Künstliche Intelligenz
Lange Datenträgerauswertung: Gerichte erkennen Verstoß gegen Grundrechte
Das digitale Durchsuchen und vorläufige Sicherstellen von Datenträgern gelten als unabdingbare Instrumente der Strafverfolgung. Die Praxis zeigt aber, dass die Auswertung der sichergestellten Daten oft Monate bis Jahre in Anspruch nimmt. Zahlreiche Landgerichte entschieden: Diese Zeiträume kollidieren mit den Grundrechten der Betroffenen, insbesondere dem Eigentumsrecht, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz.
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Die Gerichte ziehen hier eine klare Grenze, wie der Strafverteidiger Jens Ferner erläutert. Die zuständigen Kammern arbeiten demnach heraus, dass die Dauer der Sicherstellung strengen verfassungs- und verfahrensrechtlichen Schranken unterliegt. Der juristische Konsens sei eindeutig: Je länger die Auswertung dauert, desto höher muss die Hürde für ihre Rechtmäßigkeit sein.
Die Gerichte stellen laut der Übersicht Ferners klar, dass die vorläufige Sicherstellung nach Paragraf 110 Strafprozessordnung (StPO) kein Freibrief für einen unbegrenzten Einbehalt etwa von Festplatten, Handys und anderen IT-Geräten und Speichermedien ist. Sie dient lediglich als zügig abzuschließender Teil der Durchsuchung, der es den Ermittlungsbehörden erlaubt, die Beweisrelevanz aufgefundener Unterlagen und Datenträger zu prüfen. Im Anschluss müssen sie entweder zurückgegeben oder richterlich beschlagnahmt werden nach Paragraf 98 StPO. Die StPO kennt zwar keine festen Fristen für diese „Durchsicht“, doch die Rechtmäßigkeit der Maßnahme hängt stets von einer umfassenden Einzelfallabwägung ab.
Verhältnismäßigkeit entscheidend
Zentrale Kriterien für diese Verhältnismäßigkeitsprüfung sind die Stärke des Tatverdachts (schwere Kriminalität vs. Bagatelldelikte), der Umfang und die Komplexität der Daten (Terabyte vs. überschaubare Mengen), die Dringlichkeit der Auswertung etwa bei Haftsachen sowie die Eingriffsintensität. Bei Letzterer fällt der Wert der Geräte und eine berufliche oder private Abhängigkeit des Betroffenen von ihnen ins Gewicht.
Übereinstimmend betonen die Gerichte, dass die Staatsanwaltschaft die Verantwortung für eine zügige und verhältnismäßige Verfahrensdauer trägt und dies dokumentieren muss. Strukturelle, personelle oder technische Engpässe der Behörden dürfen nicht zulasten der Grundrechte der Beschuldigten gehen. Das ist ein zentrales Prinzip, das etwa das Landgericht (LG) Gera hervorhebt, indem es die Überlastung der Behörden als unzulässigen Grund für eine zweieinhalbjährige Verzögerung ansah.
Richter intervenieren bei übermäßiger Dauer
Die von Ferner beleuchteten Richtersprüche definieren die Grenze der Verhältnismäßigkeit anhand konkreter zeitlicher und inhaltlicher Maßstäbe: Das LG Hamburg erklärte eine viereinhalbjährige Auswertedauer in einem komplexen Wirtschaftsstrafverfahren für rechtswidrig: Die Staatsanwaltschaft habe es versäumt, nach Abschluss der Sichtung aktiv eine Beschlagnahme zu beantragen oder die Daten zurückzugeben. Die Richter unterstrichen, dass eine mehrjährige „Schwebelage“ selbst bei komplexen Fällen unverhältnismäßig sei und eine fehlende klare Abgrenzung zwischen bloßer Durchsicht und vertiefter inhaltlicher Analyse nicht hingenommen werden könne. Die erstellten Auswerteberichte mussten gelöscht werden.
