Künstliche Intelligenz
Kommentar zum Totalausfall bei AWS: Nichts gelernt in den letzten 30 Jahren
Vielleicht wollten Sie ja einem Kollegen eine Signal-Nachricht schreiben, bei Ring nachschauen, was gerade in Ihrer Garageneinfahrt los ist oder ein Meeting per Zoom veranstalten. Menschen im Vereinigten Königreich wollten womöglich ihre Steuererklärung abgeben oder ihre Sprachkenntnisse per Duolingo aufbessern. In allen Fällen war die Antwort dieselbe: „Leider nein“. Denn bei AWS hat es ordentlich gescheppert – und tatsächliche wie selbst ernannte Experten überschlagen sich seither mit Superlativen, was den technischen wie finanziellen Schaden angeht. Klar ist: Der Ausfall bei den Amazon Web Services (AWS), der eigentlich nur einzelne AWS-Regionen betraf, hat weltweit für riesiges Aufsehen und für große IT-Probleme gesorgt.
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Martin Gerhard Loschwitz ist freier Journalist und beackert regelmäßig Themen wie OpenStack, Kubernetes und Ceph.
Dabei lässt sich die Situation eigentlich relativ nüchtern beschreiben. AWS ist ein normaler Anbieter von IT-Infrastruktur und mithin denselben Gesetzmäßigkeiten unterworfen, mit denen es jeder Administrator bei On-Premises-Setups genauso zu tun hat. Geht ein Standort offline, oder in diesem Falle eine AWS-Region, sind dessen Dienste nicht länger verfügbar. Dass gerade in größeren Umgebungen standortübergreifende Redundanz ein Thema ist, wissen Admins seit mindestens 30 Jahren. Dass gefühlt die halbe Welt offline geht, weil sich bei AWS Sand im Getriebe einzelner Regionen befindet, spricht insofern eher nicht für die Industrie. Offensichtlich hat man sich vielerorts viel zu sehr darauf verlassen, AWS würde schon nicht offline gehen.
Will man sich gegen ein solches Szenario absichern, braucht man Redundanz auf allen Ebenen seines Setups. AWS bietet diese Möglichkeit durchaus. Ihre technische Umsetzung allerdings ist komplex – und günstig ist der Spaß auch nicht gerade. Es ist legitim, bewusst auf diese Form der Redundanz zu verzichten und das Risiko eines Ausfalls zu tragen. Katzenjammer, wenn ebendieses Szenario dann tatsächlich mal eintritt, ist allerdings fehl am Platz.
Multi-Cloud-Szenarien helfen nicht
Mein LinkedIn-Stream ist seit vorgestern voll von Beiträgen findiger Consultants, die Kapital aus der Situation schlagen wollen und Multi-Cloud-Szenarien zur Conditio sine qua non moderner IT-Infrastruktur erklären. Der Ansatz ist also offensichtlich nicht ganz falsch: Denn unabhängig von einzelnen Anbietern ist man eben nur dann, wenn man die eigene IT in der Cloud auf verschiedene Säulen verteilt. Aber: Das Gros der Proponenten von Multi-Cloud-Setups springt als Tiger und landet als Bettvorleger. Denn als Alternative zu AWS preisen sie allen Ernstes Microsoft Azure oder die Google-Cloud an. Zumindest aus europäischer Sicht ist das nachgerade grotesk.
Man kann auf das AWS-Desaster nämlich auch durch eine andere Brille schauen: Das Ereignis war nicht weniger als ein Vorgeschmack auf das Unheil, das Europa droht, wenn Dienste von AWS, Azure oder Google noch mehr zum politischen Spielball verkommen als ohnehin schon. Kann ein Land wie das Vereinigte Königreich seine Steuern nicht mehr erheben, weil zentrale IT nicht mehr funktioniert, ist das für das Land nicht weniger als eine Gefährdung seiner Existenz.
Wenn in Krankenhäusern buchstäblich das Licht ausgeht, weil Energieversorger und Netzbetreiber von Diensten US-amerikanischer Anbieter abhängig sind und diese nicht mehr zur Verfügung stehen, ist das eine Katastrophe. Und wenn Behörden nicht länger kommunizieren können, weil die US-Regierung den Zugang zu Microsoft 365 aus politischen Gründen sperrt, ist das ein Debakel im Hinblick auf die öffentliche Ordnung und die Sicherheit. Sie brauchen einen Krankenwagen? Donald Trump sagt nein. Schade, Schokolade!
