Künstliche Intelligenz
Kommentar: Schluss mit der zweigeteilten Welt bei Apple
Als Apple-User genieße ich in Europa besondere Freiheiten: Ich darf Apps nicht nur über den App Store beziehen, sondern auch über alternative Marktplätze. Die EU will mit dem Digital Markets Act (DMA) für mehr Wettbewerb sorgen und Apples Monopolstellung brechen. Um Umsatzverluste muss sich der Konzern aber kaum sorgen – denn große App-Store-Alternativen gibt es bislang nicht.
Für uns EU-Bürger gelten noch weitere Sonderregeln. Wir dürfen sogar Apps wie Nachrichten oder Safari vom Gerät löschen und somit vollständig durch Konkurrenten ersetzen. Außerdem fordern mich iOS und iPadOS aktiv zur Wahl des Standardbrowsers auf. In Wahrheit erweckt dieser Dialog jedoch nur den Anschein echter Wahlfreiheit: Unter der Haube nutzt jeder iOS-Browser weiterhin Apples WebKit-Engine für die Darstellung der Inhalte. Chrome, Firefox & Co. sind lediglich eine Art Safari im neuen Gewand – und bleiben blasse Schatten ihrer Desktop-Versionen. Auf dem Mac hingegen hielt Apple derartige Einschränkungen nie für nötig.
Dabei dürfen Browseranbieter in der EU seit über einem Jahr eigene Engines einsetzen. Trotzdem fehlen immer noch echte Alternativen für iPhone und iPad. Apple ist hierbei nicht unschuldig, denn für den Rest der Welt halten sie am WebKit-Zwang fest. Wer einen eigenständigen Browser für iOS/iPadOS anbieten will, müsste eine separate Version nur für die EU pflegen – für weniger als zehn Prozent des weltweiten App-Store-Marktes. Dass Entwickler diesen Aufwand scheuen, ist schon allein wirtschaftlich nachvollziehbar. So fehlt weiterhin ein wichtiger Baustein für das iPad als vollwertigen Desktop-Ersatz. Vor allem einige Business-Webanwendungen funktionieren mit WebKit einfach nicht.
Apple sollte die künstliche Zweiteilung der Welt endlich aufgeben. Die EU hat die Basis für mehr Freiheit geschaffen – die Kalifornier könnten sie problemlos global ausrollen. Dann könnten Entwickler ihre Anwendungen ohne verwirrend fragmentierte Vorgaben oder technische Sonderwege wieder weltweit anbieten. Auch Apple selbst würde profitieren, wenn sie keine komplexen Weichen mehr für diverse Regionen in ihre Systeme einbauen und pflegen müssten.
Wolfgang Kreutz ist seit 2013 Redakteur bei Mac & i. Der gelernte Mediengestalter ist ein Mann der Praxis, Tool-Junkie sowie Workflow-Optimierer. Vom C64 mit Basic und Assembler geprägt, erleichtert er sich heute die Arbeit durch Skripte in verschiedenen Sprachen. Unter macOS bevorzugt er AppleScript und Shell-Skripte, erkundet aber auch Apples Kurzbefehle.
Dieser Kommentar erschien zuerst als Editorial in Mac & i 4/2025 – jetzt frisch am Kiosk und versandkostenfrei im heise shop.
(wre)
Künstliche Intelligenz
Großbritannien: Pornhub und Co knicken bei Altersverifizierung ein
In Großbritannien müssen seit Freitag auch alle Online-Portale, die nutzergeneriertes pornografisches Material hosten, „hochwirksame“ Maßnahmen zur Altersverifikation oder -schätzung einsetzen. Dazu sind alle einschlägigen Anbieter zwar prinzipiell bereits seit Längerem mit dem umstrittenen Online Safety Bill verpflichtet. Doch nun greifen die einschlägigen, im Januar publizierten Branchenrichtlinien der britischen Regulierungsbehörde Ofcom vollständig. Diese geben vor, wie betroffene Betreiber von Webseiten und Apps die erforderlichen Alterschecks umsetzen sollen.
