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M-Chips „made in USA“? Intel fertigt künftig angeblich für Apple


Erst Erzfeind, dann Partner, schließlich für Apple irrelevant. Die Geschichte von Apple und Intel ist bewegt, nun steht womöglich ein neues Kapitel bevor: Intel könnte nach Informationen eines Branchenbeobachters ein zweiter Chip-Fertiger für Apples M-Prozessoren werden. Ein entsprechendes Abkommen für die Nutzung des neuen Intel-Fertigungsprozesses 18A sei bereits geschlossen, berichtet der Analyst Ming-Chi Kuo, der gewöhnlich tiefen Einblick in Apples Lieferkette hat.

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Apples Plan sei, dass Intel ab frühestens Frühjahr 2027 erste M-Prozessoren liefert, erläutert Kuo. Der Zeitplan könne sich aber ändern. Angedacht sei nur die Produktion der untersten M-Variante, wie sie derzeit im MacBook Air und iPad Pro zum Einsatz kommt. Welche M-Chips damit genau gemeint sind, lässt der Analyst offen. In den USA verkauft Apple über Walmart derzeit noch ein MacBook Air mit dem 2020 eingeführten M1, im iPad Pro steckte allerdings zuletzt ein M4 und seit Kurzem auch der neue M5. Ein MacBook Air mit M5 steht noch aus.

Größere Auswirkungen auf Apples derzeitig einzigen Chipfertiger TSMC erwartet Kuo nicht: Die Low-End-Varianten der M-Prozessoren machen nur rund 20 Millionen Stück pro Jahr aus, merkt dieser an. In den beiden kommenden Jahren dürfte sich die Stückzahl zudem reduzieren, weil ein erwartetes Budget-MacBook mit A-Chip den anderen Basismodellen Konkurrenz macht.

Dennoch sei ein solcher Deal für beide Unternehmen strategisch interessant, merkt der Analyst an. Apple könnte dadurch seine bislang komplette Abhängigkeit von dem in Taiwan ansässigen Chip-Fertiger TSMC etwas reduzieren und zugleich auf Intels Chip-Fertigung im Heimatmarkt USA verweisen – was besonders von der US-Regierung nur allzu gerne gesehen werden dürfte. Apple-Chef Tim Cook war in den vergangenen Monaten bereits mehrfach zu Gast bei US-Präsident Trump. Für Intel wäre Apple ein erster Großkunde für den Fertigungsprozess 18A, der nicht nur für Umsatz sorgt, sondern auch ein wichtiges Signal sendet, folgert der Analyst. Der zukünftige Fertigungsprozess 14A könnte dann für Folgeaufträge sorgen. Bestätigt ist all das bislang nicht.


(lbe)



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So schädlich? Erster Kinder-Prozess gegen Facebook und YouTube läuft in LA an


Wie viel Schuld tragen die Betreiber Sozialer Netze am Leid von Kindern und deren Umfeld? Bauen sie absichtlich Funktionen ein, die Kinder süchtig machen? Welche Verantwortung tragen sie für die Auswahl der Kindern vorgesetzten Inhalte? Solche Fragen sollen Gerichte und Geschworene in den USA entscheiden. Über tausend Klagen sind anhängig, meist von Kindern, deren (hinterbliebenen) Eltern oder Schulverwaltungen. Zudem führt die Mehrheit der US-Staaten Klage. Beklagt sind regelmäßig Alphabet/Google/YouTube, Bytedance/TikTok, Meta Platforms/Facebook/Instagram und Snapchat-Betreiber Snap. In Kalifornien tritt jetzt ein erster Prozess in die Gerichtssaalphase ein.

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Alphabet samt Google und YouTube sowie Facebook müssen sich den Vorwürfen einer als K.G.M. bezeichneten 19-Jährigen stellen. Snap und TikTok haben sich durch Vergleiche aus der Affäre gezogen. Wie viel sie dafür zahlen und ob sie Änderungen versprochen haben, ist streng geheim. Schließlich wollen sie nicht, dass sich das herumspricht, denn es sind ja noch über tausend weitere Klagen anhängig.

Durch ihre Vergleiche haben sich Snapchat und TikTok einen Vorteil verschafft: Sie können zuschauen, wie sich YouTube und Facebook vor Gericht schlagen, und beobachten, was bei den Geschworenen gut ankommt und was nicht. Gleichzeitig können sie auf Äußerungen verzichten, die ihnen sonst in einem späteren Verfahren vorgehalten werden könnten.

