Künstliche Intelligenz
Leaker: Besserer Empfang beim iPhone 17 Pro dank Antennenänderung?
Das Auffälligste am neuen iPhone 17 Pro und 17 Pro Max soll bisherigen Leaks zufolge das neue rückwärtige Kamera-Design sein. Dabei erstreckt sich das Modul mit den drei Objektiven, dem Blitz und dem LIDAR über die Gehäusebreite, belegt also nicht mehr nur ein Quadrat links oben. Entsprechend ist das Gerät sofort zu erkennen. Der Leaker Majin Bu, der über Kontakte in Apples asiatische Lieferkette verfügen soll, schreibt nun, dass Apple den großen neuen Kamerabereich auch dafür nutzt, sein Antennendesign zu optimieren. Angeblich werden die notwendigen Freilassungen im Gehäuse nun „rund um das neue Kameramodul“ umpositioniert.
Größere Fläche für mehr Empfang?
Dabei handele es sich um eine „signifikante strukturelle Änderung“. Laut Majin Bu orientiert sich Apple dabei am Design der Apple Watch Ultra mit ihren „strategisch integrierten Antennen“, die Empfangsqualität und Signalstabilität optimieren sollen. Das neue Antennendesign könnte – zumindest theoretisch – die Empfangsqualität verbessern. Das dürfte vor allem für 5G gelten, aber auch für den LTE-Empfang. Ob auch Bluetooth und WLAN profitieren, ist noch unklar. Die Antennenfläche soll insgesamt größer sein, heißt es.
Momentan führt Apple seine Antennen beispielsweise beim iPhone 15 Pro Max in Form von insgesamt sechs Einkerbungen (zwei oben und unten an der linken und rechten Seite, jeweils eine oben und unten) am Gehäuserand heraus. Eine Integration in den Kamerabereich würde den Bereich deutlich vergrößern. Bei einem Renderbild, das Majin Bu verbreitet, ist sogar eine Kombination aus Antennenlinien, die vom Rand her kommen, hin zum Kamerabereich zu sehen. Ob die so korrekt sind, bleibt abzuwarten.
Die Frage nach 5G mmWave
Apple plant beim iPhone 17 Pro und 17 Pro Max weiterhin den Einbau eines Qualcomm-5G-Chips. Erst die 18er-Pro-Modelle im Jahr 2026 sollen auf Apples eigenen C2-Funkchip springen, heißt es aus der Gerüchteküche. Für 17 Pro und 17 Pro Max wird jedoch eine Wi-Fi-7-Unterstützung erwartet. Interessant ist noch die Frage, ob Apple bei den diesjährigen neuen Pro-iPhones erstmals die sehr schnelle 5G-mmWave-Technik für Europa zulässt.
Bislang steht diese nur für US-Kunden (mit angepasster Hardware) bereit. Theoretisch könnte ein verbessertes Antennendesign dabei helfen, den mmWave-Support zu erleichtern. Allerdings ist die Technik hierzulande noch kaum verbreitet.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Falschparkerfotograf als Datensünder: Ein Grundsatzurteil, das keines ist
Dürfen Bürger Falschparker fotografieren und das Bild anschließend per Apps wie „weg.li“ nicht nur an die Behörden weiterleiten, sondern auch veröffentlichen? Das Oberlandesgericht Dresden hat dabei in einem nun vorliegenden Endurteil (4 U 464/25) im September Datenschutzverstöße identifiziert, für die der Nutzer verantwortlich ist. Doch die Umstände des Falles sind sehr speziell – und die Begründung ebenfalls.
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Geklagt hatte der Beifahrer eines Fahrzeuges, das bei einem angeblichen Parkverstoß im Bereich einer Bushaltestelle fotografiert wurde. Das Foto war unverpixelt, das Kennzeichen des Leipziger Fahrzeuges war klar sichtbar und auch der Beifahrer erkennbar. In Verbindung mit den Metadaten wie Uhrzeit, Ort und Automobil sei damit nicht nur der Personenbezug gegeben, sondern auch der Bereich der schützenswerten Privatsphäre eröffnet.
App fein raus, Fotograf fehlt Grund
Das Gericht sah in der Speicherung und Veröffentlichung durch weg.li zudem eine Auftragsdatenverarbeitung – die habe im Auftrag des Falschparkfotografen gehandelt. Weil er als Privatperson gehandelt habe, könne er sich nicht auf die Ausnahme für Strafverfolgungszwecke berufen, auch die Haushaltsausnahme greife nicht. Diese sei laut der Richter nicht einschlägig, „da die Anfertigung eines Fotos im öffentlichen Raum und deren Übermittlung an staatliche Stellen zur Verfolgung von Parkverstößen keine ausschließlich persönlich-familiäre Tätigkeit darstellt.“ Auch ein berechtigtes Interesse des Fotografierenden sei nicht erkennbar und auch das Argument, dass es in öffentlichem Interesse oder zur Wahrung berechtigter Interessen gehandelt worden sei, überzeugte den vierten Zivilsenat in Dresden nicht.