Die Ofcom freute sich kurz vor dem Greifen der Deadline, dass ein Wandel im Markt feststellbar sei: „Im vergangenen Monat haben sich Großbritanniens größte und beliebteste Anbieter von Diensten für Erwachsene – darunter Pornhub – sowie Tausende kleinerer Websites dazu verpflichtet, in allen ihren Diensten Altersprüfungen einzuführen.“ Laut der BBC sollen bereits rund 6000 Betreiber von Erotik-Plattformen mitmachen. Für die Ofcom ist damit sichergestellt, „dass es für Kinder im Vereinigten Königreich schwieriger sein wird, auf Online-Pornos zuzugreifen, als in jedem anderen OECD-Land.“
Auch andere Plattformen haben dem Regulierer zufolge inzwischen angekündigt, eine Alterssicherung einzuführen. Darunter seien Bluesky, Discord, Grindr, Reddit und X. Die Ofcom droht zugleich, „gegen jedes Unternehmen vorzugehen, das pornografische Inhalte zulässt und die Anforderungen zur Altersüberprüfung nicht fristgerecht erfüllt“. Die Behörde kündigte an, „voraussichtlich schon nächste Woche Untersuchungen zu einzelnen Diensten“ einzuleiten. Elf solcher Fälle seien bereits anhängig.
„Weniger aufdringliche“ Verfahren
Aylo, die Betreiberfirma der Erotik-Portale Pornhub, YouPorn und Redtube, kämpft in Ländern wie Frankreich gerichtlich gegen dortige Pflichten zur Alterskontrolle. Den britischen Ansatz unterstützt das Unternehmen aber. Die Ofcom habe sich mit Interessenvertretern der Branche beraten und „eine Reihe flexibler Methoden zur Alterssicherung vorgestellt, die weniger aufdringlich sind als die, die wir in anderen Rechtsräumen gesehen haben“, begründet Aylo das Mitspielen. Das habe sich vertrauensstiftend ausgewirkt.
Als Verfahren kommen laut den Ofcom-Leitlinien etwa in Frage: Open Banking, also der Rückgriff auf offene Schnittstellen fürs Online-Banking, ein Lichtbildabgleich mit offiziellen Dokumenten oder eine Einstufung mithilfe biometrischer Gesichtserkennung. Zulässig sind zudem eine Altersüberprüfung durch Mobilfunk- oder Kreditkartenanbieter, die Nutzung digitaler Identitätsdienste (eID) und eine E-Mail-basierte Altersschätzung.
„Was den tatsächlichen und sinnvollen Schutz betrifft, ist das Modell von Ofcom das robusteste, das wir bisher gesehen haben“, lobt Aylo. Die Anforderungen seien praktisch umsetzbar. Grundsätzlich plädiert die Betreiberfirma aber für einen anderen Ansatz: Eine Verifizierung auf Geräte- und Betriebssystemebene wäre ihr zufolge effektiver als eine websitebasierte Überprüfung. Dagegen laufen wiederum App-Store-Betreiber wie Google und Apple Sturm. Laut einer Studie ist Altersverifikation im Internet zwar nötig, in Demokratien aber gar nicht machbar.
(nen)
Künstliche Intelligenz
OLG-Urteil: Spieler können Verluste bei illegalem Online-Casino zurückfordern
Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat in einem richtungsweisenden Urteil die Rechte von Spielern gegenüber Anbietern von illegalen Online-Casinospielen deutlich gestärkt. In dem Fall hatte ein Spieler zwischen 2014 und 2020 dem Online-Glücksspiel bei einem in Malta ansässigen Anbieter gefrönt, der in Deutschland keine gültige Lizenz besaß. Der Spieler forderte von dem Anbieter 505,98 Euro zurück, da die Spielverträge aufgrund des Verstoßes gegen Paragraf 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in Verbindung mit dem einschlägigen Paragrafen 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nichtig seien.
Der beklagte Casino-Betreiber hielt dagegen, dass der Spieler die Illegalität der Spiele gekannt habe und dass deutsches Recht aufgrund der internationalen Ausrichtung des Angebots nicht anwendbar sei. Das OLG Brandenburg bestätigte jedoch in der jetzt publik gewordenen, aber noch nicht im Volltext veröffentlichten Entscheidung vom 16. Juni 2025 im Kern das Urteil der Vorinstanz und sprach dem Spieler den vollen Erstattungsbetrag zu (Az.: 2 U 24/25).