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Alibi-Debatte
Der ganze Vorgang ist archetypisch für die seit Jahrzehnten völlig ohne Not stattfindende politische Selbstverzwergung Europas. Lächerliche Konstrukte wie „Datentreuhänderschaft“ und pseudo-souveräne Clouds der großen Anbieter lullen die Europäerinnen und Europäer in ein Gefühl von Sicherheit, wo de facto längst höchste Eile geboten ist, um wirklich souveräne europäische Alternativen zu schaffen. Noch jedes Versprechen, das Microsoft, Google & Co. im Hinblick auf die angebliche Sicherheit und Verfügbarkeit europäischer Daten auf Servern amerikanischer Anbieter in Europa gegeben haben, mussten sie irgendwann kleinlaut kassieren.
Hochnotpeinlich musste ein Repräsentant Microsofts vor einem Untersuchungsausschuss des französischen Parlaments zugeben, dass man letztlich gegen den langen Arm der US-Regierung nichts tun könne. Und wie weit her es mit der Sicherheit der deutschen Delos-Cloud mit Microsofts Software wirklich ist, hat erst kürzlich das Innenministerium Baden-Württembergs zu Protokoll gegeben: gar nicht nämlich. Das in Deutschland manchmal etwas überstrapazierte Thema des Datenschutzes spielt dabei wie beschrieben noch gar nicht die zentrale Rolle. Der AWS-Ausfall zeigt stattdessen, dass das plötzliche Wegfallen zentraler Dienste von US-Hyperscalern zum Zusammenbruch von Teilen der öffentlichen Infrastruktur führt. Da beruhigt es ungemein, dass die Bundeswehr sich in einem akuten Anfall völliger geistiger Umnachtung erst kürzlich dazu entschieden hat, ihre In-House-Cloud mit tatkräftiger Unterstützung Googles zu bauen. Es sind offensichtlich alle verrückt geworden.
Wer als Politiker dabei ernsthaft bezweifelt, die aktuelle US-Regierung könne AWS, Azure und Google als politisches Druckmittel einsetzen, belügt sich selbst und die Öffentlichkeit. Denn rote Linien gibt es für die zweite Trump-Administration ganz offensichtlich nicht. Erlaubt ist, was dem eigenen Vorteil dient, das hat Trump ein ums andere Mal klar unter Beweis gestellt. Längst ist es fünf nach zwölf aus europäischer Sicht, was souveräne Alternativen zu den großen US-Tech-Giganten betrifft. Kommt man in Europa nicht langsam aus dem Quark, war der AWS-Ausfall nur ein laues Lüftchen verglichen mit dem, was die alte Welt absehbar erwartet.
Sag mir, wo die Admins sind
Ach, und übrigens: „Ausschließlich on Premises“ ist nicht die Lösung des Problems, auch und gerade nicht für Europa. Bei aller Kritik am Prinzip des Cloud-Computings kommt man nämlich nicht umhin, dessen Vorteile anzuerkennen. Es ist objektiv hilfreich für Behörden und Firmen und Organisationen, wenn sie kritische IT-Infrastruktur nicht selbst betreiben müssen, sondern sich bei einem Anbieter dafür einmieten können.
Schließlich fehlt mindestens eine ganze Generation von Systemadministratoren. Denn die Industrie hat in den vergangenen 20 Jahren lieber vorrangig Entwickler ausgebildet, um das nächste europäische Einhorn zu schaffen. Und in völliger Ignoranz der Tatsache, dass dieses Einhorn dann auch jemand betreiben muss. Die „Economy of Scale“ der Cloud mit hohem Automationsgrad hilft dabei, IT (auch in Europa) in der Breite absehbar überhaupt betreibbar zu halten. Doch müssen die Europäer endlich lernen, digital auf eigenen Beinen zu stehen. Der perfekte Zeitpunkt dafür wäre vor 20 Jahren gewesen. Der nächstbessere Zeitpunkt ist genau jetzt.
