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Lange Datenträgerauswertung: Gerichte erkennen Verstoß gegen Grundrechte
Das digitale Durchsuchen und vorläufige Sicherstellen von Datenträgern gelten als unabdingbare Instrumente der Strafverfolgung. Die Praxis zeigt aber, dass die Auswertung der sichergestellten Daten oft Monate bis Jahre in Anspruch nimmt. Zahlreiche Landgerichte entschieden: Diese Zeiträume kollidieren mit den Grundrechten der Betroffenen, insbesondere dem Eigentumsrecht, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz.
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Die Gerichte ziehen hier eine klare Grenze, wie der Strafverteidiger Jens Ferner erläutert. Die zuständigen Kammern arbeiten demnach heraus, dass die Dauer der Sicherstellung strengen verfassungs- und verfahrensrechtlichen Schranken unterliegt. Der juristische Konsens sei eindeutig: Je länger die Auswertung dauert, desto höher muss die Hürde für ihre Rechtmäßigkeit sein.
Die Gerichte stellen laut der Übersicht Ferners klar, dass die vorläufige Sicherstellung nach Paragraf 110 Strafprozessordnung (StPO) kein Freibrief für einen unbegrenzten Einbehalt etwa von Festplatten, Handys und anderen IT-Geräten und Speichermedien ist. Sie dient lediglich als zügig abzuschließender Teil der Durchsuchung, der es den Ermittlungsbehörden erlaubt, die Beweisrelevanz aufgefundener Unterlagen und Datenträger zu prüfen. Im Anschluss müssen sie entweder zurückgegeben oder richterlich beschlagnahmt werden nach Paragraf 98 StPO. Die StPO kennt zwar keine festen Fristen für diese „Durchsicht“, doch die Rechtmäßigkeit der Maßnahme hängt stets von einer umfassenden Einzelfallabwägung ab.
Verhältnismäßigkeit entscheidend
Zentrale Kriterien für diese Verhältnismäßigkeitsprüfung sind die Stärke des Tatverdachts (schwere Kriminalität vs. Bagatelldelikte), der Umfang und die Komplexität der Daten (Terabyte vs. überschaubare Mengen), die Dringlichkeit der Auswertung etwa bei Haftsachen sowie die Eingriffsintensität. Bei Letzterer fällt der Wert der Geräte und eine berufliche oder private Abhängigkeit des Betroffenen von ihnen ins Gewicht.
Übereinstimmend betonen die Gerichte, dass die Staatsanwaltschaft die Verantwortung für eine zügige und verhältnismäßige Verfahrensdauer trägt und dies dokumentieren muss. Strukturelle, personelle oder technische Engpässe der Behörden dürfen nicht zulasten der Grundrechte der Beschuldigten gehen. Das ist ein zentrales Prinzip, das etwa das Landgericht (LG) Gera hervorhebt, indem es die Überlastung der Behörden als unzulässigen Grund für eine zweieinhalbjährige Verzögerung ansah.
Richter intervenieren bei übermäßiger Dauer
Die von Ferner beleuchteten Richtersprüche definieren die Grenze der Verhältnismäßigkeit anhand konkreter zeitlicher und inhaltlicher Maßstäbe: Das LG Hamburg erklärte eine viereinhalbjährige Auswertedauer in einem komplexen Wirtschaftsstrafverfahren für rechtswidrig: Die Staatsanwaltschaft habe es versäumt, nach Abschluss der Sichtung aktiv eine Beschlagnahme zu beantragen oder die Daten zurückzugeben. Die Richter unterstrichen, dass eine mehrjährige „Schwebelage“ selbst bei komplexen Fällen unverhältnismäßig sei und eine fehlende klare Abgrenzung zwischen bloßer Durchsicht und vertiefter inhaltlicher Analyse nicht hingenommen werden könne. Die erstellten Auswerteberichte mussten gelöscht werden.
