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Datenschutz & Sicherheit

KW 33: Die Woche, in der die Regierung ihre Geheimdienstreform beschloss


Liebe Leser:innen,

am Mittwoch hat die Bundesregierung ihr gut 700 Seiten starkes Geheimdienstpaket beschlossen. Eine Überraschung war das nicht, der Kabinettstermin stand schon eine Weile fest. Auch was drin steht, war absehbar. Im Vergleich zur Entwurfsfassung hat sich nur wenig geändert. Die Stellungnahmen, die Datenschutz-Fachleute und Verbände der Zivilgesellschaft unter höchstem Zeitdruck zu dem Gesetzentwurf verfasst und eingeschickt hatten, sind zu weiten Teilen ungehört geblieben.

Wenig überraschend war auch die Berichterstattung zur Kabinettssitzung am Mittwoch. Eine „neue Ära“ breche an, Deutschland bekommt jetzt „echte“ Geheimdienste, die deutschen Spione sollen „zurückschlagen“ dürfen. Immerhin, ein paar kritische Stimmen haben es auch in die Schlagzeilen geschafft. Die meiste Aufregung gibt es darüber, dass der Entwurf das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten über Bord schmeißt. Kritiker:innen warnen vor einer Geheimpolizei und einem Verfassungsbruch.

Die Befürworter:innen der Reform haben dagegen keine guten Argumente.

Die frischgebackene Chefin des Kanzleramts – wo auch die bundesdeutsche Geheimdienstkoordination liegt – Nina Warken (CDU) behauptete im Tagesthemen-Interview: „Es bleibt ganz klar beim Trennungsgebot.“ Nur um in einem Nachsatz hinzuzufügen, dass „in besonderen Fällen“ dann aber auch beispielsweise der Verfassungsschutz eingreifen könne. Manchmal bleibt es also doch nicht dabei.

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), tut hingegen gar nicht erst so, als würde das Trennungsgebot beibehalten. Er sagte gegenüber AFP, dass die heutige Lage die Trennung zwischen Informationssammlung und Gefahrenabwehr nicht mehr zulasse – auch wenn das Trennungsgebot „aus guten historischen Gründen“ entwickelt worden sei.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) macht das, was er gut kann: Er wischt Bedenken vom Tisch und spricht lieber von einem „absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur“. Es geht eben nicht anders, den Dammbruch präsentiert er lieber als alternativlose Revolution angesichts von „hybriden Bedrohungen“ und „fremden Mächten“.

Beharren, relativieren, ignorieren. Dass es keinen besonders souveränen Umgang mit der Kritik zum Trennungsgebot gibt, ist bezeichnend. Denn gerade dass das Trennungsgebot eine Vorgabe der Alliierten zur Gründung des heutigen Verfassungsschutzes und eine historische Lehre ist, macht es ungeheuerlich, es gerade jetzt anzugreifen – drei Wochen vor einer Landtagswahl, bei der Rechtsradikale nach der Macht greifen. Denn die „historischen Gründe“, die niemand infrage stellt, sind heute gegenwärtiger denn je.

Ein gutes Wochenende wünscht euch

anna



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Datenschutz & Sicherheit

Passwortmanager auf Android: Wechsel ohne manuellen Export


Google vereinfacht unter Android den Wechsel des Passwort-Managers. Nutzer können gespeicherte Passwörter und Passkeys künftig direkt von einer App in eine andere übertragen. Der bisher übliche Umweg über eine exportierte Datei entfällt. Zum Start unterstützen der Google Passwortmanager, 1Password, Bitwarden und Dashlane den Transfer.

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Der Google Passwortmanager ist auf Android einer von mehreren Passwort-Managern. Android kann bei der Anmeldung in Apps und Websites die gespeicherten Passwörter und Passkeys solcher Apps bereitstellen. Passkeys waren beim Anbieterwechsel bislang jedoch ein besonderer Stolperstein: Anders als Passwörter ließen sie sich nicht einfach als CSV-Datei exportieren und wieder importieren. Der private Schlüssel sollte den Passwort-Manager nicht ungeschützt verlassen.