Bildbearbeitung zum Privatsphärenschutz zwingend
Für die Richter ist klar: „Einer Verarbeitung des Beweisfotos durch den Beklagten steht entscheidend das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers in Gestalt des Rechts am eigenen Bild entgegen.“ Sach- und Zweckdienlichkeit würden den Verstoß gegenüber einem Dritten nicht rechtfertigen können. Im Dresdner Verfahren ging es stets um den Beifahrer und nicht um den Fahrer des Automobils.
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100 Euro Schadenersatz müssen reichen
Und auch für den Beifahrer hat sich der Aufwand wenig gelohnt. Denn neben dem Löschungsanspruch wollte er auch Schadenersatz zugesprochen bekommen – was die Richter bejahten. 100 Euro Schadenersatz seien unter den Umständen des Falles und angesichts des vorgetragenen Kontrollverlustes „angemessen, aber auch ausreichend“, so die Dresdner Richter.
Mit der Summe kann der Kläger wenig anfangen: 9 Prozent der Verfahrenskosten vor Gericht muss er selbst tragen – was angesichts von zwei Instanzen und umfangreichen Schriftwechseln den Betrag überschreiten dürfte. Deutlich teurer sind die vorgerichtlichen Anwaltskosten und die übrigen 91 Prozent der weiteren Prozesskosten, die er nun tragen muss. Eine Revision zum Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen.
Falschparker-App-Nutzung nicht allgemein unzulässig
Was der Fall bei allen Spezifika zeigt: Auch wer sich im Recht sieht, muss spätestens dann, wenn ein Foto weitergegeben oder gar im Internet veröffentlicht werden soll, auch die Rechte anderer respektieren und Vorkehrungen treffen. Dass damit allerdings die Nutzung von Falschparkerapps oder spezialisierter Plattformen aus Datenschutzgründen generell verboten wäre, lässt sich aus dem Urteil 4 U 464/25 hingegen nicht ableiten.
(mack)
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Check Point kooperiert mit Nvidia für KI-Sicherheitsplattform
Mit AI Cloud Protect erweitert Check Point sein Portfolio, um KI-Workloads auf Netzwerk- und Hostebene abzusichern. Das Produkt soll sich in bestehende Umgebungen integrieren lassen und zielt auf Bedrohungen ab, die aus der Nutzung generativer KI resultieren. Als Hardwarebasis dient Nvidias BlueField-Netzwerkplattform, konkret die BlueField-3-DPUs. Laut Check Point beeinträchtigen die Sicherheitsfunktionen die Performance der KI-Workloads nicht. Zudem ermögliche die Plattform die zentrale Verwaltung großer KI-Cluster und eine einheitliche Sicherheitsorchestrierung über tausende Knoten hinweg.
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Auch die kommende BlueField-4-Generation wird bereits unterstützt. Sie verspricht eine bis zu sechsmal höhere Rechenleistung und doppelte Netzwerkbandbreite. Damit sollen sich sowohl Inferenzprozesse als auch komplexe Trainings-Workloads sicher und skalierbar in Unternehmensumgebungen betreiben lassen. Nach Angaben des Herstellers wird das Produkt bereits in Pilotprojekten bei Finanzdienstleistern und weiteren strategischen Partnern eingesetzt.
AI Cloud Protect fügt sich in Check Points bestehenden Sicherheits-Stack ein und ergänzt unter anderem die CloudGuard Web Application Firewall (WAF), die Richtlinien für den sicheren Umgang mit KI-Modellen umsetzt. Zudem bietet sie eine GenAI-Protect-Integration auf Nutzerebene, die Observability-Funktionen und Schutzmechanismen für generative KI-Anwendungen kombiniert.
(axk)
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Bastel-Projekt: ZigBee-Gateway mit Raspberry Pi bauen
Das Kontrollieren des Lichts gehört ins Standardrepertoire eines jeden Smart-Home-Einsteigers. Wer für einfache Vorhaben nicht gleich ein Vermögen ausgeben möchte, kann mit der Ikea-Smart-Home-Lösung Trådfri kostengünstig in das Thema einsteigen. Die Produkte verwenden ZigBee zur Kommunikation und sind zu einem gewissen Grad auch mit anderen Systemen wie Philips Hue kompatibel.
Doch die frühere Steuerzentrale, das Trådfri-Gateway, hat gewisse Grenzen, die man entweder mit dem neuen Gateway Dirigera überwinden kann – oder man baut sich gleich ein eigenes Gateway auf Raspi-Basis, um unabhängig von den Herstellervorgaben (auch anderer Hersteller) ZigBee-Geräte zu nutzen.
- Trådfri- und andere ZigBee-Geräte mit eigenem Hub betreiben
- Zigbee2MQTT auf dem Raspberry Pi nutzen
- Geräte in Home Assistant einbinden
Wie das funktioniert, erkläre ich in diesem Artikel. Allerdings setzt die Anleitung eine in Docker laufende „Home Assistant“-Instanz auf einem Raspberry Pi voraus. Wer mit Docker noch keine Erfahrung hat, findet in einem gesonderten Artikel sowie in folgendem Video weitere Informationen. Das Projekt lässt sich auch mit einem nativen Home Assistant (HA) umsetzen. Das benötigte Zigbee2MQTT-Add-on findet man im Add-on-Store von HA.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Bastel-Projekt: ZigBee-Gateway mit Raspberry Pi bauen“.
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