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Lieferketten im Rampenlicht: Rechtsstreit zwischen Shein und Temu


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Die chinesische Fast-Fashion-Online-Plattform Shein und der Online-Marktplatz Temu haben sich zum Auftakt eines Gerichtsverfahrens in Großbritannien einen juristischen Schlagabtausch geliefert. Shein hielt dem Rivalen Urheberrechtsverletzungen „im industriellen Maßstab“ vor; Temu entgegnete, Shein nutze die Urheberrechtsvorwürfe, um den Wettbewerb zu unterbinden.

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Der Prozess vor dem Londoner High Court, der am Montag begann, dürfte Beobachtern zufolge einen seltenen Einblick in die Lieferketten von Shein und Temu gewähren, sowie in die Art und Weise, wie die Anbieter von Ultra-Fast-Fashion um Lieferanten und sich überschneidende Produktionsnetzwerke konkurrieren.

Laut der Nachrichtenagentur Bloomberg wird der Ausgang dieses Rechtsstreits Auswirkungen auf die jeweiligen Lieferantenbeziehungen haben und wohl auch auf europäische Einzelhändler. Schätzungen zufolge kosten Temu und Shein allein den deutschen Einzelhandel mehrere Milliarden Euro. Der Handelsverband HDE hat in einem Brandbrief an den Bundeskanzler bereits einen Importstopp ins Spiel gebracht.

Shein verklagte Temu im Jahr 2023, woraufhin Temu im darauffolgenden Jahr seinerseits eine Gegenklage einreichte. Beide Unternehmen fordern von dem jeweils anderen Schadenersatz für mutmaßlich durch die Gegenseite verursachte Verluste. Shein wirft Temu vor, Tausende Fotos der Shein-Website verwendet zu haben, um auf der eigenen Website für Kopien von Sheins Eigenmarkenkleidung zu werben. „Dies war ein Versuch, einem bestehenden Marktteilnehmer einen Schritt voraus zu sein, und Temu hat versucht, sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen“, sagte Sheins Anwalt Benet Brandreth laut der Nachrichtenagentur Reuters.

Die Anwälte von Temu wiesen die Vorwürfe zurück. Die Händler, die für die Verwendung der Bilder verantwortlich gewesen seien, hätten über die erforderlichen Zustimmungen verfügt, erklärten sie. Der Fall habe nichts mit Urheberrechtsschutz von Fotografien zu tun, sondern „drehe sich einzig und allein um den Versuch der Klägerin, den legitimen Wettbewerb zu unterdrücken“, erklärte Temus Anwältin Charlotte May.

In seiner Gegenklage fordert Temu wiederum Schadenersatz, da das Unternehmen nach einer von Shein erwirkten einstweiligen Verfügung Tausende Produktangebote entfernen musste. Temu behauptet zudem, Shein habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, indem es Fast-Fashion-Lieferanten an Exklusivverträge gebunden habe. Laut Reuters soll dieser Teil des Verfahrens im kommenden Jahr vor Gericht verhandelt werden.

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Shein und Temu haben in den vergangenen Jahren mit Fast-Fashion-Mode, Sportartikeln und Gadgets international schnell expandiert. Doch die Aufhebung der Zollbefreiung in den USA im vergangenen Jahr für Kleinsendungen mit einem geringem Warenwert könnte das künftige Wachstum der E-Commerce-Plattformen belasten. Zumal im Februar auch die Europäische Union (EU) ein Ende der bisherigen Zollbefreiung für Kleinsendungen unter 150 Euro Warenwert beschlossen hat. Mit Inkrafttreten der Regelung ab Juli 2026 wird das Bestellen bei Online-Riesen wie Temu oder Shein in der EU teurer.

Darüber hinaus leitete die EU-Kommission eine formale Untersuchung gegen Shein ein. Der Anbieter könnte seine Pflichten verletzt haben. Die irische Datenschutzbehörde untersucht derweil, ob der Fast-Fashion-Riese Shein europäische Nutzerdaten illegal und ohne ausreichenden Schutz nach China übermittelt.


(akn)



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