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Das LG Köln hob die Sicherstellung auf, da die Behörden Datenträger mit überschaubaren 56 GB zweieinhalb Jahre lang ohne Beginn der Auswertung liegen ließen. Ähnlich entschied das LG Essen. Es rügte die Staatsanwaltschaft, weil sie sich allein auf vage Zeitangaben der Polizei stützte, anstatt selbst Prioritäten zu setzen und aktiv zu steuern.
Selbst kürzere Zeiträume können unverhältnismäßig sein, wenn der Tatverdacht schwach ist. Das LG Frankfurt ordnete daher die Herausgabe eines Laptops nach über vier Monaten an, weil der Verdacht allein auf einer alkoholisierten Zeugenaussage beruhte. Im Gegensatz dazu hielt das LG Dresden eine 14-monatige Dauer in einem Verfahren zu Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs für vertretbar, weil die Staatsanwaltschaft unmittelbar ein externes IT-Unternehmen beauftragte und die Notwendigkeit einer vollständigen Sichtung detailliert begründete. Eine bloße Durchsicht darf laut Ferner aber nicht zu einer verdeckten Vorratsdatenspeicherung ausufern.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Apple und OpenAI müssen sich der Klage Elon Musks stellen
Im August hatte Elon Musk Apple und OpenAI verklagt, weil sie angeblich gemeinsame Sache machen, um seinen Chatbot Grok zu behindern. Apple mache es unmöglich, dass andere als ChatGPT die Nummer 1 in den App-Store-Charts werden können. Das sei ein eindeutiger Verstoß gegen das Kartellrecht. Ähnliches gelte auch für den Client zu seiner Plattform X, der weniger erfolgreich sei als früher Twitter.
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Experten halten diesen Vorwurf zwar für ziemlich absurd und sowohl Apple wie OpenAI bestreiten ihn. Trotzdem hat jetzt der Bundesrichter Mark Pittman in Texas entschieden, dass die Klage zulässig sei. xAI fordert nicht nur bessere Platzierungen über den App-Store-Algorithmus, sondern auch Zugang von Grok zu Siri, Apples Sprachassistentin. Sollte sich Musk mit seiner Klage durchsetzen, drohen den beschuldigten Unternehmen außerdem Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe. Der Richter hat nicht erklärt, warum er seine Entscheidung getroffen hat, aber alle beteiligten Unternehmen müssen jetzt Anträge einreichen und Argumente vortragen.
(jes)
Künstliche Intelligenz
SAP ist optimistisch bei EU-Wettbewerbsverfahren
In einer Pressemeldung vom Freitag bekräftigt SAP, dass die langjährigen Richtlinien den branchenüblichen Standards entsprechen. In einem aktuell der Europäischen Kommission unterbreiteten Lösungsvorschlag habe man seine Praktiken erläutert und sich zur Transparenz sowie Wahlfreiheit der Kunden bekannt. Das Verfahren betreffe nur Aspekte der Wartungs- und Supportrichtlinien im Bereich On-Premise und habe keine Auswirkungen auf die Cloud-Angebote des Konzerns.
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Milliardenstrafe abgewendet?
Man halte sich strikt an das von der Europäischen Kommission vorgegebene Verfahren und den Zeitplan und sei zuversichtlich, dass die Angelegenheit zügig und fair abgeschlossen wird. Man erwarte keine materiellen Auswirkungen auf das Finanzergebnis. Das im September eröffnete Verfahren hätte eine Strafe bis zu 3,4 Milliarden Euro für das Unternehmen bedeuten können.
Die EU-Kommission hatte am Freitag eine sogenannte Marktprüfung für Verpflichtungszusagen des Softwarekonzerns eingeleitet. Mit ihr will man ein laufendes Wettbewerbsverfahren beilegen, in dem SAP vorgeworfen wird, den Markt für Wartung und Support abzuschotten. In der Folge könnte die EU-Kommision das Verfahren ohne Bußgeld einstellen.
Laut dem Handelsblatt bietet SAP in seinem Lösungsvorschlag an, Kunden künftig mehr Wahlfreiheit bei Wartungs- und Supportdienstleistern für seine sogenannte Enterprise-Resource-Planning-Software (ERP) zu geben. Zudem stelle der Konzern größere Flexibilität bei Softwarelizenzen sowie den Wegfall bestimmter Lizenzgebühren in Aussicht.
