Künstliche Intelligenz
Kündigungsbutton & Transparenz: Klatsche für Microsoft und Starlink vor Gericht
Im digitalen Zeitalter ist ein Abo meist mit wenigen Klicks abgeschlossen. Doch der Weg aus dem Vertrag heraus gleicht oft einem technischen Hindernislauf. Zwei aktuelle Urteile der Landgerichte München I und Karlsruhe verdeutlichen nun, dass auch globale Tech-Giganten wie Microsoft und innovative Anbieter wie Starlink von Elon Musk die deutschen Verbraucherschutzgesetze nicht ignorieren dürfen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg konnte in beiden Fällen Siege für die Nutzerrechte erringen und klare Grenzen für intransparente Praktiken setzen. Dabei rütteln die Gerichte an der Logik von Design-Tricks wie Dark Patterns, die den Ausstieg absichtlich erschweren.
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Die rechtliche Grundlage für die zwei Entscheidungen bildet das Gesetz zur fairen Gestaltung von Verbraucherverträgen. Es schreibt vor, dass online geschlossene Abos über eine leicht zugängliche Schaltfläche gekündigt werden können müssen. Die aktuellen Urteile gegen Microsoft (Az. 3 HK O 13796/24) und Starlink (Az.: 13 O 25/25 KfH) von Mitte Januar machen deutlich: Die Justiz ist bereit, gestalterische Kniffe konsequent zu unterbinden, um die wirtschaftliche Freiheit der Verbraucher zu schützen.
Microsoft: Login-Falle und unnötige Datenhürden
Das Landgericht München I verurteilte Microsoft dazu, seine Kündigungspraxis bei Diensten wie dem Cloud-basierten Office-Paket MS 365 grundlegend zu ändern. Der US-Softwareriese hatte den Kündigungsbutton zwar formal in den Footer der Webseite integriert, ihn aber durch irreführende Begleitinformationen quasi entwertet. In den Tarifbeschreibungen suggerierte der Konzern zudem, dass eine Kündigung zwingend eine Anmeldung im Microsoft-Konto erfordere. Besonders kritisch bewertete das Gericht, dass Nutzer ohne Zugriff auf ihr ursprüngliches E-Mail-Konto so komplett ausgeschlossen wurden. Wer seine Zugangsdaten verloren hatte, saß in der Abo-Falle. Die Richter stellen hier unmissverständlich klar, dass eine Kündigung auch ohne vorherige Anmeldung im Kunden-Account möglich sein muss.
Zusätzlich kritisierte die 3. Kammer für Handelssachen den eigentlichen Ablauf. Anstatt den Nutzer direkt zur Bestätigung zu führen, schaltete Microsoft eine Abfrageseite dazwischen. Darauf mussten Daten wie die Bestellnummer manuell eingegeben werden. Diese künstliche Barriere verstößt laut dem Urteil gegen das Gebot der Unmittelbarkeit. Ein Kündigungsprozess dürfe nicht dazu genutzt werden, Nutzer durch zusätzliche Dateneingaben zu frustrieren oder den Vorgang unnötig in die Länge zu ziehen. Microsoft muss nun nachbessern, um den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Nutzerfreundlichkeit gerecht zu werden.
Starlink: Intransparenz beim Satelliten-Internet
Ähnlich gelagert war der Fall gegen Starlink vor dem Landgericht Karlsruhe. Hier bemängelten die Richter massive Defizite bereits bei der Vertragsanbahnung. Informationen zur Identität des Vertragspartners waren nur über Umwege auffindbar, was im Online-Handel unzulässig ist. Ein weiterer eklatanter Verstoß betraf die Bestellschaltfläche, die lediglich mit „Bestellung aufgeben“ beschriftet war. Die deutsche Gesetzgebung schreibt indes zwingend vor, dass ein solcher Button unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen muss. Dazu kann eine Formulierung dienen wie „zahlungspflichtig bestellen“.
