Künstliche Intelligenz
Lederhose statt Hipster-Chic: Ist München die Startup-Hauptstadt? Pro und Contra
Jahrelang galt Berlin als die Startup-Hauptstadt. Doch jetzt zeigt eine neue EY-Studie, dass München der Metropole an der Spree den Rang abläuft. In die Stadt an der Isar wandert das meiste Wagniskapital. Warum das schon lange absehbar war, erklärt Tobias Weidemann, während Andreas Weck sagt, dass es für mehr benötigt, um die wahre Startup-Hauptstadt zu sein.
Deep-Tech ist das neue Ding – und München kann das
Über viele Jahre hinweg galt Berlin als die deutsche Startup-Metropole und als der „Place to be“ für Hipster-Gründer:innen. Dabei wissen Kenner:innen genau: München hat der Bundeshauptstadt längst den Rang abgelaufen. Das hat eine Vielzahl an Gründen: Zwar hatte in Berlin in den Zehnerjahren gefühlt jede:r Zweite „sein Startup“, doch war vieles eher klein und gar nicht so innovativ und technologisch disruptiv, wie es den Anschein macht.
Dass das in München anders läuft, liegt nicht zuletzt an der üppigen Standortförderung und den forschungsstarken Hochschulen. So gingen aus der zur TU München gehörenden Entrepreneur-Schmiede UnternehmerTUM immer wieder erfolgreiche Technologieunternehmen von Celonis bis Isar Aerospace hervor. Zusammen mit kleineren Initiativen von Werk1 über das Media Lab Bayern bis hin zu Gate Garching bildet diese Szene ein erstaunlich gutes Ökosystem in den einzelnen Startup-Umfeldern.
Tobias Weidemann: „Berlin ist durch!“
(Bild: Foto: D. Gierke)
Zum zweiten Mal in Folge floss in die bayrische Hauptstadt jetzt auch das meiste Wagniskapital, so EY. Und auch das verwundet nicht, denn Deep-Tech rund um Robotik, KI, Space und Data Analytics ist das neue Ding – und das beherrscht der Industriestandort im Süden perfekt. Das hat auch dazu geführt, dass wichtige Tech-Player Außenstellen in München eröffnet haben: Google betreibt in München eines seiner größten Entwicklungszentren außerhalb der USA, Microsoft hat hier traditionell sein deutsches Headquarter und auch Apple hat 2021 angekündigt, München zum europäischen Zentrum für Chipdesign zu machen – die Liste ließe sich noch um einiges verlängern. Berlin ist durch!
Tobias Weidemann ist Redakteur und Kommunikationsberater für Digitalthemen mit Schwerpunkt auf E-Commerce- und Online-Marketing sowie New Finance und Business-IT. Er hat lange in München gelebt und gearbeitet und kennt daher die dortige Startup-Szene bestens.
Am Ende wollen alle nach Berlin – sogar die Münchner
Dass das meiste Wagniskapital nach München wandert, ist eine gute Nachricht. Denn in München entstehen viele neuartige Technologien, die dringend viel Geld benötigen. Wie mein Vorredner es schon so treffend sagt: Deep-Tech ist in München beheimatet – primär durch die vielen aufsehenerregenden Uni-Ausgründungen. Und doch: Dass München jetzt plötzlich Startup-Hauptstadt sein soll, das halte ich für einen Wunschtraum in Lederhosen. Berlin bringt viele Zutaten für eine hochinnovative Mixtur zusammen: die kreative Subkultur, die Nähe zur Politik und selbstverständlich auch die Vielzahl renommierter Universitäten – von der FU bis zur TU Berlin, von der Humboldt bis zur UdK.
Andreas Weck: „Pfiat di, liebes München!“
(Bild: Foto: Ole Witt)
BWLer:innen, Künstler:innen sowie Naturwissenschaftler:innen finden hier ihre Nische – und die ist anders als in München noch bezahlbar. Dass in Berlin überwiegend kleine und wenig innovative Startups gegründet wurden, ist zudem schlichtweg falsch. Unicorns, also Jungunternehmen mit Milliarden-Bewertungen, haben in der wahren Startup-Hauptstadt beste Bedingungen. Die Fintechs N26 und Trade Republic, das KI-Startup Parloa, das Solar-Startup Enpal – sie alle stammen aus Berlin. Überhaupt: Habt ihr schon einmal gehört, dass ein Startup aus Berlin ein Office in München aufmacht? Ich nicht. Hingegen gehört es zum guten Ton, dass erfolgreiche Münchner Jungunternehmen eines in Berlin öffnen. Personio, Helsing, Flix – ihr seid alle herzlich willkommen. Und Big-Tech kann die Hauptstadt und ihr Umland auch: Grüße gehen raus zum Amazon-Tower in Friedrichshain und dem Tesla-Werk in Grünheide. Pfiat di, liebes München!
Andreas Weck ist Redakteur im Bereich digitale Arbeitswelt. Für t3n hat er schon so manches Startup-Ökosystem besucht, in San Francisco und dem Silicon Valley sogar gelebt. Wenn der Wahl-Berliner am Kickertisch eine Lokalrunde ausgibt, ist jeder Zweite ein Startup-Beschäftigter.