(jes)
Künstliche Intelligenz
Huawei erweitert Cloud-Kapazität in Europa und hat neue Speicher-Modelle
Auf seiner europäischen Hausmesse in Madrid hat Huawei eine weitere Verfügbarkeitszone für die Cloud in Europa angekündigt. Diese soll Anfang 2026 in Irland zur Verfügung stehen. Genauere Zahlen sind noch nicht bekannt. Huawei verrät aber, dass die Rechenkapazität in Europa um den Faktor fünf wächst. Huawei hat bereits zwei Verfügbarkeitszonen in Dublin.
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Damit schließt Irland mit der Region Türkei auf. Dort gibt es bereits drei Verfügbarkeitszonen. In der Region Irland erhöht sich damit die Verfügbarkeit der Cloud. Laut Huawei soll diese im Bereich Datenspeicher und -banken zehnmal größer sein. Außerdem soll die hauseigene Plattform für KI-Agenten namens Versatile dort laufen. Diese hatte Huawei im September 2025 auf der globalen Hausmesse in Shanghai an den Start gebracht.
Huawei legt beim Storage nach
Weitere Neuigkeiten gibt es im Bereich Datenspeicher. Mit OceanStor Pacific 9926 gibt es nun ein vollständig auf SSD (NVMe) ausgelegtes hoch skalierbares Produkt mit extrem hoher Dichte. Das Gehäuse ist zwei sogenannte Höheneinheiten groß und kann bis zu 36 Laufwerke aufnehmen. Ausgehend von circa 60 TByte pro Datenträger ergeben sich damit 2 PByte.
Das ist ungefähr das Achtfache dessen, was mit herkömmlichen Festplatten möglich ist. Zu den Software-Funktionen zählen unter anderem elastisches Erasure Coding (Elastic EC), Smart-Tiering, SmartCache, SmartCompression, WORM (Write Once, Read Many), Geo-Replication sowie Multi-Tenant-Support und das S3-Objekt-Speicherprotokoll.
Wiederherstellung dreimal so schnell
Huawei hat dabei das Elastic EC auf SSDs mit hoher Kapazität optimiert. Im Labortests ließen sich damit 1 TByte an Daten innerhalb von 10 Minuten wiederherstellen. Mit herkömmlichen Systemen dauert dies normalerweise circa eine halbe Stunde – also dreimal so lang. OceanStor Pacific 9926 verfügt über die folgenden Schnittstellen und Protokolle: 25GE/100GE/200GE TCP/IP, 25GE/100GE/200GE TCP/RoCE und 100/200/400 Gb/s InfiniBand. Diese stehen sowohl für die Anbindung von Computern als auch für andere Datenspeicher zur Verfügung. Letzteres ist auch als Storage-Interconnect bekannt.
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Auch bei den Produkten Oceandisk 1800 und 1610 hat Huawei nachgelegt. Ersteres kommt mit speziellen Prozessoren, den DPUs (Data Processing Units). Analog zu GPUs im Grafikbereich sind diese auf den Anwendungsfall Datenmanagement optimiert. Der Anwendungsfall sind Rechenzentren, wo die Rechner über keine eingebauten Festplatten verfügen. Stattdessen speichern sie die Daten auf den Produkten der Oceandisk-Familie. Bei der Version 1800 hat Huawei die Bandbreite verdreifacht. Diese ist nun 160 GByte/s. Das eingebaute Überwachungssystem soll mögliche Festplattenausfälle bis zu 14 Tage vor dem tatsächlichen Ereignis „erahnen“.
Oceandisk 1610 ist eher für HPC (High Performance Computing) und Berechnungen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) gedacht. Es liefert bis zu 5.2 Millionen IOPS und ist mit Dateisystemen wie Lustre, GPFS und BeeGFS kompatibel. Oceandisk 1610 ist wie OceanStor Pacific 9926 zwei Höheneinheiten groß und kann bis zu 36 Datenträger aufnehmen. Die maximal Bandbreite ist mit 175 Gbyte/s sogar höher als die von Oceandisk 1800.
(axk)
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