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Staatliche Malware kommt vor Verfassungsgerichtshof Österreichs
„Die Regierung nimmt es bewusst in Kauf, dass hochsensible Daten von Bürgern an Dritte abfließen können, und will bewusst Sicherheitsschwachstellen offenhalten, anstatt diese zu schließen”, ärgert sich der österreichische Abgeordnete Christian Hafenecker (FPÖ) über die sogenannte Messengerüberwachung mittels Bundestrojaner. „Wer Sicherheitslücken für Überwachungszwecke instrumentalisiert, setzt die Privatsphäre der Bevölkerung und die Sicherheit der staatlichen Infrastruktur leichtfertig aufs Spiel. Wir fordern die Rückkehr zu klaren rechtsstaatlichen Prinzipien und den Schutz unserer Grundfreiheiten“, sagt seine Kollegin Alma Zadić (Grüne). Gemeinsam bringen die beiden Oppositionsparteien die Novelle des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetzes aus dem Vorjahr vor den österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH).
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Dieser muss prüfen, ob das Gesetz verfassungskonform ist. Es erlaubt österreichischen Ermittlern, bald Malware heimlich in Geräte von Bürgern einzuschleusen, um diese zu überwachen. Unbeteiligte Dritte, darunter Betreiber von Messengerdiensten, sind gesetzlich dazu verpflichtet, an der Überwachung mitzuwirken. Den Verdacht einer Straftat verlangt das österreichische Gesetz nicht. Es reicht, wenn eine Person verdächtigt wird, in Zukunft eine schwere Straftat begehen zu wollen.
Die heimliche Überwachung funktioniert technisch nur, wenn es Sicherheitslücken gibt, seien es absichtlich eingebaute Hintertüren oder unabsichtliche Schwachstellen. Informationen dazu werden im Untergrund feilgeboten, wo die staatlichen Spione oder deren Lieferanten einkaufen müssten. Das Konzept geht also nur auf, wenn Steuergeld an organisierte Banden fließt und die Sicherheitslücken nicht geschlossen werden.
Herbe Kritik der Opposition
Damit gefährde die Regierung „die Cybersicherheit im ganzen Land, insbesondere der Kritischen Infrastruktur wie etwa von Krankenhäusern, Energieversorgung und Behörden”, meint Hafenecker, der auch Generalsekretär seiner Partei ist. Das von der Regierungspartei ÖVP ausgerufene Ziel der Bekämpfung islamistischen Terrors sei nur ein „Feigenblatt”. Tatsächlich stünden ”regierungskritische Bürger, die dafür nur mit der Punze ‚Verfassungsgefährder‘ abgestempelt werden müssen” im Visier. Er verweist auf Griechenland, Polen und Spanien, wo vergleichbarer Zugriff auf Mobiltelefone missbräuchlich verwendet worden ist.
„Wenn der Staat beginnt, sich Spionagesoftware zu bedienen, folgt unweigerlich der Missbrauch. In ganz Europa wurden bereits Journalisten und Oppositionelle sowie Zivilgesellschaft mit solchen Staatstrojanern überwacht”, bekräftigt der Grüne Netzpolitik-Sprecher Süleyman Zorba. „Die Frage ist nicht, ob es zum Missbrauch kommt, sondern wann.“ Zudem habe schon die Möglichkeit der Überwachung abträgliche Wirkung: „Allein das Wissen, dass der Staat mitlesen könnte, verändert unser Verhalten. Menschen kommunizieren nicht mehr frei, wenn sie mit einem digitalen Mitlauscher rechnen müssen.“
Seltene Drittelbeschwerde
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Das Gesetz kommt durch ein selten genutztes Verfahren vor den VfGH: Österreichisches Verfassungsrecht sieht vor, dass der Gerichtshof Bundesgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüft, wenn ein Drittel der Abgeordneten einer der beiden Kammern des Parlaments (Nationalrat oder Bundesrat) dies verlangt. FPÖ und Grüne haben gemeinsam ausreichend Stimmen im Nationalrat und haben dort am Mittwoch die sogenannte Drittelbeschwerde ausgelöst.
