.

Mona Luna soll mit dem Trägersystem europäischen Ariane 6.4-Raketen ins All befördert und mit der europäischen Mondlandefähre Argonaut auf der Mondoberfläche landen.

Die Entwicklung will Venturi Space vor allem an seinem Standort im französischen Toulouse vorantreiben. Das Unternehmen kann auf Erfahrungen aus der Entwicklung zweier anderer Mondrover namens FLIP und FLEX aufbauen. Diese entstanden gemeinsam mit dem US-amerikanischen Unternehmen Astrolab. Venturi Space entwirft und dafür derzeit die hyperdeformierbaren Räder, mit denen die Rover ausgestattet werden solle. An einem Standort in der Schweiz entstehen zudem die zugehörigen elektrischen Systeme, an einem Standort in Monaco die Hochleistungsbatterien.


(nen)



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Clip: Ein Clipboard-Manager für iPads – nur in der EU abseits des App Stores


Der Clipboard-Manager „Clip“ ist jetzt für das iPad ausgelegt. Das Tool gibt es lediglich im alternativen App-Laden „AltStore PAL“ und damit nur innerhalb der EU, wo der Digital Markets Act solche Vertriebswege erzwingt. Seit der aktuellen Version 18 muss auch iPadOS andere App-Marktplätze als nur den App Store unterstützen. Neben der iPad-Anpassung liefert Version 1.2 von Clip eine weitere nützliche Funktion in Gestalt eines iOS- respektive iPadOS-Keyboards, über das sich zuvor kopierte Inhalte leichter einfügen lassen.

Auf iOS und iPadOS sind Apps, die im Hintergrund dauerhaft die Zwischenablage überwachen, nicht vorgesehen. Entsprechend gibt es bislang auch keine vollwertigen Clipboard-Manager. Durch mehrere Workarounds kann Clip weiter auf Änderungen in der Zwischenablage achten und zeigt dann eine Mitteilung. Wischt der Nutzer diese nach unten, speichert das den kopierten Inhalt im Hintergrund in Clip – ohne dafür die aktuell genutzte App verlassen zu müssen. Damit ist Clip deutlich näher an einem echten Clipboard-Manager als alle anderen für iOS / iPadOS sonst verfügbaren Tools dieser Kategorie. Um das zu ermöglichen, greift Clip unter anderem auf die Standortdienste des Betriebssystems zurück und darf auch deshalb nicht in den App Store.

Außerhalb des App Stores konnte Clip 1.2 zuerst ebenfalls nicht erscheinen, weil Apple die sogenannte Notarisierung verweigert habe, wie der Entwickler Riley Testut anmerkt. Auch bei alternativen Vertriebswegen prüft Apple jede iOS- und iPadOS-App vor der Freigabe, inhaltlich will der Konzern dort eigentlich nicht eingreifen. Es habe fast zwei Wochen gedauert, bis das Update schließlich doch abgenickt wurde.

Clip war ursprünglich kostenpflichtig, ebenso wie AltStore PAL. Inzwischen ist der alternative App-Marktplatz gratis, das gilt auch Clip. Ein Download des Clipboard-Managers erfordert aber, dem Patreon-Account des Entwicklers und AltStore-Betreibers Riley Testut zu folgen.

Apple selbst hat seinen Betriebssystemen nie einen Clipboard-Manager beigepackt, das ändert sich allerdings überraschend mit macOS 26 Tahoe, das im Herbst erscheint. In der Zwischenablage gespeicherte Inhalte lassen sich dort begrenzt über die neue Spotlight-Suche finden und weiterverwenden. Für iPadOS 26 und iOS 26 wurde diese nützliche Funktionserweiterung nicht angekündigt.


(lbe)



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