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Das LG Köln hob die Sicherstellung auf, da die Behörden Datenträger mit überschaubaren 56 GB zweieinhalb Jahre lang ohne Beginn der Auswertung liegen ließen. Ähnlich entschied das LG Essen. Es rügte die Staatsanwaltschaft, weil sie sich allein auf vage Zeitangaben der Polizei stützte, anstatt selbst Prioritäten zu setzen und aktiv zu steuern.
Selbst kürzere Zeiträume können unverhältnismäßig sein, wenn der Tatverdacht schwach ist. Das LG Frankfurt ordnete daher die Herausgabe eines Laptops nach über vier Monaten an, weil der Verdacht allein auf einer alkoholisierten Zeugenaussage beruhte. Im Gegensatz dazu hielt das LG Dresden eine 14-monatige Dauer in einem Verfahren zu Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs für vertretbar, weil die Staatsanwaltschaft unmittelbar ein externes IT-Unternehmen beauftragte und die Notwendigkeit einer vollständigen Sichtung detailliert begründete. Eine bloße Durchsicht darf laut Ferner aber nicht zu einer verdeckten Vorratsdatenspeicherung ausufern.
(nen)
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Ruckelt sich noch zurecht: Apples Foldable-Produktion
Apples Vorproduktion seines allerersten iPhone-Foldables ist mittlerweile vorsichtig angelaufen, heißt es aus Supply-Chain-Kreisen. Das neue Modell, das im Herbst 2026 erwartet wird, soll das teuerste und komplexeste Smartphone sein, das der Konzern jemals hergestellt hat. Laut einer kürzlich erschienenen Notiz an Investoren des bekannten Analysten Ming-Chi Kuo von TF International Securities sorgt dies für „Herausforderungen“. Apple ist dabei angeblich bereits hinter den Zeitplan bisheriger Erwartungen geraten.
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Yield und Ramp Up
Dennoch werden die Geräte wie erwartet im zweiten Halbjahr kommenden Jahres verfügbar sein, schreibt Kuo weiter. Probleme bei der Produktionsausbeute (Yield) und dem Aufbau der Massenproduktion an sich (Ramp Up) könnten aber dafür sorgen, dass die Stückzahlen anfangs geringer ausfallen als von Apple erhofft. Mit Verfügbarkeiten ohne größere Wartezeiten sei nicht vor 2027 zu rechnen – nach der Auslieferung der ersten Vorbestellungen im September. Ungewöhnlich wäre das für Apple allerdings nicht. So war zuletzt auch das iPhone 18 Pro anfangs schwer verfügbar.
Apple setzt beim iPhone-Foldable, dessen offizieller Name noch nicht durchgesickert ist, wieder auf den bewährten Partner Foxconn als Endmonteur. Dieser soll anfangs nur in China produzieren, Indien könnte recht schnell als zweiter Standort folgen, sobald die Massenproduktion im Reich der Mitte rund läuft. Beim iPhone 17 Pro und 17 Pro Max wurde praktisch von Anfang an auch auf dem Subkontinent mitproduziert, wo Apple mittlerweile 25 Prozent aller iPhones herstellt.
Neuer „Pass“-Formfaktor?
Ursprünglich soll Foxconn geplant haben, bereits im Dezember in die Massenproduktion einzusteigen. Es gibt jedoch Gerüchte, dass die Geräte im Design-Validation-Stadium verblieben sind. Dies ist der Prüfungsabschnitt im Produktentwicklungsprozess, in dem die ersten vom Band laufenden Geräte systematisch gegen die festgelegten Anforderungen und Spezifikationen getestet werden.
Apples erstes Foldable kommt angeblich in einem „Pass“-Formfaktor mit 5,3-Zoll-Außendisplay und 7,7 Zoll (ca. 20 cm) im aufgeklappten Zustand. Apple soll es gelungen sein, die Klapptechnik nahezu „faltenfrei“ zu gestalten. Mit 2500 Euro aufwärts wird es wohl auch das teuerste Smartphone des Konzerns.