Die Brandenburger Richter stützten ihre Entscheidung auf zwei Hauptpfeiler: Sie stellen klar, dass Paragraf 4 GlüStV ein sogenanntes Verbotsgesetz ist. Ein Verstoß dagegen führt dazu, dass die geschlossenen Spielverträge von Anfang an unwirksam sind. Dies ist eine gefestigte Rechtsprechung, die auch von anderen Oberlandesgerichten geteilt wird.
Verträge nichtig, Rückforderung möglich
Der Anbieter versuchte, die Rückforderung mit Blick auf Paragraf 817 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abzuwehren. Diese Vorschrift besagt, dass eine Rückforderung ausgeschlossen ist, wenn der Leistende – hier der Spieler – durch die Leistung selbst gegen ein Gesetz verstoßen hat und ihm dies bekannt war oder er es leichtfertig ignorierte.
Das OLG wies diese Argumentation zurück. Ihm zufolge habe nicht festgestellt werden können, dass dem Spieler die Illegalität bewusst gewesen sei oder er sich dieser Erkenntnis leichtfertig verschlossen hätte. Ausschlaggebend war hier demnach nicht, ob der Spieler die Rechtslage hätte kennen können, sondern ob sich ihm konkrete Zweifel an der Legalität des Angebots aufdrängen mussten. Angesichts der deutschsprachigen Gestaltung und aktiven Werbung für deutsche Spieler war dies laut dem Gericht nicht der Fall. Es betont, dass eine pauschale Anwendung dieser Vorschrift den Spielerschutz untergraben würde, insbesondere da der Gesetzgeber ein Verbot nicht lizenzierter Angebote bewusst erlassen hat.
Ferner erkannte das OLG auch sogenannte deliktische Ansprüche des Spielers an. Das bedeutet, dass der Anbieter aufgrund einer unerlaubten Handlung wie hier des Verstoßes gegen Schutzbestimmungen wie das Glücksspielgesetz zum Schadensersatz verpflichtet sein kann.
Rechtsprechung festigt sich
Der OLG-Beschluss reiht sich ein in eine Serie von Urteilen, die Spielern die Rückforderung ihrer Verluste ermöglichen, auch wenn sie selbst an den illegalen Casino-Angeboten teilgenommen haben. Er verdeutlicht, dass die Gerichte die Verantwortung der Online-Glücksspielanbieter, die keine hierzulande gültige Lizenz haben, immer stärker in den Fokus nehmen.
Zugleich lehnten es die Brandenburger Richter ab, das Verfahren auszusetzen und auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten. Sie verwiesen auf bereits vorhandene Rechtsprechung der Luxemburger Richter, die nationale Glücksspielbeschränkungen für vereinbar mit der Dienstleistungsfreiheit erklärt. Da der beklagte Anbieter nie versucht habe, eine Konzession zu erhalten, erkannte das OLG hier auch keine Relevanz der jüngsten Vorlagebeschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH) insbesondere zu Sportwetten an den EuGH.
Klares Signal an Glücksspielanbieter
Das Urteil habe wichtige verfahrensrechtliche Aspekte beleuchtet, erläutert der IT-Rechtsanwalt Jens Ferner. Dies gelte insbesondere für die sogenannte Prozessstandschaft. Diese bezieht sich auf die Möglichkeit, dass ein Kläger in eigenem Namen klagen darf, obwohl er seine Ansprüche zur Prozessfinanzierung abgetreten hat. Es handelt sich um die Befugnis, fremde Rechte im Prozess im eigenen Namen geltend zu machen. Das sei relevant im Zusammenhang mit der zunehmenden Anzahl von Klagen, die von Drittfinanzierern unterstützt werden, weiß der Jurist.
