Künstliche Intelligenz
Let’s Encrypt stellt erstes IP-Zertifikat aus
Das Let’s-Encrypt-Projekt hat in der vergangenen Woche das erste IP-Zertifikat ausgestellt. Es will zunächst noch Erfahrungen damit sammeln, bevor die allgemeine Verfügbarkeit später im Jahr folgt.
Das hat Let’s Encrypt in einem Artikel mitgeteilt. Nur wenige Dienste haben bisher IP-Zertifikate angeboten, bei Let’s Encrypt wird es sie sogar kostenlos geben. Das Projekt sieht jedoch eine Beschränkung für die IP-Zertifikate vor.
Wozu IP-Zertifikate?
Normalerweise rufen Interessierte den Domain-Namen einer Webseite für den Zugriff darauf auf – der lässt sich viel einfacher merken als eine IP-Adresse. Dennoch gibt es einige Einsatzszenarien, in denen der Zugriff auf IP-Adressen sinnvoll ist – und die technischen und Richtlinien-Standards für Zertifikate erlauben die Ausstellung für IP-Adressen. Let’s Encrypt nennt ein paar Beispiele, wo sie einen sinnvollen Einsatz von IP-Zertifikaten sehen. Etwa für eine Standard-Seite von Hosting-Providern, für den Fall, dass jemand die IP-Adresse des Servers anstatt den individuellen Seitennamen aufruft; dies führt bislang zu einer Fehlermeldung im Browser.
Wenn es keinen Domain-Namen für eine Webseite gibt, sind IP-Zertifikate ebenfalls sinnvoll. Ein weiteres Szenario ist die Absicherung von DNS über HTTPS (DoH) oder anderen Infrastrukturdiensten. Auch zur Sicherung von Fernzugriffen etwa auf Geräte daheim wie NAS-Server oder IoT-Geräte lässt sich so auch ohne Domain-Namen absichern. Schließlich können sich so temporäre Verbindungen innerhalb von Cloud-Hosting-Infrastruktur absichern.
Als Einschränkung gibt Let’s Encrypt vor, dass für IP-Zertifikate lediglich die neu eingeführten 6-Tage-Zertifikate dienen dürfen. Diese kurzlebigen Zertifikate sollen möglichen Missbrauch einschränken. Das bedeutet jedoch, dass die Let’s-Encrypt-Client-Apps dafür vorbereitet sein müssen. Sie müssen etwa den Entwurf der ACME-Profil-Spezifikation unterstützen und so konfiguriert sein, das „shortlived“-Profil anzufordern. Zum Beweis der Kontrolle über eine IP-Adresse lässt sich natürlich nicht die DNS-Challenge-Methode nutzen, das gelingt lediglich mit den „http-01“- und „tls-alpn-01“-Methoden.
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Derzeit sind die IP-Zertifikate in der „Staging“-Umgebung zum Testen verfügbar. Sofern die kurzlebigen 6-Tage-Zertifikate allgemein verfügbar werden, folgen zugleich die IP-Zertifikate. Let’s Encrypt nennt keinen genauen Zeitplan, sondern verweist dafür auf „später im Jahr 2025“.
(dmk)
Künstliche Intelligenz
Sexueller Missbrauch: Digitaler Raum spielt zentrale Rolle
Das „Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ zeichnet ein hartes Bild: Anbieter täten viel zu wenig, Kinder und Jugendliche sind nicht nur Opfer, sondern auch werden – oft unbewusst – auch selbst zu Tätern. Neben lange bekannten zeigen sich neue Gefahren für die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen – vor allem im digitalen Raum. Innenminister und BKA hoffen auf neue Befugnisse.
Bei den 2024 polizeilich aktenkundig gewordenen Missbrauchsvorfällen zählen die Behörden 16.354 Taten mit Kindern als Opfer, 1191 mit Jugendlichen. In der Regel handelt es sich dabei um fortgesetzten und mehrfachen Missbrauch. Der Großteil dieser Taten, die überhaupt bekannt geworden sind, finde dabei im nächsten Umfeld der Betroffenen statt.
