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Künstliche Intelligenz

Landesdatenschützer stoppt unverpixelten Livestream von FKK-Strand & mehr


Wer im Urlaub ungestört sein möchte, sollte auch einen kurzen Blick auf möglicherweise installierte Kameras werfen. Denn wie der Landesbeauftragte für Datenschutz in Niedersachsen, Denis Lehmkemper, in seinem Tätigkeitsbericht für 2024 festhält, streamte eine frei zugängliche Webcam mit Schwenk- und Zoomfunktion einen FKK-Strand direkt ins Internet. So wurden aus den Urlaubern ahnungslose Hauptdarsteller in einem Livestream, der wohl für touristische Werbung gedacht war. Neben der Kleidung fehlte nämlich auch ein Hinweis auf die Videoüberwachung.

Der betroffene Strandabschnitt wurde mit einer schwenkbaren Webcam erfasst, die sogar über eine Zoom-Funktion verfügte: „Hierdurch waren Personen in ihrem Intimbereich betroffen“, heißt es im Bericht. Der Verantwortliche verpixelte den Strandabschnitt im Rahmen eines Verfahrens und musste „wegen der hohen Eingriffsintensität“ ein Bußgeld zahlen.

In einem weiteren Fall ging eine Beschwerde über Videoüberwachung in einem Sauna- und Spa-Bereich ein. Daraufhin stellte die Behörde nach eigenen Recherchen fest, „dass auf der Webseite des Unternehmens auch die Aufnahmen von zwei Webcams eingebunden waren“, von denen auf einer der Strandabschnitt und auf der anderen der innenliegende Poolbereich zu sehen war. Der Verantwortliche wollte die Videoüberwachung zunächst nicht datenschutzkonform ausgestalten. Erst nach „förmlicher“ Aufforderung der Behörde wurden die „rechtswidrigen Datenverarbeitungen“ eingestellt. Insgesamt handelte es sich dabei um Einzelfälle, jedoch sind laut Bericht mehr Beschwerden und Hinweise zu „touristischen Webcams“ eingegangen, woraufhin der LfD Niedersachsen ein Hinweisschreiben für die Gemeinden verfasst hat.

Besonders oft gehen bei den Behörden Beschwerden zum Thema Videoüberwachung, „vor allem durch Privatpersonen […] aufgrund von großflächig aufzeichnenden Kameras in der Nachbarschaft“ ein. Beschäftigte meldeten sich zudem aufgrund „umfassender Kameraüberwachung von Verkaufs- und Aufenthaltsflächen“ bei der Datenschutzbehörde.

Als weiterer häufiger Beschwerdegrund ist im Bericht die unerwünschte Kontaktaufnahme genannt, „in der Regel zu Werbezwecken“. Diesen Grund nannten auch andere Datenschutzbehörden. Ebenfalls negativ fiel die unerlaubte Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet auf, was einen „erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen darstellt“.

Datenschützer warnen zudem vor dem zunehmenden Einsatz automatisierter biometrischer Gesichtserkennungssysteme im öffentlichen Raum, der regelmäßig von Vertretern aus Politik und Polizei gefordert wird. Dazu hatte die Datenschutzkonferenz der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder Ende 2024 eine Orientierungshilfe veröffentlicht und Vorsicht bei deren Einsatz geboten (PDF).

Die Landesdatenschutzbeauftragte von Brandenburg hatte sich „umfangreich“ mit dem Einsatz der viel diskutierten Gesichtserkennungssoftware „PerlS“ durch die Polizei befasst, das die sächsische Polizei entwickeln ließ. In ihrer ersten Prüfung stuft Dagmar Hartge die Datenverarbeitung als „nicht verhältnismäßig ein: „Mich verwundert, dass die Ermittlungsbehörden für den Einsatz von PerIS auf nicht einschlägige Normen in der Strafprozessordnung zurückgreifen – ganz so, als hätte es den Skandal um das automatische Kennzeichenlesesystem (KESY) vor einigen Jahren nicht gegeben. Es liegt nahe, dass die für den Kennzeichenabgleich geltenden Bedenken erst recht für den besonders eingriffsintensiven Abgleich biometrischer Gesichtsbilder zum Tragen kommen.“

