Künstliche Intelligenz
Linux: App-Installation als Flatpak immer beliebter
Flathub, der wichtigste App-Store für Linux-Anwendungen im Flatpak-Format, hat seinen Jahresrückblick 2025 veröffentlicht. Für 2025 meldet das App-Repository fast 440 Millionen Downloads, eine Steigerung von über 20 Prozent gegenüber 2024. Die Zahl der angebotenen Apps steigerte sich um 446 auf 3.249. Insgesamt 727 Millionen Mal wurden 2025 Apps über Flathub aktualisiert. Spitzenreiter der Download-Liste sind Firefox (2,7 Millionen Downloads), Chrome (2,4 Millionen Downloads) und Discord (2,1 Millionen Downloads).
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Größter Vorteil des Flatpak-Formats ist seine Distributionsunabhängigkeit: Ein und dasselbe Flatpak lässt sich auf fast jeder Linux-Distribution installieren und betreiben, da Flatpaks die benötigten Bibliotheken und sonstigen Abhängigkeiten der Anwendung bereits enthalten. Programmpakete müssen daher nicht für jede Distribution angepasst und eigens erstellt werden, wie es bei den klassischen Paketformaten Debian (.deb) und RPM der Fall ist – das erleichtert das Leben für Softwareanbieter. Programme im Flatpak-Format laufen isoliert in einer Sandbox mit eingeschränkten Berechtigungen für Datei‑, Netzwerk- und Gerätezugriffe, was Schäden durch kompromittierte Apps begrenzen soll.
Das ursprünglich aus der Gnome-Welt stammende Flatpak ist eines von drei gängigen Image-Formaten der Linux-Welt. Canonical nutzt in Ubuntu standardmäßig das Snap-Format und betreibt als Paketquelle seinen proprietären Snap Store. AppImages bündeln eine Anwendung mit ihren Abhängigkeiten in einer ausführbaren Datei, nutzen aber anders als Flatpak und Snap keine Sandbox zur Isolation von Anwendungen.
(odi)
Künstliche Intelligenz
Tesla darf Cybercabs drahtlos laden
Tesla darf seine fahrerlosen Taxis, die Cybercabs, drahtlos laden. Die US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) hat den Betrieb der induktiven Ladestationen genehmigt, die Tesla installieren will.
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Die drahtlosen Ladestationen sind ein wichtiges Element in Teslas System für autonome Taxis. Bisher bedarf es zum Laden noch menschlicher Hilfe: Ein Mensch muss die Fahrzeuge manuell mit einer Ladesäule verbunden. Mit den drahtlosen Stationen könnte Tesla einen voll automatisierten Dienst rund um die Uhr einrichten.
Ein Cybercab soll ein solches Ladepad zunächst per Bluetooth lokalisieren. Wenn es sich diesem nähert, kommuniziert das Fahrzeug mit dem Ladepad über den Funkstandard Ultra Wide Band (UWB). Das Ladepad dirigiert das Robotaxi, damit die Spulen im Fahrzeug und im Ladepad zueinander ausgerichtet sind. Der Ladevorgang soll dann drahtlos über Induktion erfolgen.
FCC erteilt Ausnahmegenehmigung
Da es sich bei UWB um einen Funkstandard handelt, fällt das in die Zuständigkeit der FCC. Die Behörde hat Tesla eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt – Ausnahme deshalb, weil UWB dem Einsatz in tragbaren Geräten vorbehalten ist. Fest verbaute UWB-Geräte verbieten die FCC-Regeln.
Die Regulierungsbehörde verweist in der Genehmigung darauf, dass die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladepad laut Teslas Antrag nur kurz ist und die Signale auch nur nahe am Boden auftreten. Schließlich schirme die Karosserie des Fahrzeugs über dem Pad die Signale ab.
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Damit macht die FCC den Weg frei für einen komplett autonomen Taxidienst mit dem 2024 vorgestellten Cybercab. Die Serienfertigung der fahrerlosen Fahrzeuge soll in diesem Jahr starten.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Überwachungssoftware: SPD will Palantir auf Bundesebene blockieren
Die SPD positioniert sich klar gegen einen Einsatz der umstrittenen Analyse-Software Palantir, wie die Tageszeitung „Welt“ berichtet. „Ich sehe nicht, dass Palantir für die Bundesbehörden kommt“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) der Welt. Auch aus der SPD-Bundestagsfraktion heißt es unmissverständlich, eine bundesweite Nutzung werde es mit der SPD nicht geben.
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Damit reagiert die Partei nicht zuletzt auf monatelangen Druck aus der Zivilgesellschaft. Auch die Kampagnenorganisation Campact hatte mit einer breit angelegten Protestaktion gegen den Einsatz der US-Software mobilisiert. Über 450.000 Menschen unterzeichneten einen Appell an die Justizministerin. Dass Hubig Palantir nun eine Absage erteilt, wertet die Organisation als Erfolg ihrer Kampagne.
Streit um Überwachungssoftware
Palantir ist ein US-amerikanisches Technologieunternehmen, das unter anderem von Tech-Milliardär Peter Thiel mitgegründet wurde. Palantirs Software „Gotham“ ermöglicht es Sicherheitsbehörden, große Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen zusammenzuführen und automatisiert auszuwerten. Kritiker warnen vor weitreichenden Überwachungsmöglichkeiten, mangelnder Transparenz und potenziellen Eingriffen in Grundrechte. Zudem wird die Abhängigkeit von einem US-Konzern vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen als sicherheitspolitisches Risiko diskutiert.