Der Wechsel beginnt im neuen Passwort-Manager: Dort wählen Nutzer den Import oder das Kopieren von Zugangsdaten aus. Die App übergibt den Vorgang an Android. Das System erkennt anschließend passende Passwort-Manager auf dem Gerät und zeigt sie als mögliche Quellen an. Nach der Auswahl wechselt Android in die bisherige App. Dort prüfen Nutzer die Übertragung und geben sie frei. Erst dann werden die Daten übertragen.

Google beschreibt den Ablauf als Übertragung in wenigen Schritten ohne Datei-Download. Das ist vor allem bei Passwort-Exporten relevant: Solche Dateien liegen häufig als Klartext-CSV auf dem Gerät und müssen anschließend manuell gelöscht werden. Die direkte Übergabe soll diesen Zwischenschritt vermeiden. Details zum Ablauf nennt Google in seinem Blogbeitrag zum Wechsel zwischen Passwort-Managern.

Für den Import in den Google Passwortmanager verlangt Android eine Gerätesperre, etwa PIN, Muster oder Fingerabdruck. Je nach Quell-App müssen Nutzer sich dort zusätzlich anmelden und bei Passkeys gegebenenfalls einen Wiederherstellungsschlüssel eingeben. Bereits vorhandene Passwörter importiert der Google Passwortmanager nicht erneut. Die einzelnen Anbieter behalten damit die Kontrolle darüber, welche Konten sie übertragen und wie sie die Freigabe absichern. Googles Hilfe zum Import und Export beschreibt diese Schritte.

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Technische Grundlage ist die Übertragungsfunktion des Android Credential Manager. Sie unterstützt Passwörter und Passkeys sowie weitere Datentypen im standardisierten FIDO Credential Exchange Format (CXF). Der Austausch erfolgt zwischen den beteiligten Zugangsdatenanbietern auf demselben Gerät; Android soll dabei keine Rohdaten an unberechtigte Apps weitergeben. Für Nutzer bedeutet das: Der Wechsel wird zu einer Funktion der Passwort-Manager selbst, nicht zu einem manuellen Exportprojekt. Unterstützt wird das laut Googles Entwicklerdokumentation zum Credential Transfer ab Android 8.

Google nennt zunächst 1Password, Bitwarden und Dashlane als Partner neben dem eigenen Passwortmanager. Weitere Anbieter sollen folgen. Ob sich ein konkreter Tresor vollständig umziehen lässt, hängt also weiter davon ab, ob Quell- und Ziel-App den Standard implementiert haben. Das betrifft insbesondere Passkeys, die häufig an einen Plattformanbieter oder Passwort-Manager gebunden waren. Die FIDO-Allianz hatte das Credential Exchange Protocol (CXP) und CXF 2024 vorgestellt, um genau solche Umzüge ohne Klartext-Export zu ermöglichen.

Der Android-Ansatz spiegelt die Entwicklungen bei Apple. Auch Apple unterstützt seit iOS, iPadOS und macOS 26 den standardisierten Transfer von Passkeys zwischen teilnehmenden Passwort-Managern. Dabei lassen sich auch Passwörter und Bestätigungscodes übertragen. Voraussetzung ist, dass Quell- und Ziel-App den Austausch unterstützen. Damit soll auch der iCloud-Schlüsselbund respektive die App „Passwörter“ weniger stark an Apples eigenes Ökosystem binden.

Auf Desktop-Systemen liegt der Schwerpunkt bislang eher auf der Auswahl des Passwort-Managers als auf dessen Wechsel. Windows 11 kann externe Passkey-Manager wie 1Password und Bitwarden in Windows Hello einbinden. Passkeys lassen sich dadurch über Browser und native Anwendungen hinweg mit einem Drittanbieter verwalten. Das erleichtert den Betrieb eines bevorzugten Managers, ersetzt aber nicht automatisch den nun auf Android verfügbaren direkten Transfer zwischen zwei Tresoren.


