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Kritik an Debatte um „Missbrauch von Sozialleistungen“


Die Koalition aus Union und SPD setzt ihren Kurs der Verschärfungen in der Migrations- und Sozialpolitik fort. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat nun angekündigt, Missbrauch von Sozialleistungen durch Personen aus dem europäischen Ausland in Deutschland entschiedener bekämpfen zu wollen. Laut Bas gebe es „organisierten Leistungsmissbrauch“ durch kriminelle Netzwerke.

Nach einem Treffen mit Vertreter*innen der Kommunen und Jobcentern am Montag in Duisburg kündigte die Co-Chefin der SPD an, betrügerische Strukturen vor allem mit einem schnelleren Datenaustausch zwischen Behörden aufzuspüren. Ordnungsämter, Polizei und Jobcenter müssten besser miteinander kommunizieren und Daten austauschen können, forderte Bas. Dazu seien Gespräche mit Datenschützer*innen und dem Digitalminister nötig.

Bas will EU-Freizügigkeit einschränken

Gemeinsam mit Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Bas außerdem prüfen, ob es eine „Strafbarkeitslücke“ im deutschen Recht gibt. So könnte Sozialleistungsmissbrauch im Strafgesetzbuch ein eigener Straftatbestand werden. Nach eigener Aussage will sie damit erreichen, „dass die Verfahren nicht immer eingestellt werden“.

Außerdem will Bas die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf EU-Ebene neu definieren. Diese sei zwar eine wichtige Errungenschaft, müsse aber an Voraussetzungen geknüpft werden. Dazu nannte sie etwa die mögliche Einführung einer Mindestanzahl an Wochenarbeitsstunden.

Derzeit können Menschen aus anderen EU-Staaten unkompliziert nach Deutschland einreisen, hier einen Wohnsitz anmelden und eine Arbeit aufnehmen, sofern sie einen gültigen Pass. Anders als deutsche Staatsangehörige haben sie Anspruch auf Sozialleistungen jedoch nur, wenn sie einen Minijob haben und der Lohn zum Leben nicht reicht.

Verfahren nur bei ausländischen Verdachtsfällen

In Deutschland bezogen zuletzt insgesamt rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Angesichts der scharfen Debatte überraschen die geringen Fallzahlen solcher Verdachtsfälle „bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs“. Bis Mai dieses Jahres haben die Jobcenter 195 solcher Fälle registriert, 96 zogen eine Strafanzeige nach sich. Im vergangenen Jahr waren es 421 Verdachtsfälle, bei 209 von ihnen wurde eine Strafanzeige erstattet. Das geht aus Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.

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Die Zahl der Fälle, die tatsächlich zu einer Verurteilung führen, ist nicht bekannt. Die Strafverfolgungsbehörden teilen den Ausgang des Verfahrens nicht immer an die Jobcenter mit.

Jobcenter eröffnen Verfahren wegen „bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs“ nur bei nicht-deutschen Unionsbürger*innen. Alle anderen Fälle, die im Zusammenhang mit organisierten Tätergruppen stehen, werden nicht separat als bandenmäßiger Leistungsmissbrauch erfasst, so die Bundesregierung.

Zivilgesellschaft kritisiert faktenfreie Debatte

Die Veranstaltung in Duisburg, nach der Bas ihre Pläne verkündete, war eine Fachtagung zu „Herausforderungen und Lösungen im Zusammenhang mit der Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten“. Eingeladen waren Vertreter*innen von Stadtverwaltungen, Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit. Interessenvertretungen von Menschen aus dem EU-Ausland, die in Deutschland prekär beschäftigt sind oder Sozialleistungen beziehen, waren nicht dabei.

Das kritisieren zivilgesellschaftliche Organisationen und Wissenschaftler*innen in einem offenen Brief an die Arbeitsministerin. Darin weisen sie die von der Arbeitsministerin befeuerte Debatte um „bandenmäßigem Sozialmissbrauch durch EU-Bürger*innen“ zurück. Diese entspreche nicht der Faktenlage und stelle Menschen aus EU-Staaten unter Generalverdacht des Missbrauchs und Betrugs.