Als weiteren Schwerpunkt nennt Lehmkemper die „zunehmende Abhängigkeit öffentlicher Stellen von wenigen, marktbeherrschenden IT-Anbietern“. Daher spricht er sich dafür aus, die „Wechselfähigkeit zwischen IT-Herstellern und Diensteanbietern“ zu stärken. Für die Interoperabilität fordert er offene Standards und Schnittstellen. „Die Abhängigkeit von hochintegrierten, proprietären IT-Ökosystemen kann zu einer Falle für den Datenschutz werden, wenn es im Bedarfsfall schier unmöglich wird, auf ein datenschutzfreundliches Angebot umzusteigen. Daher wird digitale Souveränität zu einer immer zentraleren Anforderung an die Digitalisierung“, betont Lehmkemper.

Alle Datenschützer, etwa die Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht in Brandenburg, Dagmar Hartge, beschäftigen sich zudem speziell mit dem Thema Künstliche Intelligenz – von Mitarbeiterüberwachung mit KI bis hin zu KI in Schulen. Für einen datenschutzkonformen Einsatz von KI hat Lehmkemper eine entsprechende Stabsstelle eingerichtet. Zudem betreut er das KI-Reallabor CRAI in Osnabrück, das KI-Software für den Mittelstand entwickelt. Die Ergebnisse dazu sollen im Herbst veröffentlicht werden.

In Schulen soll es mithilfe verschiedener Tutorensysteme eine „neue Form des individualisierten Lernens“ geben. Je nach Stärken und Schwächen erhalten die Kinder dabei Aufgaben. Dafür hat das Kultusministerium in Niedersachsen die Anwendung „Bettermarks“ für bessere Noten in Mathematik lizenziert, eine Anwendung des Westermann-Verlags, „OnlineDiagnose“ soll bessere Noten in Deutsch und Englisch bringen.

Nach einer Prüfung der Datenschutzerklärungen hat der LfD Niedersachsen Mängel festgestellt, die beispielsweise die fehlende Transparenz bei der Datenverarbeitung betreffen. Demnach müssen die Schüler Informationen zum Datenschutz und zum Programmablauf und möglichen Auswirkungen erhalten. Außerdem müssen auch Eltern darüber informiert werden, dass individuelle Lernstandsprofile erstellt werden. Unzulässig ist es, dass diese zur Bewertung der Schüler herangezogen werden. Ein Löschkonzept war zudem nicht immer vorhanden oder klar geregelt. Wie bei anderer Software auch, liegt hier eine Auftragsdatenverarbeitung vor, weshalb die Schulen die Verantwortung für den Datenschutz tragen, nicht die Software-Anbieter. Der LfD erwartet, dass die Mängel zeitnah behoben werden.

Ferner stellt der Datenschutz in Schulen mit privat finanzierten Tablets eine Herausforderung dar, daher legt der LfD seit 2024 „einen besonderen Fokus auf Datenschutz- und Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen – eine Antwort auf den zunehmenden Einfluss digitaler Medien und wachsende Cyberrisiken in Schulalltag und Privatleben.“

In der Kita-App „Stay Informed“ hatte es 2024 ein größeres Datenleck gegeben, das mehr als 11.000 Einrichtungen betraf. Für die abschließende Bewertung des Vorfalls wartet Lehmkemper noch auf die Auswertung des „umfangreichen“ forensischen Untersuchungsbericht des Unternehmens durch den Landesdatenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, Tobias Keber.

Bisher hat sich zudem bei allen Datenschutzbehörden die Zahl der Beschwerden erhöht. 2024 gingen beim LfD Niedersachsen 2.361 Beschwerden ein, was einem Anstieg von 7 Prozent zum Vorjahr entspricht. Für den Anstieg der Datenschutzbeschwerden seit Inkrafttreten der DSGVO nennt der Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen mehrere Gründe. Einerseits die zunehmende Digitalisierung vieler Lebensbereiche, andererseits das Wissen über Meldepflichten, „sechs Jahre nach Anwendbarkeit der DSGVO“. Ebenso hat auch die Zahl der Cyberangriffe zugenommen, in deren Folge es häufig zu Datenabflüssen kommt. Insgesamt hat der LfD Bußgelder in Höhe von 1,04 Millionen Euro erlassen.