(fo)



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Datenschutz & Sicherheit

Nach Cyberangriff in Berlin: Anlaufstelle für Betroffene


Das Land Berlin hat nach der Cyberattacke mit umfangreichem Datendiebstahl eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene eingerichtet. Das teilte die Senatskanzlei mit. Fragen können unter der E-Mail-Adresse Cyberangriff@senatskanzlei.berlin.de gestellt werden. Auf dem Landesportal berlin.de gibt es eine Informationsseite für Bürgerinnen und Bürger, die davon ausgehen, von der illegalen Veröffentlichung von Daten durch die Kriminellen betroffen zu sein.

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Zum Angebot gehören Hintergrundinformationen zu dem Cyberangriff, Verhaltenshinweise sowie „Fragen und Antworten“ (FAQ). Die Informationsseite wird den Angaben zufolge laufend aktualisiert.

Von dem Cyberangriff waren insbesondere die beiden Senatsverwaltungen für Verkehr und Umwelt sowie die für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen betroffen. Bürger mit einem spezifischen Anliegen im Zusammenhang mit diesen beiden Verwaltungen können sich an diese E-Mail-Adressen wenden: Datenschutzvorfall@senmvku.berlin.de und Datenschutzvorfall@SenStadt.berlin.de.

Der Cyberangriff auf Teile des Datennetzes der Berliner Verwaltung war am 14. August bekanntgeworden. Die Gruppe Rhysida erpresste das Land und forderte 30 Bitcoins, umgerechnet rund zwei Millionen Euro. Der Senat zahlte nicht, die Cyberkriminellen veröffentlichten mindestens 1,2 Millionen Datensätze nach Ablauf ihres Ultimatums im Darknet, einem nicht ohne Weiteres zugänglichen Teil des Internets.


Update

11.09.2026,

11:07

Uhr

Begrifflichkeit zum Cyberangriff korrigiert.


(mho)



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Datenschutz & Sicherheit

Patches: IT-Sicherheitsprodukte von Check Point werden zum Sicherheitsrisiko


Kritische Sicherheitslücken bedrohen Systeme mit der folgenden IT-Sicherheitssoftware von Check Point: Security Gateway, Security Management Server und Spark Firewall. Sicherheitspatches schließen die Schwachstellen.

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Bislang gibt es seitens des Softwareunternehmens keine Hinweise, dass Angreifer die folgenden Sicherheitslücken bereits ausnutzen. Das kann sich aber schnell ändern, sodass Admins die reparierten Versionen zeitnah installieren sollten.

In einer Warnmeldung führen die Entwickler aus, dass es im Zuge des Aufbaus einer VPN-Verbindung zu Fehlern bei der Zertifikatsüberprüfung kommt. So können entfernte Angreifer ohne Authentifizierung Schadcode ausführen. Aufgrund der „kritischen“ Einstufung der Lücke (CVE-2026-85102) ist davon auszugehen, dass Systeme im Anschluss als vollständig kompromittiert gelten.

Im zweiten, ebenfalls „kritischen“ Fall (CVE-2026-85103) kommt es im ASN.1-Dekodierungsprozess für VPN-Zertifikate zu Speicherfehlern, sodass Schadcode auf Computer gelangt. Die Entwickler geben an, dass von beiden Schwachstellen die folgenden Versionen betroffen sind:

  • R81.10.x, R82.00.x
  • R81.20, R82, R82.10

Auch die folgenden nicht mehr im Support befindlichen Ausgaben sind verwundbar. Diese erhalten keine Sicherheitsupdates mehr:

  • R80
  • R80.10
  • R80.20
  • R80.30
  • R80.40
  • R81
  • R81.10

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Um Systeme vor möglichen Attacken zu schützen, müssen Admins ein Upgrade auf eine noch unterstützte Version durchführen. R82.20 ist den Entwicklern zufolge nicht von den Sicherheitsproblemen betroffen.

In diesen Ausgaben haben die Entwickler die Sicherheitsprobleme eigenen Angaben zufolge gelöst:

  • R81.20 BUNDLE_URGENT_SECURITY_UPDATE_R81_20_AUTOUPDATE take 24
  • R82 BUNDLE_URGENT_SECURITY_UPDATE_R82_AUTOUPDATE take 24
  • R82.10 BUNDLE_URGENT_SECURITY_UPDATE_R82_10_AUTOUPDATE take 24


(des)



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