Dabei würden heute regelmäßig digitale Abbildungen erzeugt oder das Internet als Tatmittel genutzt, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der heutigen Vorstellung des Bundeslagebilds in Berlin. Etwa beim Cybergrooming und dem Livestreaming sexueller Missbrauchshandlungen, was derzeit vor allem auf den Philippinen stattfinde, und wobei deutsche Täter weltweit an zweiter Stelle lägen.
Hoffnung auf Vorratsdatenspeicherung
Dobrindt zeigte sich daher zufrieden, dass die von der Koalition beschlossene dreimonatige IP-Vorratsdatenspeicherung kommen werde. „Wir können keine Aufdeckung erreichen, wenn uns die technischen Möglichkeiten, in diesem Fall die rechtlichen Möglichkeiten fehlen“, sagte der CSU-Politiker. Der Gesetzentwurf dafür solle in Kürze fertiggestellt werden, zuständig dafür sei jedoch das SPD-geführte Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Auch der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, hofft auf die Wirkung der IP-Vorratsdatenspeicherung mit Portzuordnung. „Das wird unsere Ermittlungserfolge noch einmal deutlich steigern“, sagte Münch. 75 Prozent der Hinweise würden aktuell zur Identifikation Tatverdächtiger führen, bei einer dreimonatigen Speicherpflicht der IP-Zuordnung gehe er von einer Quote von 95 Prozent aus. Die Beamten des BKA würden bereits heute von einer Vielzahl Meldungen zu vermeintlich strafbaren Darstellungen von Kindern und Jugendlichen überhäuft.
Insbesondere die Zahl der automatisierten Meldungen, die das Bundeskriminalamt über das National Center for Exploited and Missing Children (NCMEC) erreichen, ist sehr hoch. Über dieses melden viele der großen US-Plattformbetreiber Verdachtsfälle. Das BKA kann nur mit einem Teil der Hinweise weiterarbeiten: Von 205.000 seien 2024 etwas mehr als die Hälfte nach deutschem Recht strafrechtlich relevant gewesen, am Ende habe das BKA daraus 16.000 Mal Vorgänge an zuständige Landesbehörden weitergeleitet, berichtete Münch.
BKA-Datenbank könnte mit KI besser werden
Bei der Kriminalpolizeibehörde des Bundes in Wiesbaden wird dabei eine Hashdatenbank gepflegt, in der bekannte Missbrauchsdarstellungen hinterlegt sind. Hierdurch muss eine psychisch belastende Prüfung durch Beamte nicht mehr in jedem Fall zwingend stattfinden. Münch hofft hier aber auf weitere technische Hilfe durch Künstliche Intelligenz, um etwa Ähnlichkeiten auch bei abweichenden Hashwerten besser feststellen zu können – und auf neue, gesetzliche Befugnisse zum Einsatz derartiger Methoden.
Eines der größten Ärgernisse der vergangenen Jahre hatte die Ampelregierung 2024 noch entschärft: Sexuelle Darstellungen von Kindern und Jugendlichen sind sogenannte Besitzstraftaten. Eine Weiterleitung aus Chats etwa an Lehrer oder andere Vertrauenspersonen oder unter Jugendlichen und Kindern hatte nach einer Verschärfung 2021 des §184b Strafgesetzbuch solche Fälle zu Verbrechen hochgestuft. Das wurde 2024 korrigiert – straffrei gestellt ist der Besitz damit jedoch auch in solchen Fällen nicht.
40 Prozent der Tatverdächtigen im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie sind dabei selbst Kinder oder Jugendliche, zeigt das Bundeslagebild. Dabei spiele auch die Gruppe der „Selbstfilmenden“ eine Rolle, die „aus Neugierde, Gruppendruck oder dem Wunsch sozialer Anerkennung“ solche Inhalte teilten, so Bundeskriminalamtspräsident Holger Münch. Das BKA versucht mit Kampagnen wie „#dontsendit“ aufzuklären.