Erkenntnisgewinn ist ganz offiziell der Zweck dieses ersten Prozesses. Weil so viele Klagen anhängig sind, werden sie gebündelt. Bei Bundesgerichten nennt sich das MDL (Multi-District Litigation), bei kalifornischen Gerichten JCCP (Judicial Council Coordination Proceedings). Ausgewählt wurde dort der Superior Court des County Los Angeles, der zahlreiche Klagen in einer Akte zusammenfasst: Im Gerichtsenglisch heißt sie Christina Arlington Smith individually and as successor-interest to Lalani Walton, deceased, et al v Tiktok et al (Az. 22STCV 2135, JCCP5255). „et al“ ist eine lateinische Abkürzung und steht auf beiden Seiten für „und andere“.

Dass alle Klagen irgendwann im Gerichtssaal verhandelt werden, ist ausgeschlossen. Bis dahin wären viele der Kinder in Pension. Das Gericht in LA hat aus den vielen tragischen Fällen drei unterschiedliche für echte Verhandlungen vor Geschworenen ausgewählt: KGM, RKC und Moore. An diesen Urteilen sollen sich später die Vergleichsverhandlungen der vielen anderen Klagen orientieren. Für die beklagten Datenkonzerne steht in den drei Prozessen also viel auf dem Spiel. Die Auswahl der Geschworenen in Los Angeles hat am Dienstag begonnen und wird mindestens bis Donnerstag dauern.

KGM gibt an, seit dem Alter von sechs Jahren YouTube zu nutzen, seit dem Alter von elf Jahren Instagram. Sie wirft den Betreibern vor, ihr schwere psychologische Schäden zugefügt zu haben, insbesondere durch Merkmale wie endlose Webseiten (infinite scroll) und automatisch ablaufende Videos (autoplay). Die Folgen seien Angstzustände, Depressionen, Selbstschädigungen und Suizidalität.

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Nicht nur fordert sie für sich und ihre Familie Schadenersatz und Strafschadenersatz, der die Sozialen Netze zu Änderungen drängen soll, sondern auch prominente Warnungen auf den Plattformen selbst. Diese sollen die Eltern der Kinder ansprechen. KGMs Mutter hat ausgesagt, dass sie bei entsprechender Warnung die Nutzung durch ihre Tochter eingeschränkt hätte. Die Beklagten stellen die Vorwürfe in Abrede. Tatsächlich würden sie besonderes Augenmerk auf Kinderschutz legen und zahlreiche Maßnahmen ergreifen.

Die Datenkonzerne haben vergeblich versucht, KGMs Klage im Keim zu ersticken. Die Mutter habe die Nutzungsbedingungen gar nicht gelesen, lautete ein Vorbringen; sie hätte die verlangten Warnhinweise also gar nicht wahrgenommen. Natürlich fordert KGM nicht mehr Kleingedrucktes, sondern prominente Einblendungen, die nicht zu übersehen sind. Bytedance meinte (vor dem Vergleich), KGM sei schon vor dem Einstieg in TikTok psychisch geschädigt gewesen.

Ein anderes Argument war, dass für den Leidensweg des Mädchens nicht die Sozialen Netze, sondern schikanierende Mitschüler (Bullies) und Schwierigkeiten in der Familie verantwortlich seien. Und juristisch seien die Klagen ohnehin unzulässig: Tatsächlich verleiht US-Bundesrecht in Section 230 Immunität für Inhalte, die Webseitenbetreiber nicht selbst bereitstellen, sondern die von Dritten gepostet werden (mit Ausnahmen, die hier nichts zur Sache tun). Die erhobenen Vorwürfe stünden allesamt in engem, untrennbarem Zusammenhang mit solchen Inhalten. Nur in bestimmten Fällen haften Betreiber für die Auswahl der Drittinhalte, die sie ihren Nutzern vorsetzen.

No provider or user of an interactive computer service shall be treated as the publisher or speaker of any information provided by another information content provider.

Die Richterin hat jedoch alle Anträge auf schnelle Verfahrenseinstellung abgelehnt: KGM habe genügend Beweise vorgelegt, um zu zeigen, dass die Schädigung durch die Gestaltung der Plattformen eingetreten ist, unabhängig von deren konkreten Inhalten.

