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Lange Datenträgerauswertung: Gerichte erkennen Verstoß gegen Grundrechte
Das digitale Durchsuchen und vorläufige Sicherstellen von Datenträgern gelten als unabdingbare Instrumente der Strafverfolgung. Die Praxis zeigt aber, dass die Auswertung der sichergestellten Daten oft Monate bis Jahre in Anspruch nimmt. Zahlreiche Landgerichte entschieden: Diese Zeiträume kollidieren mit den Grundrechten der Betroffenen, insbesondere dem Eigentumsrecht, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz.
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Die Gerichte ziehen hier eine klare Grenze, wie der Strafverteidiger Jens Ferner erläutert. Die zuständigen Kammern arbeiten demnach heraus, dass die Dauer der Sicherstellung strengen verfassungs- und verfahrensrechtlichen Schranken unterliegt. Der juristische Konsens sei eindeutig: Je länger die Auswertung dauert, desto höher muss die Hürde für ihre Rechtmäßigkeit sein.
Die Gerichte stellen laut der Übersicht Ferners klar, dass die vorläufige Sicherstellung nach Paragraf 110 Strafprozessordnung (StPO) kein Freibrief für einen unbegrenzten Einbehalt etwa von Festplatten, Handys und anderen IT-Geräten und Speichermedien ist. Sie dient lediglich als zügig abzuschließender Teil der Durchsuchung, der es den Ermittlungsbehörden erlaubt, die Beweisrelevanz aufgefundener Unterlagen und Datenträger zu prüfen. Im Anschluss müssen sie entweder zurückgegeben oder richterlich beschlagnahmt werden nach Paragraf 98 StPO. Die StPO kennt zwar keine festen Fristen für diese „Durchsicht“, doch die Rechtmäßigkeit der Maßnahme hängt stets von einer umfassenden Einzelfallabwägung ab.
Verhältnismäßigkeit entscheidend
Zentrale Kriterien für diese Verhältnismäßigkeitsprüfung sind die Stärke des Tatverdachts (schwere Kriminalität vs. Bagatelldelikte), der Umfang und die Komplexität der Daten (Terabyte vs. überschaubare Mengen), die Dringlichkeit der Auswertung etwa bei Haftsachen sowie die Eingriffsintensität. Bei Letzterer fällt der Wert der Geräte und eine berufliche oder private Abhängigkeit des Betroffenen von ihnen ins Gewicht.
Übereinstimmend betonen die Gerichte, dass die Staatsanwaltschaft die Verantwortung für eine zügige und verhältnismäßige Verfahrensdauer trägt und dies dokumentieren muss. Strukturelle, personelle oder technische Engpässe der Behörden dürfen nicht zulasten der Grundrechte der Beschuldigten gehen. Das ist ein zentrales Prinzip, das etwa das Landgericht (LG) Gera hervorhebt, indem es die Überlastung der Behörden als unzulässigen Grund für eine zweieinhalbjährige Verzögerung ansah.
Richter intervenieren bei übermäßiger Dauer
Die von Ferner beleuchteten Richtersprüche definieren die Grenze der Verhältnismäßigkeit anhand konkreter zeitlicher und inhaltlicher Maßstäbe: Das LG Hamburg erklärte eine viereinhalbjährige Auswertedauer in einem komplexen Wirtschaftsstrafverfahren für rechtswidrig: Die Staatsanwaltschaft habe es versäumt, nach Abschluss der Sichtung aktiv eine Beschlagnahme zu beantragen oder die Daten zurückzugeben. Die Richter unterstrichen, dass eine mehrjährige „Schwebelage“ selbst bei komplexen Fällen unverhältnismäßig sei und eine fehlende klare Abgrenzung zwischen bloßer Durchsicht und vertiefter inhaltlicher Analyse nicht hingenommen werden könne. Die erstellten Auswerteberichte mussten gelöscht werden.
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Das LG Köln hob die Sicherstellung auf, da die Behörden Datenträger mit überschaubaren 56 GB zweieinhalb Jahre lang ohne Beginn der Auswertung liegen ließen. Ähnlich entschied das LG Essen. Es rügte die Staatsanwaltschaft, weil sie sich allein auf vage Zeitangaben der Polizei stützte, anstatt selbst Prioritäten zu setzen und aktiv zu steuern.