Während der BGH Banken und Zahlungsdienstleister verstärkt aus der Haftung nehme, gerieten die Veranstalter von Glücksspielen selbst immer stärker in die zivilrechtliche Verantwortung, führt Ferner aus. Diese Entwicklung sei „folgerichtig und verfassungsrechtlich geboten“. Der Richterspruch markiere so auch ein „Etappenziel in der praktischen Durchsetzung des staatlichen Glücksspielmonopols“. Er stelle zudem einen weiteren wichtigen Schritt in der zivilrechtlichen Aufarbeitung des illegalen Online-Glücksspiels in Deutschland dar und sende ein klares Signal an die Anbieter.
(nen)
Künstliche Intelligenz
AEG Comfort 6000 im Test: Gute mobile Klimaanlage mit Home-Assistant-Integration
Die mobile Klimaanlage AEG Comfort 6000 bietet neben der starken Kühlleistung von 9000 BTU/h einen Heiz- sowie Schlafmodus. Wie gut sie ist, zeigt unser Test.
Die AEG Comfort 6000 ist eine mobile Klimaanlage im oberen Preissegment. Mit einer Kühlleistung von 9000 BTU/h, genauer gesagt etwa 2,64 kW, einem Heizmodus mit 2,3 kW sowie weiteren Betriebsmodi klingt das Gerät vielversprechend. Unser Test zeigt, ob die Klimaanlage den Erwartungen und vor allem ihrem Preis gerecht wird. Das Testgerät hat uns AEG zur Verfügung gestellt.
Ausstattung und Bedienung
Im Lieferumfang der AEG Comfort 6000 befindet sich neben dem Abluftschlauch auch ein Flügelfensterkit. Außerdem liegt jeweils eine Schnellstart-Anleitung für Klimaanlage und Fensterkit bei. Die einzelnen Schritte erläutert die Anleitung verständlich, und wir installieren das Gerät problemlos. Das Fensterkit besteht aus zwei Metallschiebeplatten. An deren Ober- und Unterseite hat der Hersteller jeweils Stoff zum zusätzlichen Abdichten der Fenster angebracht. Wir mussten hier ein wenig improvisieren, weil die Stoffabdichtung für unser verwendetes Fenster zu lang ist und der Stoff dadurch zu wenig unter Spannung steht.
Überdies bestellen wir eine Erweiterung für die Metallschienen nach, weil unser Fenster mit einer Höhe von 1,48 m etwas zu groß für die Metallschienen ist. Wir befestigen das Kit werkzeuglos, die Abdichtung zeigt jedoch gerade dort, wo nur der Stoff vorhanden ist, Schwächen. Weil der Abluftschlauch sehr weit unten in den Metallrahmen einrastet, gelangt hier unerfreulich viel Abwärme wieder in den Raum.
Zur Abdichtung des Metallrahmens legt der Hersteller Klebestreifen sowie passgenaue Schaumstoffstücke bei. Diese Lösung wirkt zwar nicht besonders hochwertig, erlaubt aber durch größere Toleranzen vermutlich den Einsatz des Kits an unterschiedlichen Fenstern. Ein mitgeliefertes Winkelstück für den Abluftschlauch erhöht zusätzlich die Flexibilität. Außerdem enthält das Set einen Spanngurt, mit dem sich Fenster und Rahmen verbinden lassen, um das Fenster mit leichtem Zug geschlossen zu halten.
Die Klimaanlage bietet neben Kühlbetrieb auch Heiz-, Entfeuchtungs- und reinen Ventilatorbetrieb. Überdies stellt ein Automatikmodus die Betriebsart und Gebläsestärke selbst ein, um die gewünschte Temperatur zu erreichen. Die Zieltemperatur kann unabhängig vom Modus zwischen 16 und 32 Grad liegen.
AEG Comfort 6000 – Bilderstrecke
Das Bedienfeld bietet ein LED-Display und zahlreiche Touchtasten, sodass sich alle Funktionen auch ohne App steuern lassen. Das Gebläse lässt sich in drei Stufen oder im Automatikmodus betreiben. Laut Hersteller liegt der Luftvolumenstrom bei 340, 380 oder 420 m³/h. Einen Silent-Modus gibt es nicht, aber einen Schlafmodus. Dieser senkt die Zieltemperatur schrittweise um zwei Grad, hält sie auf diesem Wert und stellt nach acht Stunden den ursprünglichen Sollwert wieder her, um Energie zu sparen. Mit 50 dB(A) ist die Klimaanlage jedoch wie die meisten Konkurrenzprodukte für den Nachtbetrieb zu laut. Selbst in zwei Metern Entfernung messen wir mit dem Smartphone noch 42 dB(A).