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(bsc)
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Berkshire Hathaway: Warren Buffet zieht sich diese Woche zurück
Der legendäre US-Investor Warren Buffett zieht sich in dieser Woche aus dem operativen Tagesgeschäft seines US-Finanz- und Industriekonglomerats Berkshire Hathaway zurück. Die Leitung des Konzerns übernimmt US-Medien zufolge sein designierter Nachfolger Greg Abel, der seit Jahren zentrale Unternehmensbereiche verantwortet.
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Buffett gilt als einer der erfolgreichsten Investoren der Geschichte. Er baute Berkshire Hathaway seit den 1960er-Jahren von einer kleinen Textilfirma zu einer der größten Investmentfirmen der Welt auf – mit Beteiligungen unter anderem an Versicherungen, Energieversorgern, Industrieunternehmen und einer der größten US-Eisenbahngesellschaften. Reich wurde Buffett vor allem durch langfristige, wertorientierte Aktieninvestments, etwa in Coca-Cola, American Express oder Apple.
Investoren beobachten den Führungswechsel
Der Multimilliardär verabschiedet sich als einer der wohlhabendsten Menschen der Welt. Sein persönliches Vermögen aus Berkshire-Aktien wird trotz Spenden von mehr als 60 Milliarden US-Dollar in den vergangenen 20 Jahren auf rund 150 Milliarden US-Dollar (ca. 128 Milliarden Euro) geschätzt. Der heute 95-Jährige bleibt dem Unternehmen als Verwaltungsratschef erhalten und will weiterhin beratend tätig sein. Investoren erwarten unter Abel keine radikalen Kurswechsel, beobachten den Beginn der neuen Ära jedoch aufmerksam.
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(nen)
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Tesla steigert Produktion im deutschen Werk
Der US-Elektroautobauer Tesla peilt für seine Autofabrik in Grünheide bei Berlin trotz schwieriger Marktlage in Deutschland eine erneute Steigerung der Produktion im Jahr 2026 an. In jedem Quartal habe Tesla im abgelaufenen Jahr die Produktion weiter steigern können – so wie geplant, sagte Werksleiter André Thierig der Deutschen Presse-Agentur.
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„Wir schauen damit auch positiv ins neue Jahr und gehen von einer weiteren Steigerung aus.“ Rund 11.000 Beschäftigte stellen laut Unternehmen in dem Werk in Brandenburg gut 5.000 Fahrzeuge pro Woche her, das sind rund 250.000 Fahrzeuge im Jahr.
„Wir konnten die Arbeitsplätze hier sichern, waren niemals wie andere Industriestandorte in Deutschland von Produktionsstillstand oder Stellenabbau betroffen“, sagte der Werksleiter. Der Standort sei auch im Jahr 2025 weiter ausgebaut worden mit substanziellen Investitionen nicht nur in den Anlauf der Modelle. So sei ein neues Gebäude für Vorserienfahrzeuge errichtet worden.
Werksleiter geht von „stabiler Lage“ aus
Die aktuelle Lage bezeichnete der Werksleiter als „stabil“. „Wir beobachten das natürlich kontinuierlich und werden dann die Märkte und die Produktion auch entsprechend anpassen“, sagte Thierig. „Kanada ist als Markt hinzugekommen.“ Kanadische Kunden könnten die Fahrzeuge aus Grünheide günstiger kaufen, weil die höheren US-Einfuhrzölle nicht anfallen.
Die Autobranche steckt weltweit in einer Profitabilitätskrise. In Deutschland hat der Elektroautomarkt wieder angezogen, für Tesla bleibt er dort schwierig: Von Januar bis November 2025 wurden 17.358 Tesla-Pkw neu zugelassen, berichtete das Kraftfahrt-Bundesamt. Das war ein Minus von rund 48 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Tesla beliefert von Grünheide in Brandenburg aus allerdings mehr als 30 Märkte und ist damit weniger krisenanfällig. Die einzige europäische E-Auto-Fabrik von Tesla-Chef Elon Musk begann im Jahr 2022 offiziell mit der Produktion.