(mack)



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Samsung Galaxy S25 Edge: Besonders dünnes Smartphone im Test


Ein besonders dünnes Smartphone – hat danach wirklich jemand gefragt? In Gesprächen, Foren und Umfragen stehen meist andere Dinge weit oben auf der Prioritätenliste für ein Smartphone, vor allem ein starker Akku, eine gute Kamera und ein robustes Gehäuse. Samsung lehnt sich also mit dem ab 1249 Euro teuren Galaxy S25 Edge, dem vierten Modell der aktuellen Galaxy-S-Klasse, weit aus dem Fenster.

Das Design des Edge orientiert sich an den anderen drei S25-Geräten. Samsung hat das Gehäuse aus einem Materialmix bestehend aus Glas, Aluminium und Titan gestaltet und nach IP68 gegen das Eindringen von Staub und Wasser abgedichtet. Die Verarbeitung ist makellos, das Smartphone macht einen hochwertigen und durchaus stabilen Eindruck, der flachen Silhouette zum Trotz.

Und wie flach ist das Edge nun? Die Zahlen sind die eine Seite der Medaille, denn 5,8 Millimeter klingt erst einmal sehr schlank für ein Smartphone. Doch diese Angaben sind bei allen Herstellern irreführend, denn die dickste Stelle ist der Kamerabuckel, und da misst das Galaxy S25 Edge 10,1 Millimeter, eine ganze Menge mehr. Flacher als die meisten modernen Smartphones ist das Edge trotzdem, doch es geht noch schlanker. Das Motorola Moto Z aus dem Jahr 2016 (!) ist mit 5,2 Millimeter dünner, selbst an der Kamera misst es nur 7,3 Millimeter. Beim Oppo Find N5, einem modernen Foldable, ist der USB-C-Port der limitierende Faktor, es ist aufgeklappt unverschämte 4,2 Millimeter dünn. Am Kamerabuckel haben wir 8,9 Millimeter gemessen. Geschlossen ist das Oppo mit knapp 14 Millimeter natürlich ein fetterer Brocken. Es geht also noch schlanker als bei Samsung, zu den flachsten Smartphones zählt das Edge trotzdem.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Samsung Galaxy S25 Edge: Besonders dünnes Smartphone im Test“.
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watchOS: Apple stellt auf arm64 um – aber nicht bei allen Watch-Modellen


Apple verändert die technische Plattform, auf der watchOS-Apps laufen. Moderne Varianten der Computeruhr nutzen künftig die arm64-Architektur statt arm64_32, teilte Apple in einem Entwicklervideo mit, das der Konzern zu seiner World Wide Developers Conference 2025 in der vergangenen Woche online gestellt hat. Für Ersteller von watchOS-Apps heißt dies, dass sie künftig zwei Binaries mitliefern müssen, um alle unterstützten Geräte abzudecken.

Die Änderung erfolgt im Herbst (vermutlich im September), wenn watchOS 26 offiziell auf den Markt kommt. Momentan läuft eine Betaphase für Entwickler, ab Juli folgt eine Public Beta für die interessierte Öffentlichkeit. Die neue Systemarchitektur wird von drei Modellreihen der Computeruhr unterstützt: Apple Watch Series 9, Apple Watch Series 10 sowie Apple Watch Ultra 2. Nicht abgedeckt wird hingegen die erste Variante der Ultra, die zusammen mit der Series 8 und SE der zweiten Generation im Jahr 2022 vorgestellt worden war. Entsprechend wichtig ist besagtes zweites Binary.

arm64 verspricht eine Reihe von Leistungsverbesserungen und kann auf größere Speicherbereiche zugreifen – es ist eine vollwertige 64-Bit-Architektur, die mit allen generellen ARM-Standards dieser Art kompatibel ist. Denkbar sind damit auch komplexere und leistungshungrigere watchOS-Anwendungen. Apple hatte zuvor auf arm64_32 gesetzt, das eine 64-Bit-Architektur mit 32-Bit-Zeigern kombiniert. Das sollte unter anderem die eingeschränkten Speicherbedingungen von Wearables berücksichtigen.