Bundesbeauftragte fordert mehr Anbieterengagement
Auf deutlich mehr Anbieteraktivität hofft Kerstin Claus, die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Sie forderte, dass auch Anbieter von Smartphones wesentlich mehr für die Sicherheit von Kindern im Internet tun sollten. Sie müssten beispielsweise mit vorinstallierten Filtermechanismen dafür sorgen, dass in einem Kindermodus Nacktfotos und -filme gar nicht erst versendet werden könnten.
Auch andere Anbieter sieht Claus in der Pflicht: „Gerade die Spieleplattformen und ihre Chats sind tagtäglich Schauplatz.“ Es brauche daher eine umfassende Altersverifikation. Dabei dürfte das Recht der Kinder auf Teilhabe an der digitalen Welt nicht gegen ihr Recht auf Schutz ausgespielt werden.
Forderungen nach Safe Spaces für Kinder und Jugendliche schlossen sich auch Innenminister und BKA-Präsident. Dobrindt verwies in dem Zusammenhang noch einmal auf laufende Debatten in Brüssel, wo auf EU-Ebene die CSA-Verordnung diskutiert wird. Wie Deutschland sich genau bei der CSA-Verordnung künftig positionieren werde, scheint noch offen – insbesondere in Bezug auf sichere Messenger.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
US-Regulierer erinnert Tech-Konzerne an Datenschutz im Ausland
Verzichtet ein Unternehmen auf sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, könnte das seine Kunden in die Irre führen und zudem unlauteren Wettbewerb darstellen. Beides wäre nach US-Bundesrecht illegal. Daran erinnert der Chef der US-Handelsbehörde FTC (Federal Trade Commission), Andrew Ferguson. Auch Zensur amerikanischer Äußerungen auf Wunsch ausländischer Behörden kann demnach gegen US-Recht verstoßen.
In einem offenen Brief an 13 US-Unternehmen wendet sich Ferguson insbesondere gegen die Durchsetzung von Rechtsakten des Vereinigten Königreichs und der Europäischen Union außerhalb deren Gebiete. Die adressierten Unternehmen bestellt der FTC-Vorsitzende zum Rapport. Sie sollen jeweils einzeln darlegen, wie sie sich gegen regulatorischen Druck aus dem Ausland zu wehren gedenken, um ihre Verpflichtungen gegenüber US-Verbrauchern hinsichtlich Datenschutz und Sicherheit zu erfüllen. Vorgeladen sind Akamai, die Google-Holding Alphabet, Amazon.com, Apple, Cloudflare, Discord, Godaddy, Meta Platforms, Microsoft, Snap, Slack, X sowie, als einziger nicht-kommerzieller Anbieter, Signal.
„Es gab jüngst zahlreiche Versuche ausländischer Regierungen, unsere Unternehmen dazu zu drängen, Inhalte zu zensieren oder die Sicherheit von Nutzern unserer Dienste zu schwächen“, schreibt Ferguson. Als Beispiele nennt er den Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union, den Online Safety Act des Vereinigten Königreichs, sowie dessen Versuche, Apple (und wohl Google) dazu zu zwingen, ihre Sicherheitsvorkehrungen durch den Einbau von Hintertüren für britische Behörden zu unterwandern. (In letzterem Fall soll gerade eine Einigung erzielt worden sein, Anmerkung.) Beispielsweise russische Vorschriften zu Zensur und Überwachung erwähnt das Schreiben nicht.
Tech-Firmen sollen deutlich auf Hintertüren und Zensur hinweisen
„Ich bin besorgt, dass diese Maßnahmen ausländischer Mächte für Zensur und die Schwächung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung die Freiheiten der Amerikaner erodiert und ihnen auf vielfache Weise schadet, etwa durch Überwachung durch ausländische Regierungen und erhöhtes Risiko von Identitätsanmaßung und Betrug“, führt der Behördenchef aus. Außerdem bereite ihm Sorge, dass US-Unternehmen es sich bequem machen und Amerikaner selbst dann zensieren und überwachen helfen könnten, wenn ausländische Gesetze das im Einzelfall gar nicht erfordern.