Bereits vor zwei Wochen haben sich zahlreiche andere Organisationen sowie Sozialverbände zu Wort gemeldet. Sie sprechen von medialer Hetze und politischer Instrumentalisierung von Unionsbürger*innen in prekären Lebenslagen. Die zugrunde liegenden Ursachen wie strukturell bedingte Armut, Ausbeutung und fehlender Schutz für Beschäftigte aus anderen EU-Staaten würden in der Debatte ausgeblendet.

Razzien und Zwangsräumungen

Zu den Unterzeichner*innen des am Montag veröffentlichten offenen Briefs zählen zum Beispiel das Netzwerk Europa in Bewegung und die Initiative Stolipinovo in Europa e.V., die sich für die Rechte und Interessen von Migrantengemeinschaften aus Osteuropa einsetzt. Die Organisationen schildern darin mehrere Fälle aus deutschen Städten, die von struktureller Ungleichbehandlung von EU-Ausländer*innen und repressiven behördlichen Praktiken zeugen. Dazu zählen massenhafte Zwangsräumungen, diskriminierende Razzien und rassistische Behandlung in Jobcentern.

Ein Beispiel ist eine Razzia in einer Notunterkunft für wohnungslose Menschen in Berlin-Schöneberg Mitte Oktober. Mitarbeiter*innen der Berliner Jobcenter und der Familienkasse hatten in Begleitung von Polizeibeamt*innen und Pressevertrer*innen um 6 Uhr morgens die Unterkunft aufgesucht. Die Anlauf- und Beratungsstelle Amoro Foro e.V bezeichnet die Aktion als unverhältnismäßig und politisch motiviert. Ihr sei monatelange rassistische Berichterstattung vorausgegangen.

Der Verein Stolipinovo berichtet von Beispielen aus Duisburg. Die Stadt verfolge eine der repressivsten migrationspolitischen Strategien Deutschlands. Eine „Tasksforce Problemimmobilien“ nutze Brandschutzverordnungen als Vorwand, um bulgarische und rumänische Staatsbürger*innen unangekündigt aus ihren Wohnungen zu räumen. Die Stadt gebe den Menschen keine Möglichkeit, die angeführten Baumängel zu beseitigen. Im Laufe eines Jahrzehnts hätten auf diese Weise mehr als 5.000 Menschen ihr zuhause verloren, darunter Familien mit minderjährigen Kindern, Kinder mit Behinderung sowie Schwangere.

Systematische Benachteiligung in Behörden

Auch eine Untersuchung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege dokumentierte 2021 eine diskriminierende Sonderbehandlung von nicht-deutschen EU-Bürger*innen durch Jobcenter und Familienkassen. Eine Umfrage unter Mitarbeitenden in der Beratung ergab unter anderem, dass Bürger*innen östlicher EU-Staaten mit systematischen und teilweise rechtswidrigen Schwierigkeiten bei der Beantragung von Sozialleistungen und von Kindergeld konfrontiert sind.

Dazu gehört beispielsweise, dass Menschen aus Rumänien, Bulgarien und anderen Staaten bereits in der Eingangszone von Jobcentern abgewiesen werden und nicht mal einen Antrag auf Leistungen stellen können. Auch werden von EU-Bürger*innen oft unverhältnismäßig hohe Anforderungen an das Vorlegen von Dokumenten gestellt. Teilweise werden aufstockende Leistungen trotz belegter Erwerbstätigkeit verweigert.

Der Paritätische Gesamtverband bewertete die Ergebnisse als skandalös und warnte vor strukturellem Rassismus in Jobcentern. Eine Untersuchung der Universität Duisburg-Essen bestätigte die Vorwürfe im vergangenen Jahr am Beispiel Duisburgs: Sozialrechtlicher Ausschluss, repressives Vorgehen der lokalen Behörden sowie ein informeller Arbeitsmarkt würden zur prekären Lebenslage von Unionsbürger*innen in segregierten Stadtteilen beitragen.