Ausbau der Fabrik weiter geplant
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Während US-Präsident Donald Trump eine Elektroauto-Prämie von 7.500 US-Dollar auslaufen ließ, will die Bundesregierung Haushalte vor allem mit kleinem und mittlerem Einkommen bei Kauf und Leasing von E-Autos unterstützen. Der Werksleiter hält dies für sinnvoll, dringt aber auf Tempo.
„Wichtig ist es unserer Meinung nach, dass die Ankündigung jetzt sehr schnell umgesetzt wird, damit die Verbraucher auch wirklich wissen, was genau kommt und wann es auch kommt“, sagte Thierig. Allerdings sollen nach Plänen der EU-Kommission auch nach 2035 Autos mit Verbrenner neu zugelassen werden können.
Den geplanten Ausbau der Fabrik hat der Autobauer weiter im Blick. „Die erste Teilgenehmigung für den Ausbau der Produktionskapazitäten haben wir bereits erhalten“, sagte der Werksleiter. „Für die zweite Teilgenehmigung haben wir den Antrag noch nicht eingereicht.“ Dazu liefen Vorbereitungen. Der Schritt erfolge, wenn die Entscheidungsträger in den USA beschließen, die Fabrik auszubauen. Im Norden der Fabrik wird derzeit der Bahnhof Fangschleuse verlegt und eine neue Landstraße entsteht.
Mitte Dezember hatte der US-Elektroautobauer angekündigt, er wolle die Voraussetzungen für eine Fertigung kompletter Batteriezellen in Deutschland schaffen. Voraussichtlich ab 2027 sollen bis zu acht Gigawattstunden Batteriezellen pro Jahr produziert werden.
Umweltschützer haben große Bedenken, weil die Fabrik teils im Wasserschutzgebiet liegt. Tesla weist die Bedenken zurück und verweist unter anderem auf einen sinkenden Wasserverbrauch. Seit mehr als einem Jahr werde das komplette Produktionsabwasser recycelt. Damit werde deutlich weniger Wasser verbraucht als in den vergangenen Jahren, so der Werksleiter.
Tarifvertragsstreitigkeiten
Die Einführung eines Tarifvertrags lehnt Werksleiter André Thierig kategorisch ab. „Es gab dieses Jahr eine Entgelterhöhung im einschlägigen Tarifvertrag von zwei Prozent“, sagte der Deutschen Presse-Agentur. „Wir konnten, weil wir in einer anderen wirtschaftlichen Situation sind als die gesamte Industrie, die Entgelte um das Doppelte – um vier Prozent – anheben. Seit Produktionsbeginn waren es damit mehr als 25 Prozent Entgelterhöhung in weniger als vier Jahren.“
Die IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen kämpft für einen Tariflohn. „Ohne Tarifvertrag bleibt die Bezahlung bei Tesla deutlich unter dem Niveau in anderen Autowerken in Deutschland zurück“, sagte Bezirksleiter Jan Otto der dpa. „Die Tesla-Geschäftsführung redet den Tarifvertrag schlecht, indem sie dessen niedrigste Entgeltgruppe heranzieht. In Automobilwerken sind die untersten beiden Entgeltgruppen aber gar nicht vergeben.“
Werksleiter Thierig lehnt auch eine Arbeitszeitverkürzung ab, für die die Gewerkschaft kämpft, und sieht sie als Risiko für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts „Die Diskussion um eine 35-Stunden-Woche ist für mich eine rote Linie, die werden wir nicht überschreiten“, sagte Thierig. Im Jahr 2026 steht bei Tesla eine Betriebsratswahl an.
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(ps)
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