Wenn wir die höchste Gebläsestufe im Kühlbetrieb manuell einstellen, messen wir maximal 53 dB(A). Im Alltag betreiben wir das Gerät meistens mit der mittleren Gebläsestufe. Mit knapp 40 dB(A) in zwei Metern Abstand erscheint uns dies als bester Kompromiss zwischen Kühlleistung und Geräuschpegel.
Der Hersteller empfiehlt, den Abtropfschlauch am Auslass auf der Geräterückseite anzuschließen, was wir befolgen. In der Praxis können wir die angegebene Entfeuchtungsrate von 1,2 l/h bestätigen und sind ganz erstaunt, wie viel Wasser die AEG so aus der sommerlichen Luft bekommt.
Das Gerät verfügt auch über eine Zeitsteuerung, die aktuell allerdings bislang nicht funktioniert. Zudem kann man den sogenannten „Luftschwinger“ aktivieren, wobei die Klimaanlage die motorisierte Luftabdeckung langsam auf und ab bewegt. So verteilt sich die kühle Luft etwas besser im Raum.
Design
Die AEG Comfort 6000 besitzt ein schlichtes und gut verarbeitetes Vollplastik-Gehäuse. Das Gerät misst 80,2 × 49,3 × 41,5 cm und wiegt stolze 38,5 kg. Die Tragegriffe sind seitlich oben angebracht, sodass wir die Klimaanlage dem Gewicht entsprechend gut in den ersten Stock tragen können. Dank der Rollen lässt sich das Gerät auf ebenen Flächen problemlos bewegen.
Auf der Oberseite sitzt vorn der Luftauslass mit motorisierter Abdeckung. Dahinter befindet sich das große Touch-Bedienfeld mit Display. Wenn sich die elektrische Klappe über dem Luftauslass öffnet, ist das jedes Mal ein kleiner Hingucker. Für den Abluftschlauch gibt es keine Aufbewahrungsmöglichkeit. Das 1,8 Meter lange Netzkabel lässt sich am Gerät aufwickeln. Außerdem ist ein Staubfilter integriert, dessen Zustand die App anzeigt.
Ersteinsatz
Wir bauen die Comfort 6000 ohne Schwierigkeiten auf. Steht das Gerät am gewünschten Ort, setzt man den Abluftschlauch an der Rückseite ein. Anschließend schraubt man das Verbindungsstück zum Fensterkit auf das andere Schlauchende. Je nach Modus sollte man den Abtropfschlauch am entsprechenden Auslass anbringen – im Kühlbetrieb ist das der oberste Auslass.
AEG Comfort 6000 – App
Die Einrichtung der App verläuft problemlos. Zunächst verbinden wir das Gerät über die offizielle AEG-App. Ein Benutzerkonto ist dafür nicht erforderlich, es reicht eine E-Mail-Adresse für den Versand eines Einmalpassworts. Über Bluetooth erkennt die App das Gerät und stellt anschließend die WLAN-Verbindung her. Die Bedienoberfläche ist übersichtlich gestaltet und bietet alle grundlegenden Funktionen, die auch direkt am Gerät verfügbar sind. Eine Zeitsteuerung wird zwar in der App angezeigt, lässt sich derzeit jedoch ausschließlich am Gerät selbst einstellen.
Wir können das Gerät auch über die optisch identische Electrolux-App einrichten und damit mit Home Assistant steuern. Wenn man dort einen vollwertigen Account mit E-Mail und Passwort anlegt, kann man die Erweiterung „Electrolux Status“ im HACS nutzen. Das Gerät führt die unterstützten Funktionen (außer Zeitsteuerung) aus, obwohl es dort nicht offiziell gelistet ist.