Selbst kürzere Zeiträume können unverhältnismäßig sein, wenn der Tatverdacht schwach ist. Das LG Frankfurt ordnete daher die Herausgabe eines Laptops nach über vier Monaten an, weil der Verdacht allein auf einer alkoholisierten Zeugenaussage beruhte. Im Gegensatz dazu hielt das LG Dresden eine 14-monatige Dauer in einem Verfahren zu Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs für vertretbar, weil die Staatsanwaltschaft unmittelbar ein externes IT-Unternehmen beauftragte und die Notwendigkeit einer vollständigen Sichtung detailliert begründete. Eine bloße Durchsicht darf laut Ferner aber nicht zu einer verdeckten Vorratsdatenspeicherung ausufern.
(nen)
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PayPal im stationären Handel: 7,6 Millionen registrierte Nutzer in Deutschland
PayPal hatte im Mai vergangenen Jahres sein Angebot in Deutschland ausgeweitet und das kontaktlose Bezahlen an der Ladenkasse eingeführt. Damit positionierte sich das Unternehmen gegen Dienste wie Apple oder Google Pay. Das Angebot, das PayPal bislang nur in Deutschland vorhält, scheint anzukommen.
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„Enorme Dynamik“
Laut Alexander Bellabarba, SVP Global Product Solutions bei PayPal, haben sich etwa ein Dreivierteljahr nach Angebotsstart 7,6 Millionen Nutzerinnen und Nutzer der PayPal-App in Deutschland für das Bezahlen per Smartphone-App an der Ladenkasse registriert. Diese Zahl nannte er im Zuge der Digital Finance Conference in Frankfurt und in einem LinkedIn-Beitrag. Wie das Handelsblatt weiter berichtet, sagte Bellabarba, dass PayPal in dem Bereich „eine enorme Dynamik“ beobachtet. Konkrete Transaktionszahlen gab der Manager jedoch nicht preis. Doch genau diese Zahl wäre deutlich interessanter, da Registrierungen nicht unbedingt auch Nutzung bedeuten.
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PayPals Bezahloption für stationäre Läden ist im Mai 2025 angelaufen. Für diesen Dienst ist lediglich die PayPal-App erforderlich, die ohnehin schon viele Nutzerinnen und Nutzer für das Bezahlen im Internet verwenden. Die Zahlungen in Ladenlokalen erfolgen über eine virtuelle Debit-Mastercard von PayPal, die Verbraucher in der App anlegen können. Nutzer können damit überall dort bezahlen, wo kontaktlose Mastercard-Zahlungen akzeptiert werden.
PayPal hat eigenen Angaben zufolge 35 Millionen aktive Kundenkonten in Deutschland. Die genannten 7,6 Millionen entsprechen einem Anteil von etwa 22 Prozent.
Europäischer Nachzügler
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Die Funktionsausweitung PayPals und das damit zusammenhängende Wachstum kommen zu einem recht ungünstigen Zeitpunkt für die europäische Alternative Wero. Die Antwort auf die US-Dienste ist im Sommer 2024 gestartet, aber erst seit etwa Mitte 2025 aktiv nutzbar. Zuletzt hatte Wero die Commerzbank, die zweitgrößte Privatbank in Deutschland, als Partner an Bord geholt und damit auf einen Schlag elf Millionen potenzielle Kunden dazugewonnen. Es wird allerdings noch dauern, bis Commerzbank-Kunden Wero wirklich nutzen können – wie lange, ist derzeit unklar. Ebenfalls angekündigt hat N26 den Beitritt zu Wero ab der zweiten Jahreshälfte 2026.
Zu weiteren Wero-Anbietern gehören die deutschen Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken sowie Deutsche Bank, Postbank, ING Deutschland und Revolut. Insgesamt ist die Rede von um die 47 Millionen Nutzerinnen und Bankkunden, die Wero verwenden können.