Dieser Beitrag ist zuerst bei t3n.de erschienen.
(jle)
Künstliche Intelligenz
AI Act: Was im KI-Verhaltenskodex der EU für Anbieter steht
Die europäische KI-Verordnung (KI-VO, englisch AI Act) nimmt nicht nur verbotene und Hochrisiko-KI-Systeme in den Blick, sondern auch Anbieter sogenannter General-Purpose-AI-Modelle (GPAI). Die Pflichten für GPAI gelten seit dem 2. August 2025.
- Der KI-Verhaltenskodex der EU soll die Anforderungen der KI-Verordnung für General-Purpose-AI-Modelle konkretisieren und so den betroffenen Unternehmen die Umsetzung einfacher machen.
- Der Kodex behandelt die drei relevantesten Themen Transparenz, Urheberrechte sowie Sicherheit und Gefahrenabwehr und liefert einige Details zur Umsetzung.
- Neben den Konkretisierungen der Anforderungen enthält die Veröffentlichung auch Hinweise für GPAI-Modelle, insbesondere zum Geltungsbereich der Vorschriften.
- Zwar liefert der Verhaltenskodex konkrete technische Hilfestellungen, in einigen wichtigen Punkten, beispielsweise der Transparenz bei Trainingsdaten, bleibt er jedoch zu vage.
- Das Thema Sanktionen bleibt vollständig ausgespart.
Um die bislang teils vagen Vorgaben des AI Act zu GPAI zu konkretisieren, hat die EU-Kommission pünktlich vor dem Geltungsbeginn der neuen Vorgaben des AI Act einen „General-Purpose AI Code of Practice“ veröffentlicht und ihn am 1. August genehmigt. Dieser Verhaltenskodex soll der Industrie als Orientierungshilfe dienen, um die Anforderungen des AI Act praxisnah umzusetzen.
Christina Kiefer ist Rechtsanwältin und Senior Associate in der Digital Business Unit bei reuschlaw.
Moritz Schneider ist Rechtsanwalt und Associate bei reuschlaw in Saarbrücken. Dort berät er in der Digital Business Unit Unternehmen zu Datenschutz, Cybersicherheit und IT-Recht.
Der Kodex besteht aus konkretisierenden Kapiteln zu den neuen Anforderungen zu Transparenz, Urheberrecht, Sicherheit und Risikomanagement. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „AI Act: Was im KI-Verhaltenskodex der EU für Anbieter steht“.
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Künstliche Intelligenz
Verbände: 6-GHz-Band muss für WLAN frei sein, um digitale Zukunft zu sichern
Branchenverbände aus der Breitband-, Energie- und Kommunalwirtschaft appellieren an die EU-Kommission und ihr Frequenz-Beratungsgremium, die Radio Spectrum Policy Group (RSPG), das gesamte obere 6-GHz-Band (6425 – 7125 MHz) für die lizenzfreie Nutzung insbesondere durch WLAN freizugeben. Sie betonen, dass dieser Schritt entscheidend sei, um die Vorteile von Glasfasernetzen in vollem Umfang nutzen zu können und die Ziele der EU-Digitalstrategie zu erreichen.
Nur die Zuweisung des gesamten oberen 6-GHz-Bands ermögliche moderne Wi-Fi-Technologien wie Wi-Fi 6E und Wi-Fi 7, schreiben Breko, BDEW und VKU in einem gemeinsamem Papier zum Entwurf der für eine langfristige Vision für das begehrte Spektrum. Für die volle Leistungsfähigkeit von Wi-Fi 7 seien mindestens ein, idealerweise aber mehrere zusammenhängende 320-MHz-Kanäle erforderlich. Das gesamte 1200-MHz-Spektrum des 6-GHz-Bands (5925 – 7125 MHz) biete die notwendige Bandbreite für diese leistungsstarken, nicht überlappenden Kanäle, geht aus der Position hervor. Eine Fragmentierung des Bands oder eine eingeschränkte Zuweisung würde die Leistung dieser Technologien erheblich beeinträchtigen und den Nutzen von Glasfasernetzen mindern.
Der Datenverbrauch in Deutschland steige jährlich um durchschnittlich 21 Prozent, heißt es weiter. Bereits 2023 seien 98 Prozent des Datenverkehrs über Festnetze übertragen worden. Dies unterstreicht die wachsende Bedeutung stabiler und leistungsfähiger WLAN-Verbindungen. Der Mobilfunk trage dagegen nur zwei Prozent des Datenverkehrs hierzulande, betonen die Verbände in einer Mitteilung. Trotzdem wollten sich große Mobilfunkanbieter sich das wertvolle obere 6-GHz-Band exklusiv für 5G & Co. sichern. Das wäre „unsinnig“: das von dem „handfesten Frequenzstreit“ betroffene Spektrum sei durch seine geringe Reichweite, hohe Übertragungsraten und geringe Gebäudedurchdringung für den Mobilfunk denkbar ungeeignet – für WLAN hingegen umso mehr.