Darauf werden sich die Anwälte der jungen Frau wohl konzentrieren. Besonders herausfordernd ist, dass sie nicht bloß die Geschworenen davon überzeugen müssen, dass es wirklich die Funktionen Facebooks und YouTubes waren, die die Mandantin geschädigt haben. Und, wenn möglich, dass die Konzerne von der Schädlichkeit wussten. Die Beweisführung muss zudem darlegen, welche Plattform in welchem Umfang zu welcher Schädigung beigetragen hat.

Hinweis: In Deutschland finden Sie Hilfe und Unterstützung bei Problemen aller Art, auch bei Fragen zu Suizid und Mobbing, bei der telefonseelsorge.de und telefonisch unter 0800 1110111. Die Nummer gegen Kummer (Kinder- und Jugendtelefon) lautet 116 111. In Österreich gibt es ebenfalls kostenfreie Hilfsangebote, darunter speziell für Kinder der Kindernotruf unter 0800 567 567 sowie Rat auf Draht unter 147. Dieselbe Telefonnummer führt in der Schweiz zu Pro Juventute.


(ds)



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Adobe Photoshop: neue Einstellungsebenen und erweiterte KI-Werkzeuge


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Adobe hat neue Funktionen für die Bildbearbeitung Photoshop vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen neue Einstellungsebenen, überarbeitete KI-Werkzeuge und ein neues Textwerkzeug im Testbetrieb.

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Erstmals seit langer Zeit integriert Adobe einen neuen Satz Einstellungsebenen in Photoshop. Die aus Lightroom bekannten Regler für „Klarheit“, „Dunst entfernen“ und „Korn“ lassen sich künftig auf diese Weise nicht-destruktiv anwenden und mit Ebenenmasken kombinieren.

Klarheit verstärkt lokale Kontraste und betont Strukturen, ohne das gesamte Bild zu schärfen. „Dunst entfernen“ greift in Kontrast und Farbstimmung ein, um neblige oder flache Aufnahmen klarer wirken zu lassen. Korn verleiht Bildern mehr Struktur und reduziert digitale Glätte. Intensität, Größe und Charakter des digitalen Filmkorns können eingestellt werden.

Zu den KI-Funktionen rund um Adobe Firefly zählen „Generatives Füllen“, „Generatives Erweitern“ und das Entfernen-Werkzeug. Aktualisierte Modelle erzeugen 2K-Auflösung und sollen mehr Details liefern.

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Nach Angaben von Adobe setzen die Werkzeuge Texteingaben zuverlässiger um und erzeugen sauberere Übergänge zwischen bestehenden und berechneten Bildteilen als zuvor. Beleuchtung und Bildtiefe sollen natürlicher wirken. Beim Retuschieren verspricht der Hersteller weniger Artefakte und gleichmäßigere Flächen.

Beim Generativen Füllen mit Referenzbildern kann Photoshop laut Adobe künftig nicht nur Stil, Farben oder Anmutung übernehmen, sondern auch konkrete Objekte aus einer Vorlage berücksichtigen. Das Programm erkenne Geometrie und Perspektive und passe eingefügte Inhalte an Größe, Licht, Farbe und Blickwinkel der Zielszene an. Adobe will damit Brüche vermeiden, bei denen eingefügte Elemente nicht zur Umgebung passen.



Adobe Firefly soll künftig Objekte in Referenzbildern erkennen und in bestehende Szenen montieren können.

(Bild: Adobe)

Bisher nur im Testbetrieb veröffentlicht Adobe dynamischen Text. Damit lassen sich Textebenen per Klick biegen, krümmen oder kreisförmig anordnen. Photoshop passt Textgröße und Verlauf ohne Umwege über Pfade automatisch an eine gewählte Form an.



Vorerst in Beta-Status veröffentlicht Adobe ein Tool, das Text an Kurven entlang fließen lässt.

(Bild: Adobe)

Die neuen Einstellungsebenen und die überarbeiteten KI-Werkzeuge stehen laut Adobe ab sofort in der Desktop-Version von Photoshop bereit. Die verbesserten Funktionen für Generatives Füllen, Generatives Erweitern und Entfernen sollen auch in der Web-App von Photoshop verfügbar sein. Der dynamische Text startet zunächst als Beta-Funktion.


