Künstliche Intelligenz
Kündigungsbutton & Transparenz: Klatsche für Microsoft und Starlink vor Gericht
Im digitalen Zeitalter ist ein Abo meist mit wenigen Klicks abgeschlossen. Doch der Weg aus dem Vertrag heraus gleicht oft einem technischen Hindernislauf. Zwei aktuelle Urteile der Landgerichte München I und Karlsruhe verdeutlichen nun, dass auch globale Tech-Giganten wie Microsoft und innovative Anbieter wie Starlink von Elon Musk die deutschen Verbraucherschutzgesetze nicht ignorieren dürfen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg konnte in beiden Fällen Siege für die Nutzerrechte erringen und klare Grenzen für intransparente Praktiken setzen. Dabei rütteln die Gerichte an der Logik von Design-Tricks wie Dark Patterns, die den Ausstieg absichtlich erschweren.
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Die rechtliche Grundlage für die zwei Entscheidungen bildet das Gesetz zur fairen Gestaltung von Verbraucherverträgen. Es schreibt vor, dass online geschlossene Abos über eine leicht zugängliche Schaltfläche gekündigt werden können müssen. Die aktuellen Urteile gegen Microsoft (Az. 3 HK O 13796/24) und Starlink (Az.: 13 O 25/25 KfH) von Mitte Januar machen deutlich: Die Justiz ist bereit, gestalterische Kniffe konsequent zu unterbinden, um die wirtschaftliche Freiheit der Verbraucher zu schützen.
Microsoft: Login-Falle und unnötige Datenhürden
Das Landgericht München I verurteilte Microsoft dazu, seine Kündigungspraxis bei Diensten wie dem Cloud-basierten Office-Paket MS 365 grundlegend zu ändern. Der US-Softwareriese hatte den Kündigungsbutton zwar formal in den Footer der Webseite integriert, ihn aber durch irreführende Begleitinformationen quasi entwertet. In den Tarifbeschreibungen suggerierte der Konzern zudem, dass eine Kündigung zwingend eine Anmeldung im Microsoft-Konto erfordere. Besonders kritisch bewertete das Gericht, dass Nutzer ohne Zugriff auf ihr ursprüngliches E-Mail-Konto so komplett ausgeschlossen wurden. Wer seine Zugangsdaten verloren hatte, saß in der Abo-Falle. Die Richter stellen hier unmissverständlich klar, dass eine Kündigung auch ohne vorherige Anmeldung im Kunden-Account möglich sein muss.
Zusätzlich kritisierte die 3. Kammer für Handelssachen den eigentlichen Ablauf. Anstatt den Nutzer direkt zur Bestätigung zu führen, schaltete Microsoft eine Abfrageseite dazwischen. Darauf mussten Daten wie die Bestellnummer manuell eingegeben werden. Diese künstliche Barriere verstößt laut dem Urteil gegen das Gebot der Unmittelbarkeit. Ein Kündigungsprozess dürfe nicht dazu genutzt werden, Nutzer durch zusätzliche Dateneingaben zu frustrieren oder den Vorgang unnötig in die Länge zu ziehen. Microsoft muss nun nachbessern, um den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Nutzerfreundlichkeit gerecht zu werden.
Starlink: Intransparenz beim Satelliten-Internet
Ähnlich gelagert war der Fall gegen Starlink vor dem Landgericht Karlsruhe. Hier bemängelten die Richter massive Defizite bereits bei der Vertragsanbahnung. Informationen zur Identität des Vertragspartners waren nur über Umwege auffindbar, was im Online-Handel unzulässig ist. Ein weiterer eklatanter Verstoß betraf die Bestellschaltfläche, die lediglich mit „Bestellung aufgeben“ beschriftet war. Die deutsche Gesetzgebung schreibt indes zwingend vor, dass ein solcher Button unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen muss. Dazu kann eine Formulierung dienen wie „zahlungspflichtig bestellen“.
Auch bei der Kündigung zeigte der US-Anbieter für Satelliten-Internet Mängel, monierte die erste Karlsruher Kammer für Handelssachen. Anstatt eines gesetzeskonformen Schaltknopfes habe sich im Menü lediglich die Option gefunden, die monatliche Zahlung zu deaktivieren. Das Gericht stellte fest, dass eine solche Deaktivierung rechtlich nicht mit einer wirksamen Kündigung gleichzusetzen ist.
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Die Urteile sind zusammengenommen wegweisend für den Verbraucherschutz. Sie zeigen, dass globale Unternehmen das deutsche Recht nicht durch das Herkunftslandprinzip aushebeln können. Der Kündigungsbutton muss eine echte Abkürzung zur Vertragsfreiheit sein und darf nicht als Alibi-Link versteckt werden. Das haben Verbraucherschützer auch gegenüber deutschen Firmen schon wiederholt durchgesetzt. Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale betont, dass der Ausstieg aus einem Vertrag so leicht sein müsse wie der Einstieg. Bei den Urteilen gehe es „um ganz konkrete Alltagssituationen von tausenden Menschen, die Geld verlieren oder an unnötig komplizierten Kündigungen scheitern“.
(rbr)