Warnung vor verheerenden sozialen Folgen

Der offene Brief fordert ein Ende der politischen Instrumentalisierung von Armut und eine Rückkehr zu einer faktenbasierten Debatte. Armut, unsichere Beschäftigung und Ausgrenzung seien keine Vergehen, sondern Folgen politischer Entscheidungen. Arbeitsminister Bas dürfe Probleme wie Wohnungslosigkeit und Ausbeutung im Niedriglohnsektor nicht noch verstärken.

Die Unterzeichner*innen warnen, dass die angekündigten Verschärfungen verheerende Folgen für die Betroffen hätten. Für viele EU-Bürger*innen in Deutschland sei ein Minijob in Kombination mit aufstockenden Sozialleistungen oft der einzige Weg, Zugang zum Gesundheitssystem zu erhalten. Wenn diese Regelung eingeschränkt wird, würden viele Menschen den Versicherungsschutz und damit den Zugang zu medizinischer Versorgung verlieren.



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Internationaler Strafgerichtshof wirft Microsoft raus


Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) will sich von Technologie aus den USA unabhängig machen – aus Furcht vor Repressalien Donald Trumps, hat das Handelsblatt erfahren. Die Institution in Den Haag will die bislang auf den Arbeitsplätzen genutzte Microsoft-Software durch OpenDesk ersetzen.

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Laut Handelsblatt ist die Entscheidung vor dem Hintergrund von Sanktionen durch die derzeitige US-Regierung unter Präsident Donald Trump gegen Mitarbeiter wie dem Chefankläger Karim Khan zu sehen. Microsoft hatte seinen E-Mail-Zugang einfach gesperrt. Er musste daher zum Schweizer E-Mail-Dienst Proton wechseln. Da der IStGH in hohem Maße auf Dienstleister wie Microsoft angewiesen sei, werde er in seiner Arbeit geradezu gelähmt, hieß es im Mai.

Zudem prüfe die US-Regierung in Washington weitere Maßnahmen gegen den Internationalen Strafgerichtshof, erörtert das Handelsblatt weiter. Auch das könnte die Arbeitsfähigkeit der Einrichtung erheblich einschränken.

Die OpenDesk-Software wird vom Zentrum für Digitale Souveränität (Zendis) entwickelt, einer Firma des Bundes. Ihre Aufgabe ist es, beim Auflösen kritischer Abhängigkeiten von einzelnen Technologieanbietern zu helfen.

Beim Internationalen Strafgerichtshof geht es zwar „nur“ um 1800 Arbeitsplätze, die aus der US-Abhängigkeit gelöst werden sollen. Das Handelsblatt sieht das jedoch als Hinweis darauf, dass Geopolitik sich zunehmend um Technologie dreht. Wirtschaft und Politik erkennen die Abhängigkeit von US-amerikanischen Digitalkonzernen als Problem, insbesondere mit Hinblick darauf, dass die USA die Technologie als Druckmittel einsetzen.

Der IStGH steht nicht alleine mit diesen Ambitionen da: Etwa der Öffentliche Gesundheitsdienst will auf OpenDesk setzen, und auch die Deutsche Bundeswehr hat mit Zendis einen Rahmenvertrag über „souveräne Kommunikations- und Kollaborationslösungen“ wie OpenDesk geschlossen.

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(dmk)



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Sicherheitslücke: MOVEit Transfer ist für Attacken anfällig


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Angreifer können an einer Sicherheitslücke in MOVEit Transfer ansetzen, um Dateiübertragungen zu stören. Ein Update steht zum Download bereit.

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Die Entwickler weisen in einem Beitrag auf die Schwachstelle (CVE-2025-10932 „hoch„) hin. Sie raten zu einem zügigen Update. Bislang gibt es keine Berichte, dass Angreifer die Lücke bereits ausnutzen. Das Sicherheitsproblem betrifft konkret das AS2-Modul. Die Beschreibung der Lücke liest sich so, als können Angreifer Schadcode hochladen und so dafür sorgen, dass die Dateiübertragungssoftware nicht mehr nutzbar ist.