2019 hat der VfGH eine 2018 von FPÖ und ÖVP beschlossene Gesetzesversion für Staatstrojaner sowie die verdeckte Erfassung und Speicherung von KFZ-Kennzeichen als verfassungswidrig aufgehoben (Az. G 72–74/2019 und G 181–182/2019). Damals prüfte der VfGH aufgrund zweier Drittelbeschwerden. Diese kamen von Sozialdemokraten (SPÖ) und Liberalen (NEOS); die damals oppositionellen Parteien bilden heute mit der rechtskonservativen ÖVP die Regierungskoalition und haben die neue Novelle im Juli mitbeschlossen.
SPÖ und ÖVP zeigten sich am Mittwoch von der „180-Grad-Wende“ der FPÖ irritiert. Als Innenminister habe FPÖ-Chef Herbert Kickl die Messenger-Überwachung noch vorangetrieben, und dabei deutlich mehr als nur Verfassungsgefährder überwachen wollen. Die neue Ausformulierung sei verfassungskonform. Die NEOS, obwohl nicht in Opposition, begrüßen die Prüfung durch den VfGH ausdrücklich.
(ds)
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Auch Blue Origin baut Satelliten-Netz: Terawave
Blue Origin hat konkrete Pläne für eine eigene Satellitenkonstellation namens Terawave. Im Unterschied zu Marktführer Starlink soll Terawave zweistufig aufgebaut sein; zu rund 5.280 Satelliten im erdnahen Orbit (Low Earth Orbit, LEO) gesellen sich 128 in einer mittleren Umlaufbahn (MEO). Das Versprechen: Symmetrische Bandbreite von bis zu sechs Terabit pro Sekunde.
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Das hat der US-Raketenbetreiber am Mittwoch bekanntgegeben. Im vierten Quartal 2027 möchte es die ersten Terawave-Satelliten im Orbit platzieren. Ein globales Massenprodukt kann der Dienst nicht werden: Mehr als etwa 100.000 Nutzer sind im Konzept nicht vorgesehen.
Teraware ist für Konzerne, Datenzentren und die öffentliche Hand konzipiert. Diesen möchte Blue Origin sowohl Punkt-zu-Punkt Datenverbindungen als auch breitbandigen Internetzugang anbieten, vorwiegend außerhalb urbaner Zentren. Nicht zuletzt sollen Kunden das Angebot zwecks Redundanz mit ihren bestehenden, terrestrischen Netzen verknüpfen können.
Die Sache mit der Bandbreite
Die angegebenen symmetrischen sechs Terabit pro Sekunde sind ein Blickfänger. Zum Vergleich: Starlink Business spricht von bis zu 500 Mbit/s Download und nur maximal 40 Mbit/s Uplink.
Doch so simpel ist der Vergleich nicht. Einerseits spricht Blue Origin von „globally distributed customers”, wenn es die maximalen Übertragungsraten nennt. Daraus lässt sich schließen, dass diese Angaben als über mehrere Standorte summierte Bandbreite gemeint sind. An einem einzelnen Standort dürfte es deutlich weniger sein.
Andererseits gelten die sechs Tbit/s nur für optische Verbindungen mit den MEO-Satelliten. Diese sind weiter von der Erde entfernt als LEO-Satelliten, womit die Signallaufzeiten länger werden, also die Latenz steigt. Bei so großen Datenmengen ist das kein Problem. Jedoch werden optische Verbindungen viel leichter gestört, etwa durch Wolken, Rauch, Sandstürme, et cetera. Auch optische Brechungen an Übergängen zwischen unterschiedlichen atmosphärischen Schichten und Luftturbulenzen nehmen Einfluss.
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144 Gbit/s symmetrisch per Funk
Deswegen braucht Terawave die 5.280 erdnahen Satelliten. Diese bieten nicht nur niedrigere Latenz, sondern arbeiten, wie Starlink, über Funk. Sie sollen immer noch bis zu 144 Gigabit pro Sekunde symmetrisch leisten – ebenfalls ein Vielfaches des Platzhirschen Starlink. Dieser nutzt für Verbindungen zwischen Erde und Satelliten das Ku-Band (12 bis 18 GHz), hat sich aber auch Frequenznutzungsrechte für V (40 bis 75 GHz) und E (60 bis 90 GHz) gesichert. Im September hat Starlink-Betreiber SpaceX zudem Echostar die Rechte für ein kleines Stück im Bereich 1915-1920 MHz abgekauft; dies soll für 5G-Verbindungen zu Mobiltelefonen genutzt werden.