Was PayPals Zahlen genau über die Konkurrenz zu Wero aussagen, lässt sich nur schwer einschätzen, weil die eigentlich wichtige Zahl fehlt. Hinzu kommt, dass PayPal innerhalb der Wero-Zone nur in Deutschland stark ist. In Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg spielt PayPal nur eine nachrangige Rolle im Zahlungsverkehr. Der Wettbewerb mit Wero wird erst in dem Moment interessant, wenn Wero bei einer signifikanten Zahl von Onlinehändlern verfügbar ist und an die Ladenkassen kommt. Letzteres soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 passieren, so der Plan. Die von Bellabarba beobachtete „enorme Dynamik“ könnte gegebenenfalls noch Wero zugutekommen.
(afl)
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iX-Workshop IT-Grundschutz-Praktiker mit Zertifikat | heise online
Das IT-Grundschutz-Kompendium des BSI hilft Fachkräften dabei, sichere IT-Konzepte zu entwickeln. Es bietet Best Practices und Empfehlungen zum Schutz von Netzwerken, Daten und besonders sensiblen Informationen sowie zum Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS), um die Informationssicherheit in Unternehmen zu verbessern.
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IT-Grundschutz-Methodik umsetzen
Im Workshop IT-Grundschutz-Praktiker lernen Sie, wie Sie die Inhalte der IT-Grundschutz-Methodik des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umsetzen können. Im Mittelpunkt stehen die BSI-Standards 200-x sowie die Inhalte und Umsetzung der IT-Grundschutz-Methodik.
Durch den Workshop führt Marvin Menze. Als Senior Consultant bei der HiSolutions AG unterstützt er Unternehmen bei der Einführung von Informationssicherheitsmanagementsystemen auf Basis von BSI-Grundschutz. Zudem ist er Experte für die Erstellung von Informationssicherheitskonzepten und -richtlinien, sowie bei der Nachweisführung im Rahmen von KRITIS-Prüfungen.
Der Workshop findet online statt und ist auf 15 Teilnehmende begrenzt, um Ihnen viel Raum für eigene Fragen und Diskussionen zu geben. Am letzten Tag des Workshops haben Sie die Möglichkeit, direkt an der Prüfung teilzunehmen und das entsprechende BSI-Zertifikat zu erlangen.

(ilk)
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Gerichtliche Anordnung bringt Tempo 30 auf Mittlerem Ring in München zurück
Bis der Streit über das Tempolimit im Hauptsacheverfahren entschieden ist, muss München auf einem rund 2,5 Kilometer langen Abschnitt des Mittleren Rings vorläufig wieder Tempo 30 verhängen. Das hat das Verwaltungsgericht München in einem Eilverfahren angeordnet, nachdem die Stadt an der Landshuter Allee erst im Januar zu Tempo 50 zurückgekehrt war. Die Stadt hatte dort im Juni 2024 Tempo 30 eingeführt, um die bestehende Umweltzone nicht auf Fahrzeuge mit der Abgasnorm 5 ausweiten zu müssen.
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Aufhebung nach Gutachten
Die Geschwindigkeitsbegrenzung war eingeführt worden, um die Werte gesundheitsschädlicher Stickoxide an der Straße zu senken. Nachdem vergangenes Jahr der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid mit 38 Mikrogramm pro Kubikmeter zwei Mikrogramm unter dem Grenzwert gelegen und ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten für den Fall einer Rückkehr zu Tempo 50 „eine deutliche Einhaltung des Grenzwerts“ prognostiziert hatte, ließ Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter von der SPD die Beschränkung wieder aufheben.
Das Gericht hatte einem Eilantrag zweier Anwohner unter anderem wegen ihrer Gesundheit stattgegeben und befand, die Begründung der Stadt für die Aufhebung sei nicht hinreichend nachvollziehbar verlässlich. Nach den jahrelang dauernden Überschreitungen des Grenzwerts müsse die Stadt zum Schutz der Gesundheit Maßnahmen vorsehen, die eine deutliche und nachhaltige Grenzwertunterschreitung sicher gewährleisten.
Über den Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist laut Gericht wegen zusätzlicher rechtlicher Fragen noch nicht entschieden. Sie hatte Mitte Januar rechtliche Schritte angekündigt, weil die Aufhebung „einen eklatanten Verstoß gegen den Luftreinhalteplan darstelle, den die Stadt 2024 wegen zu hoher Belastung mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid nach ihrer erfolgreichen Klage nachschärfen musste“.
(fpi)
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