Davon sind die Versionen bis jeweils einschließlich 2023.0, 2023.1.15 (15.1.15), 2024.0, 2024.1.6 (16.1.6) und 2025.0.2 (17.0.2) bedroht. Die Entwickler versichern, die Lücke in den folgenden Ausgaben geschlossen zu haben:

  • MOVEit Transfer 2023.1.16 (15.1.16)
  • MOVEit Transfer 2024.1.7 (16.1.7)
  • MOVEit Transfer 2025.0.3 (17.0.3)

Weil der Support für 2023.0 und 2024.0 ausgelaufen ist und es keine Sicherheitsupdates mehr gibt, müssen Admins auf eine noch unterstützte Version upgraden. Alternativ gibt es eine Übergangslösung: Um Systeme abzusichern, müssen Admins unter C:\MOVEitTransfer\wwwroot die Dateien AS2Rec2.ashx und AS2Receiver.aspx löschen.

Nach der Installation des Sicherheitsupdates ist noch Arbeit vonnöten: Weil der Patch den Zugriff durch eine Liste mit erlaubten IP-Adressen einschränkt, müssen Admins die jeweiligen Adressen manuell in den Einstellungen (Settings->Security Policies->Remote Access->Default Rules) eintragen. Im Onlinedienst MOVEit Cloud soll bereits eine abgesicherte Ausgabe laufen.

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MOVEit sorgte Mitte 2023 für viele Schlagzeilen, weil eine attackierte kritische Lücke weltweite Auswirkungen hatte.


(des)



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Monitoring-Software Checkmk: Update stopft kritische Cross-Site-Scripting-Lücke


Eine Schwachstelle in der Netzwerk-Monitoring-Software Checkmk kann dazu führen, dass Angreifer Javascript-Code einschleusen – oder sogar unbefugt Befehle ins Betriebssystem durchreichen. Es handelt sich um eine Cross-Site-Scripting-Lücke, die die Entdecker als kritisch einordnen.

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Die Sicherheitslücke beschreibt SBA-Research konkret als Stored-Cross-Site-Scripting-Schwachstelle. Sie kann auftreten, wenn Checkmk in einem verteilten Monitoring-Setup betrieben wird. In dem Fall kann jede verbundene Remote-Site Javascript-Code in das Userinterface der zentralen Site injizieren (CVE-2025-39663, CVSS 9.1, Risiko „kritisch„). Angreifer, die Kontrolle über eine verbundene Remote-Site haben, können demzufolge durch Ansicht des Status der Hosts oder Dienste der Remote-Site die Kontrolle über Web-Sessions übernehmen. Attackieren bösartige Akteure eine Admin-Session, ermöglicht das die Ausführung von Code aus dem Netz (RCE) in der zentralen Site.

Die IT-Forscher zeigen in der Schwachstellenbeschreibung auch einen Proof-of-Concept (PoC), der die Lücke ausnutzt. Sie führen weiter vor, wie es bei attackierten Admin-Sitzungen dadurch zur Ausführung von Befehlen im Betriebssystem kommen kann.

Die vor Kurzem veröffentlichten Versionen 2.4.0p14 sowie 2.3.0p39 von Checkmk schließen die Sicherheitslücke. In der Sicherheitsmitteilung empfehlen die Autoren, zügig auf diese Versionen zu aktualisieren. Admins sollten die Aktualisierungen auch deshalb rasch anwenden, da Angreifer mit dem verfügbaren PoC die Schwachstelle leicht missbrauchen können. Die IT-Forscher von SBA-Research empfehlen zudem, die Option „Trust this site completely“ für alle Remote-Sites zu deaktivieren.

Erst vor kurzem hatte Checkmk aktualisierte Software herausgegeben, die eine Rechteausweitungslücke im Windows-Agent schloss. Mit einem CVSS-Wert von 8.8 galt sie als hochriskant und schrammte nur knapp am kritschen Status vorbei.


(dmk)



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