(akr)



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Sicherheit zuerst: Schwarz-Rot will Transparenzpflichten bei Kritis einschränken


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Nach dem folgenschweren Anschlag auf die Berliner Strominfrastruktur Anfang Januar will die Politik aufrüsten. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben das neue Dachgesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen (Kritis) finalisiert. Der nun geleakte Änderungsantrag zum Regierungsentwurf verdeutlicht, dass die Resilienz der Bundesrepublik künftig nicht mehr nur eine Frage der IT-Sicherheit, sondern eine umfassende nationale Sicherheitsaufgabe sein soll.

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Eine der Neuheiten betrifft die Machtbefugnisse der Bundesländer. Diese erhalten künftig eine deutlich größere Flexibilität bei der Identifizierung kritischer Anlagen. Während bisher oft starre Schwellenwerte – etwa die Versorgung von mindestens 500.000 Menschen – ausschlaggebend waren, dürfen die Länder diese Grenzen jetzt eigenständig absenken. Damit könnten auch kleinere, aber regional systemrelevante Einrichtungen unter den besonderen gesetzlichen Schutz gestellt werden, wenn sie vollständig in der Zuständigkeit des jeweiligen Landes liegen. Das Bundesinnenministerium soll dazu schnell eine Rechtsverordnung erarbeiten, die die genauen Kriterien und Verfahren festlegt.

Parallel werden die Fraktionen einen Entschließungsantrag einbringen, der eine Kehrtwende in der Informationspolitik markiert. Sie fordern die Bundesregierung auf, Transparenzpflichten drastisch einzuschränken. Heikel ist die Forderung, bereits öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und gegebenenfalls konsequent aus dem Internet zu entfernen. Hintergrund ist der Verdacht, dass die Attentäter von Berlin öffentlich verfügbare Lagepläne für ihre Sabotageplanung nutzen konnten. Schwarz-Rot will daher sicherstellen, dass sensible Daten über Leitungsverläufe oder Kraftwerksknoten künftig Terroristen nicht mehr zur Verfügung stehen. Der Vorstoß soll auch die europäische Ebene einbeziehen, um EU-weite Transparenzvorgaben, etwa im Energierecht, zu revidieren.

Die Koalition will im Gesetz verankern, dass Sicherheit Vorrang gegenüber anderen Belangen wie dem Planungs- oder Umweltrecht bekommt. Behörden und Betreiber werden dazu angehalten, bestehende Ausnahmeregelungen von Veröffentlichungspflichten konsequent zu nutzen. Um die technische Überwachung zu verbessern, müssen Betreiber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) künftig detailliert melden, welche Typen kritischer Komponenten sie verbauen – inklusive der konkreten Versionsnummern. Diese Informationen sollen exklusiv ans BSI fließen, um bei Sicherheitslücken gezielte Warnungen aussprechen zu können.

Auch die operative Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft wird neu geregelt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wird verpflichtet, eingegangene Vorfallsmeldungen von Betreibern unverzüglich zu bestätigen und diese mit sachdienlichen Folgeinformationen oder Leitlinien zur Resilienzstärkung zu unterstützen. Zudem soll das BBK regelmäßige Lagebilder zur Gesamtsituation der kritischen Infrastruktur erstellen und diese den Betreibern und Behörden zur Verfügung stellen. Damit reagiert die Politik auf die Kritik, dass Unternehmen im Krisenfall oft zu wenig Rückmeldung von staatlicher Seite erhielten.

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Die schwarz-rote Koalition will die Bestimmungen auch stärker sanktionieren. Der Änderungsantrag etwa sieht eine Erhöhung der Bußgelder vor. Diese können bei schweren Verstößen gegen Melde- oder Registrierungspflichten bis zu einer Million Euro betragen. Um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen greifen, wurde die erste Evaluierung des Gesetzes von fünf auf zwei Jahre nach Inkrafttreten vorgezogen.

Manuel Atug von der AG Kritis sieht trotzdem keine wesentlichen Verbesserungen. „Transparenzpflichten sind in einer Demokratie wesentlich und schützen gegen Unfälle“, sagte er. Zudem müssten alle kritischen Infrastrukturen auch im Staat und in der Verwaltung erfasst werden. Doch die Koalition will offenbar auf das Prinzip „Sicherheit vor Sichtbarkeit“ setzen.

Der Bundestag soll den überarbeiteten Gesetzentwurf am Donnerstag beschließen. Abschmettern dürfte Schwarz-Rot dabei zugleich einen Antrag der oppositionellen Grünen. Sie plädieren darin „für einen ganzheitlichen Schutz unserer kritischen Infrastruktur“.


(wpl)



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