Blue Origin setzt auf die Frequenzbänder V und Q (33 bis 50 GHz). Je höher die Frequenz, um so größer die Datenkapazität, aber auch die Anfälligkeit für Störungen. Viel Auswahl hat das Unternehmen nicht: Das Ku-Band sowie das von Starlink für Verbindungen zwischen dessen Satelliten genutzte Ka-Band (17-31 GHz) ist einfach schon zu voll für eine weitere riesige Satellitenflotte wie Terawave. Also macht es aus der Not eine Tugend und spitzt auf Kunden, die für hohe Bandbreiten in die Tasche greifen
(ds)
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Wegen Unklarheiten bei Anonymisierung: Pläne für Charité-Datenbank auf Eis
Nach scharfer Kritik der Berliner Datenschutzbeauftragten Meike Kamp an Plänen für eine Gesundheitsdatenbank des Berliner Krankenhauses Charité stoppt das Abgeordnetenhaus das Vorhaben vorerst. Angesichts der Bedenken der Beauftragten werde die Gesetzesänderung nicht wie bisher angedacht beschlossen, teilte der Sprecher für Inneres der SPD-Fraktion, Martin Matz, der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Wissenschaftsverwaltung werde beauftragt, den Entwurf zu überarbeiten.
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Laut Plänen von CDU und SPD soll die Charité gesetzlich ermächtigt werden, eine zentrale Datenbank mit nicht personenbezogenen Gesundheitsdaten aufzubauen. Dies soll Forschung, Innovation, Lehre und Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen fördern, wie es im Entwurf zur Änderung des sogenannten Universitätsmedizingesetzes hieß. Nutzen sollen die Datenbank zum Beispiel Forscher und Studenten.
Brandbrief an Abgeordnetenhaus
Datenschutzbeauftragte Kamp hat in einem Brandbrief an das Abgeordnetenhaus festgestellt, dass der Gesetzentwurf von CDU und SPD „in seiner derzeitigen Form unklar und unverständlich“ sei. Auch fehle eine Begründung, warum das Vorhaben, für das offenbar Daten von Charité-Patienten verwendet werden sollen, überhaupt notwendig sei.
Der Entwurf mache nicht deutlich, welche – womöglich auch personenbezogenen – Daten zu welchem Zweck gesammelt werden sollen und wie sie anonymisiert werden, kritisiert Kamp. Der Entwurf in seiner gegenwärtigen Form ermögliche „staatenübergreifende Nutzung“, also Übermittlung oder Offenlegung erhobener Gesundheitsdaten an Dritte außerhalb der EU.
„Ich empfehle daher dringend, die Vorschrift erheblich zu überarbeiten“, betont Kamp. „Dabei wäre es zunächst erforderlich, die mit der Errichtung der Gesundheitsdatenbank verfolgten Zwecke klarzustellen, und dabei auch zu überprüfen, ob die Vorschrift vor dem Hintergrund bereits bestehender gesetzlicher Regelungen überhaupt notwendig ist.“
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Landesparlament beteiligte Datenschutzbeauftragte nicht
SPD-Politiker Matz bejaht die Notwendigkeit: „Die Einrichtung einer Forschungsdatenbank mit anonymisierten Versorgungsdaten ist ein wichtiges Projekt“, meint er. „Diese Forschungen sollen in Berlin stattfinden können und nicht nur an ausländischen Universitätskliniken.“ Ziel bleibe, das Vorhaben bis 2029 umzusetzen. „Die vorgesehene Formulierung mag verbesserungsfähig sein, da nehmen wir die Kritik der Datenschutzbeauftragten an.“
Kamp kritisiert in dem Zusammenhang auch, dass sie entgegen gesetzlicher Vorgaben vom Parlament nicht zu dem Novellenentwurf angehört worden sei – obwohl das Vorhaben die Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten und damit besonders sensible Bereiche betreffe.
(mack)
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