Auch bei der Kündigung zeigte der US-Anbieter für Satelliten-Internet Mängel, monierte die erste Karlsruher Kammer für Handelssachen. Anstatt eines gesetzeskonformen Schaltknopfes habe sich im Menü lediglich die Option gefunden, die monatliche Zahlung zu deaktivieren. Das Gericht stellte fest, dass eine solche Deaktivierung rechtlich nicht mit einer wirksamen Kündigung gleichzusetzen ist.
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Die Urteile sind zusammengenommen wegweisend für den Verbraucherschutz. Sie zeigen, dass globale Unternehmen das deutsche Recht nicht durch das Herkunftslandprinzip aushebeln können. Der Kündigungsbutton muss eine echte Abkürzung zur Vertragsfreiheit sein und darf nicht als Alibi-Link versteckt werden. Das haben Verbraucherschützer auch gegenüber deutschen Firmen schon wiederholt durchgesetzt. Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale betont, dass der Ausstieg aus einem Vertrag so leicht sein müsse wie der Einstieg. Bei den Urteilen gehe es „um ganz konkrete Alltagssituationen von tausenden Menschen, die Geld verlieren oder an unnötig komplizierten Kündigungen scheitern“.
(rbr)
Künstliche Intelligenz
Linux-Entwickler kooperieren für besseres Linux-Gaming
Mehrere Mitglieder der Linux-Community schließen sich zusammen, um Gaming auf dem offenen Betriebssystem voranzubringen. Ziel der Projektgruppe Open Gaming Collective ist es, einen auf Gaming-fokussierten Kernel zu entwickeln, um bisherige Insellösungen abzulösen und Gaming-Standards auf Linux zu vereinheitlichen.
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Zu der Gruppe gehören unter anderem Universal Blue, das Team hinter dem Gaming-Linux Bazzite, sowie Asus Linux und PikaOS. Sie wollen im Rahmen der Open Gaming Collective Komponenten wie Kernel-Patches, Input-Tools und Gaming-Packages bündeln, schreibt Universal Blue in der Ankündigung. „Anstatt dass jede Distribution eigene Patches pflegt und mit fragmentierter Hardware-Unterstützung kämpft, können Verbesserungen nun im gesamten Ökosystem geteilt werden“, heißt es dort. Die Gruppe hat bereits eine GitHub-Seite eingerichtet.
„Mehr Zeit zum Spielen“
Auf seiner Webseite bringt das Open Gaming Collective (OGC) seine Mission folgendermaßen auf den Punkt: „Distros können sich nun auf die Funktionen und das Nutzungserlebnis konzentrieren, die sie einzigartig machen, anstatt immer wieder dieselben Aufgaben zu erledigen. Kurz gesagt: Wir alle haben mehr Zeit zum Spielen.“
Als konkrete Beispiele nennt das Open Gaming Collective vereinheitlichten Support für Features wie Secure Boot und Controller-Unterstützung, darunter zum Beispiel auch Lenkräder. Die OGC-Konfiguration soll zuerst im auf Gaming konzentrierten Bazzite zum Einsatz kommen. Für Spieleentwickler könnte es durch die Konsolidierung der Features leichter werden, ihre Spiele nativ für Linux zu veröffentlichen. Bislang ist häufig die Kompatibilitätsschicht Proton notwendig, um für Windows entwickelte Titel auf Linux auszuführen.
Linux fürs Gaming
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Linux wird seit einigen Jahren als Spieleplattform attraktiver und beliebter. Vor allem der Release des Steam Decks mit dem auf Linux basierenden SteamOS hat dem Betriebssystem einen Aufschwung beschert. Insgesamt bleibt der Anteil der Linux-Spieler trotz Aufschwung noch vergleichsweise gering: 3,58 Prozent der Steam-Nutzer spielen auf einem Linux-System, mehr als ein Viertel davon mit SteamOS. Ein Nachteil von Linux als Gaming-Plattform liegt weiterhin darin, dass die Anti-Cheat-Systeme vieler kompetitiver Multiplayer-Spiele Linux-Systeme nicht unterstützen.