Unter der früheren Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) war im Bundesinnenministerium entschieden worden, beim Bund nicht auf Palantir zu setzen, sondern eigene Kompetenzen für Big-Data-Analysen auszubauen. Mit dem Amtsantritt von Alexander Dobrindt (CSU) im Mai 2025 änderte sich diese Linie. Dobrindt zeigte sich offen für den Einsatz entsprechender Analyse-Software.
Aktuell wird im Bund-Länder-Programm P20 jedoch geprüft, wie die Auswerte- und Analysefähigkeit beschleunigt im sogenannten P20-Datenhaus implementiert werden kann. Laut Bundesregierung werden verschiedene Auswerte- und Analysesoftwarelösungen „produkt- und technologieoffen“ betrachtet – darunter auch die Softwarelösung des Unternehmens Palantir Technologies GmbH.
Zugleich verweist die Bundesregierung auf den Koalitionsvertrag: Sicherheitsbehörden sollen für bestimmte Zwecke unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und digitaler Souveränität automatisierte Datenrecherche und -analyse, auch mittels Künstlicher Intelligenz, vornehmen können. Entsprechende Befugnisse sind Teil des Gesetzespakets zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse und des Sofortprogramms der Bundesregierung. Eine konkrete Produktentscheidung sei mit der gesetzlichen Grundlage jedoch ausdrücklich nicht verbunden. Welche Software am Ende für die automatisierte Datenanalyse beim Bund zum Einsatz kommen könnte, ist daher weiterhin offen.
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Auch die Grünen hatten sich ursprünglich kritisch gegenüber Palantir positioniert. In Baden-Württemberg jedoch stimmte die grün-schwarze Koalition schließlich der Nutzung der Software zu. Hintergrund war ein bereits geschlossener Vertrag des Innenministeriums sowie ein politischer Kompromiss im Zusammenhang mit anderen Gesetzesvorhaben. Vertreter der Grünen betonten, man hätte „lieber keinen Vertrag mit Palantir“ abgeschlossen, sehe sich jedoch an bestehende Vereinbarungen gebunden. Die Entscheidung sorgte parteiintern wie auch in der Zivilgesellschaft für Kritik. Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen kündigten rechtliche Schritte an oder haben diese bereits eingeleitet.
Einsatz in mehreren Bundesländern
Ungeachtet der SPD-Position auf Bundesebene wird Palantir in mehreren unionsgeführten Bundesländern bereits eingesetzt – darunter Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen, teils in eingeschränkter Form. Auch Baden-Württemberg plant die Nutzung als Übergangslösung. Die rechtlichen Grundlagen sind jedoch umstritten; das Bundesverfassungsgericht hat in einzelnen Fällen bereits strenge Vorgaben gemacht.
Die Absage der SPD auf Bundesebene hat daher vorerst vor allem symbolischen Charakter. In Ländern wie Bayern dürfte Palantir weiterhin genutzt werden. Zudem ist offen, welche konkrete Lösung im Datenhaus des Bundes am Ende integriert wird. Die Bundesregierung prüft verschiedene Softwareangebote, ohne sich bislang auf einen Anbieter festzulegen. Der Konflikt um Palantir ist mit der SPD-Entscheidung nicht beendet.
Schweiz: Kein Abschluss trotz intensiver Bemühungen
Ein Blick in die Schweiz zeigt, dass ein anderer Weg möglich ist. Dort bemühte sich Palantir laut Recherchen des Onlinemagazins „Republik“ intensiv um Aufträge bei Militär, Polizei und Gesundheitsbehörden. Aus zitierten Verwaltungsakten geht hervor, dass es wiederholt Kontakte zwischen dem Unternehmen und Schweizer Stellen gab. Zu einem Vertragsabschluss kam es jedoch offenbar nicht.
Stattdessen sorgt Palantir nun juristisch für Schlagzeilen: Das Unternehmen will vor dem Handelsgericht Zürich eine Gegendarstellung gegen die „Republik“ durchsetzen, nachdem das Magazin entsprechende Forderungen zurückgewiesen hatte. Beobachter sprechen bereits von einem „Streisand-Effekt“, da das Vorgehen zusätzliche Aufmerksamkeit erzeugt hat. Faktisch bleibt jedoch: Trotz Werbens und Gesprächen entschied sich die Schweiz bislang gegen einen Einsatz der Software – ein Kontrast zur weiterhin kontroversen Debatte in Deutschland.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Interview zur Digitalisierung: Wie Niedersachsen den Rollout beschleunigen will
c’t: Frau Pörksen, Ihr Ministerium hat zusammen mit dem IT-Dienstleister Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg und dem Start-up Datenschmiede.ai einen Feldversuch zur Registermodernisierung durchgeführt. Was wurde genau untersucht?
Anke Pörksen: Die Idee der Registermodernisierung ist, dass Behörden auf die bei anderen Behörden liegenden Daten zugreifen können, wenn die Betroffenen dem Datenaustausch zustimmen. Bevor das möglich ist, sollten die Register [Datenbestände der Verwaltung, Anm. d. Red.] überprüft und vorbereitet werden.
Eine dieser vorbereitenden Maßnahmen ist die Zuordnung der Identifikationsnummer zu natürlichen Personen in den Registern nach dem Identifikationsnummerngesetz. Dabei ist ein entscheidender Faktor die Qualität der vorhandenen Namens- und Adressdaten, sowie das Erkennen von Dubletten. Mit unserem Versuch wollten wir herausfinden, ob die Software der Datenschmiede.ai ein geeignetes Tool ist, diese Faktoren positiv zu beeinflussen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Interview zur Digitalisierung: Wie Niedersachsen den Rollout beschleunigen will“.
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