„Ausländische Regierungen, die die Redefreiheit einschränken oder Datensicherheit in den USA schwächen möchte, setzen gerade darauf, dass Unternehmen den Anreiz haben, ihre Betriebsführung und Compliancemaßnahmen zu vereinfachen, indem sie quer über verschiedene Staaten einheitlich agieren“, weiß der Amerikaner. Solch vorauseilendem Gehorsam möchte er gerne einen Riegel vorschrieben, wozu er mehrfach auf Paragraph 5 des US-Wettbewerbsgesetzes Federal Trade Commission Act verweist.
Der Verzicht auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, deren Schwächung, ja schon das Verabsäumen deutlicher Hinweise („prominent disclosure“) auf schwächere Verschlüsselung auf Wunsch ausländischer Regierungen könne als Irreführung und/oder unlauterer Wettbewerb rechtswidrig sein. Gleiches gelte für Zensur amerikanischer Äußerungen zwecks Einhaltung ausländischer Gesetze, Forderungen oder erwarteter Forderungen. Auch in solchen Fällen seien deutliche Warnungen notwendig.
Das Problem: Überwachungsgesetze verbieten regelmäßig die Offenlegung von Hintertüren oder gerichtlichen Überwachungsbefehlen. Damit sitzen die betroffenen Firmen in einer Zwickmühle. Wie sie damit umgehen, sollen die 13 Adressaten der FTC erklären. Der Behördenchef hält die Unternehmen an, sich dafür binnen Wochenfrist einen Termin auszumachen.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Astronomie: Gigantische Gasblase um Roten Riesen stellt Entdecker vor ein Rätsel
Eine Forschungsgruppe aus Schweden hat um einen Roten Riesenstern eine gigantische Blase aus Gas und Staub entdeckt, die bei einer Explosion vor 4000 Jahren entstanden sein muss. Wie der Stern die überlebt hat, sei ein Rätsel, erklärt die Technische Hochschule Chalmers aus Göteborg. Das Gebilde um den Stern mit der Bezeichnung DFK 52 erstreckt sich demnach 1,4 Lichtjahre weit ins All und enthält insgesamt so viel Masse wie unsere Sonne. Wie der Stern so viel Material in vergleichsweise kurzer Zeit ins All schleudern konnte, ohne dabei in einer Supernova zu enden, sei unklar. Möglicherweise habe er einen bislang unentdeckten Begleiter, genau wie der, welcher erst kürzlich bei dem bekanntesten Roten Riesenstern Beteigeuze entdeckt wurde.
Supernova in einigen hunderttausend Jahren?
Gefunden hat das Team die Blase mit dem Radioteleskopverbund ALMA der Europäischen Südsternwarte ESO. Die Entdeckung sei eine „große Überraschung“ gewesen, erklärt Forschungsleiter Mark Siebert. Eigentlich sei DFK 52 mehr oder weniger ein Zwilling von Beteigeuze, aber anders als der sei er von einer „riesigen, chaotischen Blase aus Material“ umgeben. Wäre uns der Stern so nahe wie Beteigeuze, würde die Blase am Nachthimmel etwa ein Drittel der Größe des Vollmonds einnehmen. Die Forschungsgruppe will den Stern weiter erforschen und herausfinden, ob er in der nächsten Supernova der Milchstraße enden wird. Die könnte sich irgendwann in der nächsten Million Jahre ereignen. Die Entdeckung stellt das Team in Astronomy and Astrophysics vor.
Die bei DFK 52 entdeckte Struktur sei die größte ihrer Art in der Milchstraße, sagt das Team noch. Rote Riesensterne wie der in ihrem Zentrum haben das Ende ihres Lebens erreicht und stehen vergleichsweise kurz vor ihrer finalen Explosion. Der ganz ähnliche Beteigeuze hat in den vergangenen Jahren für viel Aufregung gesorgt, nachdem er sich unerwartet stark abgedunkelt hat. Teilweise war vermutet worden, dass diese Supernova wirklich kurz bevorsteht. Im Sommer hat dann ein Forschungsteam erklärt, dass sie bei dem Schulterstern des Sternbilds Orion einen bislang nicht nachweisbaren Begleitstern gefunden haben. Dessen Existenz war als Erklärung für die Verdunkelungen erst vor einem Jahr postuliert worden.
(mho)
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