Gute Nachrichten für Linux-Gamer kommen dagegen von GOG: Der DRM-freie Spiele-Store sucht aktuell nach einem neuen Entwickler, der den Client GOG Galaxy auf Linux bringen soll. Bislang gibt es den Client des DRM-freien Spielestores nur unter Windows und macOS – um GOG auf Linux zu nutzen, sind noch unabhängige Clients notwendig. Das könnte sich bald ändern.
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#TGIQF: Das Quiz rund um Fallout
Wenn es draußen schneit und Sie später nach Hause rutschen, dann grämen Sie sich nicht: Es ist zum Glück nur Schnee und kein rieselnder Asbest, wie am Filmset von „der Zauberer von Oz“, oder radioaktiv strahlender Fallout.
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Zumeist zum Strahlen bringt allerdings die Fallout-Reihe den Gamer. Seit 1997 sorgt die Spielreihe für eine postapokalyptischen Mischung aus den Nachwirkungen eines Atomkriegs in ferner Zukunft mit einem absurden, techniknaiven 1950er-Touch.
Zunächst war vom ursprünglichen Publisher Interplay angedacht, dass ein Zeitreisender in die Vergangenheit reist, die Zukunft verändert und dann bei der Rückkehr die Auswirkungen erlebt. Durchgesetzt hat sich allerdings das Alternativszenario, in dem einige tausend Menschen einen Atomkrieg im Jahr 2077 in riesigen Bunkeranlagen und abgeschirmt von der Oberfläche überlebten und der Spieler im Jahr 2161 die Oberfläche erreicht, um eine Aufgabe zu erledigen.
Auf den ersten Teil folgten acht weitere Teile, ab Teil drei unter der Ägide des Publishers Bethesda, die mal mehr, mal weniger erfolgreich waren. So gilt Fallout 4 als erfolgreichster Teil der Reihe, während mit Fallout 76 im Jahr 2018 der Schritt zum Onlinespiel zunächst gründlich misslang.
Gamer kritisierten die zahlreichen Bugs und den Mangel an Abwechslung, aber vor allem die Einsamkeit: Das Spiel schien ideal für Leute, die als Hobby Schrottsammeln im Wald angeben. Spätestens mit der Erweiterung „Fallout 76: Wastelanders“ änderte sich aber die Meinung über das Spiel. Mittlerweile existiert sogar eine erfolgreiche Serie, deren erste Staffel Amazon in dieser Woche bei YouTube zum Gratis-Schauen hochlud.
Doch wie sollte Fallout ursprünglich heißen? Das wollen wir von Ihnen wissen, in unserem kleinen Nerdquiz. Wie immer wurden in der #heiseshow dieser Woche von Moderatorin Anna Bicker drei Fragen vorweg gestellt: Dr. Volker Zota und Malte Kirchner antworteten sicher, als seien sie schon über Jahrzehnte im Fallout-Bunker einquartiert gewesen.
Sie können in Ruhe in 10 Fragen maximal 100 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gern gelesen.
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Und falls Sie Ideen für eigene Quizze haben, schreiben Sie einfach eine Mail an den Quizmaster aka Herr der fiesen Fragen.
(mawi)
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Ikea-USB-Schnelllader bis 20 Watt für 4 Euro – Schnäppchen oder Schund?
Ikea bietet schon länger eine kleine Auswahl an USB-Ladegeräten für Smartphones an. Nun hat das schwedische Einrichtungshaus sein Portfolio um zwei „Sjöss“-Ladegeräte mit 20 und 65 Watt erweitert. Beide haben nur je einen Ausgang in Form einer USB-C-Buchse. Das 65-Watt-Sjöss soll mit dem Schnellladestandard Power Delivery (PD) mit bis zu 20 Volt auch Notebooks laden können und ist mit rund 13 Euro schon sehr günstig. Spannender fanden wir aber das 20-Watt-Modell für sagenhaft billige 4 Euro. Taugt das USB-Ladegerät für diesen Preis überhaupt oder ist es sogar brandgefährlich?