Apple Watch Ultra, Series 8 und SE der zweiten Generation, die allesamt auch watchOS 26 unterstützen werden, verbleiben auf arm64_32. Xcode wurde so angepasst, dass automatisch passende Binaries ausgespuckt werden, wenn watchOS 26 die Zielplattform ist und die Projekteinstellungen korrekt sind. Alle bisherigen arm64_32-Apps sollen auch auf den arm64-fähigen Uhren weiter laufen, dazu hat Apple eine Kompatibilitätsschicht integriert.

Der Hersteller fordert Entwickler allerdings auf, ihre watchOS-Apps möglichst für arm64 zu optimieren oder zumindest neu zu kompilieren, um die besseren Möglichkeiten zu nutzen. Es ist davon auszugehen, dass arm64_32 in einigen Jahren vollständig beerdigt wird – arm64 ist auch auf iPhone, iPad und Mac der Standard. Interessant wird, ob mit arm64 wirklich bessere watchOS-Apps auf die Geräte kommen. Aktuell fühlen sich die Uhrenanwendungen eher leistungsschwach an.


(bsc)



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Citrix mit teils kritischen Sicherheitslecks in Netscaler und Apps


Vor Sicherheitslücken in mehreren Produkten warnt Citrix aktuell. In Netscaler ADC und Gateway klafft etwa ein kritisches Sicherheitsleck, aber auch der Citrix Secure Access Client und die Workspace App für Windows weisen Schwachstellen auf. Citrix hat aktualisierte Software bereitgestellt, die die Lücken schließt.

In Netscaler ADC und Gateway können Angreifer auf nicht näher erläutertem Wege Speicherbereiche außerhalb vorgesehener Grenzen lesen, was auf unzureichende Prüfung von übergebenen Daten zurückgeht (CVE-2025-5777 / EUVD-2025-18497, CVSS 9.3, Risiko „kritisch„). Zudem nutzt das Netscaler Management Interface unzureichende Zugriffskontrollen und ermöglicht dadurch offenbar unbefugte Zugriffe (CVE-2025-5349 / EUVD-2025-18494, CVSS 8.7, Risiko „hoch„). Die Schwachstellen haben die Entwickler laut Sicherheitsmitteilung in den Versionen Netscaler ADC und NetScaler Gateway 14.1-43.56 sowie 13.1-58.32, Netscaler ADC 13.1-FIPS und 13.1-NDcPP 13.1-37.235 sowie in Netscaler ADC 12.1-FIPS 12.1-55.328 ausgebessert. Auch Secure Private Access on-prem und Secure Private Access Hybrid-Instanzen sind verwundbar.

In einer weiteren Sicherheitswarnung beschreibt Citrix eine Lücke in Netscaler Console und SDX, durch die Angreifer beliebige Daten lesen können (CVE-2025-4365 / EUVD-2025-18493, CVSS 6.9, Risiko „mittel„). Netscaler Console 14.1.47.46 und 13.1.58.32 stopfen das Leck ebenso wie Netscaler SDX (SVM) 14.1.47.46 und 13.1.58.32.

Außerdem berichtet Citrix von einer Sicherheitslücke in Secure Access Client für Windows. Aufgrund unzureichender Rechteverwaltung können lokale Nutzer ihre Rechte zu SYSTEM ausweiten (CVE-2025-0320 / EUVD-2025-18498, CVSS 8.5, Risiko „hoch„). Wie bei den anderen Lücken erörtern die Entwickler nicht, wie das konkret zustande kommt und wie Angriffe aussehen können. Das Problem korrigiert jedoch Citrix Secure Access Client für Windows 25.5.1.15.

Schließlich klafft noch in der Citrix Workspace App für Windows eine Sicherheitslücke. Auch hier nennen die Entwickler nur allgmein eine unzureichende Rechteverwaltung, die Nutzern die Ausweitung ihrer Rechte auf SYSTEM ermöglichen (CVE-2025-4879 / EUVD-2025-18569, CVSS 7.3, Risiko „hoch„). Citrix Workspace App für Windows 2409, 2402 LTSR CU2 Hotfix 1 und 2402 LTSR CU3 Hotfix 1 bringen Fehlerkorrekturen zum Ausbessern der Schwachstelle mit.

Im Februar hatte Citrix zuletzt größere Sicherheitslücken etwa in Netscaler gemeldet. Auch da gab es Schwachstellen im Citrix Secure Access Client – allerdings war die Mac- und nicht wie jetzt die Windows-Version betroffen.


(dmk)



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