Kühlleistung und Stromverbrauch
Hinweis: Viele Faktoren bestimmen, wie gut die Klimaanlage am Zielort kühlt. Hierzu zählen Isolierung und Größe des Raums, die Außentemperatur und ob man dem Raum zusätzlich (kühlere) Luft zuführt. Unsere Beobachtungen basieren auf einer Momentaufnahme unter sehr individuellen Bedingungen und lassen sich nicht auf Labormesswerte übertragen.
AEG nennt für die Comfort 6000 kein maximales Raumvolumen; ohnehin kann man die Aussagekraft dieses Wertes infrage stellen. Auf der Seite des Geräts findet sich nur die Angabe, dass die Mindest-Raumfläche 11 m² betragen soll. Wir setzen die Klimaanlage in einem 16 m² großen Raum mit eingebautem Fensterkit ein. Eine Verengung mit einem Querschnitt von 1,4 m² unterteilt den Raum in zwei Hälften gleicher Größe. Die Klimaanlage steht in einer Hälfte; der Schreibtisch mit laufendem Laptop steht in der anderen, nahe der Engstelle. Außerdem liegt das Zimmer direkt unter dem Dach, wodurch die Temperatur bei dauerhafter Anwesenheit leicht 30 Grad erreicht.
Bei einer Außentemperatur von 32 Grad stabilisieren wir mit der AEG Comfort 6000 die Temperatur am Schreibtisch innerhalb von knapp zwei Stunden von 27 auf 26,3 Grad. Dabei unterstützt uns der Xiaomi Standing Fan 2 Lite auf mittlerer Gebläsestufe. Die Raumhälfte mit Klimaanlage kühlt dabei fast schon zu stark auf 23 Grad ab. Vor allem zu Beginn fällt uns auf, dass die Temperatur nur langsam sinkt, die Luftfeuchtigkeit aber umso schneller. Die Klimaanlage reduziert die Luftfeuchtigkeit von 63 auf 49 Prozent und trägt damit spürbar zu einem angenehmeren Raumklima bei. Wir stellen die Zieltemperatur während des gesamten Tests auf das Minimum von 16 Grad ein.
Im Kühlmodus mit höchster Gebläsestufe liegt der Verbrauch konstant bei 760 Watt. Beim Wechsel der Modi messen wir kurzzeitige Spitzen von bis zu 850 Watt. Auf mittlerer Gebläsestufe sinkt der Verbrauch um etwa 10 Watt. Trotz abgesenkter Zieltemperatur bleibt der Stromverbrauch im Schlafmodus nahezu unverändert. Zusätzliche Einsparungen bringt dieser Modus also nicht.
Preis
Die AEG Comfort 6000 mit 9000 BTU kostet beim Hersteller 800 Euro. Ebay ruft 599 Euro für unser Modell AXP26U559HW auf, es sind aber nur noch wenige Artikel lagernd. Bei Amazon kostet sie 659 Euro zuzüglich 4 Euro Versand. Sollte sie dort vergriffen sein, führt unser Bestpreis-Link zum tagesaktuell besten Alternativangebot.
Neben unserem 9000-BTU-Testgerät mit Heizfunktion gibt es noch eine Variante ohne Heizfunktion für 569 Euro sowie eines mit 14.000 BTU und Heizfunktion für 1099 Euro bei Amazon.
Fazit
Die AEG Comfort 6000 kühlt Räume zuverlässig bei üblicher Betriebslautstärke und Stromverbrauch. Der „Luftschwinger“ hilft uns in der Praxis, den Raum gleichmäßiger zu kühlen, während der Schlafmodus keine spürbare Änderung bringt. Gerade beim Design und bei der Verarbeitung erreicht die Comfort 6000 ein Topniveau. Der wohl größte Unterschied zur Konkurrenz besteht im zusätzlichen Heizmodus, sodass das Gerät im Winter nicht in der Abstellkammer verschwinden muss.
Toll ist auch die mögliche Integration in Home Assistant, wenn auch inoffiziell über den Community-Store. Wer also eine hochwertige, vielseitig ausgestattete und mobile All-in-One-Klimaanlage sucht, kann mit der AEG Comfort 6000 trotz des vergleichsweise hohen Preises eine gute Wahl treffen.
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