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Für vier Euro gibt es auch in Amazons virtueller Grabbelkiste kaum etwas vergleichbar Günstiges. Und ein Blick auf die oft widersinnigen technischen Daten führt meist zum Schluss, dass man solche Geräte besser nicht am Stromnetz betreiben sollte. Bei Ikea’s 20-Watt-Sjöss ist das anders: Dem kleinen Netzteil liegt nur ein mehrsprachiges Heftchen bei – ein USB-Kabel muss man zukaufen –, das aber korrekt über die Möglichkeiten des Billig-Laders aufklärt.
Wir haben die Angaben überprüft und das Sjöss über seine 20-Watt-Grenze hinaus belastet: Das USB-Netzteil lädt Smartphones flott via PD und liefert je nach Anforderung des zu ladenden Geräts bis zu 15 Volt, dann bei einem maximalen Strom von 1,3 bis 1,4 Ampere. Steigt der Strom über die Leistungsgrenze des Sjöss, bricht die Spannung ein oder das Ladegerät schaltet ab – so muss es sein. Bei älteren Smartphones, die PD-Schnellladen nicht kennen, lädt es mit Quickcharge oder anderen proprietären Ladeverfahren von Samsung (AFC bis 12 Volt) und Huawei (FCP bis 12 Volt, SCP). Interessanterweise liefert das Ikea-Ladegerät sogar 20 Volt am USB-Anschluss, allerdings nicht mit PD sondern mit Quickcharge 3. Trotzdem eignet es sich mit 20 Watt nicht zum Laden üblicher Notebooks, die 20 Volt benötigen, da diese PD erwarten und in den seltensten Fällen Quickcharge 2 oder 3 nutzen.
Das 20-Watt-Ladegerät Sjöss überstand den Burst-Surge-Test bei 1000 Volt problemlos (eine Voraussetzung für das in der EU nötige CE-Zeichen) und reagierte beim eigentlich nur für Industrie-Hardware nötigen 2-Kilovolt-Test lediglich mit kurzem Abschalten. Unbelastet verbrauchte es an der Steckdose weit weniger als 0,1 Watt und lag unter der Messgrenze unseres Präzisionsleistungsmessers.
Kabel fehlt
Wer sein Smartphone am 4-Euro-Lader auftanken will, braucht ein USB-C-Ladekabel. Entweder benutzt man das dem Mobilgerät beiliegende oder legt beim Ikea-Einkauf noch das 1-Meter-Kabel „Sittbrunn“ für 2,50 Euro mit in den Korb. Das Kabel macht mechanisch einen stabilen Eindruck – Ikea hat auf PVC verzichtet und verwendet stattdessen TPE-Kunststoff (Thermoplastisches Elastomer). Welches genau, verrät Ikea nicht.
Allerdings enthält das Sittbrunn-Kabel, wie für Ladekabel typisch, keine Leitungen für schnelle USB-3-Datenübertragung, mehr als 480 Mbit/s (USB 2.0 Hi-Speed) ist nicht drin. Das einfache Ladekabel eignet sich für Maximalströme bis 3 Ampere, das für Smartphones und Tablets völlig ausreicht. Wer mit 65- oder 100-Watt-Netzteilen auch Notebooks aufladen will, sollte zum 1,5 Meter langen „Rundhult“ für 10 Euro greifen. Das ist für 100 Watt ausgelegt und kann sich über einen E-Marker-Chip am Ladegerät ausweisen. Erst damit schaltet dieses bei Bedarf bis zu 5 Ampere auf die Leitung. Für schnelle Daten taugt aber auch das Rundhult nicht.
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Dem 20-Watt-Ladegerät Sjöss für 4 Euro können wir unterm Strich den Schnäppchen-Status attestieren: Hier kann man beruhigt zugreifen.
(rop)
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