USA, Japan & Co. sind vorgeprescht
Der uneingeschränkte Zugang zum oberen 6-GHz-Band würde laut der Eingabe den infrastrukturbasierten Wettbewerb mit der Deutschen Telekom stärken und Innovationen fördern, ohne zusätzliche regulatorische oder finanzielle Belastungen zu verursachen. Es gehe darum, einen vielfältigen Breitbandmarkt zu fördern. Führende Digitalnationen wie die USA, Japan, Südkorea und Kanada hätten bereits das gesamte 6-GHz-Band für die lizenzfreie Nutzung freigegeben. Die EU riskiere so, bei der digitalen Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität zurückzufallen, wenn sie diesem Beispiel nicht folge.
Zusätzlich zu den wirtschaftlichen und technologischen Vorteilen betonen die Verbände, dass Wi-Fi im Vergleich zu Mobilfunknetzen erhebliche Vorteile für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit biete. Die Förderung von WLAN durch den Zugang zu lizenzfreiem Spektrum würde den Energieverbrauch digitaler Infrastrukturen senken und auch zum Erreichen der Klima- und Umweltziele der EU beitragen.
Schon 2023 ermahnte ein breites Bündnis aus Netzbetreibern, Hardwareherstellern und Verbänden die EU-Staaten im Vorfeld der damaligen Weltfunkkonferenz in Dubai, das gesamte 6-GHz-Band nicht für den Mobilfunk zu reservieren und stattdessen frei für WLAN verfügbar zu machen. Der Netzwerkausrüster Lancom untermauerte diesen Ruf wenig später. Um das volle Potenzial des drahtlosen Internets freizusetzen und global Schritt zu halten, müsse die EU handeln. 2021 ebnete die Kommission bereits den Weg für die lizenzfreie Nutzung des unteren 6-GHz-Bands durch schnelles drahtloses Internet. Dabei handelt es sich um den Bereich zwischen 5945 und 6425 MHz.
(mki)
Künstliche Intelligenz
iPad mit Faltung könnte 2028 erscheinen
Für manchen Nutzer wäre es ein Traum: ein faltbares iPad, das gleichzeitig ein Mac ist. Diese Idee scheint Apple schon seit längerem zu verfolgen, Gerüchte gibt es bereits seit Jahren. Doch nun sieht es danach aus, dass es noch bis mindestens 2028 dauert. Diese Nachricht kommt vom üblicherweise gut informierten Analysten Ming-Chi Kuo vom taiwanischen Investmenthaus TF International Securities. In einer in dieser Woche erschienenen Notiz an Investoren schreibt er, mit dem Gerät sei im Jahr 2028 zu rechnen.
Ein möglicher Lieferant ist schon bekannt
Einer der Lieferanten von Komponenten ist demnach General Interface Solution (GIS), wo man auch schon an der Vision Pro mitgearbeitet hatte. Sogenanntes Ultra-Thin Glass (UTG) wird die Firma aus Taiwan angeblich in Zusammenarbeit mit Apples Stammlieferanten Corning bauen – wobei GIS für Kantenbehandlung, Zuschnitt, Inspektion und Packaging zuständig sein soll. Kuo bestätigte in seiner Notiz den Termin eines iPhone Foldable für 2026. Es wird zusammen mit dem iPhone 18 im Herbst erwartet, sollte nicht noch etwas dazwischenkommen.
In Sachen iPad Foldable ist Kuo aber wie erwähnt pessimistischer. Zuletzt hatte ein anderer als zuverlässig geltender Analyst, Jeff Pu von GF Securities aus Hongkong, behauptet, Apple werde 2027 damit herauskommen. Schon das war eine Verschiebung, nachdem einige Gerüchteköche gar gehofft hatten, faltbares iPad und faltbares iPhone könnten im Herbst 2026 erscheinen. Auch ein anderer Apple-Beobachter, Mark Gurman von Bloomberg, tippt eher auf 2028 statt auf 2027. Eine Art „gigantisches iPad“, das so groß wie zwei iPad-Pro-Modelle nebeneinander sei, werde geplant.
Kitzlige Glas-Angelegenheit
Laut Kuo bereitet sich GIS darauf vor, sein Backend-Processing für das ultradünne iPad-Foldable-Glas vorzubereiten. Damit könne dann zwischen Ende 2027 und Anfang 2028 geliefert werden. Die Firma spielt eine wichtige Rolle, da UTG sehr bruchanfällig für Mikrorisse ist. Im Gegensatz zu gewöhnlichem Smartphone-Glas ist es bis zu viermal teurer. Sinn ist offensichtlich, das iPad Foldable besonders haltbar zu machen. Erste faltbare Smartphones hatten anfangs mit großen Haltbarkeitsschwierigkeiten gekämpft. Bei einem großen iPad ist das noch ein größeres Thema.
Ob es sich bei dem Gerät nun wirklich um ein iPad oder ein MacBook mit Falt-Bildschirm handelt, bleibt ungewiss. Apple betont stets, beide Produktlinien auseinanderhalten zu wollen, nähert das Design von macOS und iPadOS einander allerdings immer mehr an.
(bsc)
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